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-   -   Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=29440)

Mirko 17.08.2013 15:55

Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
 
Hey Leute,
heute morgen wurde ich am Werkstor meiner Firma ziemlich blöd angemacht von jemandem des Werkschutz-Personals (so kennt man die Typen, Freundlichkeit zählt da nur bei wenigen zu den Charaktereigenschaften), weil ich keine Beleuchtung am Lenker hatte.

Ich war mit Zeitfahrrad unterwegs, hatte ein Rücklicht an der Sattelstütze, aber nichts am Lenker. Dafür aber eine sehr starke Stirnlampe am Helm.
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.

Ich werde noch ein paar mal so unterwegs sein und dem netten Herrn des Werkschutzes sicher nochmal begegnen.

Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist.

amontecc 17.08.2013 16:04

Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut.

edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

GrrIngo 17.08.2013 16:06

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941828)
[..]
Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen?
Google hat mir leider nicht geholfen.
[..]

Also: Ist die Stirnleuchte fest am Fahrrad angebracht? Ja? Sicher?

Also falls nein, so ist die Leuchte schlichtweg nicht als Fahrradbeleuchtung zulässig.

Steht aber auch in der StVZO - fest montiert.

Gruß
GrrIngo

Mirko 17.08.2013 16:13

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941829)
Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut.

edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Oje, da war ich wohl etwas müde heute morgen nach der Nachtschicht beim googlen. Danke für die Hilfe!

Verstehen muss man das aber nicht, meine Stirnleuchte ist drei mal sicherer als so eine Standardbeleuchtung. Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege.

Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist.

amontecc 17.08.2013 16:18

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941831)
Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist.

Das stimmt, manchmal bekommt man das standardmäßig nicht hin.
Vielleicht ne Brücke zwischen dem Auflieger basteln, oder an das Steuerrohr etc. Je nach Verhältnissen.
Die Beleuchtung ist ja auch nicht nur für dich, um was zu sehen, sondern (was ich viel wichtiger finde), dass andere dich sehen. Eventuell ist ne Stirnlampe sogar schädlich, wenn du den entgegenkommenden PKW-Fahrer blendest.

Und dann musst du noch hoffen, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht die fehlenden Reflektoren bemängelt, oder hast du welche dran? ;)

pioto 17.08.2013 16:18

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941829)

Das ist veraltet. Gültig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/st...067910012.html
Runterblättern zu §67.

Carlos85 17.08.2013 16:55

Topeak BarXtender - darauf kriegste alles montiert am Zeitfahrrad!

amontecc 17.08.2013 16:59

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941833)
Das ist veraltet. Gültig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/st...067910012.html
Runterblättern zu §67.

Ein Vergleich im Texteditor ergab für Paragraph 67 vollkommene Übereinstimmung.

Mirko 17.08.2013 17:35

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 941838)
Topeak BarXtender - darauf kriegste alles montiert am Zeitfahrrad!

Oha! Das könnte funktionieren! Dann würde endlich die 150 Euro Beleuchtung nicht mehr so viel sinnlos daheim rumliegen!
Das könnte funktionieren!
Vielen dank für die Info!

pioto 17.08.2013 18:36

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941839)
Ein Vergleich im Texteditor ergab für Paragraph 67 vollkommene Übereinstimmung.

Lies nochmals durch. Absatz 1 ist nicht identisch. Er wurde ja gerade geändert zum 1.8., sodass jetzt KEIN Dynamo mehr Pflicht ist.

Alt:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie- Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

Neu:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

tandem65 17.08.2013 20:07

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941859)
Neu:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Übrigens benötigt ein Scheinwerfer & eine Schlußleuchte ein Prüfzeichen des KBA. Der Scheinwerfer sollte übrigens auch entgegenkommende Fahrradfahrer nicht blenden. Das ist bei einer Stirnlampe schlicht und ergreifend unmöglich und ich finde die Blendung selbst von bescheidenen Stirnlampen sehr ätzend.

tandem65 17.08.2013 20:08

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941843)
Oha! Das könnte funktionieren! Dann würde endlich die 150 Euro Beleuchtung nicht mehr so viel sinnlos daheim rumliegen!
Das könnte funktionieren!
Vielen dank für die Info!

