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-   -   2PEAK erhält Patent auf Trainingsplan (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21225)

Megalodon 09.11.2011 09:41

2PEAK erhält Patent auf Trainingsplan
 
KLICK

Das finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich interessant. Vor allem weil so Leute wie Arne dagegen keinen Einspruch eingelegt haben.

drullse 09.11.2011 09:44

Vielleicht wußte er es gar nicht?

Ist ja interessant - für mich als Laien: bedeutet das, dass keiner mehr automatisierte Trainingspläne anbieten darf, ohne das Patent zu verletzen?

Edit: und was ist, wenn ein Mensch noch drüber schaut?

pk-zurich 09.11.2011 09:47

... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?

wieczorek 09.11.2011 09:48

Zitat:

Zitat von pk-zurich (Beitrag 668710)
... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?

ich glaube mehr Leute, als wir meinen....

Megalodon 09.11.2011 09:59

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 668707)
Vielleicht wußte er es gar nicht?

Ist ja interessant - für mich als Laien: bedeutet das, dass keiner mehr automatisierte Trainingspläne anbieten darf, ohne das Patent zu verletzen?

Edit: und was ist, wenn ein Mensch noch drüber schaut?

Patentiert wurde ja folgendes:

1. Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen
Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung
(20) während der Trainingseinheit (2)
aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung
der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit
(21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen
werden, wobei vom Trainierenden veränderbare
Eingabeparameter (7) eingegeben und an die Recheneinrichtung
übertragen werden, wo die Messwerte
(8) zusammen mit den hinterlegten trainingsspezifischen
Eingabeparameter (7) ausgewertet
werden, wobei ein Trainingsziel (14), beispielsweise
ein Wettkampf und/_oder ein Zielgewicht, an einem
zukünftigen Zieldatum definiert wird und
die Recheneinrichtung (10) die Messwerte (8) aus
der beendeten Trainingseinheit (2), die Messwerte
(8) aus in der Vergangenheit erfassten Trainingseinheiten
(15) und die nach jeder Trainingseinheit (2)
eingegebenen trainingsspezifischen Eingabeparameter
(7) zur Berechnung der Intensität und des Umfanges
der zukünftigen Trainingseinheiten (16) rückgekoppelt
auf das zu erreichende Trainingsziel (14)
auswertet und damit eine dynamische Anpassung
eines Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) berechnet
und darstellt, wobei Umfang und Intensität
der zukünftigen Trainingseinheiten dargestellt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
die dynamische Anpassung des Ausdauersporttrainingsprogammes
(9) durch ein Zurückrechnen
des Trainingszeitraumes vom Trainingsziel (14) bis
zur nächstliegenden Trainingseinheit (2) bestimmt
wird, wobei
die Einbeziehung der Messwerte (8),_
der Eingabeparameter (7) der bisher geleisteten
Trainingseinheiten (15) und die Einbeziehung der
Eingabeparameter (7) betreffend den subjektiv bestimmten
Regenerationszustand des Trainierenden,
zur Bestimmung des augenblicklichen Regenerationszustands
des Trainierenden führt.

2. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Ausdauersporttrainingsprogramm
nach jeder Trainingseinheit (2) in Form
einer kalendarischen Auflistung zukünftiger Trainingseinheiten
(16) bis zum Trainingsziel (14) bereitgestellt
wird.

3. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass als Messeinrichtung (20) ein
handelsüblicher portabler Pulsmonitor verwendet
wird.

4. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Messwerte (8) Herzfrequenzmesswerte
und/_oder Geschwindigkeitswerte
umfassen, die während der Trainingseinheit (2) aufgenommen
werden.

5. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Messwerte (8) Leistungsdaten
aus einem Leistungsmesser umfassen, die
während der Trainingseinheit (2) auf einem Fahrrad
oder Fahrrad-_Ergometer aufgenommen werden.

6. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die dynamische Anpassung
des Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) nach
jeder Änderung der Eingabeparameter (7) durchgeführt
wird.

7. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingabeparameter (7) mindestens Pflichtwerte wie Trainingsart, Trainingsinhalt,
Dehnübungen, Trainingsumfang, Trainingsintensität
und Trainingsgefühl umfassen.

8. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingabeparameter (7) zusätzlich
Werte wie Gewicht, Ruhepuls am Morgen,
Schlafdauer, Schlafqualität, Regenerationsfähigkeit
und Stressfaktor des Trainierenden umfassen.

9. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingabeparameter (7) über
einen Desktop-_Computer, der mit dem Internet verbunden
ist, an die Recheneinrichtung (10) übertragen
werden.

10. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingabeparameter (7) über
einen portablen Computer an die Recheneinrichtung
übertragen werden.

11. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Messwerte (8) von der
Messeinrichtung (20) mittels Kabelverbindungen
und/_oder drahtlos durch Übertragungsmittel an die
Recheneinrichtung (10) übermittelt werden und das
berechnete Ausdauersportrainingsprogramm (9)
nach der dynamischen Anpassung durch Übertragungsmittel
mittels Kabelverbindungen und/_oder
drahtlos von der Recheneinrichtung (10) wieder zurück
an die Messeinrichtung (20) übermittelt wird.

12. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass für jeden Trainierenden ein
persönliches Ausdauersportrainingsprogramm (9)
berechnet und dem besagten Trainierenden passwortgeschützt
zugeordnet wird.

13. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das berechnete Ausdauersportrainingsprogramm
(9) dem Trainierenden auf
einem Internetportal (13) passwortgeschützt zugänglich
gemacht wird.

14. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das berechnete Ausdauersportrainingsprogramm
(9) dem Trainierenden auf
dem Anzeigemittel der Messeinrichtung (20) dargestellt
wird.

15. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur
gezielten Gewichtsreduktion.

16. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur
gezielten Leistungssteigerung auf einen zeitlich festgelegten
Zeitpunkt.

17. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur
Steigerung des Wohlbefindens von Trainierenden
im wellnessbereich.


Schon möglich das das die Betroffenen nicht mitbekommen haben. Anyway, man könnte ja noch etwas dagegen tun. Ich würde eine Nichtigkeitsklage anstrengen.

deirflu 09.11.2011 09:59

Zitat:

Zitat von pk-zurich (Beitrag 668710)
... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?

Ich glaub auch das ganz schön viele mit solchen Plänen Trainieren und ich glaube auch das diese gar nicht so schlecht sind nur das diese halt keine Individuellen stärken und schwächen berücksichtigen.

Ob dieses Patent Auswirkungen auf andere Anbieter hat wage ich zu bezweifeln, aber man wird es ja sehen.

qbz 09.11.2011 10:20

Ich empfinde es schon als höchst seltsam, wenn jetzt schon die einfache Prüfung von Eingabeparameter am Client-PC in einem Webbrowser und deren Übertragung auf einen Webserver in Patentbegründungen so aufgelistet auftauchen oder z.B. das Einrichten eines passwortgeschützten Bereiches auf einem Server etc. :-) .

-qbz

Largon 09.11.2011 10:27

Vielleicht hat es auch mit dieser Seite zu tun die kostenlos zur Verfügung steht?

http://www.trainingsplan.com/who_is_who/

leiti 09.11.2011 10:42

Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.

Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).

Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.

Steffko 09.11.2011 10:47

Was heutzutage alles Patentiert werden will - und vorallem wird. Erschreckend!

3-rad 09.11.2011 10:49

Hoffentlich verstoße ich nicht gegen das Patent, wenn ich so vor mich hin trainiere.

Megalodon 09.11.2011 10:52

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.

Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).


Das stimmt nicht. Patentanmeldung werden sachlich geprüft, zumindest in Deutschland und Europa, d.h. es wird u.a. eine Recherche zum Stand der Technik gemacht. Richtig ist aber, das das Patentamt nicht überprüft, ob dem Anmelder der Gegenstand überhaupt gehört.

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.

In der Tat. Neun Monate hatten die Zeit. Und wenn ich das richtig sehe, ist da nichts passiert.

RoBa 09.11.2011 11:01

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.

Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).

Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.

Welche Mitbewerber? Der Betreiber von Trainingsplan ist als Miterfinder genannt.

Matthias75 09.11.2011 11:03

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 668707)
Vielleicht wußte er es gar nicht?

Ist ja interessant - für mich als Laien: bedeutet das, dass keiner mehr automatisierte Trainingspläne anbieten darf, ohne das Patent zu verletzen?

Edit: und was ist, wenn ein Mensch noch drüber schaut?

Für das Verfahren müssen die Daten des Messgeräts (Garmin, Polar, SRM etc.) und die persönlichen Daten an die Recheneinrichtung übertragen und dort ausgewertet werden. Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist es nicht normalerweise so, dass ich meinen Datensammler zu Hause auswerte und die ausgewerteten Daten gemeinsam mit persönlichen Angaben zu Trainer schicke? Dürfte dann eigentlich nicht mehr darunter fallen, oder werden die Polar/SRM-Datne üblichweise direkt an den Anbieter geschickt?

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668725)
Schon möglich das das die Betroffenen nicht mitbekommen haben. Anyway, man könnte ja noch etwas dagegen tun. Ich würde eine Nichtigkeitsklage anstrengen.

Nichtigkeitklage nach Erteilung und Ablauf der Einspruchsfrist bei einem europäischen Patent muss einzeln vor jedem nationalen Gericht eingereicht werden, für die das Patent erteilt wurde -> extrem teuer und langwierig. Dann lieber abwarten, ob mir das Patent oder der Patentinhaber wehtun.

Zitat:

Zitat von Largon (Beitrag 668745)
Vielleicht hat es auch mit dieser Seite zu tun die kostenlos zur Verfügung steht?

http://www.trainingsplan.com/who_is_who/

Könnte sein, der Ersteller der Seite ist zumindest auf dem Patent als Erfinder genannt.

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.

Nicht ganz korrekt, Artikel 61 EPÜ http://www.epo.org/law-practice/lega...10/d/ar61.html

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).

Doch, genau das ist die Aufgabe des Patentamtes: Prüfen, ob die Erfindung, die als Patent angemeldet wurde, patentierbar ist, also neu (noch nicht bekannt), erfinderisch (nicht naheliegend aus bekanntem Stand der Technik) und gewerblich anwendbar ist.

Falls das Patentamt etwas übersieht gibt es die Möglichkeit während des Prüfungsverfahrens Einwendungen Dritter einzureichen oder nach Erteilung des Patents innerhalb von 9 Monaten Einspruch einzureichen.

Zitat:

Zitat von leiti (Beitrag 668759)
Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.

Das Patent wird üblicherweise bereits vor der Erteilung veröffentlicht, üblicherweise 18 Monate nach Einreichnung der Patentanmeldung. Da sich ein Prüfungsverfahren regelmäßig wesentlich länger hinzieht, haben die Mitbewerber die Möglichkeit im Rahmen der oben genannten Mittel (Einwendungen Dritter) auf das Erteilungsverfahren Einfluss zu nehmen.

Matthias

leiti 09.11.2011 11:03

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668775)
Das stimmt nicht. Patentanmeldung werden sachlich geprüft, zumindest in Deutschland und Europa, d.h. es wird u.a. eine Recherche zum Stand der Technik gemacht. Richtig ist aber, das das Patentamt nicht überprüft, ob dem Anmelder der Gegenstand überhaupt gehört.

Danke für den Hinweis. Sachlich nach bestem Wissen und Gewissen.

Megalodon 09.11.2011 11:22

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668789)
Falls das Patentamt etwas übersieht gibt es die Möglichkeit während des Prüfungsverfahrens Einwendungen Dritter einzureichen ....

Genau das hat es übrigens in dem Fall gegeben. Siehe Patentregister, dem man ja auch entnehmen kann, dass kein Einspruch eingelegt wurde.

