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Maris 11.12.2013 16:00

Porno-Abmahnwelle
 
Man kann ja zu Pornos stehen, wie man will. Dass aber unsere Justiz dermaßen schlampig mit unseren Daten umgeht, finde ich wirklich bedenklich. Man stelle sich mal vor, jeder YouTube-Nutzer wäre wegen Streaming abgemahnt worden - geschätzt die halbe Republik hätte einen Brief im Kasten!
Wenn demnächst (?) höchstrichterlich entschieden würde, dass jegliches Streaming illegal ist ...
Ich bin gespannt auf einen Urteilsspruch!

HollyX 11.12.2013 16:16

Moin,

absolut. Was mich interessiert ist, wie das mit Portalen wie watchseries ist, wo ich gern mal ne Serie gucke...

M.W. gibt es noch keinen Fall, wo der jemand verklagt wurde - auch wenn es im Prinzip ein illegaler Download (durch das Zwischenspeichern/buffern) ist....

Grüße
Holger

FidoDido 11.12.2013 16:18

Ich bin da zwar informiert, aber ich glaube nicht, dass ohne Hintergrundinformation jeder versteht, worum es geht.

Bei Pornos lohnt sich das am meisten, weil so die Zahlungsbereitschaft steigt, so nach dem Motto: "Wenn Sie jetzt nicht zahlen, klagen wir und dann bekommt's die ganze Familie mit!"

Dabei ist auch unerheblich, ob der Betroffene überhaupt irgendein Recht gebrochen hat, bei tausenden von Abmahnungen werden schon welche dabei sein, die zahlen..

Maris 11.12.2013 16:38

Zitat:

Zitat von FidoDido (Beitrag 989844)
Ich bin da zwar informiert, aber ich glaube nicht, dass ohne Hintergrundinformation jeder versteht, worum es geht

Darum gehts:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-2063753.html

pioto 11.12.2013 17:28

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 989865)

Abmahnung habe ich keine bekommen (noch jedenfalls nicht :Cheese: ) aber eine Spam-Mail mit der Bitte um Überweisung von 250€ oder so. Beweise sind angeblich in der angehängten ZIP-Datei. In Wirklichkeit ist da nur ein Trojaner. Anhang also nicht öffnen und wer Post von der Kanzlei bekommen hat: nicht zahlen.

Nordexpress 11.12.2013 17:36

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 989902)
Abmahnung habe ich keine bekommen (noch jedenfalls nicht :Cheese: ) aber eine Spam-Mail mit der Bitte um Überweisung von 250€ oder so. Beweise sind angeblich in der angehängten ZIP-Datei. In Wirklichkeit ist da nur ein Trojaner. Anhang also nicht öffnen und wer Post von der Kanzlei bekommen hat: nicht zahlen.

Hihi, wenn Du die Mail an info@urmann.com und der Bitte, Dich mit ihrem Scheißdreck nicht zu behelligen weiterleitest, wird sie (auch ohne zip-Anhang) dort als Spam abgeblockt. Dabei ist es so ein schön formulierter Text, ausnahmsweise ohne viel Rechtschreibfehler...:Cheese:

bommys 11.12.2013 17:39

Ganz große Abzocke ist das, vorallem weiß man ja im Moment noch nicht mal wie U+C an die IP-Adressen gekommen sind. Da gibt es ja die größten Spekulationen von Malware und Co.

Außerdem sind solche Pornowebseiten nicht zu vergleichen mit Kinox.to oder ähnlichem! Es gibt auf Pornhub und Co genügend Clips von Rechtinhabern die Ihre Bezahlseiten dadurch promoten. Also schwer für den User zu unterscheiden, was darf ich anschauen und was nicht - da sehe ich eher den Betreiber in der Pflicht!

Laut dem RA Solmecke ist auch der Streitwert viel zu hoch angesetzt, genauso wie die Pauschalpreise Post und Telekommunikation!

M.E. sind U+C selbst Verbrecher!

Maris 11.12.2013 17:56

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 989902)
Abmahnung habe ich keine bekommen (noch jedenfalls nicht :Cheese: ) aber eine Spam-Mail mit der Bitte um Überweisung von 250€ oder so. Beweise sind angeblich in der angehängten ZIP-Datei. In Wirklichkeit ist da nur ein Trojaner. Anhang also nicht öffnen und wer Post von der Kanzlei bekommen hat: nicht zahlen.

