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Ärztliche Schweigepflicht bei Kindesmisshandlung
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und fertig!
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Done.
Ich hab irgendwie das Gefühl, das dümpelt nur so vor sich hin. Oder täuscht das? Jedenfalls mal auf Facebook gepostet. |
eingetragen und auch geteilt.
Gibt es das erstmal nur in NRW? |
Ich habe auch mal mit gemacht.
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Habe auch gerade unterschrieben. Eigtl. muß man ja nicht wissen, wer vom Forum dafür stimmt, aber durch ne kurze Meldung, bleibt der Thread aktuell und verschwindet nicht in den Tiefen des Forums.
Sonnigen Tag wünsche ich Euch allen triconer |
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http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.4168715 Auf noch mehr Stasi 2.0 habe ich keinen Bock. Und auf Sprüche wie "Neben denjenigen, die ihre Kinder misshandeln, gehören alle die mit auf die Anklagebank, die verhindern, dass wir Kinder wirkungsvoll schützen können. Opferschutz muss hier ganz klar vor Täterschutz gehen." kann ich vollstens verzichten. Denn ab da ist es nur noch ein sehr kurzer Weg bis zur Neonazi-Parole... ![]() Gruß N. |
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Done
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Leider passiert es in Deutschland immer wieder, dass Kinder, die von ihren Eltern misshandelt, zu den Eltern zurückgegeben werden. Ist vor gar nicht langer Zeit im wieder mal in Hamburg passiert. Ein drei-jähriges Kind wird zurück in die Familie gegeben, obwohl eine Anzeige eines Mediziners vorlag. Der Vater hat das Kind tot geprügelt. Ich finde schon, dass die Behörden sich vor Gericht verantworten muss und auf die Anklagebank gehört wegen unterlassener Hilfeleistung. Das mit Nazi-Parolen gleich zu setzen, finde ich ziemlich daneben. Kleine Kinder lieben ihre Eltern, egal was sie machen. Sie suchen in erster Linie die Fehler bei sich selbst und möchten nicht das die Eltern bestraft werden. Wenn ein kleines Kind missbraucht wird, weiß es nicht, dass das nicht richtig ist. Es weiß nur, dass es eigentlich nicht will, es widerlich ist oder weh tut. Wir müssen uns viel öfter fragen, warum ist das Kind in der Schule so ruhig oder verhaltensauffällig oderwarum hat das Kind eine Essstörung. Irgendwo leben diese Kinder, die misshandelt oder missbraucht werden. Wenn Mediziner den Verdacht haben, dass ein Fall vorliegt, sollten sie zum Schutz der Kinder, alle Möglichkeiten bekommen, dem nach zu gehen. :Huhu: |
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@ Mikala:
DANKE +1:Blumen: |
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In Berlin z.B. wurden im Zuge des ständigen Personalabbaus die sog. Säuglingsfürsorgen (interdisziplinärer Dienst mit Kindermedizinern, Krankenschwestern, Sozialpädagogen) ersatzlos gestrichen. Der Dienst kümmerte sich nach der Geburt um alle Säuglinge und betreute bis zum 3. Lebensjahr die hilfsbedürftigen Problemfälle. Die sozialpädagogischen Belange mussten nach der Streichung die bisher für Kinder ab 3 Zuständigen abdecken, die medizinischen gingen an niedergelassene Kinderärzte auf freiwilliger Elternbasis. Dass die Polizei nun öfters verwahrloste Kleinkinder vorfindet, beim Kindernotdienst oder Krankenhaus abgeben muss und Anzeigen gegen die Eltern schreibt, gab es zu Zeiten der Existenz der Säuglingsfürsorge kaum, weil diese alle Hauhalte problematischer Elternhäuser mit Kleinkindern kannten. Damit möchte ich nichts in Einzelfällen entschuldigen, nur erläutern, dass letztlich die zuständigen Abteilungen beinahe schon auf eine gesellschaftliche Alibifunktion geschrumpft wurden. |
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Mit der gleichen Argumentation "was ist verwerflich daran Täter im nachhinein ermitteln zu können" muss man ja auch die Vorratsdatenspeicherung beführworten. |
Mir ist die Überlastung der Behörden sehr wohl bekannt.