Megalodon 09.11.2011 11:25

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668789)
Das Patent wird üblicherweise bereits vor der Erteilung veröffentlicht, üblicherweise 18 Monate nach Einreichnung der Patentanmeldung. Da sich ein Prüfungsverfahren regelmäßig wesentlich länger hinzieht, haben die Mitbewerber die Möglichkeit im Rahmen der oben genannten Mittel (Einwendungen Dritter, Einspruch) auf das Erteilungsverfahren Einfluss zu nehmen.

Bis auf den Einspruch korrekt. Einsprechen kann man nur nach der Erteilung, und das auch nur 9 Monate lang.

Matthias75 09.11.2011 11:35

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668798)
Genau das hat es übrigens in dem Fall gegeben. Siehe Patentregister, dem man ja auch entnehmen kann, dass kein Einspruch eingelegt wurde.

Einwendungen Dritter gab es laut dem Patentregister, Einsprüche dagegen nicht.

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668800)
Bis auf den Einspruch korrekt. Einsprechen kann man nur nach der Erteilung, und das auch nur 9 Monate lang.

Hast recht, war zu schnell hingetippt, Einspruch kann natürlich nur gegen ein erteiltes Patent eingelegt werden. Mein Beitrag bezog sich auf die Rechtsmittel gegen ein Patent vorzugehen. Vor der Erteilung bleiben somit nur Einwendungen Dritter. Hab's korrigiert.

[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung :Huhu: [Klugscheißmodus aus]

Matthias

kullerich 09.11.2011 11:43

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668706)
KLICK

Das finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich interessant. Vor allem weil so Leute wie Arne dagegen keinen Einspruch eingelegt haben.

Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, siehe

What does A1, A2, A3 and B stand for after a publication number?

When a European patent application is published together with the search report, it is known as an A1 publication. When this application is published without the search report, it is an A2 document. The search report is then published later as an A3 document. When the patent is granted, it is published as a B document.

Megalodon 09.11.2011 11:44

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668810)

[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung :Huhu: [Klugscheißmodus aus]

Matthias

Im Hinblick auf Artikel 99: yep, so ist das :Blumen:

Grundsätzliche Frage:

Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?

Megalodon 09.11.2011 11:53

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 668815)
Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, siehe

What does A1, A2, A3 and B stand for after a publication number?

When a European patent application is published together with the search report, it is known as an A1 publication. When this application is published without the search report, it is an A2 document. The search report is then published later as an A3 document. When the patent is granted, it is published as a B document.

Einfach mal auf "legal status" oder "Register" klicken, dann siehst du, dass es auch eine B-Schrift gibt.


Es ist ein Patent auf dessen Erteilung am 31.03.2010 im Patentblatt hingewiesen wurde.

Matthias75 09.11.2011 12:03

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 668815)
Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, ...

weiter unten steht: "also published as EP 1797929 (B1)"

Mitte oben ist ein Button 'Register'. Beim Klick daruaf erhält man die gesamte Historie zur jeweiligen Anmeldung, u.a. Erteilung und Ablauf der Einspruchsfrist. :Huhu:

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668818)
Im Hinblick auf Artikel 99: yep, so ist das :Blumen:

Grundsätzliche Frage:

Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?

Kenne die Pläne von Arne nicht, deshalb kann ich dazu keine genaue Aussage machen. Werden bei Arne oder anderen Anbieter auch die Daten des mobilen Mesgeräts direkt an den Dienstleister übermittelt oder werden diese vom Benutzer selbst eingegeben?

Da aber eine der Erfinder ein kostenloses Portal betreibt, bleibt abzuwarten, ob überhaupt geplant ist, gegen andere Anbieter vorzugehen...

Matthias

kullerich 09.11.2011 12:06

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668829)
Einfach mal auf "legal status" oder "Register" klicken, dann siehst du, dass es auch eine B-Schrift gibt.


Es ist ein Patent auf dessen Erteilung am 31.03.2010 im Patentblatt hingewiesen wurde.

Ok, wieder was gelernt...
Ansonsten - nach 18 Monaten Gültigkeit hätten die Patentbesitzer sich inzwischen durchaus schon bei von ihnen identifizierten Patentverletzern gemeldet, denke ich. Und dann halte ich persönlich die meisten Claims mit Datum 2007 für Stand der Technik.... Das kann man m.E. auch im Falle, dass man verklagt wird, noch anbringen...

