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"Bike and Run Cologne" vs NRW Triathlon Verband
Es gibt Neues zu vermelden: Der Triathlon Verband hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Hier der Link Hier das Urteil |
Schlimm, wenn man liest was das für kosten verursacht. Davon bin ich ja dann als Startpassinhaber in NRW direkt betroffen. Zum kotzen, wie dieser Jeschke unserem Verband und Sport Schaden zufügt.
:Nee: |
Ich habe mir das Urteil durchgelesen: Einiges habe ich gar nicht erst verstanden, allerdings anderes konnte ich zwar verstehen, jedoch nicht nachvollziehen. Ich hatte teils das Gefühl, dass der NRWTV hier zu stark als Unternehmen gesehen wird und weniger als Verband und Vertreter sowie Förderer einer Sportart. Schade!
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Ist mir auch aufgefallen, so muss man es wohl nachträglich als Fehler ansehen, dass der Verband sich den Düsseldorf-Triathlon selbst unter die Füße geholt hat.
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Scheint mir auch ein Eigentor geworden zu sein mit dem T3 in Düsseldorf.
Also nächstes mal gar nicht erst drauf hinweisen, sondern einfach Disziplinarverfahren eröffnen? Verstehe ich das richtig, dass die Veranstalterabgabe in dem Urteil grundsätzlich in Frage gestellt wird, da/wenn es keine adäquate Gegenleistung gibt und alles außer großen Verbandswettkämpfen eigentlich eh außerhalb der Verbände ablaufen könnte/sollte? |
Naja, Verband schön und gut, aber dieses deutsche Verbandstum ist ja schon auch etwas schräg. Warum soll nicht jeder Rennen veranstalten wie er lustig ist? Er muss sich dann halt selbst Karis besorgen. In anderen Ländern geht es auch ohne: "Wir sperren Athleten wenn sie bei unsanktionierten Rennen starten."
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Ich halte es persönlich für eine Sauerei und nebenbei ist es auch rechtlich nicht zulässig, von Nichtstartpassinhabern Tageslizenzen zu verlangen (Impliziert eine verbandlichen Genehmigung) und diese dann nicht an den Verband abzuführen, das nennt man glaube ich Betrug nach §263 StGB. Dann kann er auch gleich den Startpreis erhöhen und gar nicht von Lizenzen sprechen. Ausserdem weißt er nicht darauf hin, dass seine Veranstaltung nicht von der DTU oder einem ihrer Teilverbände genehmigt ist und nach Satzung der DTU, die das Gericht bestimmt nicht ändern wird, die Startpassinhaber dort nicht starten dürfen und sich somit auch nicht anmelden bräuchten, bzw. sie ihr Startgeld nicht zurückbekommen können, wenn sie dann herausfinden, dass diese Veranstaltung nicht genehmigt ist und sie u.a durch die Tageslizenzen (Impleziert...) hinters Licht geführt wurden. Leider ist der Streitwert jedes einzelnen zu gering, sonst könnte man daraus eine hübsche Gerichtsverhandlung machen. Somit bleibt nur eine Sammelklage aller Tageslizenzkäufer, auf Rückerstattung der unrechtmässig kassierten Lizenzgebühren. |
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Muss er drauf hinweisen, dass seine Veranstaltung nicht genehmigt ist oder muss ein Startpassinhaber gucken, dass er in der Ausschreibung den Hinweis auf die Genehmigung inkl. Genehmigungsnummer findet? Denke eher zweites, ein Media-Markt muss ja auch nicht schreiben, dass es den gleichen Artikel beim Saturn noch billiger gibt. Wie er jetzt Tageslizenzen ausgegeben hat und damit den Anschein einer genehmigten Veranstaltung erweckt, weiß ich aber nicht. Notfalls kann man beim Verband auch rückfragen (oder im Netz gucken, sofern dieser Verband seine genehmigten Wettkämpfe auflistet). |
Er deutet an dass die Veranstaltung genehmigt ist, indem er Tageslizenzen verkauft und zudem eine Abfrage mach, Startpassinhaber oder Tageslizenz. Damit ist klar was er will, entweder den Startpass sehen oder eben eine Tageslizenz verkaufen. Bei meiner Anmeldung im September musste man das auswählen. Wenn diese Abfrage nicht kommen würde, müsste sich der Startpassinhaber natürlich rückversichern, aber durch die Abfrage muss der Startpassinhaber eigentlich davon ausgehen, dass eine Genehmigung vorliegt bzw vorliegen wird. Denn die meisten Wettkämpfe sind bei Ausschreibung noch im Genehmigungsverfahren, also zu dem Zeitpunkt noch nicht genehmigt.
