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-   -   Versand, Transportschaden (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=30159)

alessandro_gato 12.10.2013 20:31

Versand, Transportschaden
 
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Heute sollte eigentlich so eine Art Weihnachten werden im Hause a_g. :Cheese:
Aber leider hat der Radhändler sein Rad nur seitlich und unten per Karton und Luftpolsterfolie geschützt und nicht oben. Den Laufradsatz hat er nur von unten gesichert :dresche:

So weit so gut bzw. nicht gut: :Traurig:
Leider wurde das Paket wohl auf dem Kopf stehend transportiert so das der Rahmen bzw. das Sattelstützenrohr auf dem Boden hin und her hüpfte, Der Laufradsatz ebenfalls und der Lenker sowieso

Folge:

- Rahmen an der Sattelstütze gebrochen
- Lenker zerkratzt
- Gummi am Reifen abgeschabt bis hinunter zum Gewebe

:Holzhammer:

Ich hoffe die Rückabwicklung und Umtausch klappt genauso problemlos :hoho: wie die Abbuchung von meinem Bankkonto x-(

Anbei ein paar Auschnitte von den Fotos (die in echt größer sind). Abdruck bzw. Durchstich der Sattelstütze zu erkennen. Das große Loch stammt vom hinteren Laufrad welches auch aus dem Paket raus wollte.

Wie kann man nur ein Paket so schlecht packen. Keine Luftpolsterfolie oben, d.h. weder am Ende der Sattelstütze noch an der Oberseite des Lenkers. Keine Styropor Chips bzw. Karton-Protektoren um das Hin- und Herr Schaukeln des Rahmens und des Laufradsatzes zu verhindern.

Mal sehen wie das jetzt mit der Abwicklung läuft.
Ich hoffe ohne großen Aufwand für mich und auch ohne Kosten.

stuartog 12.10.2013 21:24

Ich hoffe du hast das Paket nicht ohne Weiteres angenommen.

sybenwurz 12.10.2013 22:20

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 965250)
Ich hoffe du hast das Paket nicht ohne Weiteres angenommen.

Alleine der Umstand, es zuhause stehn zu haben, statt es in Beisein des Paketdienstfahrers geöffnet und direkt die Annahme verweigert zu haben, verleiht der Aktion das erste Vorzeichen einer gewissen Aussichtslosigkeit.

Wolfgang L. 12.10.2013 22:24

das ist ärgerlich.

Viel Erfolg bei der Reklamation. Im Gegensatz zu meinen Vorschreibern bin ich da eher optimistisch.

ThoMu 12.10.2013 23:08

Wenn der Händler ein gewisses Feingefühl hält, wird es zurück nehmen bzw. austauschen und sich mit dem Spediteur auch auseinander setzen!

Viel Glück!

fras13 12.10.2013 23:19

Trotz meines 24"- Bildschirm kann ich auf den Fotos nichts erkennen.

Hast Du die Fotos auch einzeln in annehmbarer Größe?

Pascal1990 12.10.2013 23:25

Mit welchem Zahlungsdienstleister hast du denn gezahlt? Oder gings auf Rechnung?

Thorsten 12.10.2013 23:48

Wenn Teile deines Bilder-Mosaiks den zerfledderten Karton zeigen, hättest du den nicht so annehmen sollen. Viel Spaß bei der Auseinandersetzung mit dem Logistikunternehmen bei solch offensichtlicher Beschädigung.

alessandro_gato 13.10.2013 08:57

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Den Kartonschaden hat man witzigerweise nicht gesehen.
Der Karton war durch einen anderen Karton überlappt (Deckel des Kartons) und eine Seite des Durchschlags lag genau unter der Kante des zugeklappten Kartondeckels. Also eine Seite der Sattelstütze ist noch auf die beiden Kartonschichten geknallt, die andere Seite ist dort wo nur eine Schicht war durch den Karton durch und anscheinend auf dem Boden aufgeschlagen.
Das hat ausgereicht um die Sattelstütze beim Transport zu zertrümmern aber für mich bei der Annahme nicht erkennbar.

