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Maximaler Ärger durch Zeitnehmer
Im Januar eines jeden Jahres ist üblicherweise „große Anmeldung“, für zahlreiche Läufe und Triathlons, nicht allein für mich selbst, sondern auch für weitere Familienmitglieder sowie unsere Traditions-Staffeln.
Für eine der Staffelmeldungen kam es dabei zu einer Rücklastschrift (der Januar mit den vielen Jahresrechnungen halt, ja - :(ärgerlich:( …). Dafür wollte der Zeitnehmer gleich einmal EUR 25,-- Strafgebühr. Überwiesen habe ich statt dessen EUR 2,50 , was der Gebühr seiner Bank entsprechen dürfte. Zudem war dies konform mit seinen damaligen AGB. Ein paar Wochen später eine Mahnung über die ausstehenden EUR 22,50 mit einem Screenshot, der angeblich die Anerkenntnis dieser Strafgebühr während der Buchung belegen soll. Dazu der Hinweis, „man werde mich bei Nichtzahlung auf eine Sperrliste im Verbund der angeschlossenen Dienstleister zur Zahlungsabwicklung setzen“ Der Screenshot ist ein gerichtsfest nachweisbares Fake, ein schlechtes noch dazu. Die Sache mit der Sperrliste m.E. eine versuchte Nötigung. Wochen später kommt per E-Mail die Abmeldung vom Mainz Triathlon wegen angeblicher Nichtzahlung (selber Zeitnehmer). War seit Wochen bezahlt, böse Mails ausgetauscht, schließlich vom Zeitnehmer nach dessen eigenen Angaben angeschwärzt beim TCEC als „notorisch problematischer Zahler“. So wie es sich mir darstellt, sollte möglicherweise die noch offene „Strafgebühr“ des Kinzigman von der Meldegebühr in Mainz abgezwackt werden – Nach Vorlage der Bankquittung dann doch gestartet… Inzwischen hatte der Zeitnehmer die EUR 22,50 bei einem der Staffelteilnehmer eingetrieben (der hatte eigentlich mit alledem nix zu tun und sagte mir das dummerweise auch erst nachdem er bereits bezahlt hatte…) Bankquittung hat er mir gegeben. Und dann - Donnerwetter: Am 10. Januar kommt mit feierlicher Zustellungsurkunde ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert mit Bezug auf eine Mahnung (für was eigentlich ?) aus dem Dezember . Die hat es mutmaßlich allerdings nie gegeben, mir hat man jedenfalls keine geschickt… Nun gerne eine Diskussion zu ähnlichen Erlebnissen (ich halte meine Erlebnisse selbst für geradezu unglaublich - hoffentlich sind die doch eher ein Einzelfall…). Insbesondere bitte ich auch um Tipps zum weiteren Vorgehen. Als Triathlet lasse ich mich höchst ungern verarschen und möchte diesen Zeitgenossen für das faken des Screenshots, die Verletzung von Datenschutzpflichten (wie kommt er überhaupt dazu, einem beliebigen Staffelteilnehmer eine Rechnung zu schicken..), die Beschädigung meiner Bonität sowie insbesondere für den Diebstahl meiner Zeit „maximalen Schwung verleihen“. Grüße ! |
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Es handelt sich nicht wirklich um eine "Strafgebühr", sondern um Kosten, die durch die Unterdeckung Deines Kontos entstanden sind. Da Du selbst den Auftrag zum Bankeinzug gegeben hast, bist Du auch für die Folgekosten der Unterdeckung verantwortlich. Das sind normalerweise EUR 3, die von Deiner Bank erhoben werden, plus EUR 3, die von der anderen Bank erhoben werden, plus ein paar Euro für den Bearbeitungsaufwand. Der Rest Deiner Geschichte klingt natürlich nicht sehr schön... Grüße, Arne |
Wenn du dir da sicher bist mit dem Fake (woher genau weißt du das?) und dass du nirgendwo den 25 Euro bei Rückbuchung zugestimmt hast (AGBs?), dann fristgerecht Widerspruch (ohne Angabe von Gründen) einlegen, Formular liegt bei.