Ich weiß auch mit welchen Tricks gearbeitet wird, wenn Familien vertuschen wollen, was zuhause läuft. Ich hoffe aber, wenn die Behörden mit auf der Anklagebank sitzen, wird sich in Zukunft was ändern. Wenn es keine Konsequenzen hat, wird sich keine Regierung in der Pflicht sehen mehr qualifiziertes Personal einzustellen. |
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Aber was hätte RISKID in diesem Fall gebracht? Es gab ja bereits eine Anzeige eines Medizners. Das du meinen Vergleich daneben findest ist o.k. Aber in einem kurzem Artikel verwendet der BDK ziemlich "starke" Sprüche wie: "...Der Gesetzgeber weigert sich aber weiterhin beharrlich unter dem Deckmantel des Datenschutzes vor der Umsetzung." Deckmantel? Wie bitte? Eher ein Schutz von Grundgesetz und Verfassung an dessen Aufweichung der BDK scheinbar "weiterhin beharrlich" arbeitet. Abschließend: Es gibt Ausnahmen was die ärztliche Verschwiegenheitspflicht betrifft. Ein Arzt kann auch heute bei einem Verdacht aktiv werden. Gruß N. :Huhu: |
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Deswegen macht die Politik die Streichungen der Budgets bei den Heimplätzen, Pflegestellen und Hilfen zur Erziehung (bis 50 % über mehrere Jahre verteilt in Berlin z.B.) oder Personalabbau nicht rückgängig. Die Jugendämter standen in Berlin in den letzten Jahren in der Pflicht von oben, die Heimunterbringungen deutlich zu reduzieren. (Flughafen und anderes wie Bankenrettung kosten Geld.) Die Jugendpolitiker sitzen in den Parteien bei Haushaltsverhandlungen mehr oder weniger am "Katzentisch" und müssen die auferlegten Streichungen schlucken. Wer bei den Parteien Karriere machen will, geht niemals in die Familien- / Jugendpolitk. Das ist leider meine traurige Erfahrung. |
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Reicht das nicht aus und wenn nein warum? http://www.gesetze-im-internet.de/kk...297510011.html Gruß N. :Huhu: |
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Der oberste Artikel ist überschrieben mit: "Bitte im Blog unterschreiben, damit sich endlich Ärzte austauschen dürfen" Es wird dann Werbung für die RISKID-Datenbank gemacht, die ja scheinbar nach einem Rechtsgutachten rechtskonform ist. Was steht also der bundesweiten Einführung dieser Datenbank entgegen? Wieso muss ich unterschreiben, damit Ärzte eine rechtkonforme Datenbank nutzen dürfen? Weiter unten geht es dann wieder um eine Unterschriftenaktion in NRW, damit Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen. Geht es jetzt darum rechtliche Grundlagen zu schaffen, die einen verbesserten Austausch ermöglichen? Soll die RISKID-Datenbank über die Behörden organisiert werden? Für WAS genau unterschreibt man da? Matthias Prinzipiell sind solche Initiativen sicher sinnvoll. Sinnvoller wäre es aber, direkt auf die Entscheidungsträger hinzuwirken, dass die personelle Besetzung in den zuständigen Ämter derart verbessert wird, dass diese Behörden ihren Aufgaben - dem Schutz der Kinder - nachgehen können. |
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Das Schweigepflichtgebot solle desweiteren durch den Gesetzgeber im Falle eines Misshandlungsverdachtes zugunsten des "kollegialen Austausches bzw. Eintrages in der DB" aufgehoben werden. Ich stelle mir das konkret so vor, dass Kinderärzte sowohl berechtigt wären, in der DB auch ohne Einwilligung der Eltern Einträge zu machen (Fraktur X) und auch zu suchen, ob Einträge für einen Patienten X schon vorliegen. Mit der (verpflichtenden) Weitergabe eines erhärteten Verdachtes an das Jugendamt und der dabei gesetzlich gegebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat das vorgestellte Konzept selbst nichts zu tun, Zugriff sollten nur Kinderärzte haben. Die Weitergabe könnte das Ergebnis eines (u.U. durch die Einträge in der DB) erhärteten Verdachtes sein. Datenbank RISKID Was nirgends explizit steht: Die Forderungen richten sich halt an die öffentliche Hand, für dieses Konzept Mittel im Rahmen des gesetzlichen Kinderschutzauftrages zur Verfügung zu stellen, weil die DB über die medizinische, durch die Krankenkassen zu erbringende Versorgung, hinausgeht. |
