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Swim&Run Cologne 2012
Einer der schönsten Schwimm-Lauf-Events in Deutschland scheint der Swim&Run Contest im Juni in Köln zu sein.
Sonntag, 17. Juni 2012: Langdistanz: 4 km Swim / 21 km Run Halbdistanz: 2 km Swim / 14 km Run Volksdistanz: 1 km Swim / 7 km Run Cologne12: 12 km Langstreckenschwimmen Ich möchte die Halbdistanz 2012 mitmachen. Wer ist von diesem Forum noch dabei? |
Ob ich dieses Jahr teilnehmen kann weiß ich noch nicht. Im vergangenen Jahr habe ich dort die Langdistanz gemacht und kann die Veranstaltung echt empfehlen. Lauf- und Schwimmstrecke sind leicht (flach + Seil unterwasser), die Helfer sind nett und die Verpflegung ist ok.
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Wenn ich bis dahin wieder laufen kann, bin ich auch dabei.
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Sifi is watching you |
Es gibt kaum eine bessere/schönere Lokalität für eine Multisportveranstaltung als rund um den See...:Huhu:
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Der S&R Cologne am WE hat keinen Genehmigungsantrag gestellt. Mit Startpass startende Athleten laufen Gefahr, gesperrt zu werden. So die Aussage vom Verband.
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Auf jeden Fall gab es da 4 Sperren zu jeweils 2 Monten die datiert sind auf diesen Juni/Juli. Auf Grund dessen sind Mitgliedschaften aus dem NRWTV zurückgezogen worden und die Betroffenen starten nur noch mit Tageslizenzen. |
Die Dame von Jeschke & Friends hat mir gerade am Telefon vorgeschlagen, meine dort startenden Athleten möchten doch bitte unter falschem Namen starten...
Sorry, ich find's ja prima, was der Uwe da an Veranstaltungen macht, aber das geht gar nicht. :Nee: |
LOL, gute Idee. Mache ich auch ... (nicht).
Hab sie angeschrieben sie mögen mir bitte das Startgeld zurückschicken. |
Was ist denn das Problem?
Hallo,
ich würde gerne mal wissen, was es für ein Problem mit den Lizenzen gibt und warum sogar Sperren möglich sind. Wer entscheidet das und auf welcher Basis? Vielen Dank und liebe Grüße, Nadja |
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Stellt nun eine Veranstaltung keinen Genehmigungsantrag oder wird ihr die Genehmigung verweigert, behält sich der Verband vor, dort, trotz fehlender Genehmigung (also illegal), startende Startpassinhaber für kommende reguläre Wettbewerbe zu sperren. |
Lieber neonhelm,
ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten. Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte? Viele Grüße und vielen Dank! J. |
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23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können. Ob eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen sportrechtlich genehmigt worden ist, können Sie auf unserer Homepage prüfen (unter „Veranstaltungen“). Alle genehmigten Veranstaltungen werden bei uns aufgeführt und mit einer Genehmigungsnummer versehen. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Startpassinhabern mit. |
Die Strafe kann sein: bis zu 9 Monate Startvebot.
Die 9 Monate gelten ab dem Zugang der Sperre, nicht ab dem Vergehen... (steht so in der Sportordnung) |
Danke!
Krass, 9 Monate! Egal, ich mache trotzdem mit. Werde euch berichten, wie lange meine Sperre ausfällt. Viele Grüße J. |
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E.6 Sperre / Lizenzentzug Allgemeines Eine Sperre bedeutet einen Ausschluss auf Zeit. Athleten die vom Präsidium der DTU / Landesverbände, bzw. einem von diesem Gremium Beauftragten oder von einem anderen nationalen oder internationalen Triathlonverband gesperrt wurden, dürfen während der festgesetzten Zeitdauer ihrer Sperre u. a. auch bei keinem DTU-Wettkampf an den Start gehen. Wird gegen einen Athleten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dann kann der betroffene Athlet an keinem Wettkampf innerhalb der DTU teilnehmen bis das Verfahren beendet ist. DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) teilnehmen, wird für die Dauer von bis zu 9 Monaten ihr DTU-Startpass entzogen und sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.). Dies ist gleichbedeutend mit der Einziehung des Startpasses und/oder dem Verbot der Erteilung des Startpasses oder einer Tageslizenz. Von der ITU/ETU ausgeschlossene Athleten können auch bei keinem DTU- Wettkampf mehr starten. Erteilt ein Ausrichter einem Athleten ein Hausverbot - verwehrt ihm also das Startrecht (SpO D.2 f und VAO § 2.2 c) für seine aktuelle oder auch für seine zukünftigen Veranstaltungen - muss eine zeitnahe entsprechende Meldung mit Nennung der Gründe an den jeweiligen Landesverband oder an die DTU er- folgen. Der betroffene Athlet hat die Möglichkeit sich an die Disziplinarkommission zu wenden. E.6.1 Beginn der Wirksamkeit Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen. E.6.2 Gründe für eine Sperre Ein Athlet kann u. a. wegen folgender Gründe gesperrt werden: a) Grobes unsportliches Verhalten gegenüber anderen Wettkampfteilnehmern, b) Beschimpfungen, Beleidigungen und/oder tätliche Angriffe gegen Kampfrichter, Offizielle oder sonstige am Wettkampf beteiligte Personen, c) Betrug (z.B. Start unter anderem Namen oder Alter, Fälschung von Bestätigungen etc.) d) Start, obwohl nicht berechtigt, e) Wiederholte mutwillige Verletzung der DTU Regeln, f) Doping Sperre und deren Dauer werden durch das Präsidium der DTU / Landesverbände, bzw. einem von diesem Gremium Beauftragten oder der Disziplinarkommission der DTU / Landesverbände ausge- sprochen. Der Technischen Delegierte oder Einsatzleiter hat die DTU / den entsprechenden Landesverband innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Ein Athlet wird u. a. wegen folgender Vergehen ausgeschlossen: Nach einem Dopingvergehen gemäß ITU und Anti-Doping-Code der DTU Für einen außergewöhnlichen und aggressiven Akt von unsportlichem Verhalten. Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 19 E.6.3 Verständigung über Sperre und / oder über Ausschlüsse Die Entscheidung ist dem Antragsteller und dem Antragsgegner durch Einwurfeinschreiben zuzustellen und der DTU mitzuteilen, sofern sie nicht Antragsteller oder Antragsgegner ist Das Präsidium der DTU / Landesverbände informiert alle Landesverbände von einer Sperre oder von einem Ausschluss. E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung. Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle der DTU / des zuständigen Landesverbandes einzulegen. §11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung. E.6.5 Aufhebung von Sperre und/oder von Ausschlüssen Einen Antrag auf Aufhebung einer Sperre und/oder eines Ausschlusses hat der betreffende Athlet an die DTU / Landesverband zu richten. Über einen solchen Antrag entscheidet das zuständige Verbandsgericht. E.6.6 Internationales Regelwerk Bei Missachtung der Wettkampfregeln der International Triathlon Union (ITU) wird der Teilnehmer als Folge verwarnt, disqualifiziert, gesperrt oder für immer ausgeschlossen. Vor der Teilnahme an einer ITU- Veranstaltung muss jeder Teilnehmer eine ITU-Wettkampfvereinbarung (ITU Competitor Agreement) unterschreiben. Diese besagt, dass jede Unstimmigkeit, die durch die Auslegung der ITU-Regeln entsteht und nicht beigelegt werden kann, durch das Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, gere- gelt wird und ein Einspruch vor einem ordentlichen Gericht ausgeschlossen ist. |
Für Startpassinhaber ist das echt heftig! Können die Veranstalter das nicht als Breitensport-Veranstaltung deklarieren?
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Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?
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Übrigens: Wenn man unter falschem Namen startet, sieht es mit der Bestrafung seitens DTU nicht wesentlich besser aus... |
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Zukünftig werde ich definitiv keinen Startpass mehr haben wollen. Auf der anderen Seite :Gruebeln: - wenn die mich sperren müssen (so wie ich das oben lese), haben die ja eine ganze Menge Arbeit mit mir Würstchen - da koste ich die bestimmt mehr, als sie durch den Jahresbeitrag von mir bekommen. ;) |
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Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig, der Veranstalter kommt seinen Pflichten nicht nach und manche sportler kennen die Regeln ihres sportes nciht bzw. verstoßen bewusst dagegen. Und Schuld ist deiner Meinung nach der Verband, obwoh du hier schon in verschiedenen Threads teilweise sehr ausführliche Erklärungen bekommen hast. Ist das jetzt Ignoranz oder magst du generell den Verband nicht aus ganz anderen Gründen?
viel alberner wäre es doch, wenn man Regeln hätte, von denen man wüsste, dass sie eh nciht durchgesetzt würden. Dann würden sich nämlich alle Veranstalter und sportler nciht mehr an die Regeln halten und nciht nur ein paar einzelne Deppen. |
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Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben. Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung. Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten. |
Wer ist denn nun noch am Start?
Ich hab meine Utensilien vorbereitet - Rad und Kamera :Cheese: |
Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich! Bis Sonntag, LG J. |
"A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon, Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten" Daraus eine "legitimierte Zuständigkeit" ableiten, halte ich für sehr gewagt. Hier wird nur die Aussage getroffen, dass der eine Verband (DOSB) den anderen Verband (DTU) als einzigen Verband für die genannten Sportarten anerkennt. |
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Vielleicht schwimmt man sich ja übern weg... :Blumen: |
Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:
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spannend. Ich würde sagen, idealtypisches Beispiel für "Wildes Rennen"
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irgendwie schade, dass der NRWTV einen Rückzieher machen musste wegen des Bike und Run.
Bin ich mal auf das Gerichtsverfahren gespannt, welches auf der Swim&Run Homepage erwähnt wird. Könnte ja zur Folge haben, dass kein Veranstalter mehr eine Genehmigung beim Verband braucht und dieser trotzdem niemandes deswegen sperren darf? Bis dahin wissen wir nicht, wer beim Swim and Run gewonnen hat? |
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Es braucht ja kein Veranstalter die Genehmigung des Verbandes. Nur dürfen eben die Mitglieder des Verbandes nicht bei solchen Veranstaltungen starten. Mir muss aber auch keiner mehr verbieten bei diesen Veranstaltungen zu starten. Es wäre schon fatal, wenn ein Verband seine Mitglieder bei Regelverstößen nicht sperren dürfte. Das gilt dann auch für Doper etc..? Interessieren würde mich noch, warum Teilnehmer für das CTW nach wie vor für Tagslizenzen bezahlen müssen. :Nee: |
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