Auf den Bildern erkennt man es (Vor dem öffnen, nach dem Öffnen, direkt an der Kante)

Das Rad war nicht ordentlich gesichert durch Luftpolstferfolie, Kartonage und Styropor Chips.. Als Händler muss man damit rechnen das ein Paket auch mal verkehrt herum gestellt wird. Was dort definitiv der Fall war.

alessandro_gato 13.10.2013 09:06

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So sieht es von innen aus.
Paket stand definitv verkehrt herum
- Ein Sattelstützendurchschlag
- Dann Schleifspuren von der Farbe
- und ein weiterer Sattelstützen-Abdruck
=> Da ist das Rad schön beim Transport hin und her gerutscht und hoch und runter geknallt

Jetzt kann man streiten: Darf ein Paketdienst ein Paket auch falsch herum transportieren oder muss ein Radhändler das Rad auch von oben absichern. Denke Radhändler hat zu wenig abgesichert.

alessandro_gato 13.10.2013 10:01

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Und hier mal die Gesamtansicht (aber nur von einer Seite. Auf der anderen Seite sieht es genauso aus). Sattelstütze wurde gestaucht: Lackabplatzer und Karbonstruktur angebrochen.

Kann ich ja mit Harz aus dem Baumarkt kleben und dann mit Spachtelmasse, Grundierung und Lack überlackieren :-) dann geht das schon wieder.

;-)

Ich hoffe der Umtausch/Ersatzlieferung geht ohne viel Aufwand für mich über die Bühne. Was die Annahme des Paket angeht: Ja, leider habe ich es übersehen. Aber rein rechtlich stellt das kein Problem da: Ich muss so einen Schaden nur unverzüglich melden beim Händler und auch beim Transportunternehmen. Nichtannahme hätte es natürlich einfacher für mich gemacht.

sybenwurz 13.10.2013 14:00

Bleibt spannend.
Die Zahl der Paketdienstleister, die Samstags ausliefern, ist ja begrenzt.
Bei DHL ist das Totschlagargument bei äusserlich unversehrter Verpackung ja, dass der Inhalt nicht richtig gesichert war.
Nur war hier die Verpackung ja aber nicht äusserlich unversehrt und die Regel heisst nicht "bei äusserlich nicht oder nur gering beschädigter Verpackung..." und ich als Radversender sichere mich stets insofern ab, dass ich dem Empfänger auferlege, die Kiste sofort und im Beisein des Fahrers zu öffnen;- egal wie sie aussieht.
Wenn Ribble, Wiggle und wie sie alle heissen, das anders machen, sindse selbst schuld...

Wolfgang L. 13.10.2013 15:10

ja das hilft jetzt ungemein.

:Nee:

alessandro_gato 13.10.2013 16:35

Ich würde mir es so wünschen

1A Service:

- Händler sendet mir das Paket mit der bestellten "Ware" nochmals zu, Wunschtermin Samstag Lieferung
- Organisiert und bezahlt den Abtransport des ersten beschädigten Pakets, so das der Lieferdienst das kaputte Teil gleich mitnehmen kann am selben Tag.

Dann wäre es für ich nur ein Samstagtermin ohne viel Stress und ich müsste mich um nichts kümmern.

anneliese 13.10.2013 18:51

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966041)
Ich würde mir es so wünsche.



alessandro_gato 13.10.2013 19:13

Warten wir es ab. :Cheese:
Veröffentliche auch erst den Namen des Versenders (Radladen) + den Paketdienst, wenn ich weis wie kulant und kundenfreundlich die sich verhalten haben. Denke mal bis Ende kommender Woche sollte sich eine Lösung finden.

sybenwurz 13.10.2013 19:31

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966104)
Warten wir es ab. :Cheese:
Veröffentliche auch erst den Namen des Versenders (Radladen) + den Paketdienst, wenn ich weis wie kulant und kundenfreundlich die sich verhalten haben. Denke mal bis Ende kommender Woche sollte sich eine Lösung finden.

