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HKB 02.08.2013 23:35

Geblitzt worden und nun?
 
Ich kenn mich damit in D nicht mehr aus:

Bin mit dem Auto meiner Eltern geblitzt worden, 52km/h in einer 30 Zone. Das Schreiben ging natuerlich an meine Eltern. Sie duerfen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil ich ihre Tochter bin (steht da auch drin).

Ist das sinnvoll? Oder besser wenn sie sagen ich war's?

Mir ist das mehr oder weniger egal. Ich fahre eh nur im Sommer in D, ob mein Fuehrerschein nun weg ist oder nicht, waere somit egal (hab auch noch einen auslaendischen Fuehrerschein).

Fuer Hinweise bin ich sehr dankbar...

Thorsten 02.08.2013 23:53

Falls du es zugibst: Müsste so um die 3 Punkte geben, die nach 2 Jahren brav-sein verfallen und ca. 100 € kosten. Falls Herr Ramsauer nicht zwischendurch seine Punkte-Reform durchgebracht hat und jetzt alles anders ist. Weg ist der Lappen damit beim ersten mal noch nicht.

LidlRacer 03.08.2013 00:02

Unabhängig davon, ob Du Dich da irgendwie rauswinden könntest, wäre ich grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

JENS-KLEVE 03.08.2013 01:08

da du Punktemäßig wahrscheinlich noch in einer harmlosen Zone bewegst, wäre es wohl am einfachsten zu zahlen. Bei kritischer Punktezahl würde ich auch jeden Schlupfwinkel versuchen auszunutzen

Mad Max 03.08.2013 05:36

..gib den Verstoß zu 1 Punkt und 80 € Bußgeld + 25 € Bearbeitungsgebühr lohnen nicht um den Halter des Fahrzeugs zu 2? Jahren Fahrtenbuch zu zwingen.

Mirko 03.08.2013 05:54

Zitat:

Zitat von Mad Max (Beitrag 935546)
..gib den Verstoß zu 1 Punkt und 80 € Bußgeld + 25 € Bearbeitungsgebühr lohnen nicht um den Halter des Fahrzeugs zu 2? Jahren Fahrtenbuch zu zwingen.

Wird denn beim ersten Mal Aussage verweigern schon sicher ein Fahrtenbuch verordnet?

phonofreund 03.08.2013 06:03

Zahlen und bessern!
Mein Verständniss hält sich eh in Grenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen.

Hafu 03.08.2013 08:13

Wenn deine Eltern schreiben, sie seien zum fraglichen Zeitpunkt nicht mit dem besagten Auto unterwegs gewesen und wüssten nicht, wer gefahren sein könnte, bekommen sie u.U. direkten persönlichen Besuch von der Polizei, die ihnen dann das möglicherweise verblüffend scharfe Blitzer-Foto präsentiert und sie direkt fragt, ob ihnen die Person auf dem Bild bekannt vorkommt.

So lief es mal bei meinen Schwiegereltern in der gleichen Situation und um einem Polizisten in einer solchen Situation ins Gesicht zu lügen (oder selbstbewust die Aussage zu verweigern) muss man schon ziemlich abgebrüht sein und je nach Gegend, in der deine Eltern wohnen und in Abhängigkeit, wie wichtig es ihnen ist, was die Nachbarn von ihnen denken, verschafft dir ein Besuch des Streifenwagens im Elternhaus zusätzlichen Stress beim nächsten Zusammentreffen.

(meine Schwiegermutter hatte mich vor 15 Jahren in der besagten Situation übrigens sofort und ohne Zögern auf dem Foto "identifiziert":Huhu: )

sybenwurz 03.08.2013 08:19

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935523)
...grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

Ich glaube, darum gehts nicht:

Zitat:

Ist das sinnvoll? Oder besser wenn sie sagen ich war's?
Der Vater könnts durchaus bezahlen, wenns Konto nedd schon voll ist.
Wenn ich aber eh schon kaum in Dtld. wär (und Punkte sammeln könnt...), würd ich als Halter den Fahrer benennen.
Kohle abdrücken, fertig.

