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Mazedonien führt Kastration bei Kindesmissbrauch ein
Einen habe ich für heute noch :Huhu:
Gerade in der Zeit gelesen, das Mazedonien die chemische Kastration bei Kindesmissbrauch einführt. Hierzulande fordern ja, wie auf dem einen oder anderen Autoaufkleber zu erfahren ist, die Todesstrafe für Kinderschänder. Manche sehen auch in der Amputation des männlichen Gliedes eine abschreckende Wirkung und eine gerechte Strafe. Können solche Strafen Kindesmissbrauch eindämmen? Fragt sich der Vater zweier Kinder :Gruebeln: Ich denke nicht :Nee: |
Das Konzept wird in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht etabliert werden können, weil (zum Leid aller Psychiater) eine Zwangsmedikation nicht (mehr) ohne Weiteres vorgenommen werden darf.
Prinzipiell ist die Idee nicht abwegig ... unsere politische Geschichte wird da aber einen Riegel vorschieben. Dass der Entzug von Testosteron die Gewaltbereitschaft reduziert, ist zumindest im Tiermodell bewiesen worden. Ähnliche Erfahrungen hat man auch mit Männern gemacht, die aus medizinischen Gründen den Testosteronantagonist Cyproteronacetat genommen haben, was einer chemischen Kastration gleich kommt. Anders könnte es aussehen, wenn ein pädophiler Triebtäter unter seiner Störung leidet und mit der Therapie einverstanden ist. |
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siehe dieses recht gute Interview, wie ich finde, mit einer deutschen Gefängnis-Psychiaterin. http://www.nw-news.de/top_news/?em_cnt=6826635 Möglich ist das Verfahren auch in anderen Ländern, hier ein Bericht aus Russland: http://de.ria.ru/society/20131122/267332552.html Letztlich geht es dabei IMHO nicht vorrangig um Strafe, sondern um eine eventuelle Alternative zur lebenslangen Sicherungsverwahrung. Sehr kritisch bzw. ablehnend sehe ich die zwangsweise medikamentöse Kastration, aus Gründen der Ethik, der Wirkung (fehlende Compliance für die Hormoneinnahme) oder einer zu breiten Indikation (vermutlich fragliche Wirkung bei Kinderschändern mit Gewaltmotiven). Die meisten sex. Kindesmissbrauchsfälle passsieren aber leider in Familien durch männliche Angehörige, welche Mädchen missbrauchen, und kommen nicht zur Anzeige. Und diese Täter sind meistens nicht ausschliesslich pädophil veranlagt / fixiert. |
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Hier geht's sicherlich nicht um Mengele und unethische Versuche an Menschen. Jedes Medikament, das auf den Markt kommt, hat vier Phasen durchlaufen, in denen es seine Unbedenklich demonstrieren musste. Und Medikamente zur chemischen Kastration sind seit Jahren auf dem Markt, da muss man nix mehr an Straftätern "ausprobieren". |
1. Das Wort "Kinderschänder" halte ich für absolut ungeeignet, da solche Kinder keine Schande trifft oder anhaftet.
2. wie bereits erwähnt findet der meiste sexuelle Missbrauch von Kindern in der Familie statt. Würde man Gesetze haben mit Todesstrafe oder Verstümmelung, würden noch weniger fälle angezeigt werden. 3. Fast alle Taten passieren nicht aufgrund von sexueller Gier bzw. Trieb, sondern aufgrund von Machtgefühlen mit den man eigene Komplexe kompensieren will (oder so ähnlich). Daher ist es egal ob man jetzt droht den Lümmel oder einen Arm abzusägen. Eine freiwillige chemische Kastration um den Hormonhaushalt und Aggressionen zu senken halte ich für in Ordnung. |
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Als ich Das heute in der Zeit gelesen habe, bin ich fast vom Glauben abgefallen. Ich finde es erschreckend, wie viele Menschen Probleme haben, sich mit den Idealen des Humanismus anzufreunden. Die Kommentare unter dem Artikel auf Facebook waren wirklich erschreckend, so viel Zustimmung mit teilweiße Aussagen dabei, wo ich mir echt vorkomme, als sei ich im Mittelalter (nur das ich da keine Kommentare auf Facebook hätte lesen können).
Unser Rechtssystem ist nicht darauf aus, Rache zu üben, sondern den Menschen zu erziehen und in die Gesellschaft zurück zu holen, dass für diese Ziele Gewalt (und Medikamente gegen den Willen eines Menschen anzuwenden, ist Gewalt) nie ein Weg ist, brauche ich glaube ich nicht mehr zu schreiben. |
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Auf der anderen Seite hat der Staat auch die Pflicht, die Bevölkerung vor Schaden zu schützen. Gefährliche Psychotiker, die im Rahmen ihres Wahnerlebens Dinge tun, die anderen schaden können, werden auch zum Teil nach richterlicher Anordnung zwangsbehandelt. Immer vorausgesetzt, es liegt im Falle einer fehlenden Behandlung eine Eigen- oder Fremdgefährdung vor. Das Vorgehen bei Zwangsbehandlung ist aber in den letzten Jahren deutlich zugunsten der zu Behandelnden verändert worden. |
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