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Aufhebung der Schweigepflicht wenn ... "...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt. Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch!) wesentlich überwiegt." Zitat aus Wikipedia. |
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Möglicherweise käme ein 2jähriges, beim Arzt schüchternes Kind in die DB RISKID, wenn es mit dem Dreirad gestürzt ist, eine Kopfplatzwunde davon trägt, und die Eltern zufällig den Kindarzt wechseln, was heute IMHO nicht legal ist und nur mit Einwilligung der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) geht. (oder eben mit einer gesetzlichen Änderung, was auf der Website gefordert wird) |
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Ich bin mir gerade nicht sicher, ob nicht allein der Verdacht ausreichend ist, die Schweigepflicht zu verletzen, werde mich mal schlau machen. Ich bin im Übrigen ein Befürworter der "gläsernen Patientenkarte", wo alle ärztlichen Dokumente hinterlegt sind. Datenschützer sehen das natürlich anders. Wirtschaftlich gesehen kann man dadurch aber das sehr kostenintensive Ärzte-Hopping und zahlreiche Doppeluntersuchungen vermeiden. Edit: Grad gefunden: http://www.laek-thueringen.de/wcms/D...chweigepflicht |
prinzipiell spricht ja nichts gegen diese Art der Überwachung, was nur immer (ob das wohl Zufall ist)? echte Bestrafungen im Falle eines Missbrauches... d.h. irgend ein unter bezahlter Futzi im Gesundheitsamt sieht aus 3 Fällen eine Kindesmisshandlung Polizei und Jugendamt handeln mal wieder im blinden Aktionismus und nehmen das Kind, am Besten noch öffentlich wirksam, vor den Nachbarn mit... am Ende stellt sich heraus das nichts gewesen ist...
Wenn jetzt geklärt ist das in einem solchen Falle eine wirksame Entschädigung inkl. Abmahnungen/Entlassungen aller Beteiligten hervorgeht, spricht doch nichts dagegen.... so wird bloss ein Überwachnungs und Bestrafungsapparat ala George Orwell geschaffen, in dem dann jedes kleines Rädchen sich auf seine "Vorschriften" beziehen kann und keine Konsequenzen fürchten muss.... |
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IMHO findet dann eine Kriminalisierung völlig unschuldiger Eltern statt. |
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Fall 1: Frau wird auf einem Autobahnrasthof von einem Sattelzug überrollt und verstirbt. Fahrer des Sattelzug bekommt dies leider nicht mit und setzt seine Fahrt fort. Direkt hinter dem Rasthof ist eine Mautbrücke (die jedes vorbeifahrenden mautpfichtige Fahrzeug samt Fahrer) fotografiert. Dank Datenschutz kommt aber niemand um Zwecke der Fahrer und Versicherungsermittlung an diese Bilder heran. Somit steht die Familie der alleinverdienenden Frau nun ziemlich doof da, weil es leider keine Versicherung gibt, die für diesen Unfall aufkommt. Fall 2: Ein potentieller Suizident hinterlässt einen Abschiedsbrief und macht sich auf um seinem Leben ein Ende zu setzen. Natürlich suchen viele Kräfte nach dem Heini. Natürlich hat er sein Handy dabei. Leider darf zumindest in Niedersachsen die Polizei dies Handy nicht mehr direkt orten lassen. Hier bekommt man dann nur noch den letzten Funkmast in den das Handy eingeloggt war, was im ländlichen Bereich eine Suche nicht zwingend einfacher macht. So könnte ich noch stundenlang Beispiele bringen, wo der Datenschutz staatliche arbeit behindert und hier geht es weiß Gott nicht darum, den harmlosen Bürger auszuspionieren. |