Diese Spam-Mails haben wohl mit der Kanzlei U&C, die die Abmahnungen rausschickt, nix zu tun und ist die Tat von Trittbrettfahrern.

bommys 11.12.2013 18:03

http://www.wbs-law.de/abmahnung-file...-anfang-49126/

Wenn man dem Richter auch erzählt, das es sich um eine Downloadportal handelt und nicht um ein Streamingportal, bekommt man auch die Adressen zu den IP-Adressen. Aber nochmal, woher haben sie die IP-Adressen? Sicher nicht von dem Betreiber Redtube.

Zitat:

Natürlich habe ich Herrn Urmann auch gefragt, wie denn die IP-Adressen der Benutzer ermittelt worden sei. In diesem Punkt berief sich der Kollege auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Da jedoch einige Richter die vollständigen Gutachten zur Ermittlungssoftware angefordert hätten, sei manchen Akten die Funktionsweise offenbar glasklar zu entnehmen. Insofern wird es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser viel diskutierte Punkt ans Licht kommen wird.

pioto 11.12.2013 18:04

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 989907)
Dabei ist es so ein schön formulierter Text, ausnahmsweise ohne viel Rechtschreibfehler...:Cheese:

Ja, das stimmt. Allerdings wollen Sie mich um 23:65 Uhr erwischt haben. Um die Zeit schaue ich selten bei RedTube die HotStories an ;)

bommys 11.12.2013 18:08

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 989920)
Ja, das stimmt. Allerdings wollen Sie mich um 23:65 Uhr erwischt haben. Um die Zeit schaue ich selten bei RedTube die HotStories an ;)

Was weiß ich was ich für Pornos geschaut habe - die können jeden Titel einsetzen - und könnten recht haben ;)

Nordexpress 11.12.2013 18:09

Immerhin eine real existierende Zeit, Du kannst zufrieden sein.
Bei mir stand allen Ernstes:
Datum/Uhrzeit: 11.12.2013 24:64:03

:Lachanfall:

Edith: wer lesen kann... 23:65 ist ja kaum besser, hatte erst 56 gelesen

bommys 11.12.2013 18:11

Das sehe ich ja jetzt erst - sehr geil. Eine Parallelwelt....

pioto 11.12.2013 18:15

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 989917)
Diese Spam-Mails haben wohl mit der Kanzlei U&C, die die Abmahnungen rausschickt, nix zu tun und ist die Tat von Trittbrettfahrern.

Ich weiß, aber diese Mails haben der Kanzlei einen Haufen Extraärger beschert, was mich natürlich freut. Habe die Schadenfreude ja praktisch im Nachnamen :)

LidlRacer 17.12.2013 12:32

Es deutet einiges darauf hin, dass die aktuellen Streaming-Abmahnungen illegal sind:
Redtube: Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Abmahner

Interessant ist dazu auch dieser Artikel in der Welt mit einigen Aussagen aus der Branche:
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...mahnungen.html
Die darin erwähnten Anti-Abmahn-Anwälte halte ich übrigens auch für etwas zweifelhaft, da die immer gern darauf hinweisen, wie wichtig es wäre, sich in so einem Fall (kostenpflichtig) an sie zu wenden. Tatsächlich kommt man m.E. aber i.d.R. ohne Anwalt kostenlos aus sowas raus - z.B. mit Tipps von hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de

bommys 18.12.2013 16:44

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 991926)
Es deutet einiges darauf hin, dass die aktuellen Streaming-Abmahnungen illegal sind:
Redtube: Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Abmahner

Interessant ist dazu auch dieser Artikel in der Welt mit einigen Aussagen aus der Branche:
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...mahnungen.html
Die darin erwähnten Anti-Abmahn-Anwälte halte ich übrigens auch für etwas zweifelhaft, da die immer gern darauf hinweisen, wie wichtig es wäre, sich in so einem Fall (kostenpflichtig) an sie zu wenden. Tatsächlich kommt man m.E. aber i.d.R. ohne Anwalt kostenlos aus sowas raus - z.B. mit Tipps von hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de

Das war es hoffentlich!

http://www.wbs-law.de/abmahnung-file...f-genug-49338/

Maris 18.12.2013 17:22

Ich bin immer noch entsetzt, dass sowas möglich ist und einen ein einziger unbedachter Klick so in die Predouille führen kann!

bommys 19.12.2013 10:59

Theoretisch auch bei youtube möglich, wenn die über andere domains routen. wie www.youtub.de o.ä.