Ja, da sind wir dann natürlich unendlich heiss drauf, den Namen zu erfahren.

Wenn mir als Versender jemand ne Kiste Vollschrott unterjubeln wollte, weil er zu deppert ist, reinzuschauen, obwohl er sich das Zeug ausgerechnet auch noch am Samstag schicken lässt, wo er zuhause ist, wärs mit Kulanz und Kundenfreundlichkeit deutlich vorbei.
Wer sagt mir denn, dass der Kunde die Kischd nedd auf der Strasse angenommen hat und dann beim in-den-3.Stock-schleppen die Treppe runtergekullert ist?
Du schreibst hier von deiner eigenen Dummheit und erwartest, dass die die aus Gründen deiner vielgepriesenen Kundenfreundlichkeit ausbügeln?
Haste dem Kameltreiber, der dir das Paket in die Hand gedrückt hat, noch nen Arschtritt verpasst um ihn schnellstmöglichst loszuwerden statt ihm nen Fünfer Trinkgeld fürs Warten in die Hand zu drücken?
Irgendwo hört der Spass echt auf.

alessandro_gato 13.10.2013 20:11

Zurück zum eigentlichen Thema, sprich der Realität: "Ware wurde beim Transport beschädigt da vom Versender offensichtlich schlecht verpackt/ schlecht gepolstert/ schlecht geschützt sowie Paketdienst hat das Paket falsch herum transportiert so das die Ware auf dem Kopf stehend beschädigt worden ist".

Denke da greift § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB sowie § 377 Abs. 1 HGB , § 475 Abs. 2 BGB, § 309 Nr.8 b) ee) BGB und § 307 Abs. 1 BGB

tandem65 13.10.2013 20:18

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966134)
Zurück zum eigentlichen Thema, sprich der Realität:

Du ich glaube der Sybenwurz hat schon mal ein Paket angenommen und ich kann mir auch vorstellen ihm sind da schon Fehler bei der Annahme gemacht.
Ich bin mal gespannt wie die Realität aussieht. ;) :Huhu:

LidlRacer 13.10.2013 20:18

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 965993)
... und ich als Radversender sichere mich stets insofern ab, dass ich dem Empfänger auferlege, die Kiste sofort und im Beisein des Fahrers zu öffnen;- egal wie sie aussieht.

Der durchschnittliche Paketbote dürfte über sowas nicht sonderlich erfreut sein. Muss der das mitmachen?
Wenn das immer so liefe, bräuchte es wohl knapp doppelt so viel Personal ...

Thorsten 13.10.2013 20:22

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966104)
Veröffentliche auch erst den Namen des Versenders (Radladen) + den Paketdienst, wenn ich weis wie kulant und kundenfreundlich die sich verhalten haben.

Du bist ja der wahre Erfinder des Spannungsbogens. Abbuchung vom Bankkonto, Samstag geliefert, ein Bild, das der Sattelstützklemmung eines Aero Flyers sehr, sehr ähnlich ist. Das reduzirt die Zahl der möglichen Verdächtigen. Viel Spaß mit den Gelben und den Blümchen (schätze mal 90% Trefferwahrscheinlichkeit) ...

Ich frag mich gerade, warum ich mir das hier angucke. Auf der Autobahn gucke ich bewusst weg und gaffe nie, wenn auf der Gegenfahrbahn ein Unfall passiert ist :(.

alessandro_gato 13.10.2013 20:40

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 966142)
Gelben und den Blümchen (schätze mal 90% Trefferwahrscheinlichkeit) ...

Du meinst DHL. Nein.