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 935550)
Mein Verständniss hält sich eh in Grenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen.

Meins im Prinzip auch und nedd nur in 30er Zonen.
Mich habense nu aber auch mit ner geschickt gestellten Falle an Arxxx gekriegt und ich kanns bis zu nem gewissen Punkt nachvollziehen.
Wenn ich in fremden Städten unterwegs bin, komm ich mit gucken, was wo verboten iss, auch kaum nach und oft erschrecke ich, wenn ein Verbot aufgehoben wurde, das ich gar nicht bemerkt hab.
Dazu kam (ok;- waren auch nur 42), dass ich auf etwas verschlungenen Wegen in die 30er-Zone gekommen bin und dort, wo ich letztlich reinfuhr, kein Schild steht.
Ääh, dh., mittlerweile steht eins da, dafür brauchte ich nicht zahlen...:Lachen2:

Pascal 03.08.2013 09:40

Zitat:

Zitat von HKB (Beitrag 935514)

Mir ist das mehr oder weniger egal. Ich fahre eh nur im Sommer in D, ob mein Fuehrerschein nun weg ist oder nicht, waere somit egal (hab auch noch einen auslaendischen Fuehrerschein).

Ich bin etwas erstaunt, dass es Dir egal zu sein scheint, wenn Du mit dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit, sollten so ca. 60 km/h auf dem Tacho gewesen sein, in deutschen Tempo 30 Zonen unterwegs bist. Zeigt wohl auch, dass der Bußgeldkatalog offenkundig keine allzu große abschreckende Wirkung entfaltet ;) .

NBer 03.08.2013 09:44

ich würde die blitzerstrafen verdoppeln oder verdreifachen oder was auch immer....wenn sie sinnvoll benutzt werden würden, zb in der nähe von schulen, kindergärten oder sonstigen gefährlichen ecken.
aber machen wir uns nichts vor, geblitzt wird dort, wo es am meisten zu verdienen gibt. mein höhepunkt bisher: eine völlig gerade, weit einsehbare ausfahrt aus einem ort. das letzte bewohnte haus....dann 200m wald, dann ein verfallenes haus, dann wieder 200m wald, dann das ortsausgangsschild. blitzer steht irgednwo am verfallenen haus, wo letztendlich schon alle am beschleunigen sind, weil bis zum ortsausgangsschil nur noch wald ist. sowas muss doch nicht sein.

zu dem thema eine schöne radiosatire: http://www.youtube.com/watch?v=T8xVWIl6C5U

Megalodon 03.08.2013 09:48

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 935550)
Zahlen und bessern!
Mein Verständniss hält sich eh in Grenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen.

Seh ich auch so.

Michael Skjoldborg 03.08.2013 10:27

Weil es ja ein Triathlon-Forum ist und die Frage nun hier gestellt wurde, gerade Sommerloch herrscht und so weiter:

Auf der einen Seite diskutieren "wir" Doping im Radsport und Triathlon, bei dem es um Betrug geht - man aber anderen Menschen durch seinen Regelverstoss, so weit ich das überschauen kann, keinen unmittelbaren körperlichen Schaden zufügt. Letztlich sind sich "alle" einig: Betrug ist doof, Lügen auch.

Auf der anderen Seite: In einem Fall wie diesem, ob man für die Konsequenz seines Handelns geradestehen soll, gibt es aber eine Diskussion, ob und wie man mehr oder weniger ungeniert sich den Konsequenzen entziehen kann, andere die Schuld übernehmen sollen - und das, obwohl es in einer Tempo 30-Zone mit nahezu doppelter Geschwindigkeit stattgefunden hat. Hier entsteht aber durch ein Fehlverhalten möglicherweise durchaus die Möglichkeit, dass durch dieses Handeln andere körperlich geschädigt werden.
Seit ich Kinder habe, hat sich meine Sichtweise auf viele Dinge geändert, vielleicht ist es nur das...


