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-   -   Abeitsrecht: Kündigung während der Probezeit (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=26780)

HobbyStudent 22.01.2013 16:28

Abeitsrecht: Kündigung während der Probezeit
 
Hallo,

ich bin seit heute krank, evtl. könnte es was langwierigeres sein, nachdem ich das gelemdet hab heut, wurd mir direkt gekündigt. Ja so läuft das heute aber darum gehts nicht.
Was ich blöd finde, dass wenn man mir ab morgen mit 14tägiger Frist kündig, ich ab 7.02. arbeitslos bin. So ein Termin macht sich halt doch iwie blöd in der Vita. In §622 Abs.1 BGB steht, dass außerhalb der Porbezeit zum Montatsende bzw. zu, 15. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden soll/kann/muss. Abs. 3 regelt die Kündigungsfrist in der Probezeit, hier ist allerdings nicht vom Monatsende bzw. 15. die rede.
Aber was red ich, jemand der sich da auskennt, weiß was in 622 steht :)
Also, kann man mich ganz normal innerhalb von 14 Tage kündigen, oder muss die Kündigung zum 15. ausgesprochen werden?

Danke schon mal
Gruß

drullse 22.01.2013 16:30

In der Probezeit ist Kündigung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen möglich - so hast Du es doch auch aus dem Gesetz zitiert. Ich verstehe die Frage daher nicht so ganz...

sybenwurz 22.01.2013 16:32

Soweit ich weiss, kann in der Probezeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wennst am letzten Tag der Probezeit heimgeschickt wirst, kannste ja auch keine 14Tage mehr läger arbeiten...

Stefan 22.01.2013 16:38

Wenn Dir der 7. nicht gefällt, kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber bestimmt auf den 31.01. einigen.

Stefan

Wolfgang L. 22.01.2013 16:42

Hallo,

im Lebenslauf schreibst du doch eh:

von Feb. 2012 bis März 2013 bei Firma Blah

Also ganze Monate meine ich.

Grüße
Wolfgang


Tut mir leid wegen der Kündigung.

HobbyStudent 22.01.2013 16:46

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 861743)
Wenn Dir der 7. nicht gefällt, kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber bestimmt auf den 31.01. einigen.

Stefan

ha, niemals :D

Zitat:

Zitat von Wolfgang L. (Beitrag 861745)
Hallo,

im Lebenslauf schreibst du doch eh:

von Feb. 2012 bis März 2013 bei Firma Blah

Also ganze Monate meine ich.

Grüße
Wolfgang


Tut mir leid wegen der Kündigung.

jo, so mach ich das auch, is bei mir eh noch nicht soo wichtig, da ich wieder weiterstudiere im Oktober, find sowas sieht halt immer so aus wie "der hat was mitgehen lassen" etc.

Wolfgang L. 22.01.2013 16:50

na ihr seid keine guten Freunde gewesen du und dein Arbeitgeber?



Wenn du da nur einen Monat oder so gearbeitet hast wirst du die Stelle gar nicht erwähnen. Zumindest nicht wenn du nicht gut erklären kannst warum das Arbeitsverhältniss so beendet wurde.

Das Zeugniss wird warscheinlich auch nicht besonders gut werden.

Lass dir aber eins geben.

drullse 22.01.2013 16:50

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 861740)
Soweit ich weiss, kann in der Probezeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wennst am letzten Tag der Probezeit heimgeschickt wirst, kannste ja auch keine 14Tage mehr läger arbeiten...

Grundsätzlich:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig.

Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc.

HobbyStudent 22.01.2013 16:53

das hab ich schon nachgeschlagen, Probezeit 14 Tage. Finds trotzdem blöd ^^

Meik 22.01.2013 17:55

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 861753)
das hab ich schon nachgeschlagen, Probezeit 14 Tage. Finds trotzdem blöd ^^

Naja, wer hat denn den Arbeitsvertrag so unterschrieben? ;)

Gruß Meik, ab dem 1.4 auch für 3 Monate in der Probezeit. :Huhu:

2013 22.01.2013 18:23

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 861753)
das hab ich schon nachgeschlagen, Probezeit 14 Tage. Finds trotzdem blöd ^^

aber was findest Du denn blöd?

Im Lebenslauf ist das vollkommen egal ob das der 1. oder der 3. des Monats ist. Schreib einfach komplette Monate in Deinem Lebendslauf.

Ich muss mich öfter mit Bewerbungen beschäftigen und würde die kurze Beschäftigung nicht unterschlagen sondern besser gut und plausibel erklären.
Ist nach meiner Meinung nach immer besser als beim "mauscheln" ertappt zu werden und jeder Personaler oder Geschäftsführer / Vorgesetzter der es etwas ernster meint, wird das merken.

Viele Grüße
Jochen

arist17 22.01.2013 18:58

Zitat:

Zitat von 2013 (Beitrag 861787)
aber was findest Du denn blöd?

Im Lebenslauf ist das vollkommen egal ob das der 1. oder der 3. des Monats ist. Schreib einfach komplette Monate in Deinem Lebendslauf.

In Zeugnis stehen die genauen Daten schon drin :cool:

Das spielt aber keine Rolle, denn _jeder_ der sich damit auskennt, weiß, dass in der Probezeit nur die Frist eingehalten werden muss, nicht ein Termin.

