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Die Tücken des Zweitstartrechts
An dem verlinkten Beispiel kann man mal sehen, wie irre es zugehen kann, wenn man versucht mit einem Zweitstartrecht (bei einem Rennen) in der ersten Liga zu starten und gleichzeitig in der Regionalliga für seinen eigenen Verein. Da wird dann offensichtlich das eine Jahr so entschieden, das andere Jahr anders und wenn man sich drauf verlässt, dass es immer gleich entschieden wird, dann kann man auch mal schnell disqualifiziert werden. Schräg, oder?!
http://www.leidig24.de/team24/?p=882 |
Wir haben auch in unserer 2.Bundesliga-Mannschaft mehrere Athleten mit Zweitstartrecht für uns, deren Hauptverein ebenfalls Ligabetrieb (in unterklassigen Ligen) hat.
Vor dem ersten Ligawettkampf haben wir deshalb beim Beauftragten der Bundesliga noch einmal angefragt, ob es z.B. möglich ist, in der Regional oder Landesliga für den Hauptverein und in der 2. Liga für den Zweitstartrechtverein zu starten (die schriftliche Ligaordnung ist diesbezüglich nicht ganz eindeutig, da es eine Ligaordnung für Bundesliga und mehrere separate Ligaordnungen für die jeweiligen Regionaligen (z.B. die Bayerische Triathlonliga, BaWü-Liga-Betrieb usw.). Die Antwort des Bundesliga-Verantwortlichen, Hr. Aulenkamp, war aber im April unmissverständlich, dass Doppelstarts in unterschiedlichen Ligen für unterschiedliche Vereine nicht zulässig sind. Wir haben daraufhin die betroffenen Athleten über die Sachlage informiert und damit Schwierigkeiten im Vorfeld vermieden. Jedem Mannschaftsleiter sollte die Problematik eigentlich bewusst sein (spätestens wenn er die entsprechende Passage der Bundeligaordnung durchliest) und wer trotzdem (ohne vorherige Anfrage und Klärung) darauf setzt, dass Doppelligastarts für zwei Verein zulässig sind, ist entweder doof oder hofft, dass es nicht auffällt und er damit durchkommt und wird damit der eigenen Verantwortung den Athleten gegenüber (auch denjenigen ohne Zweitstartrecht, die von einer evt. Disqualifikation mit betroffen sind) nicht gerecht. |
In der RegioLiga Ost wurde allerdings auf direkte Anfrage hin im letzten Jahr aber offensichtlich ein gleich gelagert Fall von der Person positiv fuer den Sportler entschieden, der sich hier nun genau entgegengesetzt verhaelt. Da entsteht bei mir der Eindruck von "Willkür".
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Man hörte in Havelberg unter der Hand eine gewisse Unzufriedenheit mit einem Ligabeauftragten und eine gewisse Zufriedenheit, dass diese Stelle nächstes Jahr anders besetzt sein wird.
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Wobei es hier zunächst mal nicht auf irgendwelche schreiben der beteiligten ankommt, sondern die Regelungen in den verschiedenen Ligaordnungen.
Für die BuLi gilt: SpO DTU "D.3 Bei Ausübung des Zweitstartrechts ist der Athlet bei Ligawettkämpfen nur für den Verein startberechtigt, für welchen er das Zweitstartrecht ausübt." Was das für die Unterklassigen Ligen bedeutet, regelt dann die Ligaordnung der jeweiligen Liga, denn "Den Landesverbänden ist es freigestellt für ihre Ligen eine entsprechende Regelung zu treffen. Einzelheiten regeln die jeweiligen Ligastatuten." Da muss man dann gucken und findet für Hessen: "Das beantragte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt ist. Ein Einsatz in einer anderen Ligamannschaft des eignen bzw. aufnehmenden Vereins ist nicht möglich." |
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Schau mal auf den Antrag fuer das Zweitstartrecht in der ersten und zweiten Liga. Da unterschreibt man ausdrücklich fuer diese beiden Ligen und sonst nix.
Und grade wenn die weitere Regelung dann den Verbänden obliegt ist es um so seltsamer, wenn mal so und mal anders verfahren wird. Wobei der Verband ja durchaus auf Seiten des Athleten steht und sich ausschließlich der besagte Ligamensch sperrt! Der der letztes Jahr selbst auf Nachfrage noch eine andere Meinung hatte. |
Lt. aktueller Meldung auf der Seite der BTU unterstützt der Verband den Widerspruch gegen die Entscheidung sogar! :-)
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Denke auch, ihr wurdet da übers Ohr gehauen. Mal sehen, wie sich die Sache entwickelt. Habt ihr wirklich vor, das Ganze im Zweifel durch die Instanzen zu prügeln? Oder wird der Ligabeauftragte vorher einknicken?