LidlRacer 20.12.2013 19:23

Da Arne das Thema gerade in der Sendung angesprochen hat, hier noch nette News:
Redtube-Abmahner Thomas Urmann wegen schwerer Erpressung angezeigt

Zitat:

Zitat von BGB
§ 145 StGB Schwere Erpressung
(1) Wer eine Erpressung begeht, indem er

mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder
den Genötigten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung

gewerbsmäßig begeht
oder
gegen dieselbe Person längere Zeit hindurch fortsetzt.


sbechtel 20.12.2013 22:05

@Lidl: der Punkt "mit der Vernichtung der [...] gesellschaftlichen Stellung droht" koennte in gewisser Weise auch greifen, aber das denke ich mir nur als Laie.

Habe das Thema eben erst entdeckt und nur mal grob ueberflogen, wurde der Punkt angesprochen, dass geziel Traffic auf diese Inhalte produziert worden sein soll?

http://www.focus.de/digital/internet...d_3486363.html

Auf Heise gab es auch einen Artikel (den ich jetzt gerade nicht finde), in dem genau dargestellt wurde, ueber welche Domains wer wie weitergeleitet wurde.

edit: gerade gefunden: Abmahnungen sind quasi das Hauptgeschaeftsfeld des Antragsstellers Daniel Sebastian http://www.danielsebastian.de/de/abmahnung.html

LidlRacer 20.12.2013 22:27

Ups, ich hab versehentlich das österreicherische StGB zitiert.
Das deutsche ist ein wenig anders. Den Begriff "schwere Erpressung" gibt es dort so nicht (mehr), deswegen habe ich beim Googeln nur das falsche gefunden.
Zitat:

Zitat von deutsches STGB
§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

"Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung" gibt es bei uns nicht ausdrücklich.

LidlRacer 20.12.2013 22:52

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 993308)
edit: gerade gefunden: Abmahnungen sind quasi das Hauptgeschaeftsfeld des Antragsstellers Daniel Sebastian http://www.danielsebastian.de/de/abmahnung.html

Das ist wohl bei diesen Subjekten die Regel.
Warum richtig arbeiten, wenn man auch mit primitiven Massenbriefen mehr als genug Kohle machen kann?

sbechtel 23.12.2013 21:54

http://abmahnung-medienrecht.de/wp-c...as-Urmann5.pdf

Strafanzeige gegen die abmahnenden Anwälte wurde erstattet. Richtig so!

Scotti 23.12.2013 22:09

Hatten wir das von Heise schon:

Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

Sind ein paar nette Links drin

sbechtel 23.12.2013 22:16

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 994138)
Hatten wir das von Heise schon:

Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

Sind ein paar nette Links drin

Glaube nicht. Am besten gefällt mir das Zitat: "Stöhnen drang bis in den Bundestag." :Cheese:

sbechtel 16.01.2014 19:17

http://www.zeit.de/digital/internet/...-untergetaucht

Es wird immer besser :Lachanfall::Lachanfall::Lachanfall:

Lui 18.01.2014 02:34

Ich habe gestern eine Website entdeckt wo man unendlich viele TV Serien durch Stream schauen kann, wie bei Youtube.

Jetzt frage ich mich ob das Schauen der Vids illegal ist. Was ich nicht verstehe ist, wenn ja, wieso ist das Schauen von Youtube Videos nicht illegal?

Hafu 18.01.2014 08:06

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1002945)
Ich habe gestern eine Website entdeckt wo man unendlich viele TV Serien durch Stream schauen kann, wie bei Youtube.

Jetzt frage ich mich ob das Schauen der Vids illegal ist. Was ich nicht verstehe ist, wenn ja, wieso ist das Schauen von Youtube Videos nicht illegal?

Die Nutzung von nicht lizenzierten Streaming-Plattformen wie Kinokiste etc. ist illegal, das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.

Allerdings ist es bisher straffrei für Nutzer und die Rechteinhaber der dort gezeigten Videos mussten sich bislang hinsichtlich Abmahnung, Klagen etc. an den Betreibern solcher Plattformen wenden, was -magels Masse, und auch weil die Betreiber meist physisch von außerhalb Deutschlands aus agieren, wesentlich weniger lukrativ ist, als das bei Filesharing-Fällen bislang sehr einträgliche serienmäßige Abmahnen von Usern.

Youtube zahlt entweder den Rechteinhabern der dort zu sehenden Videos einen gewissen Anteil der auf der Plattform erzielten Werbeeinnahmen oder die Nutzer haben für die erstellten und hochgeladenen Videos die Nutzungsrechte im Kleingedruckten auf Youtube übertragen.

gollrich 18.01.2014 09:07

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1002954)
Die Nutzung von nicht lizenzierten Streaming-Plattformen wie Kinokiste etc. ist illegal, das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.