Und zum Posting oben: Mich interessieren BGB, HGB Paragraphen (Gesetze) und Urteile
Und da denke ich, habe ich gute Chancen. Lässt sich ja klar erkennen das es beim Transport passiert ist. Beschädigungen auf der Innenseite der Verpackung. Ist definitiv ein versteckter Mangel und da finde ich den "kundenfreundlichen" Rügepflicht-Paragraphen ganz interessant.

http://www.juraforum.de/lexikon/ruegepflicht

Ein versteckter Mangel liegt dann vor, wenn er für den Käufer nicht sofort erkennbar gewesen ist. Den Käufer trifft dann allerdings die Verpflichtung den Mangel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Dabei ist jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu beachten. Ist diese Verstrichen, dann ist die Rüge des Käufers für den Verkäufer gegenstandslos.

Carlos85 13.10.2013 20:45

Gab es denn eine Aufschrift "oben" auf dem Paket?

alessandro_gato 13.10.2013 20:52

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 966156)
Gab es denn eine Aufschrift "oben" auf dem Paket?

Ja !

- Oben
- Pfeil nach Oben mit Aufschrift
- und "Vorsichtigig Behandeln" stand drauf

mehrmals auf allen Seiten

MattF 13.10.2013 20:56

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966153)
Und zum Posting oben: Mich interessieren BGB, HGB Paragraphen (Gesetze) und Urteile


Wenn man keine anderen Hobbies hat .....


Ansonsten glaub ich deine ganzen Stories eh nicht.

Carlos85 13.10.2013 20:58

Na dann.

Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass man das Paket bei offensichtlich äußerlicher Beschädigung vor Annahme öffnen muss um alles zu prüfen? Bei einem Komplettrad z.B. hat ist man dann ja durchaus einige Minuten beschäftig, das wird kein Paketlieferant mitmachen (verständlich, die Armen Typen haben extremen Zeitdruck)

Wolfgang L. 13.10.2013 21:11

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 966161)
.....


Ansonsten glaub ich deine ganzen Stories eh nicht.

ich auch nicht. Obwohl ich bei dieser wundervollen Story sogar seiner Meinung bin.




:Maso:

deirflu 13.10.2013 21:23

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966159)
Ja !

- Oben
- Pfeil nach Oben mit Aufschrift
- und "Vorsichtigig Behandeln" stand drauf

mehrmals auf allen Seiten

Hilft dir aber nichts da die meisten Paketdienste auf solche Markierungen nicht achten müssen. Drauf machen kann man sie, daran halten muss sich der Fahrer aber nicht.
Die gelten nur wenn man es von einer Spedition transportieren lässt.

Trotzdem hast du ganz gut Chancen Ersatz zu bekommen, so etwas ist für einen großen Versender Daly Business. Außerdem bist du ja rechtlich auf der sicheren Seite.

Thorsten 13.10.2013 21:24

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966153)
Du meinst DHL. Nein.

Genau. Und am Walchsee warst du ja auch nicht.

sybenwurz 13.10.2013 21:39

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 966139)
Du ich glaube der Sybenwurz hat schon mal ein Paket angenommen und ich kann mir auch vorstellen ihm sind da schon Fehler bei der Annahme gemacht.
Ich bin mal gespannt wie die Realität aussieht. ;) :Huhu:

Bei uns sieht die Realität so aus, dass wir den Schaden dann halt tragen, wenn wir die Annahme versiebt haben.
Meist kann man sich(bei nem beschädigten Fahrrad) ja mitm Lieferant arrangieren, den Rahmen (oder was auch immer beschädigt ist) zum günstigen Kurs zu kriegen und den Umbau auf die eigene Kappe zu nehmen

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 966140)
Der durchschnittliche Paketbote dürfte über sowas nicht sonderlich erfreut sein. Muss der das mitmachen?

