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-   -   Verkleidungsteile an Tri-Bikes (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33040)

captain hook 17.06.2014 16:16

Verkleidungsteile an Tri-Bikes
 
Das Rad von Kienle bei der Challenge Krauchgau war ja an der Front mit einer schönen Verkleidung versehen, wie sie auch Giant für sein Tri-Bike bereits im Einsatz hat.

Ein Nutzen als tragendes Bauteil des Rades oder ähnliches kann dieses Bauteil nicht haben, da es ja für UCI Rennen entfernt werden kann.

Sind solche Anbauten tatsächlich zulässig? Wie weit kann man dieses Spiel treiben?

Syntace bietet ja zB bereits unterseitig vekleidete Varianten seines Aufliegers an.

Offensichtlich dürfen die Teile ja sogar Prototypenstatus haben, da man das Teil was Kienle fuhr noch nochtmal kaufen kann! Kann ich mir also sowas auch selber bauen/bauen lassen?!

neolino 17.06.2014 16:36

Link zu einem Foto ....

http://www.slowtwitch.com/News/Kienl...hgau_4386.html

drullse 17.06.2014 16:59

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1050856)
Offensichtlich dürfen die Teile ja sogar Prototypenstatus haben, da man das Teil was Kienle fuhr noch nochtmal kaufen kann! Kann ich mir also sowas auch selber bauen/bauen lassen?!

Natürlich kannst Du. Garantie dass Du damit in die Wechselzone darfst, gibt es aber nicht.

DTU Sportordnung:

"f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt."

CatchMeIfYouCanBLN 17.06.2014 17:07

Angesichts der Tatsache, dass auch die Bremse die am Hinterrad zugreift, anders als beim aktuellen Plasma 3 unter der Kettenstrebe bzw. in die Kettenstrebe integriert ist, geht man wohl davon aus, dass das gesehene Material definitv ein Ehrlkönig in Richtung neues Plasma 3 (Premium?) war.

Sebi hat ja auch im Interview vorher gesagt, dass er stolz sei, das Ding als erster unter sich zu haben.

Ob das Aeroteil demontierbar ist, z.B. für UCI-Rennen wird sich zeigen.

Im Triathlon wird es wohl erlaubt sein (hab kein Disqualifikation für Kienle mitbekommen ;) ).

Solange du nicht mit sowas ankommst dürfte es wohl erlaubt sein:


Interessant wäre sicherlich wo Kampfrichter hier die Linie ziehen. Anyone there?

Gruß

Ray

Thorsten 17.06.2014 17:17

SpO G.2 Ausrüstung
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.

Microsash 17.06.2014 17:33

Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......

drullse 17.06.2014 17:48

Zitat:

Zitat von Microsash (Beitrag 1050878)
Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......

Vermutlich. Nicht jeder KR hat den Mumm so wie seinerzeit in Zofingen einen Herrn Tinley mit seinem Rad nicht in die T1 zu lassen... :Cheese:

old_man 17.06.2014 19:35

Ich sehe bei der "nosecone" von Kienle's Scott nur das Konzept des "alten" Specialized Shiv wieder aufleben. Damit war schon Cancellara erfolgreich unterwegs.....

old_man

popolski 17.06.2014 19:54

Zitat:

Zitat von Microsash (Beitrag 1050878)
Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......

Das wird es leider sein. Grundsätzlich sind derartige Verkleidungen schlicht verboten
Unproblematischer wäre sicher wenn das Ding ein fester Teil des Rahmens ist, das weiss ich in dem Fall nicht ob es "zusätzlich" dh. abnehmbar ist

In der Sportordnung steht:

G.2 Ausrüstung
...
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä-
der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.

......
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
........
f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wett-
kampfgerichtes ungenehmigt.

.......



g) Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll
deutlich von links lesbar sein.
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Könnte es sein dass der Zauber als Lenkeranbauteil durchgeht?- wohl eher nicht

g) und h) habe ich nur mal zur allgemeinen Erinnerung dazu gepackt...

GENAU!!!

Rohrenden zu!
Startnummer links!