@TE
Lass dir auf jeden Fall ein _einfaches_ Zeugnis ausstellen (ob du es später mal verwendest, kannst dann ja entscheiden.)

Auf einen _qualifiziertes_ Zeugnis wirst du wohl keinen Anspruch haben.

Cruiser 22.01.2013 21:46

Zitat:

Zitat von 2013 (Beitrag 861787)
Ist nach meiner Meinung nach immer besser als beim "mauscheln" ertappt zu werden und jeder Personaler oder Geschäftsführer / Vorgesetzter der es etwas ernster meint, wird das merken.

Viele Grüße
Jochen

Woran merkt es der AG, wenn er die Zeit gar nicht erwähnt?

smiling_star 22.01.2013 22:02

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 861881)
Woran merkt es der AG, wenn er die Zeit gar nicht erwähnt?

Je nach Branche und Gegend kennen sich auch Arbeitgeber mal untereinander... und wer weiß über was die auf dem Golfplatz reden.

Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis schon läuft, fällt die Lücke negativer ins Gewicht als der Grund. Wenn der vorherige Job für die aktuelle Stelle gekündigt wurde, was erzählt man dann, warum man nicht mehr dort ist? Da ist man schnell bei irgendwelchen Lügengeschichten, die nicht lange halten. Und bei Bewerbungsgesprächen kannst du dich aucht nicht mit dem, was du bei der aktuellen Stelle alles gemacht hast profilieren.

2013 22.01.2013 23:42

genau so wie smiling_star geschrieben hat oder wenn die letzte Stelle ein (paar) Monate/Wochen vorher aufgehört hat, dann wird da auch gerne nachgefragt was in der Zwischenzeit passiert ist. Lückenlos ist da durchaus wichtig bzw. wir zumindest fragen sonst mal nach.
Aber das muss auch jeder selbst wissen was er macht und was er tut.

Mad Max 23.01.2013 07:06

@ hobbystudent,
wie lange warst du denn beschäftigt?
Wenn du ab Oktober ohnehin weiterstudieren willst, wäre es ein ohnehin zeitlich eingeschränkter AV gewesen?
Wenn du dem AG deine Krankheit mitteilst und erwähnst es könnte langwieriger werden, kann ich den AG schon verstehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!

Faul 23.01.2013 08:22

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 861751)
Grundsätzlich:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig.

Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc.

Wieso kann ich dann am letzten Tag der Probezeit nicht mehr kündigen? Muss der letzte Tag der Kündigungsfrist auch in der Probezeit liegen? Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...

Rhing 23.01.2013 08:26

Zitat:

Zitat von Faul (Beitrag 861964)
... Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...

Ist auch so, am letzten Tag kann noch die Kündigung erklärt werden.

HobbyStudent 23.01.2013 09:14

Zitat:

Zitat von Mad Max (Beitrag 861959)
@ hobbystudent,
wie lange warst du denn beschäftigt?
Wenn du ab Oktober ohnehin weiterstudieren willst, wäre es ein ohnehin zeitlich eingeschränkter AV gewesen?
Wenn du dem AG deine Krankheit mitteilst und erwähnst es könnte langwieriger werden, kann ich den AG schon verstehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!

ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^

DocB 23.01.2013 10:15

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 861978)
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^

Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...

HobbyStudent 23.01.2013 10:29

Zitat:

Zitat von DocB (Beitrag 862000)
Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...

ach das brauchts nicht, ich bin nicht besonders traurig drüber, da raus zu sein, mir ging es schlicht um den Termin der Kündigung.

Gruß

arist17 23.01.2013 19:35

Zitat:

Zitat von Mad Max (Beitrag 861959)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!

Ich brauch mir das nicht vorstellen. Habe ich schon oft genug mitbekommen :cool:

smiling_star 23.01.2013 20:58

Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).

Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/

So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.

HobbyStudent 23.01.2013 21:25

Zitat:

Zitat von smiling_star (Beitrag 862367)
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).

Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/

So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.

ohha, interessant, das wusst ich noch nicht. ich bin allerdings nur diese Woche krank geschrieben und eigtnlich möchte ich nicht jede Woche zum Arzt, nicht dass ich mir noch was einfang, bäh - immer die ganzen Kranken im Wartezimmer :D


Noch was anderes, was passiert mit meinem restlichen Urlaub, wenn ich bis Ende der Frist arbeitsunfähig wäre?

Stefan 23.01.2013 21:37

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 861978)
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können.

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 862378)
ich bin allerdings nur diese Woche krank geschrieben

Wenn Du eindeutig für längere Zeit krank bist, wird Dich der Artzt nicht nur 1 Woche krank schreiben.

smiling_star 23.01.2013 22:06

Zitat:

Zitat von HobbyStudent (Beitrag 862378)
ohha, interessant, das wusst ich noch nicht. ich bin allerdings nur diese Woche krank geschrieben und eigtnlich möchte ich nicht jede Woche zum Arzt, nicht dass ich mir noch was einfang, bäh - immer die ganzen Kranken im Wartezimmer :D


Noch was anderes, was passiert mit meinem restlichen Urlaub, wenn ich bis Ende der Frist arbeitsunfähig wäre?

Wenn du ihn nicht nehmen kannst, muss er ausbezahlt werden. Bringt nur leider nichts, wird meines Wissens auf den ALG-Bezug angerechnet!

Solange du nicht arbeitsfähig bist, solltest du dich auch krankschreiben lassen!


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