Dann lass mal bitte jemand anderen mit Deinem Rad fahren und komme ihm mit einem anderen Rad bei Dunkelheit auf einer Landstraße entgegen. Danach entscheide ob Du das Licht immer noch super findest.

tandem65 17.08.2013 20:13

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941831)
Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege.

Das mit dem viel heller naja, mag sein. Ich fahre mit dem Auto noch schneller in Kurven auch ohne Kurvenfahrlicht. Halte ich dementsprechend auch am Renner für unnötig.

stuartog 17.08.2013 20:19

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941885)
Übrigens benötigt ein Scheinwerfer & eine Schlußleuchte ein Prüfzeichen des KBA.

Was hat das mit der Befstigung der Lampe am Lenker zu tun?



Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941892)
Das mit dem viel heller naja, mag sein. Ich fahre mit dem Auto noch schneller in Kurven auch ohne Kurvenfahrlicht. Halte ich dementsprechend auch am Renner für unnötig.

Wo gibts denn noch Autos ohne Kurvenlicht???:Cheese:

Im Ernst...gerade beim Fahrrad macht es Sinn, dass die Kurven gut ausgeleuchtet sind.
Mit dem Auto fährst du halt gegen den Bordstein und die Felge ist kaputt...beim Fahrrad rastest du da schon mit der Nase im Gehweg ein wenn du irgendetwas nicht rechtzeitig siehst.

amontecc 17.08.2013 20:48

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941859)
Lies nochmals durch. Absatz 1 ist nicht identisch. Er wurde ja gerade geändert zum 1.8., sodass jetzt KEIN Dynamo mehr Pflicht ist.

Oh mann, kann ich meinen Texteditor nicht bedienen.:Maso:
Aber immerhin ist der Absatz 11 identisch, welcher, denke ich, hier zur Anwendung kommt. (wobei in Absatz 1 der zweite Satz fehlt, auf den sich bezogen wird, da jetzt alles in einem Satz aufgezählt ist, oder irre ich mich?)

tandem65 17.08.2013 21:09

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941894)
Was hat das mit der Befstigung der Lampe am Lenker zu tun?

eben nichts, Einer Lenkerhalterung macht aus einer Lampe keinezugelassene Fahrradbeleuchtung.

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941894)
Mit dem Auto fährst du halt gegen den Bordstein und die Felge ist kaputt...beim Fahrrad rastest du da schon mit der Nase im Gehweg ein wenn du irgendetwas nicht rechtzeitig siehst.

Na also die Kurvenradien, bei denen mein Dynamoscheinwerfer meinen Fahrtweg nicht ausleuchtet, kann ich nicht so schnell fahren, daß ich so stürzen kann wie Du es beschreibst.

stuartog 17.08.2013 21:14

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941926)
eben nichts, Einer Lenkerhalterung macht aus einer Lampe keinezugelassene Fahrradbeleuchtung.

Deswegen frage ich mich wie du darauf kommst. Er hat ja nicht gesagt, dass seine Lampe nicht zugelassen ist.


Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941926)
Na also die Kurvenradien, bei denen mein Dynamoscheinwerfer meinen Fahrtweg nicht ausleuchtet, kann ich nicht so schnell fahren, daß ich so stürzen kann wie Du es beschreibst.

Ja, das trifft dann für dich zu. Ich kann so schnell fahren :Cheese:

tandem65 17.08.2013 21:15

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941930)
Deswegen frage ich mich wie du darauf kommst. Er hat ja nicht gesagt, dass seine Lampe nicht zugelassen ist.

Doch hat er. Steht sogar in Titel.;)

amontecc 17.08.2013 21:31

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941933)
Doch hat er. Steht sogar in Titel.;)

Aber die 150EUR-Lampe, die er nun montieren kann, wird nicht die aus dem Titel sein, denn die aus dem Titel nutzt er ja, die andere bisher nicht...:)

stuartog 17.08.2013 21:51

:Blumen:
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941933)
Doch hat er. Steht sogar in Titel.;)

Ich habe eine Stirnlampe die ein Prüfzeichen vom KBA hat ;)

Wenn man klugscheißt, dann aber bitte vorher genau hinschauen. Ansonsten wirds mal wieder peinlich :bussi:

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941938)
Aber die 150EUR-Lampe, die er nun montieren kann, wird nicht die aus dem Titel sein, denn die aus dem Titel nutzt er ja, die andere bisher nicht...:)