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

sybenwurz 17.06.2014 20:34

Zitat:

Zitat von popolski (Beitrag 1050911)
p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?

Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.

Weißer Hirsch 17.06.2014 20:45

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1050922)
Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?

Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1050922)
Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.

Eben. Der Timo Bracht hat sich doch auch mal so eine Verkleidung für seinen Aerotrink basteln lassen und das war kein Thema.

Weißer Hirsch 17.06.2014 20:56

Hier sieht das irgendwie so aus, als ob das ne richtige Verkleidung wäre:

http://ttbikefit.com/blog/wp-content...timobottle.jpg

Thorsten 17.06.2014 22:02

Zitat:

Zitat von popolski (Beitrag 1050911)
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

Sollte für einen KR, der sich mit seiner Materie auch ein wenig beschäftigt, eigentlich schon vor "inzwischen" klar sein.

Wenn die Herrschaften der Technischen Kommission gemeint hätten, dass alles, was rund ist, verschlossen sein muss, hätten sie das auch so reingeschrieben und sich nicht die Mühe gemacht, das explizit darauf einzugrenzen.

In den Enden des Rennlenkers brauchst du übrigens auch keine Stopfen drin zu haben.

wie vor kurzem schon mal geschrieben: Wenn man keine Regel benennen kann, gegen die der Athlet verstoßen hat, hat er auch gegen keine verstoßen. "Gefühlte" Regelverstöße sind für KR fehl am Platz.

läuVer 17.06.2014 22:34

Zitat:

Zitat von Weißer Hirsch (Beitrag 1050927)
Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.

Ich wurde dieses Jahr in Rheinfelden nur mit einem Korken in dem Loch in die Wechselzone gelassen...

hanse987 17.06.2014 23:40

Zitat:

Zitat von CatchMeIfYouCanBLN (Beitrag 1050874)
Solange du nicht mit sowas ankommst dürfte es wohl erlaubt sein:


Interessant wäre sicherlich wo Kampfrichter hier die Linie ziehen. Anyone there?

Gruß

Ray

Mit diesem Bike wird man nicht am Kampfrichter vorbeikommen!

Ein Prototyp ist aus meiner Sicht genau das Gleiche als ein einzelner extra angefertigter Maßrahmen und somit erlaubt. Es gibt aber grundlegende Bauvorschriften der ITU für das Rad, welche in der DTU Sportordnung komplett fehlen. Diese findet man in den ITU Rules und auch in den Reglementen unserer europäischen Nachbarn (Österreich, Schweiz, UK). Was mich einfach aufregt, das jedes Land wieder seine eigene "Sportordnungssuppe" kocht obwohl es eine übergeordnete ITU Richtlinie gibt. (Die WTC Rules gibt es ja auch noch!) Wer mal im Ausland startet sollte auf jeden Fall mal die lokal gültige Sportordnung durchschauen!

Jetzt zur Nase vom Kienle Bike. Wenn man nach Sybenwurz`s Definition geht, dann ist erlaubt wenn es noch eine zusätzliche Funktion hat. Da ist aus meiner Sicht die Grauzone. Man könnte ja auch über den "Kofferraum" des Trek Speed Concepts diskutieren. Wenn man es leer lässt ist es nur eine Verkleidung. Wird ja sogar von Trek zur Verbesserung der Gesamtaerodynamik beworben! Was ist mit diesem Teil?

Noch kurz zu den offen Rohrenden. Da kocht die DTU auch sein eigenes Süppchen. In allen anderen mir bekannten Reglementen sind alle Rohrenden zu schließen!

Klugschnacker 17.06.2014 23:53

Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.

Skunkworks 18.06.2014 00:09

Zitat:

Zitat von old_man (Beitrag 1050902)
Ich sehe bei der "nosecone" von Kienle's Scott nur das Konzept des "alten" Specialized Shiv wieder aufleben. Damit war schon Cancellara erfolgreich unterwegs.....

old_man

Musste ich dran denken. Und weil ich grade heute eben jenes Rad bei einem Kumpel hab stehen sehn und wir uns über die Kiste unterhalten haben, kam noch das Detail raus, dass der Trümmer wohl die Bremshalterung ist/beinhaltet.