LidlRacer 09.11.2011 12:13

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668818)
Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?

Verstehe die Aufregung nicht.
Im Patent geht es doch - wie ich es verstehe - um eine völlig automatisierte Trainingsplanerstellung und -Anpassung.

Ich glaube nicht, dass das bei Arne ähnlich läuft.

Klugschnacker 09.11.2011 12:17

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668818)
Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?

Mit den individuellen Plänen definitiv nicht, da diese Pläne ja gerade nicht von einer Maschine erstellt werden, sondern von einem persönlichen Coach.

Mir stellt sich die Frage eher bei den Excel-Plänen. Dort wird ein Wettkampfdatum eingegeben, worauf sich die Datumsspalte danach ausrichtet.

Grüße,
Arne

brunnerkuenzler 09.11.2011 12:19

Zitat:

Zitat von pk-zurich (Beitrag 668710)
... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?

Ich :Huhu:

Decke Pitter 09.11.2011 12:34

Zitat:

Zitat von pk-zurich (Beitrag 668710)
... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?

Habe 2009 nach 2peak trainiert. Von Januar bis Juli mit dem Hauptrennen in Roth.

2010 habe ich nach Arne´s Gratisplänen (Mittelding aus 15 und 18 h - Plan) trainiert. Das Rennen war der Ostseeman.

Fazit kurz und knapp:
Nach Arne + Team - Plänen war das Ergebnis unterm Strich deutlich besser, weil ich einfach schneller war. Hinzu kommt, dass das Rennen an der Ostsee ca. 15 min. langsamer als Roth ist. Dann waren dieses Jahr beim Ostseeman sehr schwere Bedingungen während es 2009 in Roth vergleichweise easypeasy war.

An dieser Stelle auch endlich mal von mir:

Danke Arne + Team für eure Mühe und Arbeit!

Ganz große Klasse!

:Blumen:

Matthias75 09.11.2011 12:48

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 668849)
Mir stellt sich die Frage eher bei den Excel-Plänen. Dort wird ein Wettkampfdatum eingegeben, worauf sich die Datumsspalte danach ausrichtet.

Grüße,
Arne

Anspruch 1 bezieht sich doch auf ein

Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden,

dadurch gekennzeichnet, dass

zusätzlich zu den Messwerten (8) vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) durch eine Eingabeeinheit (11) eingegeben und an die Recheneinrichtung (10) übertragen werden und die Recheneinrichtung (10) aus den Messwerten (8) und Eingabeparametern (7) eine dynamische Anpassung eines Ausdauersportrainingsprogrammes (9) berechnet.



Zur allgemeinen Lesart:

Die Begriffe über dem 'dadurch gekennzeichnet, dass" werden als Oberbegriff bezeichnet und sind Stand der Technik , die Begriffe danach, der kennzeichnende Teil, sind danach sind die eigentliche Erfindung.


Zu lesen ist das ungefähr in der Art:

Ich habe ein bekanntes Anaylseverfahren mit ...(Oberbegriff) dahingehend weiterentwickelt, dass es folgende zusätzliche Merkmale (kennzeichnender Teil) enthält.

Das heißt, er hat ein Analyseverfahren, bei dem die Messwerte von Garmin, Polar, SRM etc. ausgewertet werden dahingehend weiterentwickelt, dass zur Trainingsplanung zusätzlich persönliche Angaben berücksichtigt werden.

Die Excel-Tabellen werten ja keine Daten von Messgeräten aus, oder? Somit fallen diese schon nicht unter den Oberbegriff des Patents. Zudem stellt sich die Frage, ob die einmalige Eingabe des Datum und die Anpassung der Datumsspalte als 'dynamische' Anpassung zählt. Wird ja nach der Erstellung des Planes nicht mehr geändert, oder?

Matthias

Nordexpress 09.11.2011 12:48

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 668849)

Mir stellt sich die Frage eher bei den Excel-Plänen. Dort wird ein Wettkampfdatum eingegeben, worauf sich die Datumsspalte danach ausrichtet.