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Wenn man dies jetzt ins Extreme überträgt: Für die Aufklärung von Straftaten wäre es absolut genial, wenn jeder Mensch einen GPS Sender implantiert hätte... Aber wo fängt man an und wo hört man auf? Kann die Kamera auf dem Rasthof auch genutzt werden, um meine Identität zu ermitteln, wenn die Blitze 1km hinter der Raststätte das Foto überbelichtet hat? |
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Ich war mal zufällig als Passant Zeuge eines Überfalls auf eine Spielhalle, wo auch die Aufsicht durch Messerstiche verletzt wurde, verfolgte die anfänglich maskierten, bewaffneten Täter, welche wegrannten, und sah noch, wie diese in die U-Bahn rannten. Die BVG (U-Bahn) Videos vom Bahnsteig wurden hier von der Polizei gesichtet. (u. die Täter ermittelt und verurteilt wegen mehrerer Raubdelikte mit Körperverletzung) |
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Es war völlig absurd was die sich da zusammenreimten und vor allem aus totaler Laiensicht - ohne den Kindergärtnerinnen zu nahe treten zu wollen sind sie halt keine Psychologen und haben auch keine detaillierte Untersuchung mit dem Jungen gemacht. Sprich: Man sollte sich mit Analysen diesbezüglich sehr zurück halten und nicht glauben, dass man einfach mal so ne Kindesmisshandlung von außen diagnostizieren kann. Die wahrscheinlichste Variante ist dann zum Glück doch bei weitem, dass das Kind gut behandelt wird. |
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Es gibt IMHO mehrere zu unterscheidende Fälle: a) abgesicherte Misshandlungsdiagnose (z.B. in Verbindung mit glaubwürdiger Schilderung der Kindes). Datenweitergabe an Jugendamt / Polizei erlaubt. b) kinderärztliche Diagnose mit ernsthaftem, begründetem Verdacht wie im zitierten Gerichtsfall --> Jugendamt / Polizei darf informiert werden, ohne Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung. c) kinderärztliche Diagnose mit noch genauer abzuklärendem Verdacht auf Misshandlung (keine automatische Entbindung gegeben, Datenweitergabe nicht ohne Einwilligung der Eltern erlaubt) Sowohl a) wie b) wie c) sollen in der DB RISKID eingetragen werden. Der wesentliche Unterschied einer gläsernen Patientenkarte und einer DB RISKID liegt darin, dass die Karte dem Patienten gehört, er im Besitz der Daten ist (wie eine ausgehändigte Patientenakte, Röntgenbild), während er über die Daten in der RISKID nicht verfügen kann. |
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Ich erzähle Dir jetzt mal die andere Seite. Vor 21 Jahre lernte ich eine nette Frau kennen. Ihre Tochter ist so alt, wie meine Große und unseren zweiten Kinder sind auch gleich alt. Sie hat sich immer gekümmert und für die Familie alles gegeben. Ich war völlig schockiert, als sie mir nach ca. 6-8 Jahren erzählte, dass sie unter Bulimie leidet und sie eine Familientherapie angefangen haben. Sie erzählte mir, dass sie drei Kinder zu hause waren. Die Mutter Alkoholikerin. Sie war die älteste und fühlte sich für ihre Geschwister und die Mutter verantwortlich. Ihr Bruder ist vergewaltigt worden. Gemerkt hat keiner was. Sie bekam eine Eßstörung Als sie ihren Mann kennen lernen wollte sie endlich die perfekte Familie. Auch jetzt fühlte sie sich wieder für alles verantwortlich, wie in ihrer Kindheit. Sie frass den Kühlschrank leer und kotze alles wieder raus. Ich habe nichts bemerkt und konnte mir das gar nicht vorstellen. Für mich war sie eine super nette Frau mit toller Familie. Mein Große hatte im Jahrgang ein Mädchen, die magersüchtig ist und das Essen rauskotzte. Ihre Zähne waren schon angegriffen. Ich habe mich oft gefragt, warum dieses junge Ding sich selbst zerstören und nicht wie eine Frau aussehen mag. Ich verdächtige nicht ihre Familie, aber ich habe mich oft gefragt, ob