Ja. Er hat auch die Möglichkeit (zumindest theoretisch) Pakete, die er ausm Depot übernehmen soll, zu verweigern, wenn sie offensichtlich beschädigt sind und Gefahr besteht, dass der Inhalt gelitten hat.
Es ist zwar hart, weil ich auch weiss, dass die Typen unendlichen Druck haben, aber im Notfall beibt der Bursche ne Viertelstunde nebendran stehn, bis ich den Paketinhalt gecheckt hab.
Die Arschkarte mag ich echt nicht ziehn und die Versanddienstleister schreibens auch so in ihre Beförderungsbedingungen.
Da steht normal immer, dass bei beschädigten Paketen der Inhalt im Beisein des Fahrers zu checken ist und beschädigter Inhalt bei unbeschädigter Verpackung innerhalb von xy Stunden/Tagen oder unverzüglich(was auch immer das in diesem Fall bedeuten mag) beim Spediteur anzuzeigen ist.
Wennst inklusive Bildern der nur leicht beschädigten Verpackung in ein Forum schreibst, dass das Rad im Karton Schrott ist, haste eh schon verloren.
Natürlich kannste dann mit irgendwelchen Paragraphen kommen, das ändert aber nix am Umstand, dass du andere für deine eigene Dummheit blechen lassen willst.

Und was die Verpackung eines Rades im Karton angeht: so gut kann mans nicht einpacken, dasses den Einstich einer Stapelgablergabel überlebt.
Die meisten unserer Räder kommen ohne weiteren Schutz ausserm Karton aussenrum oder nur mit ner Lage Klebeband auf den Rohren.
Mit Luftpolsterfolie, Kartonwickeln und sonstwas kommen nur Räder, die wir direkt als mehr-oder-weniger-Bausatz mit Umweg übern Importeur aus Taiwan/China oder sonstwo kriegen.
Die werden dann auch zehnerweise liegend auf ne Europalette gestapelt, obwohl auf allen Seiten in drei Sprachen draufsteht, dasse aufrecht stehend zu transportieren sind.



Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 966162)
Na dann.

Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass man das Paket bei offensichtlich äußerlicher Beschädigung vor Annahme öffnen muss um alles zu prüfen? Bei einem Komplettrad z.B. hat ist man dann ja durchaus einige Minuten beschäftig, das wird kein Paketlieferant mitmachen (verständlich, die Armen Typen haben extremen Zeitdruck)

S.o.
Die Paketausfahrer können ein offensichtlich beschädigtes Paket durchaus auch selbst ablehnen.
Die, die zu uns kommen, weissen teilweise schon von selbst auf Beschädigungen hin.
Gegen die gern angewandte Verfahrensweise, einen beschädigten Karton so hinzustellen, dass man die Beschädigung nicht sieht, bin ich mittlerweile immun (Lehrgeld...:Diskussion: ).
Das gibt einmal nen Wink mitm Zaunpfahl beim betreffenden Fahrer, im Wiederholungsfall mach ich den Typen rund, dass ihm Hören und Sehen vergeht und ruf anschliessend direkt seinen Frachtleiter an, dass ich den Laden kielhol, wenn er das nochmal probiert.

Die haben ihren Job und ich meinen. Wenn ich schice baue, steh ich dafür ein, aber ich seh nicht ein, die Suppe auszulöffeln, die die mir einzubrocken versuchen.

sybenwurz 13.10.2013 21:48

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 966178)
Genau. Und am Walchsee warst du ja auch nicht.

Naja, wenns um ein komplettes Rad geht: DHL transportiert sowas nur, wenns ausm Ausland kommt und DHL der deutsche Partner des ausländischen Spediteurs ist.
Transoflex und teilweise GLS sowie Hermes liefern auch Samstags aus, Kompletträder reisen gerne mal per Spedition, deren Subunternehmer nur bei Firmenadressen nicht auch Sonntags mal klingelt, wenns ihm vorher nicht ausgeht...:Lachen2:

alessandro_gato 13.10.2013 22:40

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 966177)
Hilft dir aber nichts da die meisten Paketdienste auf solche Markierungen nicht achten müssen. Drauf machen kann man sie, daran halten muss sich der Fahrer aber nicht.
Die gelten nur wenn man es von einer Spedition transportieren lässt.