Sie redet aber von TV Serien, dabei handelt es sich meist um TV Mitschnitte, nicht um DVD Ripps... da sieht die Rechtslage ganz anders aus....
Wenn es sich noch um Amerikanische Serien handelt die im Orignal gezeigt werden und noch nicht ein mal in Deutschland gezeigt wurden , betritt man noch einmal eine ganz andere Grauzone.... die bisher noch von keinem "Rechteinhaber" betreten wurde, wahrscheinlich aus der Angst dort einen für Sie schlechten Präzedenzfall zu schaffen...
Daher ist das eben nicht so einfach "Illegal" ;)

Hafu 18.01.2014 11:40

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1002962)
Sie redet aber von TV Serien, dabei handelt es sich meist um TV Mitschnitte, nicht um DVD Ripps... da sieht die Rechtslage ganz anders aus....
Wenn es sich noch um Amerikanische Serien handelt die im Orignal gezeigt werden und noch nicht ein mal in Deutschland gezeigt wurden , betritt man noch einmal eine ganz andere Grauzone.... die bisher noch von keinem "Rechteinhaber" betreten wurde, wahrscheinlich aus der Angst dort einen für Sie schlechten Präzedenzfall zu schaffen...
Daher ist das eben nicht so einfach "Illegal" ;)

Wenn jemand ein Medium auf seine Website stellt, für das er keine Verwertungsrechte besitzt, begeht er einen Copyrightverstoß, für den er haftbar gemacht werden kann, völlig egal, ob das jetzt ein Kinofilm, eine TV-Serie, ein Foto eines anderen Fotografen oder ein längerer Text ist.

und derjenige, der ein solches Medium bewust nutzt und nicht nur zufällig mal drauf klickt, handelt natürlich auch illegal, daran besteht auch beim Deutschen Recht kein Zweifel. Allerdings muss ein Rechteinhaber im Zivilrecht zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nutzer solcher Plattformen ( und nicht nur gegen Anbieter/ Betreiber illegaler Plattformen) eben auch den ihm entstandenen Schaden schlüssig vor Gericht beweisen und hier wird es in der Rechtspraxis eben schwierig.
Der entstandene Schaden/ entgangene Gewinn durch einen illegal angesehenen Film ist zu gering, als dass es gerechtfertigt ist, für einen solch geringen Schaden den Datenschutz auszuhebeln und über die Staatsanwaltschaft und die Provider die ip-Adressen konkreten Benutzern zuordnen zu lassen.

HendrikO 18.01.2014 11:55

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1002999)
und derjenige, der ein solches Medium bewust nutzt und nicht nur zufällig mal drauf klickt, handelt natürlich auch illegal, daran besteht auch beim Deutschen Recht kein Zweifel.

Ob ich illegal handel, wenn ich auf Youtube ein Video sehe, daß dort illegal hochgeladen und von der Kontrolle noch nicht entdeckt wurde, daran bestehen sehr wohl Zweifel. Ich muß meinen Urheberrechtsverstoß ja auch erkennen können. Bei Youtube, die ja u.a. Gebühren an die GEMA abführe, kann ich mich eigentlich darauf verlassen, nicht illegal zu agieren.

FidoDido 18.01.2014 12:13

Deswegen geht es ja auch nicht um YouTube oder ähnliche etablierte Plattformen, auf denen auch massig nutzergenerierter Inhalt zu finden ist, sondern um Webseiten, auf denen z.B. ausschließlich aktuelle Serien und/oder Kinofilme für Nüsse gestreamt werden.

Das ist halt immer Ermessenssache, im Grunde aber nur schwierig in Worte zu fassen. Man merkt ja eigentlich relativ schnell, wenn man irgendwo landet, wo das Angebot zu gut ist, um für kostenlos noch legal zu sein.
Wenn man dann im Fall des Falles vor Gericht glaubhaft darlegen kann, weswegen man der Ansicht war, dass man nicht wissen konnte, dass die Seite gegen Urheberrechte verstößt, passiert da auch nichts.

Ein weiterer Hinweis ist meistens auch eine Top-Level-Domain aus Ländern, in denen man sehr einfach und anonym Adressen anmelden kann, z.B. Königreich Tonga (*.to), Kokosinseln (*.cc) o.ä.