ihr irgendwas passiert ist, über das sie nicht reden kann. Das hört sich jetzt schlimm an, aber ich habe meinen Töchter sogar verboten mit den Papis ihrer Freundinnen mitzugehen, wenn sie alleine daher kommen. Du siehst es den Leuten nicht an. Ich finde es richtig, wenn Erzieher und Lehrer aufmerksam sind und das Gespräch suchen. Wer will sich denn hinterher sagen lassen, er hätte weggeschaut. Letztes Jahr bin ich in Offenbach einkaufen gegangen und bekam in der Fußgängerzone mit, wie eine Frau ihre 3-4 Jahre alte Töchter anbrüllte: "Wart nur ab, wenn wir zuhause sind, bekommst Du paar in die Fresse!" Das Mädchen versteckte sich beim Vater, der nichts sagte. Ich selbst war so schockiert, dass ich nicht in der Lage war zu reagieren.Ich war so schockiert, wie man mit einem kleinen Mädchen so redet. Wochenlang machte ich mir Vorwürfe, dass ich nichts unternommen habe. Dieses Kind wird misshandelt und ich habe ihr nicht geholfen.:( |
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Und die These, dass Datenschutz staatliche Arbeit behindert ist vollkommen abwegig (auch wenn mit dem Totschlagargument "Sicherheit" versucht wird die Sache zu "drehen"). Ein Staat der den Datenschutz als Behinderung ansieht, stellt sich gegen das Grundgesetz und dann...falls noch nicht alle Bürger durch Brot und Spiele und andere Ablenkungen vollkommen sediert sind, könnten Menschen die ein solchen Staat nicht wollen den Art 20 GG und dessen Absatz 4 bemühen. Und dann ist hier aber richtig Achterbahn. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen ...greift... in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht...bvr207405.html Dein Beispiel 1 scheint daher sehr theoretisch... "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden." Nochmals aus o. g. Urteil "[i]3) Die Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 1 sind unverzüglich zu löschen 1.) sobald feststeht, dass die Maut entrichtet worden ist und ein Mauterstattungsverlangen nicht zulässig ist oder ein Mauterstattungsverlangen nicht fristgerecht gestellt worden ist..." http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__9.html Den kleinen Exkurs, warum die Polizei bei vielen Bürgern nicht so angesehen ist erspare ich uns beiden. Gruß N. :Huhu: |
Aber da du ja anscheinend fit im Verfassungsrecht bist, weißt du auch dass alle Grundrechte bis auf die Menschenwürde unter verschiedenen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Fall 1 ist genau so passiert. Das hat nichts mit Theorie zu tun. Pi mal Daumen 7 Jahre her. Das Verbot der automatisierten Datenerfassung hat im Prinzip nur Eselsbrücken zur Folge. Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ja auch immer nur vorgeschoben, wenns gegen den Staat geht, der ja nun mit Sicherheit deutlich weniger Schindluder mit diesen Daten treibt, als viele Privatunternehmen, die deutlich mehr Interesse haben Daten zu erheben und auszuwerten. Also ich kann für mein Umwelt sprechen, wenn ich sage, dass die Polizei überhaupt kein Interesse an Bewegungsprofilen von Unverdächtigen oder sonst irgendwas hat. Und spätestens im Status des Verdächtigen, darf die Polizei eh die erforderlichen Daten erheben, speichern und auswerten. Problem gerade bei grundsätzlich richtungsweisenden Bestimmungen ist für mich, dass damit 10% Schindluder abgewendet wird, dabei leider 90% der sinnvollen Anwendungen aber direkt mit verboten werden, weil unser Gesetzgeber entweder entsprechend unbestimmt formuliert, oder kein Interesse daran hat. |
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Sehr gute und differenzierte Postings von Dir. Daher meine uneingeschränkte Zustimmung. Zum ersparten Exkurs: http://www.spiegel.de/sport/sonst/ne...-a-970885.html Heinrich |
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