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Denke, wenn man dort den Instanzenweg gegangen wäre, hätte das anders ausgesehen. Aber Kosten-/Nutzenprinzip für die jeweiligen "Aktionen" betrachtet, hat man das verworfen.... |
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In der neuesten auch auf der Homepage verlinkten Ordnung (http://www.btu-info.de/docs/2010/Ligaordnung2011.pdf) oder in der noch neueren aber nur bei google verlinkten ((http://www.btu-info.de/docs/2011/ligaost_ordnung.pdf) steht doch in §5.2 (3) eindeutig, dass ein Start in einer anderen Mannschaft damit ausgeschlossen ist. Vielleicht sollten die Herren Funktionäre mal ihre Verfahrensweise überdenken und den Regeln anpassen, denn für jeden Gefallen/Regelbeugung, den man jemandem tut, kriegt man kurz danach von anderer Seite einen Tritt in den Allerwertesten. Und zwar mit Recht. |
Das sind Auszüge der Gedanken von jemanden, der sich die Sache mal im Zusammenhang angeschaut hat. Ich habs ja mit der Juristerei nicht so...
Die Lage ist nicht so eindeutig: Die Bundesligaordnung gilt ausdrücklich nur für die Deutsche Triathlon Liga (DTL), also die erste und zweite Bundesliga. Die Sportordnung der DTU gestattet den Landesverbänden unter Punkt D.3 in bezug auf das Zweitstartrecht ausdrücklich eigene Regelungen: "Den Landesverbänden ist es freigestellt für Ihre Ligen eine entsprechende Regelung zu treffen. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesstatuten". Während einige Verbände Doppelstarts explizit ausschließen, werden sie in anderen Verbänden von den Geschäftsführern und Ligawarten ausdrücklich genehmigt und seit Jahren durchgeführt. An dieser Stelle muss der Verweis auf Gewohnheitsrecht erfolgen: die mehrmalige Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich angesehen werden, kann als bindendes und einklagbares Recht angesehen werden, auch wenn es mit geschriebenem Recht nicht in Einklang steht. |
@Thorsten: Klarheit ist immer besser für alle Seiten und Beteiligten.
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Was sind denn eigentlich die "Staffeln", auf die in der Ordnung öfter verwiesen wird, ohne sie zu definieren? Ist das gleich bedeutend mit den Landesligen? Für außenstehende zumindest nicht verständlich. |
Ich versteh die Diskussion nicht. In § 5.2 Zweitstartrecht der Ligaordnung Ost steht in Ziffer (3) Sätze 2 und 3 doch ausdrücklich drin:
Das bestätigte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt wurde. Ein Startrecht in einer anderen Mannschaft auch des eigenen Vereins besteht nicht. Daraus folgt doch klar, dass der Landesverband von der durch die DTU eingeräumten Möglichkeit, Starts für mehrere Vereine in Liegen zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierungen der Satzungen/ Ordnungen sind im Triathlon nicht immer glücklich. Hier scheint mir das aber ziemlich klar zu sein. Wenn das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, dann waren diese Entscheidungen falsch. Aber gegen die ausdrückliche Formulierung ein "Gewohnheitsrecht" oder eine "betriebliche Übung" herzuleiten, geht m.E. nicht. Da bleibt im übrigen noch, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt. |
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Der Passus in der RegioLigaordnung ist meiner Auffassung nach so zu verstehen, dass man, wenn man ein Zweitstartrecht in der RegioLiga für einen anderen Verein beantragt für den eigenen in de Regioliga nicht mehr starten kann. Das ist hier aber nicht der Fall. |
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"Bei Ausübung des Zweitstartrechts ist der Athlet bei Ligawettkämpfen nur für den Verein startberechtigt, für welchen er das Zweitstartrecht ausübt." Keine Einschränkung auf Ligawettkämpfe in der 1./2. BuLi, das gilt für alle Ligen. Und eure Ost-Verbände haben das in ihrer eigenen Ligaordnung nicht anderweitig ermöglicht, also bleibt es verboten. |
Es scheint natürlich so zu sein, dass es entsprechende Verbote in gewissen Ordnungen gibt. Das Gesamtbild ist aber doch verwirrend und nicht sonderlich klar und in Kombination mit den Auskünften von Funktionären und Erfahrungswerten muss man dem Team vom Captain schon ein wenig Verständnis entgegen bringen, finde ich. Man kann halt nicht selbst Fehler begehen und von anderen dann Perfektion einfordern.