Oder jetzt mal aus anderer Sicht: HBK ist Radfahrer, und da rast so'n Auto fahrender Idiot in einer Tempo 30-Zone mit völlig überhöhter Geschwindigkeit an ihr vorbei! So'n Vollpfosten, hoffentlich kriegen die den mal am Arsch! :Huhu:

Äpfel und Birnen, ist mir klar, aber ein bisschen mehr kategorischer Imperativ wäre manchmal wünschenswert.



Ich will nur Spielen. ;)


PS: Ich kenne HBK nicht, sie ist sicherlich eine sehr verantwortungsvolle Fahrerin, die aus Versehen zu schnell gefahren ist, oder dies nach einer bewussten Gefahrenabwägung (keine Kinder in der Nähe, alles total einsehbar, da kann unmöglich was passieren...) getan hat. Es geht also nicht um die Fahrerin, sondern so schön "ums Prinzip".

titansvente 03.08.2013 10:34

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935523)
Unabhängig davon, ob Du Dich da irgendwie rauswinden könntest, wäre ich grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

+1 :Huhu:

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 935584)
Weil es ja ein Triathlon-Forum ist und die Frage nun hier gestellt wurde, gerade Sommerloch herrscht und so weiter:

Auf der einen Seite diskutieren "wir" Doping im Radsport und Triathlon, bei dem es um Betrug geht - man aber anderen Menschen durch seinen Regelverstoss, so weit ich das überschauen kann, keinen unmittelbaren körperlichen Schaden zufügt. Letztlich sind sich "alle" einig: Betrug ist doof, Lügen auch.

Auf der anderen Seite: In einem Fall wie diesem, ob man für die Konsequenz seines Handelns geradestehen soll, gibt es aber eine Diskussion, ob und wie man mehr oder weniger ungeniert sich den Konsequenzen entziehen kann, andere die Schuld übernehmen sollen - und das, obwohl es in einer Tempo 30-Zone mit nahezu doppelter Geschwindigkeit stattgefunden hat. Hier entsteht aber durch ein Fehlverhalten möglicherweise durchaus die Möglichkeit, dass durch dieses Handeln andere körperlich geschädigt werden.
Seit ich Kinder habe, hat sich meine Sichtweise auf viele Dinge geändert, vielleicht ist es nur das...


Oder jetzt mal aus anderer Sicht: HBK ist Radfahrer, und da rast so'n Auto fahrender Idiot in einer Tempo 30-Zone mit völlig überhöhter Geschwindigkeit an ihr vorbei! So'n Vollpfosten, hoffentlich kriegen die den mal am Arsch! :Huhu:

Äpfel und Birnen, ist mir klar, aber ein bisschen mehr kategorischer Imperativ wäre manchmal wünschenswert.



Ich will nur Spielen. ;)


PS: Ich kenne HBK nicht, sie ist sicherlich eine sehr verantwortungsvolle Fahrerin, die aus Versehen zu schnell gefahren ist, oder dies nach einer bewussten Gefahrenabwägung (keine Kinder in der Nähe, alles total einsehbar, da kann unmöglich was passieren...) getan hat. Es geht also nicht um die Fahrerin, sondern so schön "ums Prinzip".

Sehr guter Beitrag :Blumen:

sbechtel 03.08.2013 10:56

Habe auch direkt wie Michael Skjoldborg gedacht. Im Dopingthread wurde mir erzählt, dass jeder Mensch außer Radrennfahrer für sein Verhalten gerade stehen würde, wenn er erwischt werden würde ;)

DragAttack 03.08.2013 11:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 935558)
Wenn deine Eltern schreiben, sie seien zum fraglichen Zeitpunkt nicht mit dem besagten Auto unterwegs gewesen und wüssten nicht, wer gefahren sein könnte, bekommen sie u.U. direkten persönlichen Besuch von der Polizei, die ihnen dann das möglicherweise verblüffend scharfe Blitzer-Foto präsentiert und sie direkt fragt, ob ihnen die Person auf dem Bild bekannt vorkommt.