Es war ja zunächst von der UCI nicht verboten sonst wäre es nicht Weltmeister geworden.


@Captain: Einfach nur eine Verkleidung anbauen? Meinste für dein Look? Wenn es gut gemacht ist und "wie echt" ausschaut, dann wird das wohl kaum beanstandet werden.

Thorsten 18.06.2014 00:15

Arne, du meinst nach dem Radsport, oder? Mit einem zugelassenen Triathlon-Rad dürfte man vermutlich keinen UCI-Wettkampf bestreiten.

Das Regelwerk beim Triathlon wurde doch schon soweit verschlankt, dass der Athlet für die technische Sicherheit seines Rades selbst verantwortlich ist und in den Regeln noch ein paar Basics wie 2 Bremsen und verbotene Scheibe vorne enthalten. Wenn es immer noch Old-School-Kampfrichter gibt, die an Aufliegern ruckeln und Bremsen testen, gibt das ein falsches Bild des existierenden Regelwerks wieder.

Bezüglich Bekleidung steht doch auch nicht groß mehr drin als Badehose beim Schwimmen und Oberkörperbekleidung beim Radfahren und Laufen. Sowas wie die 15cm-Regel ist doch schon lange wieder rausgeflogen.

hanse987 18.06.2014 01:18

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1050980)
Bezüglich Bekleidung steht doch auch nicht groß mehr drin als Badehose beim Schwimmen und Oberkörperbekleidung beim Radfahren und Laufen. Sowas wie die 15cm-Regel ist doch schon lange wieder rausgeflogen.

Ist zwar ein wenig OT, aber noch mal zur Bekleidung. Darf ich jetzt bei Neoverbot mit Calfs, Ärmlingen bzw. mit eine Einteiler bzw. Tritop welches über die Schulter geht schwimmen? Nach DTU Sportordnung nicht erwähnt, nach ITU, CH, UK verboten. Was darf ich jetzt? Die einen Sagen Ja, die anderen Nein?

Ich bin eher dafür was erlaubt ist oder was explizit verboten ist festgeschrieben wird, dann ist gibt es aus meiner Sicht weniger Diskussionen. Natürlich muss das Reglement dann auch sicher und sauber formuliert werden, denn sonst kann es sehr schnell wieder ausgehebelt werden.

Ein schon fast lustiges Beispiel habe ich genau zum Thema Reglementformulierung im Schweizer Reglement im Bereich - Anhang Liste Regelverstöße gefunden: "Während eines Rennens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist, ein Kleidungsstück tragen, das die Arme unterhalb der Schultern und die Beine unterhalb der Knie bedeckt." Ist jetzt Schwimmen gemeint oder auch Rad oder Lauf? Falls man es ganz genau nimmt dürfte man dann z.B. keine Regenjacke zum Radfahren anziehen oder keine Kompressionsstrümpfe zum Laufen.

OK, ich mag da fast ein wenig pingelig sein. Ist wahrscheinlich berufsbedingt, da ich viel mit Normen und Vorschriften zu tun habe!

LidlRacer 18.06.2014 01:34

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1050983)
Ein schon fast lustiges Beispiel habe ich genau zum Thema Reglementformulierung im Schweizer Reglement im Bereich - Anhang Liste Regelverstöße gefunden: "Während eines Rennens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist, ein Kleidungsstück tragen, das die Arme unterhalb der Schultern und die Beine unterhalb der Knie bedeckt." Ist jetzt Schwimmen gemeint oder auch Rad oder Lauf? Falls man es ganz genau nimmt dürfte man dann z.B. keine Regenjacke zum Radfahren anziehen oder keine Kompressionsstrümpfe zum Laufen.

OK, ich mag da fast ein wenig pingelig sein. Ist wahrscheinlich berufsbedingt, da ich viel mit Normen und Vorschriften zu tun habe!