:Blumen:

Mirko 17.08.2013 22:09

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941938)
Aber die 150EUR-Lampe, die er nun montieren kann, wird nicht die aus dem Titel sein, denn die aus dem Titel nutzt er ja, die andere bisher nicht...:)

So ist es! Sigma Evo pro oder sowas! Die ist am Rennrad verbaut, aber das nutze ich nicht, weil ich mein Zeitfahrrad so liebe! :-)

mimasoto 17.08.2013 22:49

Hi

Schuldigung ;)

Wer hat Licht am Zeitrad , finde ich sehr
Hart ;)
Ich habe ein RR mit licht und fertig.

Lg

Carlos85 17.08.2013 23:21

Und wieso sollte man am Zeitrad kein Licht haben? Wird das Rad kaputt, wenn man es im Dunkeln fährt?

Hab mir jetzt zwei Ixon IQ Speed zugelegt, die dürften auch ohne BarXTender am Zeitfahrlenker passen.

Mirko 17.08.2013 23:30

Zitat:

Zitat von mimasoto (Beitrag 941971)
Hi

Schuldigung ;)

Wer hat Licht am Zeitrad , finde ich sehr
Hart ;)
Ich habe ein RR mit licht und fertig.

Lg

Ich Fahr regelmäßig 35 km auf die Nachtschicht mit dem Rad. Auf dem Heimweg ist es die erste halbe stunde noch ziemlich dunkel.

Ich hab ein Rennrad mit Licht, aber auf dem Zeitfahrrad hab ich einfach mehr Spaß! Deshalb will ich das mindestes noch so lange fahren, bis das Wetter schlechter wird!

Liegt wohl auch daran, dass das Rennrad circa soviel wert ist, wie das Vorderrad von meinem Zeitfahrrad! :cool:

amontecc 17.08.2013 23:31

Zitat:

Zitat von mimasoto (Beitrag 941971)
Hi

Schuldigung ;)

Wer hat Licht am Zeitrad , finde ich sehr
Hart ;)
Ich habe ein RR mit licht und fertig.

Lg

Ich hab kein RR. Und jetzt? Lampen am Tri-Rad sind billiger als extra ein RR zu kaufen, wo man dann Lampen montieren "darf".
Außerdem, warum soll man nicht mit seinem Lieblingsrad rumfahren, nur weils dunkel ist?

Mirko 17.08.2013 23:32

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941933)
Doch hat er. Steht sogar in Titel.;)

Wer hat denn eine Stirnlampe für 150 Euro? Ich Kauf ja viel teuren Mist, aber das wär selbst mir zu krass! :cool:

Mirko 17.08.2013 23:33

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941980)
Ich hab kein RR. Und jetzt? Lampen am Tri-Rad sind billiger als extra ein RR zu kaufen, wo man dann Lampen montieren "darf".
Außerdem, warum soll man nicht mit seinem Lieblingsrad rumfahren, nur weils dunkel ist?

Ein Grund ist klar: Weils scheisse aussieht am Tria-Rad. Ist mir aber egal!

amontecc 18.08.2013 00:02

Scheisse sieht es nur aus, wenn du im Wettkampf zu langsam bist, weil du nicht um dunkeln trainieren konntest...
Und im dunkeln siehts doch auch keiner...

su.pa 18.08.2013 10:11

Passt vielleicht so ein Knog an Deinen Lenker? Kostet glaub ich 3,50 € und ich komm damit bei unserem Werkschutz durch. Damit wird man gesehen, es reicht aber nicht zum selber sehen, wenn es stockfinster ist. Ich mache das in der Übergangszeit immer drauf, bevor dann die "richtige" Lampe kommt, hab einen Oversized-Lenker, aber das Gummiband kann man so weit dehnen, dass es passt.

Stirnlampe habe ich zusätzlich im Winter (wenn es morgens und abends dunkel ist) auch dran. Ich fahre auf dem Radweg neben der Straße und der liegt z.T. etwas niedriger. Da wurde ich regelmäßig übel geblendet (von den Autos), seit der Strinlampe nicht mehr. Bei entgegenkommenden Radfahrern schau ich einfach auf den Fahrbahnrand rechts, dann blende ich die auch nicht.

