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[B] Carbonlaufradsatz 80/80
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Wieviel Sekunden bis zur Loeschung? ;-)
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Machen Zipp-Decals eigentlich schneller oder warum klebt man sich die auf nen Novatec-LRS? Ich versteh' das immer noch nicht.
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Die Felgen findet man mittlerweile überall. Bei Stevens hab ich die auch schon gesehen. Bei mir stand Fervor drauf. Aber Zipp, nee beim besten Willen nicht. |
Die Aufkleber sind ja leicht entfernbar :cool:
Klar ist der Preis erst mal angesetzt, da ich sie wenig genutzt habe und entsprechend mal was dafür bezahlt habe. Aber man kann ja auch Vorschläge machen. Wenn nicht bleiben sie halt im Keller. |
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Es steht ja ausdrücklich dabei das es nur ZIPP Decals sind. Wusste gar nicht dass das so streng gehandhabt wird. Aber danke für den Tipp.:Danke: |
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Konnte bisher auch niemand erklären. |
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Vorm Verkauf würde ich es aber abkratzen. |
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Beim Thema "Verwechslungsgefahr" wäre ich vorsichtig, Der Begriff wird sicher umgangssprachlich anders verwendet als im rechtlichen Sinn. Speziell bei den Laufrädern kann ich aber nicht verstehen, warum alle unbedingt Zipp-Aufkleber auf ihren Laufrädern haben müssen. Das Standardargument - "weil's besser aussieht" - glaube ich keinem. Wenn die Schriftart so toll ist, würde ich mir mit der Schriftart individuell was anfertigen lassen. Aber den Originalschriftzug? Sieht sowieso jeder, dass es keine Originalen sind, dann kann man auch dazu stehen. Alles andere wirkt dann doch etwas peinlich. Matthias |
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Nackig fand ich doof, hätte auch JENS-KLEVE draufschreiben können, aber dann wäre die Poser-Polizei direkt zur Stelle.:Lachanfall: Das Rad fährt übrigens gut, kann cih weiterempfehlen. |
Man war ich blöd
ich hab die Aufkleber von meinem Zipp VR mühsam abgefriemelt. Wusste damals aber nicht, daß ich damit evtl. Geschwindigkeit eingebüßt habe!:Lachanfall: |
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:Cheese:
Ich hab das allgemeine Geschmacksempfinden wahrgenommen. Wie gesagt ich mache die Aufkleber gerne ab, wenn der Käufer das will. Eine Verwechslungsgefahr scheint ja aber nicht zu bestehen ;) |
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Siehe z.B. die Definition in Wikipedia: Zitat:
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Auch wenn hier jeder sagen würde: Klar, erkennt man, dass das keine Zipps sind, kann es trotzdem sein, dass es markenrechtlich zu nah am Original ist. Matthias Ist aber OT, und würde in allen Details zu weit ausufern.... |
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Da schert das keinen Menschen, ich kann mir tausend Äpfel auf meinen Casiorechner kleben und den privat verkaufen oder damit öffentlich rumrechnen, da kann apple mir gar nix. Ich kann sogar nen Golf 1 nehmen und da so viel dran rumbasteln bis der aussieht wie ein Mercedes SL, wenn die Zulassungsbehörde und der TÜV mir keinen Strich durch die Rechnung machen, kann ich da so viel mit rumgurken wie ich mir leisten kann, da kann Daimler gar nix gegen tun. Aber ja, Sinn macht das keinen, schöner auch nicht und was das soll kann ich auch nicht verstehen, aber ich muss nun auch los, mir noch nen paar Hillfigger Aufnäher kaufen und auf meine Kik T-shirts nähen :Cheese: |
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Matthias |
Ich muss mich mal einmischen, habe leider Gottes nämlich beruflich damit zu tun:
"Zipp" ist als geschützte Marke für Fahrradteile, insbesondere Räder, eingetragen von der Fa. SRAM, Chicago. Der Markenname wird hier genutzt, es geht auch um Räder, soweit alles klar! Nach §143 MarkenG ist der widerrechtliche Gebrauch einer geschützten Marke "im geschäftlichen Verkehr" strafbar. Hier liegt das Problem, der Begriff "geschäftliche Verkehr" ist nicht wirklich klar und eindeutig definiert. In der Regel wird ein solcher bei Einzelverkäufen von/an Privat nicht angenommen, auch wenn der Verkauf (logischerweise) dem Erzielen eines Gewinns dient. Ein Betrug scheidet im vorliegenden Fall ganz sicher auch aus, es wird klar angegeben, dass hier kein ZIPP-LRS angeboten wird, es gibt keine Täuschungshandlung/keine Irrtumserrregung. Problematisch wären jetzt noch eventuelle zivilrechtliche Ansprüche der Fa. SRAM. Auch könnte es bei Reisen mit solchen Laufrädern zu Problemen kommen, sofern der Rechteinhaber bei den Zollbehörden einen entsprechenden Antrag zur Einziehung/Vernichtung von Plagiaten gestellt hat. Dies sind aber glücklicherweise nicht mehr meine Themen, da bin ich wieder raus... Und zu den aufgeführten Beispielen oben: Ja, ich darf mir Äpfel auf jeden Rechner kleben und damit rumlaufen, posen, rechnen, was auch immer. Aber beim Verkauf eines solchen kann es zu Problemen kommen (siehe "geschäftlicher Verkehr" pp.) Und gerade Apple ist da nicht wirklich ein "Spaßversteher" und genügend Patentanwälte, Privatdetektive und andere "Kopfgeldjäger" treiben sich auch in diversen Verkaufsforen herum! |
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