Dann abwarten. Entweder war es das dann (weitere Schreiben, die keine Gerichtspost wegen eines Verfahrens o.ä. sind, kann man ignorieren, inkl. Post von Anwälten oder Inkassobüros) oder sie wollen wegen 22,50 Euro klagen. Könnte lustig werden :cool: So hab ich das mal gemacht, als mir zufällig genau eine Woche vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist einer Einzahlquittung eine Mahnung ins Haus flog von einem Betrag, den ich im Jahr davor schon gezahlt hatte. Da wurden dann aus ursprünglichen 2,50 Euro(!), die ich gezahlt hatte, im Laufe diverser Anschreiben von Anwälten, Inkassobüros und des Mahnverfahrens fast 200 draus. Geklagt haben sie leider nicht, hätte mich gefreut, dann vor Gericht die unterschriebene Quittung über 2,50 vorlegen zu können, in dem Wissen, dass die Gegenseite dann zusätzlich noch die ganzen Verfahrenskosten hätte tragen müssen. Ich hätte das natürlich auch anders regeln können, aber ich hatte im Internet gelesen, dass es wohl gängig wäre, kurz vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Mahnungen für bezahlte Sachen rauszuschicken, weil die meisten vermutlich die Quittung nicht mehr haben. Deshalb habe ich den Spieß umgedreht und wollte so viele Kosten wie möglich verursachen. Wenn das jeder machen würde, hören die vielleicht auf mit dem Mist.* *Disclaimer: Dies alles stellt natürlich keine Rechtsberatung dar :) Wobei man natürlich sagen muss, dass die Aktion mit ungefragt einfach nur 10% überweisen auch nicht so schlau war. Hätte man doch sicher telefonisch klären können? |
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Hast du da mal mit jemandem telefoniert? Ich hätte das schon längst gemacht. Zitat:
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das steht in den aktuellen AGB's von der Website
Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. insofern sind die €25,- schon seltsam. |
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Grüße, :Blumen: Arne |
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Auf dem angeblichen Screenshot FEHLT die Adressleiste (m.E. nur MIT Adressleiste und URL von Beweiswert, kann ja sonst "Alles" sein...) Dafür ist die auf dem Screenshot angebotene Zahlungsart PayPal ZU VIEL (die für den fraglichen Wettkampf nachweislich gar nicht angeboten wurde, sonst gäbe es ja diesen Thread auch gar nicht...) Und ganz dumm gelaufen, das beim faken eine Null vergessen wurde :Lachanfall: (ist auch nicht irgendwie am Rand, wo sie hätte "unglücklich abgeschnitten werden können"...). Gemäss dem angeblichen Screenshot konnte man sich 2013 für schlappe EUR 3,-- zum Kinzigman anmelden. Da hätte ich ja sowieso schon viel zu viel gezahlt... Die von Arne genannten 10 Euro hätte ich übrigens problemlos rausgerückt - die 25 Euronen fand ich allerdings derart überzogen, dass ich mir einredete, denen sei einfach nur das Komma verrutscht... Was den weiteren Fortschritt des Mahnbescheids angeht bin ich sowieso tiefenentspannt, immerhin habe ich nachweislich keine Außenstände, nachdem in dieser Sache ja bereits unser Staffelteilnehmer abgezockt wurde... |
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Hat der Kunde für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung bzw. zum Kauf/zur Miete von Ware als Bezahlart das Lastschriftverfahren gewählt und weist sein angegebenes Konto nicht die erforderliche Deckung auf, so wird im Falle einer Rückbelastung des Kontos von MA:XX Timing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zur sofortigen Zahlung fällig. Also 15 EUR plus ca. 10 EUR die die Banken haben wollen... ... wobei hier nicht klar steht das diese on Top oben drauf kommen. Oder er ist durch die fehlgeschlagene Abbuchung im Verzug, was dann 15 EUR für die fehlgeschlagene Abbuchung plus 10 EUR für den Verzug bedeuten würde. Ich hatte das letztes Jahr mal wegen einer falschen Kontonummer und da wollten die Banken 10,67 EUR haben. |
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Ich würde mit dem Veranstalter Klartext reden und der sollte ein Interesse haben, dass ihm seine Teilnehmer erhalten bleiben. Entweder stellt der Zeitnehmer dann das dreiste Verhalten ab oder er verschwindet auf kurz oder lang aus dem Markt. |
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André |
Ja, das stimmt schon. Aber wegen so einem Mist in der Bonität herabgestuft zu werden ist doof..
Da reicht es ja schon, wenn mal ein Titel bestanden hat :) |
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
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So wie ich es bisher verstanden habe, ist der Zeitnehmer quasi der Verkäufer, mit dem Du einen Vertrag schließt und der Veranstalter der Hersteller, dessen Produkt Du kaufst.