Triathletin007 18.08.2013 11:38

Wenn die Autofahrer denken, dass ihnen gerade ein Flugzeug im Landeanflug entgegen kommt, rechts ranfahren und anhalten, ist Deine Stirnlampe eindeutig zu hell und Du solltesst die Betty nur im Geländebetrieb nutzen.:Lachen2:

MattF 18.08.2013 12:06

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941828)

Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist.


Das ist doch Kindergarten.
Wieso sollte es dein Chef interessierenm wie du zur Arbeit kommst?

tomerswayler 18.08.2013 12:32

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 942116)
Das ist doch Kindergarten.
Wieso sollte es dein Chef interessierenm wie du zur Arbeit kommst?

Also vielleicht arbeitet er ja bei der Verkehrspolizei? :Cheese:

Dann sollte er aber wissen, ob die Beleuchtung rechtens ist.

Mirko 18.08.2013 12:36

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 942116)
Das ist doch Kindergarten.
Wieso sollte es dein Chef interessierenm wie du zur Arbeit kommst?

Es geht um die Fahrt auf dem Werksgelände, da muss ich eben verkehrsgerecht unterwegs sein.
Mein Chef macht Triathlon, wäre also nicht wirklich Wild, wenn da eine Meldung käme.
Hat mich mehr interessiert, weil der Typ mich so abartig unfreundlich angepöbelt hatte, schade das er im Recht war.
Aber immerhin hab ich dadurch eine Rolle Halterung fürs Zeitfahrrad gefunden!

Maris 18.08.2013 13:06

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 942147)
...weil der Typ mich so abartig unfreundlich angepöbelt hatte, schade das er im Recht war

Gib einem Zwerg etwas Macht - und er terrorisiert die Menschheit ;)

Mirko 18.08.2013 13:10

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 942169)
STVO zugelassen sollte ne Lampe schon sein.
Stirnlampen sind das nicht. Auch viele montierbare Lampen haben keine STVO Zulassung. ich fahre auch eine ohne STVO Zulassung und schalte sie im Straßenverkehr auf die niedrigste Stufe runter so das ich niemanden blende.

Ja, hab meine auch so eingestellt, dass sie nicht wirklich blendet. Habe mir jetzt den empfohlenen Halter bestellt, den werde ich an den Vorbau montieren und kann dann die Sigma Evo montieren!
Dann bekommt die Stirnlampe Pause, bis ich sie zum Laufen brauche im Winter!

Mirko 18.08.2013 13:12

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 942171)
Gib einem Zwerg etwas Macht - und er terrorisiert die Menschheit ;)

Ja unglaublich... Da arbeiten sicher auch einige tolle Typen, aber ein Großteil ist echt keine Bereicherung für die Firma (oder Menschheit :-)).
Es ist bekannt, dass sich alle zum Werkschutz bewerben, die im vorherigen Job nicht zurecht kamen, was will man also erwarten..

Wolfgang L. 18.08.2013 13:15

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 942177)
Ja, hab meine auch so eingestellt, dass sie nicht wirklich blendet. Habe mir jetzt den empfohlenen Halter bestellt, den werde ich an den Vorbau montieren und kann dann die Sigma Evo montieren!
Dann bekommt die Stirnlampe Pause, bis ich sie zum Laufen brauche im Winter!

ich will nicht kleinlich sein, aber hat die eine STVO Zulassung?

Mirko 18.08.2013 13:16

Zitat:

Zitat von Wolfgang L. (Beitrag 942181)
ich will nicht kleinlich sein, aber hat die eine STVO Zulassung?

Die hat viel Geld gekostet, da will ich doch schwer hoffen, dass sie zugelassen ist! Ich Schau mal nach!

Carlos85 18.08.2013 16:38

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 942185)
Die hat viel Geld gekostet, da will ich doch schwer hoffen, dass sie zugelassen ist! Ich Schau mal nach!

Das heisst mal nix. Die ganz teuren Lampen (Lupine z.B.) haben fast alle keine Stvo Zulassung.

tandem65 18.08.2013 19:15

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941938)
Aber die 150EUR-Lampe, die er nun montieren kann, wird nicht die aus dem Titel sein, denn die aus dem Titel nutzt er ja, die andere bisher nicht...:)

Habe ich doch gar nicht behauptet. Lediglich daß die im Titlel angesprochene Stirnlampe wohl keine StVZO-Zulassung hat.


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