Einen solchen Besuch hatten wir mal in meiner letzten Firma. Damals ist der Prokurist neben den Polizisten mitgelaufen und hat aufgepasst, dass niemand die Frau vom Chef erkennt :dresche

Gruß Torsten

chris.fall 03.08.2013 12:21

Moin,

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 935584)
Auf der einen Seite diskutieren "wir" Doping im Radsport und Triathlon, bei dem es um Betrug geht - man aber anderen Menschen durch seinen Regelverstoss, so weit ich das überschauen kann, keinen unmittelbaren körperlichen Schaden zufügt. Letztlich sind sich "alle" einig: Betrug ist doof, Lügen auch.

Auf der anderen Seite: In einem Fall wie diesem, ob man für die Konsequenz seines Handelns geradestehen soll, gibt es aber eine Diskussion, ob und wie man mehr oder weniger ungeniert sich den Konsequenzen entziehen kann, andere die Schuld übernehmen sollen - und das, obwohl es in einer Tempo 30-Zone mit nahezu doppelter Geschwindigkeit stattgefunden hat. Hier entsteht aber durch ein Fehlverhalten möglicherweise durchaus die Möglichkeit, dass durch dieses Handeln andere körperlich geschädigt werden.
Seit ich Kinder habe, hat sich meine Sichtweise auf viele Dinge geändert, vielleicht ist es nur das...


Oder jetzt mal aus anderer Sicht: HBK ist Radfahrer, und da rast so'n Auto fahrender Idiot in einer Tempo 30-Zone mit völlig überhöhter Geschwindigkeit an ihr vorbei! So'n Vollpfosten, hoffentlich kriegen die den mal am Arsch! :Huhu:

danke für diesen Beitrag! Mir gingen ganz ähnliche Dinge durch den Kopf...


Viele Grüße,

Christian

Rhing 03.08.2013 12:51

Hier muss, ja darf, keiner Lügen. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man weder sich selbst noch Verwandte (na, so ungefähr) belasten muss. Es lässt die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Das könnte der Halter des Kfz, der den Anhörungsbogen gekriegt hat, tun. Wenn er's tut, sollte er das konsequent tun, auch wenn die Polente bei ihm auf der Matte steht. Wie Hafu schon geschrieben hat, kann dann nicht jeder z.B. antworten, er hätte schon alles geschrieben, nämlich, dass er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Lügen ist übrigens nicht erlaubt. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dürften Mutter und Vater die Aussage verweigern, aber eben nicht jemand anders als Täter benennen. Das wäre dann ne strafbare falsche uneidliche Aussage und die "lohnt" sich nie (3 Mon - 5 Jahre Knast). Wie gesagt, Zeugnis verweigern geht aber. Macht der Vater z.B. der Polente gegenüber ne Aussage, kann der Polizist als Zeuge geladen werden, der dann die Aussage bekundet. Dann nutzt das Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich nix mehr, wenn das Gericht dem Polizisten glaubt.

Nachhilfe in Moral war m.E. nicht gefragt.

Bevor jetzt der Sturm der Entrüstung los geht: Ich seh das mit dem "Einstehen müssen" so, wie die meisten, meine aber, dass wir schon alle "groß" sind. Außerdem gebe ich zu, dass ich bei drohendem Fahrverbot "die Notbremse" ziehen würde. Und schließlich möge sich grade bei der Beschränkung auf 30 jeder fragen, ob er da noch nie drüber raus ist. Ich wohne in ner verkehrsberuhigten Zone (Schrittgeschwindigkeit), die in ne 30er Zone führt und auf dem Weg vom Büro zum Training ist auch ne 30er Zone. Ich versuche, mich dran zu halten, gebe aber zu dass ich da auch schon drüber war. Und diese Zonen kenne ich.