Wobei es hier so ist, dass der Zeitnehmer, beiden Parteien Gegenüber als Dienstleister auftritt. Sowohl Veranstalter als auch Du bezahlen Ihn für seine Dienste. Die AGBs von beiden sind für Dich bindend. |
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die AGB waren "damals" andere und ich hatte die sogar gespeichert, werde mal raussuchen... Soweit ich mich erinnere, war dort zwar von Ersatz der Kosten, jedoch nicht von einem Pauschalbetrag die Rede. Es gab allerdings auch eine Anmeldebstätigung, die hatte ich noch gar nicht geöffnet gerade aus der Mailablage gefischt. Da ist von 15 Euro (und auch nicht von 25) die Rede. Wie man es dreht ist es allerdings Bullshit, da die Rechtssprechung des OLG hierzu ohnehin eine deutlich andere Sprache spricht: http://www.teltarif.de/keine-pauscha...ews/46190.html Hier noch der Text aus der Anmeldebestätigung Online-Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Rückgabe der Lastschrift eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro entsteht. Sollten Sie Fragen zu Abbuchungen haben wenden Sie sich hierzu vorher an uns per E-Mail an support@ Akzeptierte Haftungs- und Veranstalterbedingungen: Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird akzeptiert. Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen bzgl. der ProChip-Miete, dass der ProChip automatisch zum Preis von 95 Euro inkl. MwSt. gekauft wird, sofern er nicht am Tage der Veranstaltung zurückgegeben wird. Hiermit ermächtige ich XXX den Kaufpreis des gemieteten ProChips, bei Nichtrückgabe am Veranstaltungstag, vom genanntem Konto abzubuchen. Sollte die Lastschrift fehlschlagen entstehen zusätzlich 15 Euro Rücklastschriftgebühren. |
Ich verstehe euch nicht. Das Konto war nicht gedeckt und somit sind die Forderungen mindestens zur Hälfte berechtigt.
Und wegen 10€ macht ihr so ein Theather, dass es sogar zum Mahnbescheid kommt? Gehts noch? Da wäre mir Zeit und die Nerven viel zu schade dazu. Wenn man sonst kein Probleme hat, macht man sich halt welche. Zahlen, vergessen und trainieren gehen. Erledigt. |
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Nicht zahlen = Mahnbescheid = weitere Kosten = Handlungsbedarf, sonst Titel, Gerichtsvollzieher = richtig viel Ärger
wegen nichts :confused: |
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Das ist übrigens ein Grund, warum wir als Veranstalter gar nicht mit Lastschrifteinzug arbeiten, sondern jeder Teilnehmer sein Startgeld aktiv überweisen muss. Es würden dann nämlich immer einige (wenige :Blumen:) dabei sein, die wegen schlechten Wetters, Kater vom Vorabend etc. nicht an den Start gehen und dann einfach die Lastschrift widerrufen, weil wir wegen 30 € sicherlich keinen Aufstand machen würden. |
ich würde erstmal zahlen um den Rattenschwanz schon an der Wurzel abzuschneiden.
Wenn man sich dann selber im Recht sieht und angeschixxen fühlt, würde ich per bösem Brief oder über einen Rechtsanwalt weiter agieren. Aber wegen so einer Lapalie seinen Startplatz zu verlieren und ggf noch Bonitätsprobleme zu bekommen, das wäre mir echt zu doof. Ein Hinweis an der Veranstalter halte ich aber in jedem Fall für gut und richtig, so kann er sich ein Bild über seinen Dienstleister machen. Ggf ist das genau der Weg den er sich von diesem erhofft, evtl. überdenkt er aber auch seine Auswahl bei der nächsten Veranstaltung. |
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Wenn man da die Telefonnummer ausm Impressum anruft, dann wird man auf das Handy vom GF/Inhaber weitergeleitet. Der is dann ganz verdattert, weil's Handy anscheinend nicht so oft klingelt und er erklärt einem, daß er grad nicht zuhause ist und daß man ihm 'ne mail schreiben soll. Die wird dann auch irgendwann barbeitet. So war das jedenfalls bei mir, als vor 2 Jahren mal die Anmeldung zu irgendnem Wettkampf nicht gefunzt hat. Der hat imho garantiert was anderes im Sinn als organisierte Abzocke. Aber wenn halt einer 'Lastschrift' ankreuzt und die Bank rückt nix raus weil's Konto überzogen ist, dann hat der vermutlich ein wenig Arbeit damit. Und so wie die Geschichte anscheinend gelaufen ist, hat er sich womöglich irgendwann auch ein ganz klein wenig verarscht gefühlt und den Kram seinem Anwalt übergeben. |
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Allerdings wäre der Weg auch ganz normal, den Differenzbetrag dreimal anzumahnen und dann geht's zum Inkasso. Insofern sind die Methoden das Geld bei Anderen einzutreiben auch höchst fragwürdig. |
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Scheißt Ihr woanders auch wegen zweimarkfuffzig so rum? Konto nicht gedeckt -> selber schuld 2,50€ überweisen und für angemessen halten ist beachtlich naiv in Anbetracht gängiger Bankgebühren. dazu der Bearbeitungsaufwand beim "Zeitnehmer", da sind 25€ ruckzuck zusammen... Zitat:
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Ums Geld kanns einem dabei ja eigentlich nicht gehen. Ich hab auch nie gesagt, daß ICH das so machen würde, ich hätte nach dem Überweisen höchstens da angerufen und die übelst beschimpft, gedroht und gezetert :Lachanfall: in der Regel überweise ich einfach und fertig ;) Ich kann aber verstehen, daß wenn sich jemand offensichtlich angeschissen fühlt, daß man dann das Bedürfnis hat zu agieren. Kenn ich von meinem Vater, der kann das gar nicht leiden und zettelt dann auch gern mal einen Briefkrieg an, einmal sogar mit Anwalt, da gings auch nur um ganz wenig Geld, aber er wollte es nicht auf sich sitzen lassen, daß der rosa Riese ihn als Betrüger darstellt, herrlich zu lesen! :Lachanfall: |
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Aber das Grundproblem war doch der Versuch, vom nicht gedeckten Konto was zu bezahlen. Und das war ganz klar der Fehler des TE. Also selber schuld. Wer Mist baut muß auch die Folgen ausbaden. |
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Ich hatte den Zeitnehmer NICHT beim Veranstalter angeschwärzt, also 2015 - leider derselbe Zeitnehmer. Resultat: Anmeldung zum "Kinzigman 2015" - "Nicht möglich". Rückfrage beim Veranstalter. "Komisch" - dessen Rückfrage beim Zeitnehmer: Teilnehmer in der Zahlungsschnittstelle (externer Dienstleister des Zeitnehmers) gesperrt, Klageschrift werde gerade eingereicht... RECAP: Es geht um den Disput um eine m.E. überzogene Rücklastschriftgebühr aus 2013 (!!!) zu Beginn dieses Threads. Ich habe noch andere Hobbies und es nervt. Daher wird es Zeit, diese Altlast (2013 !) dauerhaft zu "erledigen" (Anwalt, Schadenersatz...). |
Da mich der Zeitnehmer permanent irgendwo "anschwärzt" (Veranstalter, Bonitäts-Scoring, Sperrlisten...) wäre mir das Thema Datenschutz entsprechend prominent. 2013 hatte der Zeitnehmer nur diese eine AGB - Die Datenweitergabe halte ich für "schräg" (zumal der Veranstalter auf nichts dergleichen hinweist,...), von "Bonitätsprüfung" und "schwarzen Listen" ist keine Rede - was haltet Ihr davon ?:
5. Datenschutz 5.1 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechtes, die von uns bearbeiteten, listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu der betreffenden Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung zu übermitteln und zu nutzen. 5.2 Der Veranstalter wird dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns benachrichtigt werden. Der Veranstalter wird ferner die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einholen und die Teilnehmer darüber unterrichten, dass diese berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren. Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsabwicklung mit Online-Zahlungssystemen Beim Einsatz von Online-Zahlungssystemen (wie z. B. Computop, PayPal, T-Pay etc.) gelten ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen: 3. Datenschutz Statt Ziffer 5.2 der vorstehenden AGB gilt ergänzend zu Ziffer 5.1 der vorstehenden AGB bei der Zahlungsabwicklung mit einem Online-Zahlungsabwicklungssystem folgendes: Im Zusatztext des Anmeldeformulars werden die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns und durch den Veranstalter benachrichtigt. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten erbeten. Ferner werden die Teilnehmer im Zusatztext des Anmeldeformulars darüber unterrichtet, dass sie berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren. Stand 01.01.2006 |
Ich verstehe nicht, dass der Markt sich nicht selbst des Problems entledigt und den Zeitnehmer in die Wüste schickt. Wenn ich schon den Passus zur ProChip Miete lese, dann drehen sich mir die Fußnägel um.
Jemand zieht beim Schwimmen am Chipband. Das gute Stück geht verloren und hinterher kommt Abbuchung über 95 Euro. 4. Besondere Bedingungen für die ProChip-Miete Der Kunde hat bei der Anmeldung zur Teilnahme zu einer Sportveranstaltung die Möglichkeit, für die Zeitmessung einen elektronischen Chip (ProChip) zu mieten. Der ProChip wird in diesem Fall dem Kunden vor der Sportveranstaltung am Veranstaltungsort übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den ihm überlassenen ProChip unmittelbar nach Ende der Veranstaltung an MA:XX Timing zurück zu geben. Gibt der Kunde den ProChip nicht am Tag der Veranstaltung zurück, so kommt zwischen MA:XX Timing und dem Kunden automatisch ein Kaufvertrag über den überlassenen ProChip zum Kaufpreis in Höhe von 95,00 Euro zustande, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Der Kaufpreis ist zur sofortigen Zahlung fällig und wird bei Lastschrifteinwilligung vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen. |
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