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Abeitsrecht: Kündigung während der Probezeit
Hallo,
ich bin seit heute krank, evtl. könnte es was langwierigeres sein, nachdem ich das gelemdet hab heut, wurd mir direkt gekündigt. Ja so läuft das heute aber darum gehts nicht. Was ich blöd finde, dass wenn man mir ab morgen mit 14tägiger Frist kündig, ich ab 7.02. arbeitslos bin. So ein Termin macht sich halt doch iwie blöd in der Vita. In §622 Abs.1 BGB steht, dass außerhalb der Porbezeit zum Montatsende bzw. zu, 15. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden soll/kann/muss. Abs. 3 regelt die Kündigungsfrist in der Probezeit, hier ist allerdings nicht vom Monatsende bzw. 15. die rede. Aber was red ich, jemand der sich da auskennt, weiß was in 622 steht :) Also, kann man mich ganz normal innerhalb von 14 Tage kündigen, oder muss die Kündigung zum 15. ausgesprochen werden? Danke schon mal Gruß |
In der Probezeit ist Kündigung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen möglich - so hast Du es doch auch aus dem Gesetz zitiert. Ich verstehe die Frage daher nicht so ganz...
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Soweit ich weiss, kann in der Probezeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wennst am letzten Tag der Probezeit heimgeschickt wirst, kannste ja auch keine 14Tage mehr läger arbeiten... |
Wenn Dir der 7. nicht gefällt, kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber bestimmt auf den 31.01. einigen.
Stefan |
Hallo,
im Lebenslauf schreibst du doch eh: von Feb. 2012 bis März 2013 bei Firma Blah Also ganze Monate meine ich. Grüße Wolfgang Tut mir leid wegen der Kündigung. |
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na ihr seid keine guten Freunde gewesen du und dein Arbeitgeber?
Wenn du da nur einen Monat oder so gearbeitet hast wirst du die Stelle gar nicht erwähnen. Zumindest nicht wenn du nicht gut erklären kannst warum das Arbeitsverhältniss so beendet wurde. Das Zeugniss wird warscheinlich auch nicht besonders gut werden. Lass dir aber eins geben. |
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§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig. Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc. |
das hab ich schon nachgeschlagen, Probezeit 14 Tage. Finds trotzdem blöd ^^
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Gruß Meik, ab dem 1.4 auch für 3 Monate in der Probezeit. :Huhu: |
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Im Lebenslauf ist das vollkommen egal ob das der 1. oder der 3. des Monats ist. Schreib einfach komplette Monate in Deinem Lebendslauf. Ich muss mich öfter mit Bewerbungen beschäftigen und würde die kurze Beschäftigung nicht unterschlagen sondern besser gut und plausibel erklären. Ist nach meiner Meinung nach immer besser als beim "mauscheln" ertappt zu werden und jeder Personaler oder Geschäftsführer / Vorgesetzter der es etwas ernster meint, wird das merken. Viele Grüße Jochen |
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Das spielt aber keine Rolle, denn _jeder_ der sich damit auskennt, weiß, dass in der Probezeit nur die Frist eingehalten werden muss, nicht ein Termin. @TE Lass dir auf jeden Fall ein _einfaches_ Zeugnis ausstellen (ob du es später mal verwendest, kannst dann ja entscheiden.) Auf einen _qualifiziertes_ Zeugnis wirst du wohl keinen Anspruch haben. |
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Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis schon läuft, fällt die Lücke negativer ins Gewicht als der Grund. Wenn der vorherige Job für die aktuelle Stelle gekündigt wurde, was erzählt man dann, warum man nicht mehr dort ist? Da ist man schnell bei irgendwelchen Lügengeschichten, die nicht lange halten. Und bei Bewerbungsgesprächen kannst du dich aucht nicht mit dem, was du bei der aktuellen Stelle alles gemacht hast profilieren. |
genau so wie smiling_star geschrieben hat oder wenn die letzte Stelle ein (paar) Monate/Wochen vorher aufgehört hat, dann wird da auch gerne nachgefragt was in der Zwischenzeit passiert ist. Lückenlos ist da durchaus wichtig bzw. wir zumindest fragen sonst mal nach.
Aber das muss auch jeder selbst wissen was er macht und was er tut. |
@ hobbystudent,
wie lange warst du denn beschäftigt? Wenn du ab Oktober ohnehin weiterstudieren willst, wäre es ein ohnehin zeitlich eingeschränkter AV gewesen? Wenn du dem AG deine Krankheit mitteilst und erwähnst es könnte langwieriger werden, kann ich den AG schon verstehen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!! |
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Gruß |
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Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).
Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/ So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an. |
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Noch was anderes, was passiert mit meinem restlichen Urlaub, wenn ich bis Ende der Frist arbeitsunfähig wäre? |
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Solange du nicht arbeitsfähig bist, solltest du dich auch krankschreiben lassen! |
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