HendrikO 18.01.2014 13:21

Sag ich doch.

gollrich 18.01.2014 17:09

Hafu ... ich hoffe ihr habt keinen VHS, DVD oder Festplattenrekorder an eurem TV angeschlossen und habt noch nie eine Sendung weitergegeben... ansonsten würdest du nach deiner Argumentation bereits illegal handeln... den das Aufnehmen von TV Sendungen und das Verteilen im Bekannten und Freundeskreis ist selbstverständlich vollkommen legal ... in wie weit jetzt genau dieser Seiten jetzt selbst etwas zur Verfügung stellen, nur links dazu anbieten oder ein Gruppen von Bekannten zusammen führt die genau diesen "privaten" Austausch herstellen, ist eben nicht so klar wie du es bezeichnest.... wie gesagt wir reden hier nur Explizit von Sendungen welche aus dem TV Aufgenommen wurden ohne irgendwelche Sicherheitsmechanismen zu überwinden... (HD+ etc...) und natürlich das der Verteiler dies ohne Gewinnabsicht macht....

sbechtel 18.01.2014 17:49

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1003055)
Hafu ... ich hoffe ihr habt keinen VHS, DVD oder Festplattenrekorder an eurem TV angeschlossen und habt noch nie eine Sendung weitergegeben...

Das fällt unter Privatkopie (§ 53 Urh) und ist in Ordnung. Nach (etwas älterer) Rechtssprechung ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien auf jeden Fall erlaubt. Bei Wikipedia steht zu "Private Verwendung": "Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden."

Unabhängig von der Zahl der Konsumenten auf einer Onlineplattform kann man die anderen Nutzer wohl nicht mal als flüchtige Bekannte bezeichen ;)

gollrich 18.01.2014 18:11

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1003063)
Unabhängig von der Zahl der Konsumenten auf einer Onlineplattform kann man die anderen Nutzer wohl nicht mal als flüchtige Bekannte bezeichen ;)

Nicht ? du kennst hier auf dieser Onlineplattform keinen ? nicht mit Namen hast keine Ahnung über so 1-2 Leute ? was Sie für Hobbys haben oder ähnliches ? bist du da ganz sicher ... mit der Verallgemeinerung.... ? :Cheese:

FidoDido 18.01.2014 18:47

Gegenfrage: Du kennst jeden, der (auch aus Versehen) das von dir erstellte Video unter einem frei verfügbaren Link abruft, persönlich? ;)

gollrich 18.01.2014 19:44

Muss ich nicht ... es wurde behauptet das es eindeutig illegal ist.. da es wohl nun doch 1,2 Ausnahmen gibt scheint es nicht der Fall sein...

Hafu 18.01.2014 20:18

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1003055)
Hafu ... ich hoffe ihr habt keinen VHS, DVD oder Festplattenrekorder an eurem TV angeschlossen und habt noch nie eine Sendung weitergegeben... ansonsten würdest du nach deiner Argumentation bereits illegal handeln... den das Aufnehmen von TV Sendungen und das Verteilen im Bekannten und Freundeskreis ist selbstverständlich vollkommen legal ... in wie weit jetzt genau dieser Seiten jetzt selbst etwas zur Verfügung stellen, nur links dazu anbieten oder ein Gruppen von Bekannten zusammen führt die genau diesen "privaten" Austausch herstellen, ist eben nicht so klar wie du es bezeichnest.... wie gesagt wir reden hier nur Explizit von Sendungen welche aus dem TV Aufgenommen wurden ohne irgendwelche Sicherheitsmechanismen zu überwinden... (HD+ etc...) und natürlich das der Verteiler dies ohne Gewinnabsicht macht....

Sorry, Gollrich, wollte nicht moralisierend rüberkommen. Alle meine drei Kinder sind gelegentlich auf Plattformen wie den genannten unterwegs und ich hab auch schon ein paar mal Kinofilme aus zweifelhafter Quelle genutzt, aber mir ist klar, dass das genau genommen nicht legal ist und die Ausnahme sein sollte, denn wenn man für attraktive Inhalte nicht zahlt, gibt es eben irgendwann keine guten Filme, guten Journalismnus, gute fotoreportagen mehr.

streng genommen sitze ich also Steine werfend im Glashaus und diese nicht ganz einfachen Gespräche muss ich auch meinen Kindern führen.

FidoDido 18.01.2014 21:00

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1003085)
Muss ich nicht ... es wurde behauptet das es eindeutig illegal ist.. da es wohl nun doch 1,2 Ausnahmen gibt scheint es nicht der Fall sein...

Doch, musst du (Login-/Passwortschutz o.ä.). Weil du es sonst der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hast und das ist definitiv nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie gedeckt, so einfach ist das.


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