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Die DTU sieht es aber als rechtens an.
@Captain Warum steht ihr in den Ergebnislisten immer noch als disqualifiziert drin? |
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Insbesondere auf der Grundlage, dass in der Vergangenheit bei gleicher Sachlage halt genau andersrum entschieden wurde, begrüße ich diese Entscheidung.
Das zeigt aber auch mal wieder, wie viele Lücken es in den Formulierungen der Sportordnung und der Ligaordnungen gibt. Ich habe nicht das Gefühl, als würden die Ersteller dieser Ordnungen ihre Formulierungen mal wirklich hinterfragen, ob sie wasserdicht, eindeutig und klar sind. Dass sich dieser Satz gemäß $6 (3) der Bundesligaordnung auch nur auf die 1. und2. DTL bezieht, mag von "irgendwem" gewünscht und gemeint gewesen sein, daraus hervorgehen tut es meiner Ansich nach nicht (zumindest nicht klar). Die andere Auslegung hat zumindest genauso seine Berechtigung. "(3) Das beantragte Zweitstartrecht gilt für die Mannschaften des beantragten Vereins in der 1. und 2. Bundesliga. Ein Startrecht in einer Ligamannschaft eines anderen Vereins besteht nicht. Das Zweitstartrecht kann nicht übertragen werden." Warum schreibt man nicht die paar Worte dazu? Ach nee, wäre zu einfach :(. Ein Startrecht in einer 1./2. DTL-Ligamannschaft eines anderen Vereins besteht nicht. |
Nachdem die Tabelle korrigiert wurde verbleibt als "Problem" noch, dass NH in Havelberg die Herausgabe der Startunterlagen verweigert hat und Seifert dort deshalb nicht starten konnte. Dadurch gabs einen vierten statt einem zweiten Mannschaftsplatz, was uns einen uneinholbaren Rueckstand eingebracht hat.:-(
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Ihr habt so viele Leute, warum muss dann der Seifert starten?
Oder gehört der zu eurem Klub und startet zusätzlich woanders? Ich hab das nicht so genau auf dem Schirm. |
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Also habt ihr ihn zugekauft?
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Zur Info, NH hat auf Grund der "Causa Seifert" seine Funktion als Ligawart der Regionalliga OST, mit sofortiger Wirkung niedergelegt und die DTU schriftlich informiert.
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Besonders geschätzt und geliebt schien er ja nicht gewesen zu sein und jetzt hat der Ligaausschuss auch noch gegen seine (diesjährige ;)) Meinung entschieden.
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Ich hol den Thread nochmal hoch, ob sich hierzu seit 2013 etwas geändert hat. Merkwürdigerweise geht bei mir die DTU Info Seite nicht (nur heute?).
Würde gerne in meinem Heimatverein in Bayern (Regionalliga) und nun am neuen Wohnort in Baden Württemberg im Ligabetrieb starten. Startpass ist aus dem bayerischen Verein und habe mir nun gedacht, dass ich evtl. mit Zweitstartrecht in BaWü auch dort starten könnte. Funktioniert das? |
Guck dir die Liga-Ordnungen der betroffenen Landesverbände an, ob es da abweichend geregelt ist. Wenn es keine eigene Liga-Ordnung geben sollte, gilt automatisch die Bundesliga-Ordnung, in der es 2017 wie folgt geregelt ist:
"Das beantragte Zweitstartrecht gilt für die Mannschaften des beantragten Vereins in der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und den Regionalligen. Ein Startrecht in einer Ligamannschaft eines anderen Vereins besteht nicht. Das Zweitstartrecht kann nicht übertragen werden." Danach kannst du also nur für einen Verein am Liga-Betrieb teilnehmen. Damit du in Bayern und BaWü in Liga-Mannschaften starten kannst, müssten also beide LV eine Liga-Ordnung mit abweichenden Regelungen haben. Ich kann es mir aus dem Bauch heraus nicht vorstellen. |
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