Der Veranstalter kassiert ja die Tageslizenzgebühren und führt diese dann an den Verband ab. Sorry für den verschachtelten Satz, passiert mir manchmal |
Also mal zum Mitschreiben: in Koeln werden/wurden einem Tageslizenzen verkauft, die keine waren (nach dem ueblichen Modell der Tageslizenzen, so wie man das Versteht, eine einmalige Verbandsabgabe?) schon interessant
m., liest jetzt mal das Urteil .... |
In Köln mussten alle Interessenten, die keinen Startpass haben, eine Tageslizenz kaufen, diese müssen und werden nach gängiger Praxis an die DTU oder deren Teilverbände abgeführt, nur in Köln nicht, was jetzt auch auf der Webseite des CTW so lapidar angekündigt wird. Davon kann und muss man als Sich-Anmeldender aber ausgehen. Startpassinhaber brauchen diese Gebühr nciht bezahlen, weil sie diese schon für das gaze Jahr entrichtet haben, mit dem Erwerb des Startpasses.
Das Anbieten der Umschreibung auf das kommende Jahr ist auch nicht zulässig, da es sich um eine Straftat handelt, dies kann nur der Geschädigte anbieten. Da in der Begründung von unschönen Vorgängen im Vorjahr gesprochen wird, ist ebenfalls davon auszugehen, dass nie beabsichtigt war, die Genehmigung einzuholen und somit erfüllt der Fall alle Kriterien für einen Betrug. Vorsatz: Es war nie beabsichtigt die Genehmigung einzuholen. Vorjährliche Vorfälle werden angebracht. Vortäuschen falscher Tatsache und daraus resultierender Irrtum des Geschädigten: Die Auswahl Startpass oder Tageslizenz deutet eine Genehmigung an, die nicht eingeholt wurde. Der Athlet überlässt daraufhin die Lizenzgebühr dem Veranstalter, da gängige Praxis bei allen Wettkämpfen mit Verbandszulassung. Tat: Das Geld für die Tageslizenzen wird einbehalten und weder erstattet noch abgeführt. Startpassinhaber, die nicht starten dürfen, werden auch nicht entschädigt, denn sie haben ja auch die Startgebühr bezahlt für etwas was sie nicht in Anspruchnehmen können/dürfen. Da sie aber bei der Ausschreibung aufgrund der zu lösenden Tageslizenzen und der gängigen Praxis aber davon ausgehen können, dass eine Genehmigung vorliegt, verfallen auch sie dem Irrtum und der Schaden ist gar größer, weil sie, wie schon beschrieben, nicht starten dürfen, aber Startgeld bezahlt haben. Bei den Tageslizenzlern ist der Schaden geringer, da nur die Lizenzgebühren weg sind, sie dürfen ja starten, weil sie nicht an die Ordnung der DTU gebunden sind. |
wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, geht es darin um wettbewerbsrechtliche Dinge.
Es darf also Unternehmer A (der Verband, da er Veranstalter eines Triathlons in D ist) dem Unternehmer B (CTW) nicht auf die beklagte Weise die Teilnehmer vergraulen. Zwischendurch wurde auch eine Summe an Gebühren erwähnt, welche von 2011 nicht gezahlt wurden, mit dem Hinweis, dass der Verband keine adäquate Gegenleistung erbracht hat. Waren da nicht deutsche Meisterschaften? Ist das keine "Gegenleistung"? Wie auch immer. Im Grunde wird hier dem Verband die Möglichkeit genommen, seine Mitglieder darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen ihr Verhalten hat. Und zwar aus kommerziellen Gründen. Der Fehler des Verbandes war demnach, selbst zum Veranstalter zu werden. Zu den ganzen Dingen kann man stehen wie man will. |
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Wurden denn jetzt die Tageslizenzen einbehalten oder einfach die Teilnehmergebühren nicht abgeführt? Das ist ja leider schon ein großer Unterschied. |
Ok, soweit verstanden und soweit komisches in Koeln, aber warum klagt jetzt der Verband nicht auf "ich will meine Lizenzgebuehren". Weil die "gegenleistung", namentlich KaRi-Stellung nicht erbracht, wohl eher nicht abgerufen wurde?