Das steht im Kapitel "Schwimmen".
Ist also weder lustig noch unklar.
http://www.trisuisse.ch/PortalData/1...2014_April.pdf

hanse987 18.06.2014 01:55

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1050984)
Das steht im Kapitel "Schwimmen".
Ist also weder lustig noch unklar.
http://www.trisuisse.ch/PortalData/1...2014_April.pdf

Dann schreibe ich doch unter Punkt 47. "Während des Schwimmens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist,.." und schon ist alles klar! Wenn ich "Währenden des Rennens" lese ist es für mich vom Start bis zum Zieleinlauf.

Ich bin jetzt mit diesem Thema raus, da OT!

captain hook 18.06.2014 07:48

Schwimmen ist aber mal echt total Offtopic. ;)

Und natürlich ist es eine Verkleidung gewesen. Wie auch beim Shiv damals und beim Giant. Ob man nur versucht an den Haaren eine abenteuerliche andere Definition dafür zu finden ist ja ne andere Sache.

Campeon 18.06.2014 08:42

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051001)
Und natürlich ist es eine Verkleidung gewesen.

Aber was bringt sowas?
Die "Verkleidung" liegt doch direkt vor dem Körper, im höchsten Fall spart man die Zehntel Stelle hinter dem Komma, an Watt.
Also soviel wie die flatternde Startnummer auf dem Rücken des Athleten, mehr nicht.

bellof 18.06.2014 09:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1050977)
Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.


RICHTIG - was soll diese Regelwut insbesondere bei einer Sportart die sich in seiner Gründungszeit eben durch Innovation ausgezeichnet hat.

"Nu" wird mir sogar verboten mit freiem Oberkörper zu laufen, wenn es warm ist und ich das gerne will -WARUM

coparni 18.06.2014 09:38

Blöde Frage: Wie haben denn die Triathlonverbände herausgefunden, dass offene Rohrenden Killerwerkzeuge sind? Sind die mit entsprechenden Versuchsrädern auf Schweinehälften gefahren? Oder hat sich da ein Schwung Ahnungsloser was eingebildet und dann einfach geregelt was komplett auf Einbildung geruht?

Ich glaub offene Rohrenden sind genauso gefährlich wie BSE. Es sind mehr Leute gestorben weil sie Lampenöl getrunken haben. Haben Sie Angst vor Lampenöl?...

deirflu 18.06.2014 09:51

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051001)
Und natürlich ist es eine Verkleidung gewesen. Wie auch beim Shiv damals und beim Giant. Ob man nur versucht an den Haaren eine abenteuerliche andere Definition dafür zu finden ist ja ne andere Sache.

Das stimmt, aber solche "Verkleidungen" so lange sie fixer Bestandteil des Rahmens sind sind im Triathlon ja nicht verboten und bei der UCI auch nur durch die 3:1 Regel die ja eben wegen dieser Regelauslegungen des "Verkleidungs Verbotes" in das Regelwerk gekommen ist.

Und ganz so starr ist die UCI da auch nicht. Beim Pinarello Bolid ist die Bremsabdeckung definitiv nur eine Abdeckung ohne tragende Aufgabe, zu gelassen ist der Rahmen trotzdem.

captain hook 18.06.2014 09:52

Zitat:

Zitat von Dummschwätzer (Beitrag 1051010)
Aber was bringt sowas?
Die "Verkleidung" liegt doch direkt vor dem Körper, im höchsten Fall spart man die Zehntel Stelle hinter dem Komma, an Watt.
Also soviel wie die flatternde Startnummer auf dem Rücken des Athleten, mehr nicht.

Eine Verkleidung in dieser Art bietet mehrere Vorteile. Sie deckt ein Teil des Vorderrades ab und verbessert die Form des direkt von vorne angeströmtes Körpers. Wenn man es ganz geschickt machen würde und eine Kombi aus dem verkleideten Syntace Auflieger und so einer Nosecone verwenden würde...

Aber eigentlich ist es garnicht sooo interessant dieses spezielle Detail zu diskutieren. Es ist ja eine Grundsatzfrage. entweder sind solche Dinger verboten, oder man kann anfangen seine Auflieger zu verkleiden, Aeroboxen anzubringen, und sich andere lustige Dinge auszudenken.

