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wasserratte79 02.12.2011 15:06

Swim&Run Cologne 2012
 
Einer der schönsten Schwimm-Lauf-Events in Deutschland scheint der Swim&Run Contest im Juni in Köln zu sein.

Sonntag, 17. Juni 2012:
Langdistanz: 4 km Swim / 21 km Run
Halbdistanz: 2 km Swim / 14 km Run
Volksdistanz: 1 km Swim / 7 km Run

Cologne12: 12 km Langstreckenschwimmen

Ich möchte die Halbdistanz 2012 mitmachen. Wer ist von diesem Forum noch dabei?

dishone 02.12.2011 15:41

Ob ich dieses Jahr teilnehmen kann weiß ich noch nicht. Im vergangenen Jahr habe ich dort die Langdistanz gemacht und kann die Veranstaltung echt empfehlen. Lauf- und Schwimmstrecke sind leicht (flach + Seil unterwasser), die Helfer sind nett und die Verpflegung ist ok.

neonhelm 02.12.2011 18:09

Wenn ich bis dahin wieder laufen kann, bin ich auch dabei.

wasserratte79 02.12.2011 21:09

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 679835)
Wenn ich bis dahin wieder laufen kann, bin ich auch dabei.

Oh, dann muss ich mich anstrengen und fleißig für köln trainieren, wenn der hilfs sherrif auch dabei ist! Damit ich bis dahin nicht mehr mit x-arm-stil schwimme...


Sifi is watching you

Raimund 03.12.2011 01:35

Es gibt kaum eine bessere/schönere Lokalität für eine Multisportveranstaltung als rund um den See...:Huhu:

wasserratte79 07.12.2011 15:52

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 680004)
Es gibt kaum eine bessere/schönere Lokalität für eine Multisportveranstaltung als rund um den See...

Nachdem hier nur positive Stimmen für Köln sprechen, nehm ich mir den Wettkampf für 2012 vor. Zumindest die Halbdistanz. Von der Langdistanz hält mich momentan noch meine Laufleistung ab - rücken-bedingt.:kruecken:

neonhelm 14.06.2012 12:06

Der S&R Cologne am WE hat keinen Genehmigungsantrag gestellt. Mit Startpass startende Athleten laufen Gefahr, gesperrt zu werden. So die Aussage vom Verband.

TriSG 14.06.2012 12:26

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 762846)
Der S&R Cologne am WE hat keinen Genehmigungsantrag gestellt. Mit Startpass startende Athleten laufen Gefahr, gesperrt zu werden. So die Aussage vom Verband.

Nach meiner Kenntnis sind auch schon erste Sperren durch den Verband verhängt worden. (Ich glaube wegen dem S+R letzten Jahres.
Auf jeden Fall gab es da 4 Sperren zu jeweils 2 Monten die datiert sind auf diesen Juni/Juli.
Auf Grund dessen sind Mitgliedschaften aus dem NRWTV zurückgezogen worden und die Betroffenen starten nur noch mit Tageslizenzen.

neonhelm 14.06.2012 12:33

Die Dame von Jeschke & Friends hat mir gerade am Telefon vorgeschlagen, meine dort startenden Athleten möchten doch bitte unter falschem Namen starten...

Sorry, ich find's ja prima, was der Uwe da an Veranstaltungen macht, aber das geht gar nicht. :Nee:

Kelbar 14.06.2012 12:38

LOL, gute Idee. Mache ich auch ... (nicht).
Hab sie angeschrieben sie mögen mir bitte das Startgeld zurückschicken.

Cetacea 14.06.2012 12:48

Was ist denn das Problem?
 
Hallo,

ich würde gerne mal wissen, was es für ein Problem mit den Lizenzen gibt und warum sogar Sperren möglich sind.
Wer entscheidet das und auf welcher Basis?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Nadja

neonhelm 14.06.2012 12:57

Zitat:

Zitat von Cetacea (Beitrag 762883)
Hallo,

ich würde gerne mal wissen, was es für ein Problem mit den Lizenzen gibt und warum sogar Sperren möglich sind.
Wer entscheidet das und auf welcher Basis?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Nadja

Viele Athleten haben ja, nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen, eine Lizenz (Startpass) des Nordrheinwestfälischen Traithlonverbandes, dessen Mitglied sie sind bzw ihr Verein ist. Der NRWTV genehmigt bei entsprechenden Voraussetzungen Veranstaltungen als regelkonform bzw dem aktuellen (Sicherheits-)Standard entsprechend und stellt unter anderen Kampfrichter, die über die Einhaltungen der Regeln/Standards wachen.