LidlRacer 03.08.2013 13:09

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 935609)
Hier muss, ja darf, keiner Lügen. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man weder sich selbst noch Verwandte (na, so ungefähr) belasten muss. Es lässt die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Das könnte der Halter des Kfz, der den Anhörungsbogen gekriegt hat, tun. Wenn er's tut, sollte er das konsequent tun, auch wenn die Polente bei ihm auf der Matte steht. Wie Hafu schon geschrieben hat, kann dann nicht jeder z.B. antworten, er hätte schon alles geschrieben, nämlich, dass er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Lügen ist übrigens nicht erlaubt. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dürften Mutter und Vater die Aussage verweigern, aber eben nicht jemand anders als Täter benennen. Das wäre dann ne strafbare falsche uneidliche Aussage und die "lohnt" sich nie (3 Mon - 5 Jahre Knast). Wie gesagt, Zeugnis verweigern geht aber. Macht der Vater z.B. der Polente gegenüber ne Aussage, kann der Polizist als Zeuge geladen werden, der dann die Aussage bekundet. Dann nutzt das Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich nix mehr, wenn das Gericht dem Polizisten glaubt.

Nachhilfe in Moral war m.E. nicht gefragt.

Sowas ist der Grund für meine Aversion gegen Juristen.

Zahlen! Fertig.

Rhing 03.08.2013 13:21

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935613)
Sowas ist der Grund für meine Aversion gegen Juristen.

Zahlen! Fertig.

Meinste nicht, Du solltest Dir Gedanken über denjenigen machen, der die Entscheidung trifft, als über denjenigen, der als Dienstleister den Weg zur Umsetzung aufzeigt und zwar klar und deutlich im von der Rechtsordnung zugelassenen Rahmen? Und dann auch noch vielleicht darüber, ob hier ungefragt ne moralische Bewertung abgegeben werden sollte, obwohl Du - wie ich - die Umstände nicht annähernd vollständig kennst?

LidlRacer 03.08.2013 13:22

Nein, meine ich nicht.

sybenwurz 03.08.2013 13:34

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 935584)
In einem Fall wie diesem, ob man für die Konsequenz seines Handelns geradestehen soll, gibt es aber eine Diskussion, ob und wie man mehr oder weniger ungeniert sich den Konsequenzen entziehen kann, andere die Schuld übernehmen sollen - und das, obwohl es in einer Tempo 30-Zone mit nahezu doppelter Geschwindigkeit stattgefunden hat.

Ich frag mich jetzt, wieso ich zu keiner Zeit das Gefühl hatte, dasses der TEin darum ginge sondern nur darum die sinnvollste Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen.
Ich finde das nachvollziehbar, wenn man im Ausland lebt.
Der Fredtitel lautete NICHT, wie man sich am günstigsten aus der Affäre zöge und ausm Eröffnungsbeitrag lese ich auch diesbezüglich nix raus.
ich bin sicher dafür., sich an geltende Regeln zu halten, die moralinsauren Diskussionen hier nehmen aber auch ein wenig zu arg überhand, finde ich.

Spanky 03.08.2013 13:35

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 935609)
. Ich wohne in ner verkehrsberuhigten Zone (Schrittgeschwindigkeit), die in ne 30er Zone führt und auf dem Weg vom Büro zum Training ist auch ne 30er Zone. .

..in diesem Zusammenhang 'ne kurze OT-Frage zur 30er Zone....ich fahre mit dem Bike regelmässig einen Fahhradweg, der parallel (als quasi direkt angrenzend) zu einer Strasse verläuft, wo für gut 1km lang die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h gilt...Gilt das dann auch für den Fahrradweg? :Cheese:

Ps: Zum Thema muss ich immer wieder schmunzeln wenn ich mir hier so einige Post's durchlese....jede Menge Moralapostel hier die offensichtlich alle ohne 'Fehl und Tadel' sind...da fühle ich mich doch gleich noch viel wohler hier im Forum ;) :Blumen:

Rhing 03.08.2013 13:52

Das weiß ich nicht genau, denke aber, dass der Radweg ja straßenbegleitend ist und daher die auf der Straße geltenden Regelungen auch für die "Nebenfahrbahn" Radweg gilt. Würde daher also mal ne Umdrehung rausnehmen. ;)

Rhing 03.08.2013 13:58

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 935621)
Ich frag mich jetzt, wieso ich zu keiner Zeit das Gefühl hatte, dasses der TEin darum ginge sondern nur darum die sinnvollste Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen....