Trotzdem hast du ganz gut Chancen Ersatz zu bekommen, so etwas ist für einen großen Versender Daly Business. Außerdem bist du ja rechtlich auf der sicheren Seite.

Mir als Kunde ist es letztlich egal ob der Versender Schuld war durch schlechte Verpackung (wie hier) oder in einem anderen Fall der Paketdienst. Aber bei der nächsten Lieferung wird auch aufgemacht. Aus Ärger wird man schlau.

Hier in dem Fall ist ganz klar die Ware schlecht verpackt worden. Ist ein verdeckter Mangel lt. BGB. Dafür muss der Händler haften und auch gerade stehen.

Notfall muss ich es halt zu einer Carbon Werkstatt bringen. Kann man alles flicken heutzutage. Auch wenn es dann extra gut 300 Euro kostet.

Ach ja: Es war TNT, wobei ausgeliefert hat es ein Hermes Versand Lieferwagen

anneliese 13.10.2013 23:59

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966241)
Hier in dem Fall ist ganz klar die Ware schlecht verpackt worden. Ist ein verdeckter Mangel lt. BGB. Dafür muss der Händler haften und auch gerade stehen

Halte uns unbedingt auf dem Laufenden...

Um was für ein exquisites Modell handelt es sich denn bei dem Rahmen?

Nobodyknows 14.10.2013 07:32

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Da die Ära in der man den Postboten noch persönlich kannte und es nur den einen gab, der die Pakete in einer blauen Uniform, mit dem Stift hinterm Ohr und natürlich als Beamter zustellte vorüber ist...hier werter allesandro einen Tipp, wie man mit den Unbilden des heutigen Lebens umgehen kann.

http://freizeit.germanblogs.de/schle...ne-wieder-los/

Gute Besserung!
N. :Huhu:

alessandro_gato 14.10.2013 07:44

- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel

(§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB)

sybenwurz 14.10.2013 08:04

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966317)
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel

(§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB)

Wassn ausgemachter Schmarrn!
:Lachanfall:
Der Händler packt garantiert hundertmal so viele Rahmen/Räder in Kisten wie du auspackst.
Dem wirst du schwerlich nachweisen, dass er ausgerechnet deine Rodel zu nachlässig eingewickelt hat, nur weilst verpennt hast, die 'arglistig verschwiegene' Beschädigung bei der Annahme selbst zu sehn.


Ganz grosses Kino!

Hier hat mal ein Kanutourveranstalter nen netten Satz in sein Programm geschrieben:
"Wenn Sie jegliches Risiko ausschliessen wollen oder nur bei anderen die Schuld für alles, was in Ihrem Leben schiefläuft suchen, dann sollten Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen!"

Wolfgang L. 14.10.2013 08:41

na ihr gebt es euch aber.


und ich kann mich gar nicht entscheiden zu wem ich halten soll oder ob ich nicht doch besser "wetten das" schaue ....

tandem65 14.10.2013 09:18

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 966162)
Bei einem Komplettrad z.B. hat ist man dann ja durchaus einige Minuten beschäftig, das wird kein Paketlieferant mitmachen

Doch wird er mitmachen. Du kannst Dir sicher sein, daß er nicht ohne Unterschrift oder das Paket abzieht!

tandem65 14.10.2013 09:49

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966317)
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko

Gefahrübergang ist wann!?:Huhu:

fras13 14.10.2013 10:08

Gefahrenübergang bei Einlieferung beim Versender findet soweit ich weiß nur bei privaten Verkäufern statt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:17 Uhr.

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