Stellt nun eine Veranstaltung keinen Genehmigungsantrag oder wird ihr die Genehmigung verweigert, behält sich der Verband vor, dort, trotz fehlender Genehmigung (also illegal), startende Startpassinhaber für kommende reguläre Wettbewerbe zu sperren.

bellamartha 14.06.2012 13:00

Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

TriSG 14.06.2012 13:05

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

Ich bin zwar nicht Neonhelm, aber die schlimmste Strafe könnte eine Sperre von 9 Monaten sein so weit ich weiss

eNTe 14.06.2012 13:05

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

nrwtv.de ->

23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber

Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können.
Ob eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen sportrechtlich genehmigt worden ist, können Sie auf unserer Homepage prüfen (unter „Veranstaltungen“). Alle genehmigten Veranstaltungen werden bei uns aufgeführt und mit einer Genehmigungsnummer versehen. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Startpassinhabern mit.

amontecc 14.06.2012 13:06

Die Strafe kann sein: bis zu 9 Monate Startvebot.
Die 9 Monate gelten ab dem Zugang der Sperre, nicht ab dem Vergehen...
(steht so in der Sportordnung)

bellamartha 14.06.2012 13:07

Danke!
Krass, 9 Monate!
Egal, ich mache trotzdem mit.
Werde euch berichten, wie lange meine Sperre ausfällt.

Viele Grüße
J.

neonhelm 14.06.2012 13:08

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 18


E.6 Sperre / Lizenzentzug
Allgemeines
Eine Sperre bedeutet einen Ausschluss auf Zeit. Athleten die vom Präsidium der DTU / Landesverbände,
bzw. einem von diesem Gremium Beauftragten oder von einem anderen nationalen oder
internationalen Triathlonverband gesperrt wurden, dürfen während der festgesetzten Zeitdauer ihrer
Sperre u. a. auch bei keinem DTU-Wettkampf an den Start gehen.
Wird gegen einen Athleten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dann kann der betroffene Athlet an
keinem Wettkampf innerhalb der DTU teilnehmen bis das Verfahren beendet ist.
DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die
bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) teilnehmen, wird für die Dauer von
bis zu 9 Monaten ihr DTU-Startpass entzogen und sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit
verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.).
Dies ist gleichbedeutend mit der
Einziehung des Startpasses und/oder dem Verbot der Erteilung des Startpasses oder einer Tageslizenz.
Von der ITU/ETU ausgeschlossene Athleten können auch bei keinem DTU- Wettkampf mehr starten.
Erteilt ein Ausrichter einem Athleten ein Hausverbot - verwehrt ihm also das Startrecht (SpO D.2 f und
VAO § 2.2 c) für seine aktuelle oder auch für seine zukünftigen Veranstaltungen - muss eine zeitnahe
entsprechende Meldung mit Nennung der Gründe an den jeweiligen Landesverband oder an die DTU er-
folgen. Der betroffene Athlet hat die Möglichkeit sich an die Disziplinarkommission zu wenden.

E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird
durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die
Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen
Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen,
und die DTU ist zu benachrichtigen.

E.6.2 Gründe für eine Sperre
Ein Athlet kann u. a. wegen folgender Gründe gesperrt werden:
a) Grobes unsportliches Verhalten gegenüber anderen Wettkampfteilnehmern,
b) Beschimpfungen, Beleidigungen und/oder tätliche Angriffe gegen Kampfrichter, Offizielle oder
sonstige am Wettkampf beteiligte Personen,
c) Betrug (z.B. Start unter anderem Namen oder Alter, Fälschung von Bestätigungen etc.)
d) Start, obwohl nicht berechtigt,
e) Wiederholte mutwillige Verletzung der DTU Regeln,
f) Doping
Sperre und deren Dauer werden durch das Präsidium der DTU / Landesverbände, bzw. einem von
diesem Gremium Beauftragten oder der Disziplinarkommission der DTU / Landesverbände ausge-
sprochen.