Grüße,
Arne

Also ich ja glaub nicht, dass die Anwendung simpelster Excel-Funktionen patentrechtlich geschützt werden kann.
im Patenttext (auf Seite 1 hier) steht doch was von "automatischer Anpassung nach jeder Trainingseinheit".

Klugschnacker 09.11.2011 12:51

Danke, Mathias!

Klugschnacker 09.11.2011 12:52

Zitat:

Zitat von Aquisgrana (Beitrag 668859)
Danke Arne + Team für eure Mühe und Arbeit!

Ganz große Klasse!

:Blumen:

Danke, freut mich sehr!
:bussi:

LidlRacer 09.11.2011 12:53

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668725)
Patentiert wurde ja folgendes:
[i]
Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den Messwerten (8) vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) durch eine Eingabeeinheit (11) eingegeben und an die Recheneinrichtung (10) übertragen werden und die Recheneinrichtung (10) aus den Messwerten (8) und Eingabeparametern (7) eine dynamische Anpassung eines Ausdauersportrainingsprogrammes (9) berechnet.

2. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ...

Ich weiß nicht warum, aber hier
http://worldwide.espacenet.com/publi...797929B1&KC=B1 (Seite 6 Claims)
oder hier
http://ip.com/patent/EP1797929B1 (oben auf Claims klicken)
ist dieser Anspruch 1 anders / ausführlicher formuliert:

"1. Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden, wobei vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) eingegeben und an die Recheneinrichtung übertragen werden, wo die Messwerte (8) zusammen mit den hinterlegten trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) ausgewertet werden, wobei ein Trainingsziel (14), beispielsweise ein Wettkampf und/oder ein Zielgewicht, an einem zukünftigen Zieldatum definiert wird und die Recheneinrichtung (10) die Messwerte (8) aus der beendeten Trainingseinheit (2), die Messwerte (8) aus in der Vergangenheit erfassten Trainingseinheiten (15) und die nach jeder Trainingseinheit (2) eingegebenen trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) zur Berechnung der Intensität und des Umfanges der zukünftigen Trainingseinheiten (16) rückgekoppelt auf das zu erreichende Trainingsziel (14) auswertet und damit eine dynamische Anpassung eines Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) berechnet und darstellt, wobei Umfang und Intensität der zukünftigen Trainingseinheiten dargestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die dynamische Anpassung des Ausdauersporttrainingsprogammes (9) durch ein Zurückrechnen des Trainingszeitraumes vom Trainingsziel (14) bis zur nächstliegenden Trainingseinheit (2) bestimmt wird, wobei die Einbeziehung der Messwerte (8), der Eingabeparameter (7) der bisher geleisteten Trainingseinheiten (15) und die Einbeziehung der Eingabeparameter (7) betreffend den subjektiv bestimmten Regenerationszustand des Trainierenden, zur Bestimmung des augenblicklichen Regenerationszustands des Trainierenden führt."

Wie auch immer. Wie von Matthias75 erläutert, hat das mit Arne nix zu tun.

Matthias75 09.11.2011 13:06

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 668870)
Also ich ja glaub nicht, dass die Anwendung simpelster Excel-Funktionen patentrechtlich geschützt werden kann.
im Patenttext (auf Seite 1 hier) steht doch was von "automatischer Anpassung nach jeder Trainingseinheit".

Das steht aber erst in Anspruch 2, nicht in Anspruch 1. Anspruch 2 muss so gelesen werden: Alle Merkmale des Anspruchs 1 und zusätzlich die Anpassung nach jeder Trainingseinheit.

Zur Erklärung: Der Schutzbereich wird eigentlich durch den ersten Anspruch definiert, die weiteren Ansprüche enthalten lediglich speziellere Ausführungsformen, auf die im Prüfungsverfahren zurückgegriffen werden kann (s.u.)