Wahrscheinlich wusstest Du nach den Zahlen 52 und 30 nicht schon alles und hast aufgehört zu lesen. ;) 's gibt halt Leute, die können irgendwann nicht mehr weiterlesen und hören nach dem 1. Absatz auf. Ist ja dann eh schon alles klar, in welche Schublade das alles gehört. :Lachen2:

Mirko 03.08.2013 14:04

Zitat:

Zitat von Spanky (Beitrag 935623)
..in diesem Zusammenhang 'ne kurze OT-Frage zur 30er Zone....ich fahre mit dem Bike regelmässig einen Fahhradweg, der parallel (als quasi direkt angrenzend) zu einer Strasse verläuft, wo für gut 1km lang die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h gilt...Gilt das dann auch für den Fahrradweg? :Cheese:

Ps: Zum Thema muss ich immer wieder schmunzeln wenn ich mir hier so einige Post's durchlese....jede Menge Moralapostel hier die offensichtlich alle ohne 'Fehl und Tadel' sind...da fühle ich mich doch gleich noch viel wohler hier im Forum ;) :Blumen:


Danke! Das dachte ich auch...

Ich fahre ziemlich viel Auto und erlebe ganz selten, dass sich jemand genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält...
Die Triathleten fahren wohl alle wo anders rum...
Mich würde wundern, wenn hier alle in Aero-Position immer auf 30 abbremsen, wenn sie in einem Dorf in eine 30er Zone kommen...
Ich seh jedenfalls in meiner Strasse regelmäßig Leute schneller durchheizen! Aber das sind sicher andere... :Lachen2:

DragAttack 03.08.2013 14:10

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 935630)
Das weiß ich nicht genau, denke aber, dass der Radweg ja straßenbegleitend ist und daher die auf der Straße geltenden Regelungen auch für die "Nebenfahrbahn" Radweg gilt. Würde daher also mal ne Umdrehung rausnehmen. ;)

Gilt Tempolimit denn überhaupt für Radfahrer? Ich dachte immer, mangels Tachopflicht könne von Radfahrern nicht erwartet werden, dass sie ihr Tempo kennen und folglich auch nicht, dass sie das Limit einhalten.

Gruß Torsten

deirflu 03.08.2013 14:12

Ich komme aus AT und wüsste auch nicht wie das in D mit so einer Strafe läuft.

Würde mich wohl daher auch erst mal informieren wie man am besten damit umgeht.
In AT gäbe es ja auch mehrere Wege, wobei wir ja für Schnellfahren keine Punkte bekommen, somit gleich einzahlen das einfachste ist.

Und allen Moralaposteln sei mal das Sprichwort mit dem Glashaus nahegelegt.;)
Natürlich ist es eine blöde Sache im 30er, aber es ist wohl schon jeden mal passiert, absichtlich oder nicht, und nur weil man evt nicht erwischt wurde macht es das ganze nicht besser.

In AT gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen übrigens auch für Radfahrer.

Megalodon 03.08.2013 14:23

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 935642)
Und allen Moralaposteln sei mal das Sprichwort mit dem Glashaus nahegelegt.
Natürlich ist es eine blöde Sache im 30er, aber es ist wohl schon jeden mal passiert, absichtlich oder nicht, und nur weil man evt nicht erwischt wurde macht es das ganze nicht besser.

Ich wohne in einer 30er Zone. Und die gibts nicht ohne Grund. Hier gibts Kindergarten, Kinderkrippe, Badeseen, Altenheim etc. Und HIER hält sich kein Schwein daran. Im Gegenteil, wenn ich mit 30, die ich quasi immer einhalte, zu meinem Haus gondel, wird auf 10cm aufgefahren, Lichthupe gegeben, Vorgel gezeigt, überholt... DAS ist meine Realität.

Verständlich, dass ich, wenn ich hier lese, wie nachgefragt wird, wie man das am besten händelt wenn man erwischt wurde, anstatt zu zahlen, leicht säuerlich reagiere. Die TE gehört genau zu den Leuten, die mich nahezu täglich gefährden, vor allem wenn ich dort mit meinem RR unterwegs bin !!