Der Technischen Delegierte oder Einsatzleiter hat die DTU / den entsprechenden Landesverband
innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
Ein Athlet wird u. a. wegen folgender Vergehen ausgeschlossen:
 Nach einem Dopingvergehen gemäß ITU und Anti-Doping-Code der DTU
 Für einen außergewöhnlichen und aggressiven Akt von unsportlichem Verhalten.


Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 19


E.6.3 Verständigung über Sperre und / oder über Ausschlüsse
Die Entscheidung ist dem Antragsteller und dem Antragsgegner durch Einwurfeinschreiben zuzustellen
und der DTU mitzuteilen, sofern sie nicht Antragsteller oder Antragsgegner ist
Das Präsidium der DTU / Landesverbände informiert alle Landesverbände von einer Sperre oder von
einem Ausschluss.

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die
Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle der DTU / des
zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.

E.6.5 Aufhebung von Sperre und/oder von Ausschlüssen
Einen Antrag auf Aufhebung einer Sperre und/oder eines Ausschlusses hat der betreffende Athlet an die
DTU / Landesverband zu richten. Über einen solchen Antrag entscheidet das zuständige
Verbandsgericht.

E.6.6 Internationales Regelwerk
Bei Missachtung der Wettkampfregeln der International Triathlon Union (ITU) wird der Teilnehmer als
Folge verwarnt, disqualifiziert, gesperrt oder für immer ausgeschlossen. Vor der Teilnahme an einer ITU-
Veranstaltung muss jeder Teilnehmer eine ITU-Wettkampfvereinbarung (ITU Competitor Agreement)
unterschreiben. Diese besagt, dass jede Unstimmigkeit, die durch die Auslegung der ITU-Regeln entsteht
und nicht beigelegt werden kann, durch das Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, gere-
gelt wird und ein Einspruch vor einem ordentlichen Gericht ausgeschlossen ist.

Cetacea 14.06.2012 13:54

Für Startpassinhaber ist das echt heftig! Können die Veranstalter das nicht als Breitensport-Veranstaltung deklarieren?

JENS-KLEVE 14.06.2012 20:24

Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

amontecc 14.06.2012 20:54

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763154)
Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

Ist zu teuer... :cool:

Übrigens: Wenn man unter falschem Namen startet, sieht es mit der Bestrafung seitens DTU nicht wesentlich besser aus...

Diesellok 14.06.2012 22:32

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762901)
Danke!
Krass, 9 Monate!
Egal, ich mache trotzdem mit.
Werde euch berichten, wie lange meine Sperre ausfällt.

Viele Grüße
J.

... ich mache es genauso - ich werde starten und bin mal auf die Sperre gespannt. :cool:

Zukünftig werde ich definitiv keinen Startpass mehr haben wollen. Auf der anderen Seite :Gruebeln: - wenn die mich sperren müssen (so wie ich das oben lese), haben die ja eine ganze Menge Arbeit mit mir Würstchen - da koste ich die bestimmt mehr, als sie durch den Jahresbeitrag von mir bekommen. ;)

Nepumuk 15.06.2012 08:00

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763154)
Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

Es geht hier noch nicht mal um einen Triathlon, sondern um ein Swim & Run! Der NRWTV hat in seinem Allmachtswahn wohl völlig die Bodenhaftung verloren. :Nee:

JENS-KLEVE 15.06.2012 08:12

Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig, der Veranstalter kommt seinen Pflichten nicht nach und manche sportler kennen die Regeln ihres sportes nciht bzw. verstoßen bewusst dagegen. Und Schuld ist deiner Meinung nach der Verband, obwoh du hier schon in verschiedenen Threads teilweise sehr ausführliche Erklärungen bekommen hast. Ist das jetzt Ignoranz oder magst du generell den Verband nicht aus ganz anderen Gründen?

viel alberner wäre es doch, wenn man Regeln hätte, von denen man wüsste, dass sie eh nciht durchgesetzt würden. Dann würden sich nämlich alle Veranstalter und sportler nciht mehr an die Regeln halten und nciht nur ein paar einzelne Deppen.

Nepumuk 15.06.2012 11:37

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763259)
Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig...

Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

sbechtel 15.06.2012 12:02

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 763408)
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

Sportordnung:
Zitat:

A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten.

malihini 15.06.2012 12:26

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 763408)
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

Nein, die Veranstaltung kann der Verband nicht verbieten. Auch ein Gericht nicht, wenn alle gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Genehmigung Stadt, Polizei etc.) gegeben sind. Dafür ist der Verband nicht zuständig.

Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben.

Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung.

Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten.

PippiLangstrumpf 15.06.2012 19:42

Wer ist denn nun noch am Start?
Ich hab meine Utensilien vorbereitet - Rad und Kamera :Cheese:

bellamartha 15.06.2012 20:27

Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich!

Bis Sonntag, LG
J.

Diesellok 16.06.2012 19:41

"A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten"

Daraus eine "legitimierte Zuständigkeit" ableiten, halte ich für sehr gewagt.
Hier wird nur die Aussage getroffen, dass der eine Verband (DOSB) den anderen Verband (DTU) als einzigen Verband für die genannten Sportarten anerkennt.

Diesellok 16.06.2012 19:43

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 763645)
Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich!

Bis Sonntag, LG
J.

Auf welcher Distanz startest Du denn?
Vielleicht schwimmt man sich ja übern weg... :Blumen:

Diver 18.06.2012 11:43

Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:

potti 18.06.2012 13:38

Zitat:

Zitat von Diver (Beitrag 764438)
Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:

Das ist zumindest mal ein kreativer Ansatz das Problem zu lösen :cool:

PippiLangstrumpf 18.06.2012 21:01

Zitat:

Zitat von Diver (Beitrag 764438)
Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:

Ja, das ist tatsächlich so.

JENS-KLEVE 18.06.2012 23:11

spannend. Ich würde sagen, idealtypisches Beispiel für "Wildes Rennen"

amontecc 19.06.2012 00:07

irgendwie schade, dass der NRWTV einen Rückzieher machen musste wegen des Bike und Run.
Bin ich mal auf das Gerichtsverfahren gespannt, welches auf der Swim&Run Homepage erwähnt wird.
Könnte ja zur Folge haben, dass kein Veranstalter mehr eine Genehmigung beim Verband braucht und dieser trotzdem niemandes deswegen sperren darf?
Bis dahin wissen wir nicht, wer beim Swim and Run gewonnen hat?

eNTe 19.06.2012 00:40

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 764798)
irgendwie schade, dass der NRWTV einen Rückzieher machen musste wegen des Bike und Run.
Bin ich mal auf das Gerichtsverfahren gespannt, welches auf der Swim&Run Homepage erwähnt wird.
Könnte ja zur Folge haben, dass kein Veranstalter mehr eine Genehmigung beim Verband braucht und dieser trotzdem niemandes deswegen sperren darf?
Bis dahin wissen wir nicht, wer beim Swim and Run gewonnen hat?

Der Rückzieher war ja wohl, weil die anderen Landesverbände nicht analog reagiert haben. Dass die Verbände keine gemeinsame Linie vertreten können ist in der Tat traurig.

Es braucht ja kein Veranstalter die Genehmigung des Verbandes. Nur dürfen eben die Mitglieder des Verbandes nicht bei solchen Veranstaltungen starten. Mir muss aber auch keiner mehr verbieten bei diesen Veranstaltungen zu starten.

Es wäre schon fatal, wenn ein Verband seine Mitglieder bei Regelverstößen nicht sperren dürfte. Das gilt dann auch für Doper etc..?

Interessieren würde mich noch, warum Teilnehmer für das CTW nach wie vor für Tagslizenzen bezahlen müssen. :Nee:

Nepumuk 19.06.2012 10:15

Zitat:

Zitat von eNTe (Beitrag 764804)
D Nur dürfen eben die Mitglieder des Verbandes nicht bei solchen Veranstaltungen starten.

Diese Regel ist eben Schwachsinn. Die anderen Landesverbände haben das scheinbar erkannt, nur der NRWTV nicht.

matwot 19.06.2012 10:20

Zitat:

Zitat von eNTe (Beitrag 764804)
Interessieren würde mich noch, warum Teilnehmer für das CTW nach wie vor für Tagslizenzen bezahlen müssen. :Nee:

Mich auch.

matwot 19.06.2012 10:22

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 764899)
Diese Regel ist eben Schwachsinn.

Nur weil eine Regel für Dich nicht einsichtig ist, heisst dies noch lange nicht, dass dies auch allgemein gilt.


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