Man könnte ja auch z.b. das Rahmendreieck weitesgehend schließen (verkleiden) und es dem Reglement als Trinksystem verkaufen.

Für so Jungs wie Coparni wäre es sicher ein leichtes soetwas nichttragendes aus ein paar Carbonplatten zu bauen.

Und ich denke, da liegt wesentlich mehr als ein paar zehntel Watt an Ersparnis drinn. Wir sprechen hier ja eher vor Geschwindigkeiten im höheren Bereich und nicht von 35kmh oder so... jedenfalls bei Kienle...

captain hook 18.06.2014 10:01

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1051037)
Das stimmt, aber solche "Verkleidungen" so lange sie fixer Bestandteil des Rahmens sind sind im Triathlon ja nicht verboten und bei der UCI auch nur durch die 3:1 Regel die ja eben wegen dieser Regelauslegungen des "Verkleidungs Verbotes" in das Regelwerk gekommen ist.

Und ganz so starr ist die UCI da auch nicht. Beim Pinarello Bolid ist die Bremsabdeckung definitiv nur eine Abdeckung ohne tragende Aufgabe, zu gelassen ist der Rahmen trotzdem.

Da gibt es auch noch ein paar andere Regeln zur Rohrgestaltung, zur maximalen Abmessung des Steuerrohrbereiches etc. Schon alleine ob dieser Regel haben diese Nosecones im aktuellen UCI Reglement keine Chance.

Bei Cervelo ist beispielsweise die Gabelvariante mit der verkleideten Bremse verboten. Vielleicht hält Pinarello trotz dieser Bauteile die Abmessungen bzgl. der Gabelrohre und des Steuerbereiches ein?!

drullse 18.06.2014 10:06

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051038)
Man könnte ja auch z.b. das Rahmendreieck weitesgehend schließen (verkleiden) und es dem Reglement als Trinksystem verkaufen.

Du meinst sowas?



Viel Spaß bei Seitenwind.

drullse 18.06.2014 10:07

Zitat:

Zitat von Dummschwätzer (Beitrag 1051010)
Also soviel wie die flatternde Startnummer auf dem Rücken des Athleten, mehr nicht.

Würde so eine Verkleidung am Lenker soviel bringen, wie die Startnummer aerodynamisch kostet, würde ich mir so ein Ding sofort anbauen...

captain hook 18.06.2014 10:10

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1051046)
Viel Spaß bei Seitenwind.

Das hört man auch bei Scheibenrädern und 90er VR. ;)

Aber schönes Beispiel. Irgendwelche Kampfrichter hier an Bord? Würdet ihr jemanden mit so einem Bike in die WZ und auf die Strecke lassen?

ArminAtz 18.06.2014 10:22

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1050977)
Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.

Sehe ich absolut nicht so.

Schau mal rüber zum alpinen Skisport.

Da ist alles genauestens geregelt. Angefangen vom Skiradius, über die maximal erlaubte Standhöhe (unterkante Ski bis Innensohle) bis hin zur minimal erlaubten Luftdurchlässigkeit des Rennanzuges.

drullse 18.06.2014 10:38

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051050)
Das hört man auch bei Scheibenrädern und 90er VR. ;)

Ich habe dieses Rad im Wettkampf bei 3 Windstärken gesehen - Scheibenrad und 90er VR ist ein Witz dagegen. Und der Athlet da drauf war eher zweimal unsere Gewichtsklasse.

Matthias75 18.06.2014 11:03

Zitat:

Zitat von bellof (Beitrag 1051028)
"Nu" wird mir sogar verboten mit freiem Oberkörper zu laufen, wenn es warm ist und ich das gerne will -WARUM


OT I:
Da müssen wir wohl mal ein paar Regelwächter aus dem Beachvolleyball-Bereich abwerben. Dann sind vermutlich bald Einteiler verboten und nur noch sehr knappe Zweiteiler erlaubt.

OT II:
Wenn ich mir das Rad in der Seitenansicht anschaue, wäre es in der Galerie vermutlich aufgrund des doch sehr frontlastigen Designs als potthässlich durchgefallen. Wenn Kienle drauf sitzt ist das natürlich was anderes, da sieht das Rad dann einfach sauschnell aus ;) .