Jörrrch 03.08.2013 14:27

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935523)
Unabhängig davon, ob Du Dich da irgendwie rauswinden könntest, wäre ich grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

+1 :)

deirflu 03.08.2013 14:34

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 935644)
Ich wohne in einer 30er Zone. Und die gibts nicht ohne Grund. Hier gibts Kindergarten, Kinderkrippe, Badeseen, Altenheim etc. Und HIER hält sich kein Schwein daran. Im Gegenteil, wenn ich mit 30, die ich quasi immer einhalte, zu meinem Haus gondel, wird auf 10cm aufgefahren, Lichthupe gegeben, Vorgel gezeigt, überholt... DAS ist meine Realität.

Verständlich, dass ich, wenn ich hier lese, wie nachgefragt wird, wie man das am besten händelt wenn man erwischt wurde, anstatt zu zahlen, leicht säuerlich reagiere. Die TE gehört genau zu den Leuten, die mich nahezu täglich gefährden, vor allem wenn ich dort mit meinem RR unterwegs bin !!

Ich verstehe dich und halte mich auch an Beschränkungen, besonders in solchen Situationen wie von dir beschrieben.
Leider passiert es einem aber auch mal unbewusst das man zu schnell unterwegs ist, oder ist dir das noch nie passiert?

Ich wollte aber eigentlich darauf hinaus das es nur legitim ist sich über rechtlich mögliche Wege zu informieren. Ich hätte aus Unwissenheit die Strafe einfach bezahlt, was dem Fahrzeughalter und dessen Punktekonto aber eher nicht so gefallen hätte.

Außerdem hat der/die TE ja nicht gefragt wie man sich so einer Strafe entziehen kann sondern nur wie man am besten damit umgeht.

Scotti 03.08.2013 14:43

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 935641)
Gilt Tempolimit denn überhaupt für Radfahrer? Ich dachte immer, mangels Tachopflicht könne von Radfahrern nicht erwartet werden, dass sie ihr Tempo kennen und folglich auch nicht, dass sie das Limit einhalten.

Gruß Torsten

http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Ges...eitsbegrenzung

Wenn ich das richtig verstehe, dann gelten die "allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen", also z.B. die 50km/h in der Stadt, nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.

Aufgestellte Schilder oder z.B. Tempo-30 Zonen gelten auch für Fahrräder.

dazu kommen noch andere Einschränkungen wie :
"Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird ..."

ich hoffe der Text, auf den der Link zeigt, ist aktuell

DragAttack 03.08.2013 14:55

Wieder was gelernt - danke.

Scotti 03.08.2013 15:08

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935523)
Unabhängig davon, ob Du Dich da irgendwie rauswinden könntest, wäre ich grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

Sehe ich auch so und bin der Meinung, dass man das auch sagen darf und sollte.

Die Frage des TE nach den juristischen Folgen der möglichen Verhaltensweisen ist natürlich legitim und hätte ich auch gestellt. Rein juristische Antworten erscheinen mir aber oft wenig zur Verhaltensempfehlung geeignet.

Rhing 03.08.2013 16:13

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 935653)
http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Ges...eitsbegrenzung

Wenn ich das richtig verstehe, dann gelten die "allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen", also z.B. die 50km/h in der Stadt, nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.

Aufgestellte Schilder oder z.B. Tempo-30 Zonen gelten auch für Fahrräder.

dazu kommen noch andere Einschränkungen wie :
"Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird ..."

ich hoffe der Text, auf den der Link zeigt, ist aktuell

Ist praktisch schon richtig. Die 50 innerorts gelten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 nur für Kraftfahrzeuge. Das steht da so im Text. Die Streckenverbote, die durch Schilder angeordnet werden, gem. § 41 für Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer. Aber auch die 50er Beschränkung, die dann gilt, wenn die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schneefall auf unter 50 m begrenzt, gilt für Fahrzeugführer, also (wohl mehr theoretisch) auch für Fahrräder.

