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Ex-Radprofi schnappt Fahrraddieb :D
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Besser fand ich die Aktion hier im Umland, wo ein Polizist (und Triathlet) einen Fahrraddieb laufender(!) Weise einholte und überwältigte. :Cheese:
Leider finde ich den Artikel nicht mehr... |
Hafu hatte doch letztens sein geklautes Fahrrad auch vor der Tür wiedergesehen und zurückgeholt, oder?
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Ein Rad das schonmal gegen einen Poller gedonnert ist wird weiter verkauft:Nee:
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Und warum verlangt der Händler nicht irgendwas als Pfand?
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Hier fahren ja auch bis zu mehrere Leute täglich Fahrräder Probe und ich kann am Antritt nicht erkennen, ob jemand das Rad klauen will oder nicht...: Zitat:
Kanns mir nur so erklären: "und bat um eine Probefahrt" im Laden. Dann trat er auf einmal kräftig in die Pedale und versuchte, mit dem BMX-Bike auf die Strasse zu türmen. Wenn ein Kunde im Laden im Kreis fährt, lässt man sich natürlich keinen Ausweis geben. Nen Tausender Kaution haben ja die wenigsten dabei. Generell n schwieriges Thema;- viele Kollegen haben schon leidvolle Erfahrungen damit gemacht. Abgelaufene Ausweise, unechte Führerscheine, und: es ist im rechtlichen Sinn erstmal kein Diebstahl, wenn ich jemandem das Rad für ne Probefahrt überlasse ... |
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Wenn er es ihm nicht freiwillig gegeben hätte, wäre es eher Raub gewesen. |
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Aber irgendeine der Straftaten dürfte es wohl auch sein, wenn ich ihm das Rad freiwillig überlasse und er damit abhaut, oder? Mal unterstellt, dass er nicht "vergessen" hat, das Rad wieder abzugeben ;).
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ich glaub er hat einfach Panik bekommen als der Verkäufer ihm hinterhergefahren ist und plötzlich was von Diebstahl gefaselt hat. Deswegen ist er gegen den Pfosten gedonnert und ganz klar Anspruch auf Schmerzensgeld vom Fahrradhändler
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Als ich Kölner Express als Link sah, dachte ich der Vorfall wäre in Köln gewesen und der Ex-Profi Darius Kaiser. Er steht nämlich immer Kippe rauchend mit seinem Schäferhund grimmig vor seinem Laden:dresche
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Und ne Diebstahlversicherung löhnt halt bei Unterschlagung (oder wie auch immer mans nennen will) nicht... Kannst ja auch mal n Auto verkaufen wollen und der 'Käufer' kommt von der Probefahrt nimmer zurück. Dann schau mal, wie du Kohle siehst... |
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Das heißt noch lange nicht, dass das auch juristisch berechtigt ist, nur klagen werden in solchen Fällen wohl die wenigsten. |
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Abgespielt hatte sich das bei uns am Elfrather See.:Huhu: |
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Wennst ne Brandschutzversicherung hast, die Küche iss nach nem kleinen Feuerchen etwas verkohlt, aber die ganze Wohnung fritte, weil einer mitm Löschwasserschlauch durchmarschiert ist und damit abgeräumt hat, kriegste auch nur den Brandschaden, nicht jedoch den Löschwasserschaden ersetzt, wenn das nicht explizit miteingeschlossen ist. |
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Kenn zwar Darius Kaiser nicht, aber der Schäferhund ist mir da schon öfters aufgefallen:Cheese: |
Hi sybenwurz,
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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html Zitat:
edit: Es scheint, dass das Wort "Wegnahme" der springende Punkt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Diebsta...nd%29#Wegnahme Und für Betrug gilt die Diebstahlversicherung ja nicht, mies. edit²: Wenn man als Händler dem Kunden sagt, er darf es nur im Laden Probe fahren, ist man wohl auf der sicheren Seite. Damit bleibt imo nämlich die "tatsächliche Sachherrschaft" erhalten und ein Wegfahren mit dem Rad wäre definitiv Diebstahl. Zitat:
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Hi FidoDido,
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Wenn ich mich nicht dagegen versichere, bleibe ich auch bei Einbruchdiebstahl auf meinem Schaden sitzen. Das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun! |
Falls irgendwen interessiert, wer der (Ex?)-Profi/Fahrradverkäufer ist:
Radprofi Retschke schnappt Fahrraddieb - Er radelt ihm einfach hinterher … Kenn ich nich. Und überhaupt: Rennrad gegen BMX auf der Straße ist ja unfair. |
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StGB § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
Probefahrt: Der kleine, feine Unterschied |
Selbstverständlich kann man sich das von jeder gewünschten Perspektive passend hinkonstruieren. Aber willst du jemandem, der gegen Poller fährt, unterstellen, dass er erst während der Probefahrt auf die Idee gekommen ist, dass er das Rad auch billiger kriegen könnte :Lachen2:?
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Hi LidlRacer,
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Da hat jede Berufsgruppe wohl ihren eigenen Tick, der außerhalb dieser Gruppe schwer nachvollziehbar ist. Einem Arzt darf man nicht einfach mit einem verstauchten Knöchel kommen, einem IT'ler nicht mit einem abgestürztem Programm und einem Juristen nicht mit einem geklauten Fahrrad. Stimmen tut an den Aussagen nur Knöchel, Programm und Fahrrad. Aber weder verstaucht, noch abgestürzt, noch geklaut, Trotzdem tut der Knöchel weh, das Prgramm nichts mehr und das Fahrrad ist weg ;).
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so siehts aus :Huhu:
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@Thorsten: geiler Post, gut auf den Punkt gebracht :Cheese:
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und am Ende kommt dann der Versicherungsmann, der moralisch für den Schaden aufkommen müsste, und legt sich die Wahrheit so zurecht, dass das Unternehmen nicht für den entstandenen Schaden, Verletzung, etc aufkommen muss |
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Beim Motorrad (oder Fahrrad) siehts schon anders aus... |
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