Matthias

Neoprenmiteingriff 18.06.2014 11:12

.....Schnellspanner hinten gegen die Wind / Fahrtrichtung; dass hat den Vorteil der Schiffsnase bestimmt kaputt gemacht........

@ einer ne Idee wie ich an sein altes Fahrrad dran komme?! Würde
auch das der Raelerts nehmen :-)

Bevor es einstaubt?!

Läuftnix 18.06.2014 11:24

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1051050)
Das hört man auch bei Scheibenrädern und 90er VR. ;)

Aber schönes Beispiel. Irgendwelche Kampfrichter hier an Bord? Würdet ihr jemanden mit so einem Bike in die WZ und auf die Strecke lassen?

Ich habe tatsächlich beim ersten Blick auf das Rad gedacht, dass ich ein solches nicht in die WZ reinlassen würde. Dasselbe dann beim C6 von Syntace. Aber dann musst du erstmal den Arsch in der Hose haben und dir die ganzen Protestschreie von Athlet, Veranstalter, Freunden und Zuschauern usw. zu ertragen.

Aber wenn man als KaRi in Erscheinung tritt, dann halt meist mit unpopulären Entscheidungen. Das fängt schon damit an, wenn du die Abrolllänge bei Jugendrennen kontrollierst. Da musst du mal die Eltern erleben. Und wenn du jemand wie Kienle nicht reinlassen willst, ist die Kacke halt wirklich am Dampfen.

Gerade bei schon verkäuflich verfügbaren Material wie dem C6 wäre hier also eine Ansage der Technischen Kommission sehr hilfreich, um Klarheit für Athlet und Kampfrichter zu schaffen. Also von meiner Regelauslegung würde ich ihn nicht reinlassen, aber ich würde bestimmt von meinen Mitstreitern überstimmt!

Skunkworks 18.06.2014 11:32

Zitat:

Zitat von Neoprenmiteingriff (Beitrag 1051087)
.....Schnellspanner hinten gegen die Wind / Fahrtrichtung; dass hat den Vorteil der Schiffsnase bestimmt kaputt gemacht........
...

Einmal ist natürlich auch das reguliert durch die RULES...andererseits ist Kienle Radfahrer und häufig in Gruppen unterwegs und da ist es einfach üblich die QRs so zu positionieren, dass nicht mal die geringste Chance einer Verhakelung besteht. Irgendwann reine Gewohnheit.

Skunkworks 18.06.2014 11:34

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 1051096)
Ich habe tatsächlich beim ersten Blick auf das Rad gedacht, dass ich ein solches nicht in die WZ reinlassen würde. Dasselbe dann beim C6 von Syntace. Aber dann musst du erstmal den Arsch in der Hose haben und dir die ganzen Protestschreie von Athlet, Veranstalter, Freunden und Zuschauern usw. zu ertragen.

Aber wenn man als KaRi in Erscheinung tritt, dann halt meist mit unpopulären Entscheidungen. Das fängt schon damit an, wenn du die Abrolllänge bei Jugendrennen kontrollierst. Da musst du mal die Eltern erleben. Und wenn du jemand wie Kienle nicht reinlassen willst, ist die Kacke halt wirklich am Dampfen.

Gerade bei schon verkäuflich verfügbaren Material wie dem C6 wäre hier also eine Ansage der Technischen Kommission sehr hilfreich, um Klarheit für Athlet und Kampfrichter zu schaffen. Also von meiner Regelauslegung würde ich ihn nicht reinlassen, aber ich würde bestimmt von meinen Mitstreitern überstimmt!


Ist doch ein Trinksystem! Und keine schnöde Verkleidung.

Neoprenmiteingriff 18.06.2014 11:34

...Vor zwei Jahren im Kraichgau haben Sie den Helm von Kienle wegen Rissen an den Ohrschalen auch bemängelt....aber ihn durchgelassen....

" alle sind gleich, manche sind halt gleicher...."

Neoprenmiteingriff 18.06.2014 11:35

Verkleidung für nen Elektromotor vielleicht auch?! ;-)


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