Dass man als Radfahrer mit angepasster Geschwindigkeit fahren muss, ist eh klar. Es verwundert nur, was die Rspr daraus macht. Mit einem 45 km/h fahrenden RR muss der Verkehrsteilnehmer nach OLG Karlsruhe z.B. nicht rechnen.

Rhing 03.08.2013 16:17

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 935656)
Sehe ich auch so und bin der Meinung, dass man das auch sagen darf und sollte.

Die Frage des TE nach den juristischen Folgen der möglichen Verhaltensweisen ist natürlich legitim und hätte ich auch gestellt. Rein juristische Antworten erscheinen mir aber oft wenig zur Verhaltensempfehlung geeignet.

Die hat hier aber niemand gepostet.
Außerdem: Wer bin ich denn, dass ich anderen Erwachsenen moralisches Verhalten empfehle oder vorschreibe? Auch das Alter berechtigt nicht dazu. Ich bin im Übrigen 55. ;) :Huhu:

Ironmanfranky63 03.08.2013 18:25

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 935550)
Zahlen und bessern!
Mein Verständniss hält sich eh in Grenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen.

+1:Blumen: so ist es!!
@HKB wenn 52 Km/H drin steht warst du mit Sicherheit mit etwa 56-57 km/h unterwegs, denn die Toleranz wurde schon abgezogen, und dafür fehlt mir jegliches Verständniss.
Sei froh das du damit in D und nicht etwa in Italien , Norwegen oder anderswo erwischt worden bist, das geht dann 4 Stellig ab und der Führerschein ist auch weg.

tobi_nb 03.08.2013 19:57

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 935642)
Und allen Moralaposteln sei mal das Sprichwort mit dem Glashaus nahegelegt.;)

Es geht nicht um die Moral etwas Falsches zu tun, sondern darum, für sein Fehlverhalten grade zu stehen.

Von daher hat hier niemand so getan, frei von fehlerhaftem Verhalten zu sein. "Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

sybenwurz 03.08.2013 20:57

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 935724)
"Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

Ich frag nochmal: wie kommt man drauf, dass die TEin sich der Bestrafung entziehen wollte?
Bitte erklärts mir!
Ich lese nur:

Zitat:

Zitat von HKB (Beitrag 935514)
Das Schreiben ging natuerlich an meine Eltern. Sie duerfen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil ich ihre Tochter bin (steht da auch drin).

Ist das sinnvoll? Oder besser wenn sie sagen ich war's?

Mir ist das mehr oder weniger egal.


HKB: ich würde mich an deiner Stelle vom Fahrzeughalter als Fahrer benennen lassen und die Kohle selber abdrücken. Erstens wars dein Dad (der Halter ist, oder?) nicht und zweitens, wenn dem so n Missgeschick wie dir da nochmal passiert geht er ggf. etwas länger zu Fuss...

Und drittens kriegste sonst bei den vollkommen fehlerfreien und tadellosen Moralaposteln hier keinen Fuss mehr in die Tür...:Lachanfall:

deirflu 03.08.2013 21:13

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 935724)
Es geht nicht um die Moral etwas Falsches zu tun, sondern darum, für sein Fehlverhalten grade zu stehen.

Von daher hat hier niemand so getan, frei von fehlerhaftem Verhalten zu sein. "Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

@syberwurz, danke für deine Frage.

Ich hake jetzt auch noch mal nach.

Der TE hat ja, wie ich auch schon in meinem anderen Post geschrieben habe, nur nach den besten Weg fragen wollen wie man mit einer solchen Strafe umgehen soll, keine Wort davon wie man sich von der Strafe entziehen könnte.

Hier wollte sich jemand nur informieren und sofort bricht eine Art Moralshitstorm los, kann doch gar nicht sein oder?!

Man sollte halt vor dem Posten den Anfangspost selbst mal genau durchlesen und nicht dort einhaken und draufhauen wo der Thread sich hin entwickelt hat!
Ähnliches ist mir hier schon öfter aufgefallen, zeigt halt wie weit wir mit der selbständigen Meinungsbildung sind :-(


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