m. P.s. Dann haette jetzt eigentlich der veranstalter die karis aus den tageslizenzen bezahlt und die startpassinhaber haben diesen service fuer umsonst bekommen? |
Also die Lizenz sieht man ja gar nicht, ausser dass sie auf der Anmeldung als ausgewählt vermerkt ist.
Nur der Startpassinhaber bekommt von der DTU jedes Jahr den Startpass, die Tageslizenz ist somit einfach nur eine Abgabe an den Verband womit dieser auch die Athleten versichert, die keinen Startpass haben. Da der Veranstalter die Veranstaltung nicht genehmigen lässt, muss er die Gebühr rein formal auch nicht an die DTU/hier NRWTV abführen, darf sie dann aber natürlich auch nicht kassieren. Ich lehne mich glaube ich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, nach dem Streit wird Jeschke wohl kaum freiwillig und ohne Gegenleistung (Genehmigung und Versicherung) die Verbandsabgabe zahlen. er darf ja auch eine eigene Versicherung für alle abschließen, oder eben nicht, wenn angekündigt. Aber er gauckelt vor die Nichtstartpassinhaber seien über die DTU versichert indem sie die Tageslizenz kauften und die Startpassinhaber sind bei jeder genehmigten Veranstaltung sowieso versichert. Woraus der Veranstalter nun was bezahlt muss er ja nicht offenlegen, er kann die KaRis auch aus den Startgebühren bezahlen, wenn ihm das beliebt. Nur die Verwendung der kassierten Tageslizenzen ist gebunden, nämlich als Verbandsabgabe und dient der Versicherung der Nicht Startpassinhaber und der Genehmigung der Vernastaltung, und wahrscheinlich auch für die KaRis, das weiß ich aber ausdrücklich nicht genau |
wenn euch das ankotzt, dann starte einfach nicht in köln, so wie ich!:Huhu:
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Und meine Freundin auch nicht +1 (ist lieber bei der Challenge Walchsee zum selben Termin). |
ich fand den Wettkampf in Köln vorher für mich schon uninterssant, wegen der miserablen Organisation (Streckenabsperungen, Gefahrenpunkte, Wechselzone...) aber nun werde ich sicherlich einen großen Bogen um die anderen (durchaus interessanten) Konzepte machen.
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Vielleicht müsste ein Jurist die Zusammenhänge erklären. Denn "normale" Leute blicken durch so etwas nicht durch.
Ich als Laie verstehe das so: Im Prinzip ist erst mal ausdrücklich nur entschieden worden, dass der Verband nicht öffentlich mit Sperren drohen darf. Zu dieser Entscheidung ist es gekommen, da der Verband zum Einen ein Konkurrent ist (da selber Veranstalter) und zum anderen für die Teilnehmergebühren (hier:20000EUR) keine Gegenleistung erbracht wird/wurde. Welche Art von Gegenleistung zu erbringen ist, wurde nicht festgelegt. Interessant wäre ein Urteil zu dem Thema, wenn tatsächlich nachher Sperren verhängt werden... Denn dieser Vorgang an sich ist ausdrücklich nicht behandelt worden. Wenn es so weiter geht und weder Sperren verhängt werden können noch Gebühren eingezogen werden können, müsste man entweder Anarchie ausrufen oder grundsätzlich das ganze Gerüst der Genehmigungen und den zugehörigen Ordnungen neu aufsetzten. |
Hier stoßen ja so einige Sachen aufeinander:
Zum einen schießt sich der Verband durch den T3 tatsächlich hier ein kleines Eigentor. Wenn der Verband Ausrichter wird, dann steht er tatsächlich im Konkurrenzverhältnis. Zum anderen verstehe ich aber nicht, wieso der Verband keine glaubhafte Gegenleistung darstellen konnte. Nehmen wir doch z.B. die Ausbildung der KRs, deren Bereitstellung, die Bereitstellung des Regelwerkes u.a. Ausserdem war Köln doch 2011 Dt. Meisterschaft, oder? Weiterhin wurde aber dem Verband ja nur die Bekanntgabe der Möglichkeit der Sperre verboten, nicht aber das Sperren an sich. Das sollte nun ja wohl das Mittel der Wahl sein. BTW.: Gibt es denn keinen Veranstaltervertrag aus dem Jahr 2011, in dem die Zahlung festgeschrieben ist. Ach, bin ich im übrigen der einzige, der die Vertretung der Jeschke and Friends durch die Kanzlei Eckert-Wisser delikat findet? |
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sagt mir gar nix
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Und was machen jetzt die beim köln Triathlon, die schon ewig gemeldet sind und keinen plan hatten das das so ein Stress wird?
