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Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
Hey Leute,
heute morgen wurde ich am Werkstor meiner Firma ziemlich blöd angemacht von jemandem des Werkschutz-Personals (so kennt man die Typen, Freundlichkeit zählt da nur bei wenigen zu den Charaktereigenschaften), weil ich keine Beleuchtung am Lenker hatte. Ich war mit Zeitfahrrad unterwegs, hatte ein Rücklicht an der Sattelstütze, aber nichts am Lenker. Dafür aber eine sehr starke Stirnlampe am Helm. Ist dies wirklich nicht Verkehrsgerecht? Wo kann ich denn da etwas drüber nachlesen? Google hat mir leider nicht geholfen. Ich werde noch ein paar mal so unterwegs sein und dem netten Herrn des Werkschutzes sicher nochmal begegnen. Da er "gedroht" hat mich an meinen Chef zu melden wüsste ich sehr gerne ob er da überhaupt im recht ist. |
Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut. edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php |
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Also falls nein, so ist die Leuchte schlichtweg nicht als Fahrradbeleuchtung zulässig. Steht aber auch in der StVZO - fest montiert. Gruß GrrIngo |
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Verstehen muss man das aber nicht, meine Stirnleuchte ist drei mal sicherer als so eine Standardbeleuchtung. Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege. Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist. |
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Vielleicht ne Brücke zwischen dem Auflieger basteln, oder an das Steuerrohr etc. Je nach Verhältnissen. Die Beleuchtung ist ja auch nicht nur für dich, um was zu sehen, sondern (was ich viel wichtiger finde), dass andere dich sehen. Eventuell ist ne Stirnlampe sogar schädlich, wenn du den entgegenkommenden PKW-Fahrer blendest. Und dann musst du noch hoffen, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht die fehlenden Reflektoren bemängelt, oder hast du welche dran? ;) |
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http://www.gesetze-im-internet.de/st...067910012.html Runterblättern zu §67. |
Topeak BarXtender - darauf kriegste alles montiert am Zeitfahrrad!
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Das könnte funktionieren! Vielen dank für die Info! |
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Alt: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie- Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. Neu: Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein. |
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Im Ernst...gerade beim Fahrrad macht es Sinn, dass die Kurven gut ausgeleuchtet sind. Mit dem Auto fährst du halt gegen den Bordstein und die Felge ist kaputt...beim Fahrrad rastest du da schon mit der Nase im Gehweg ein wenn du irgendetwas nicht rechtzeitig siehst. |
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Aber immerhin ist der Absatz 11 identisch, welcher, denke ich, hier zur Anwendung kommt. (wobei in Absatz 1 der zweite Satz fehlt, auf den sich bezogen wird, da jetzt alles in einem Satz aufgezählt ist, oder irre ich mich?) |
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:Blumen:
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Wenn man klugscheißt, dann aber bitte vorher genau hinschauen. Ansonsten wirds mal wieder peinlich :bussi: Zitat:
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Hi
Schuldigung ;) Wer hat Licht am Zeitrad , finde ich sehr Hart ;) Ich habe ein RR mit licht und fertig. Lg |
Und wieso sollte man am Zeitrad kein Licht haben? Wird das Rad kaputt, wenn man es im Dunkeln fährt?
Hab mir jetzt zwei Ixon IQ Speed zugelegt, die dürften auch ohne BarXTender am Zeitfahrlenker passen. |
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Ich hab ein Rennrad mit Licht, aber auf dem Zeitfahrrad hab ich einfach mehr Spaß! Deshalb will ich das mindestes noch so lange fahren, bis das Wetter schlechter wird! Liegt wohl auch daran, dass das Rennrad circa soviel wert ist, wie das Vorderrad von meinem Zeitfahrrad! :cool: |
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Außerdem, warum soll man nicht mit seinem Lieblingsrad rumfahren, nur weils dunkel ist? |
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Scheisse sieht es nur aus, wenn du im Wettkampf zu langsam bist, weil du nicht um dunkeln trainieren konntest...
Und im dunkeln siehts doch auch keiner... |
Passt vielleicht so ein Knog an Deinen Lenker? Kostet glaub ich 3,50 € und ich komm damit bei unserem Werkschutz durch. Damit wird man gesehen, es reicht aber nicht zum selber sehen, wenn es stockfinster ist. Ich mache das in der Übergangszeit immer drauf, bevor dann die "richtige" Lampe kommt, hab einen Oversized-Lenker, aber das Gummiband kann man so weit dehnen, dass es passt.
Stirnlampe habe ich zusätzlich im Winter (wenn es morgens und abends dunkel ist) auch dran. Ich fahre auf dem Radweg neben der Straße und der liegt z.T. etwas niedriger. Da wurde ich regelmäßig übel geblendet (von den Autos), seit der Strinlampe nicht mehr. Bei entgegenkommenden Radfahrern schau ich einfach auf den Fahrbahnrand rechts, dann blende ich die auch nicht. |
Wenn die Autofahrer denken, dass ihnen gerade ein Flugzeug im Landeanflug entgegen kommt, rechts ranfahren und anhalten, ist Deine Stirnlampe eindeutig zu hell und Du solltesst die Betty nur im Geländebetrieb nutzen.:Lachen2:
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Das ist doch Kindergarten. Wieso sollte es dein Chef interessierenm wie du zur Arbeit kommst? |
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Dann sollte er aber wissen, ob die Beleuchtung rechtens ist. |
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Mein Chef macht Triathlon, wäre also nicht wirklich Wild, wenn da eine Meldung käme. Hat mich mehr interessiert, weil der Typ mich so abartig unfreundlich angepöbelt hatte, schade das er im Recht war. Aber immerhin hab ich dadurch eine Rolle Halterung fürs Zeitfahrrad gefunden! |
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Dann bekommt die Stirnlampe Pause, bis ich sie zum Laufen brauche im Winter! |
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Es ist bekannt, dass sich alle zum Werkschutz bewerben, die im vorherigen Job nicht zurecht kamen, was will man also erwarten.. |
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