Das ist ja auch nicht richtig, dass man, weil man frühzeitig plant, bestraft wird mit ner Sperre. |
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Auch damals war anscheinend ihre Hauptbeschäftigung, Prozesse zu führen. |
ich bin ziemlich erstaunt über die summen, um die es da geht (20.000 bzw. 40.000).
oder sagen wir mal so: das ist alles sehr interessant...;) |
Zum Thema Konkurrenz:
Der Bike-and-run fand in Köln am 22.04.2012 statt, der T3 Triathlon in Düsseldorf (Luftlinie 55, in den Köpfen eher 2.000 km) am 08.07.2012. Kann da außer dem Gericht irgend jemand nachvollziehen, weshalb beide Ausrichter Mitbewerber i.S. UWG sind, also auf dem gleichen sachlichen, zeitlichen und räumlichen Markt auftreten? |
Nein, es sind ja auch unterschiedliche Distanzen usw. - Aber, wenn die Lebensmittelbehörde mit gutem Beispiel voranginge und selber heimat-bio-apfelsaft vertreiben würde und dann gleichzeitig vor coca-cola warnt, hätten da Gerichte auch was gegen. Obwohl cola und ökosaft sich bestimmt gegenseitig keine Kunden wegnehmen.
Daher ist es nachträglich betrachtet ungeschickt gewesen diesen wettkmapf selbst auszurichten, obwohl es eigentlich eine geile idee war, genauso wie heimat-öko-apfelsaft. Im Triathlon konnte ja keiner ahnen, dass so Stinkstiefel wie die Jeschke-Clique ihr Unwesen treiben würden. |
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Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Auszug aus der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU lässt sich nicht leugnen :Cheese:: Zitat:
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Hier könnte auch die Formulierung der Veranstalter- und Ausrichterordnung ein Problem fürden Verband darstellen. Laut § 1.2 ist nämlich die DTU oder der LV der die sportrechtliche Genehmigung erteilt, Veranstalter; Der Verein vor Ort ist nur der Ausrichter. Matthias Nebenbei wirklich interessant, dass in allen Rechtsstreitigkeiten momentan die gleichen Anwälte auftauchen.... |
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Damit hätte ich dann ebenso ein Problem, den gemeinsamen Markt zu erkennen. |
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Ich meine aber, einen anderen Namen beim T3-Triathlon als Ausrichter gefunden zu haben. Nur ist die Ausschreibung nicht mehr Online verfügbar.
Ist aber auch egal. Daß der Verband automatisch Veranstalter wird, war mir neu. Man lernt nie aus. Wäre er das auch bei einem komerziellen Ausrichter, der eine Genehmigung einholt? |
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zeitlich = diese Saison räumlich = NRW/Deutschland Die Richter richten anhand der Gesetze, die trennen nicht so strikt wie Triathleten. Für Richter gibt es auch nur ein Fahrrad und kein MTB, TT, RR, Fully, Fixie, Singlespeeder, Klapprad usw. |
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Klar, dass dies offenbar so gesehen wurde, im Urteil findet sich aber keinerlei Prüfung, der Fakt ist einfach gesetzt worden. Interessieren würde mich hierzu die Meinung eines (Fach-) Juristen, Urteile zur Thematik der Abgrenzung von Märkten in diesem Sinne des UWG habe ich bisher noch nicht gefunden. |
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