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 668874)
Ich weiß nicht warum aber hier
http://worldwide.espacenet.com/publi...797929B1&KC=B1 (Seite 6 Claims)
oder hier
http://ip.com/patent/EP1797929B1 (oben auf Claims klicken)
ist dieser Anspruch 1 anders / ausführlicher formuliert:

Einfach erklärt (hab' ich aber auch nicht drauf geachtet):

Der Anspruchssatz, den Megalodon gepostet hat, ist der ursprünglich eingereichte Anspruchssatz.

Im Prüfungsverfahren wurde aber wohl Stand der Technik ermittelt, der dem Anspruch 1 entgegenstand. Deshalb wurden weitere Merkmale aus den Unteransprüchen aufgenommen, um sich von diesem abzugrenzen.

Das heißt, der Anspruch 1, den Lidlracer gefunden hat, ist der jetzt erteilte Anspruch, der auch den Schutzbereich des Patents definiert.

Matthias

Nordexpress 09.11.2011 13:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668878)
Das steht aber erst in Anspruch 2, nicht in Anspruch 1. Anspruch 2 muss so gelesen werden: Alle Merkmale des Anspruchs 1 und zusätzlich die Anpassung nach jeder Trainingseinheit.

zugegeben, ich hab es recht schnell überflogen und bin mangels patentrechtlicher Kenntnis auch nicht wirklich qualifiziert, hier mitzudiskutieren.

Aber das würde doch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen :Lachanfall::Lachanfall::Lachanfall:

so, und jetzt halt ich mich raus, will nicht stören, lese aber interessiert weiter mit.

Gruß
Michl

Carlos85 09.11.2011 13:31

Das vicsystem vom Röthlin dürfte damit auch so seine Probleme bekommen, nach diesem hab ich mal eine kurze Weile trainiert.

LidlRacer 09.11.2011 13:44

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 668888)
Das vicsystem vom Röthlin dürfte damit auch so seine Probleme bekommen, nach diesem hab ich mal eine kurze Weile trainiert.

Dachte ich auch erst. Aber gibt es da eine automatische Auswertung von Puls- und Leistungsmess-Daten? Ich glaube nicht. Dürfte also auch nicht betroffen sein.

Megalodon 09.11.2011 13:56

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668869)
Die Excel-Tabellen werten ja keine Daten von Messgeräten aus, oder? Somit fallen diese schon nicht unter den Oberbegriff des Patents. Zudem stellt sich die Frage, ob die einmalige Eingabe des Datum und die Anpassung der Datumsspalte als 'dynamische' Anpassung zählt. Wird ja nach der Erstellung des Planes nicht mehr geändert, oder?

Die Excel-Tabellen fallen definitiv nicht darunter, da eine Anpassung des Plans ja garnicht erfolgt, erstrecht keine dynamische Anpassung. Der Plan ist immer der gleiche, egal ob ich am 20. Oktober oder am 15. November anfange, weil ich ein anderes Datum für den Zielwettkampf habe.

Interessant ist das Coaching. Wobei mich ehrlich gesagt schon interessieren würde, wie die das machen. Und genau deshalb ist es übrigens auch nicht patentfähig. Es ist nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann (wie Arne zB) es ausführen kann. Deswegen (Artikel 83) hätte man ja auch einsprechen können. Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass es auch nicht nach Artikel 52 patenfähig ist, weil damit keine Lösung eines technischen Problems verbunden ist, was auch ein Einspruchsgrund ist bzw. ein Argument.

Interessant ist die Einwendung Dritter. Was die zu der Patentanmeldung schreiben, kann mir vielleicht für mein eigenes Training helfen. ;)

Megalodon 09.11.2011 14:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668878)
Das heißt, der Anspruch 1, den Lidlracer gefunden hat, ist der jetzt erteilte Anspruch, der auch den Schutzbereich des Patents definiert.

Das ist korrekt. Habs schon geändert.

Hatte die angemeldeten Ansprüche gepostet und nicht die erteilten.

Matthias75 09.11.2011 14:47

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 668881)
zugegeben, ich hab es recht schnell überflogen und bin mangels patentrechtlicher Kenntnis auch nicht wirklich qualifiziert, hier mitzudiskutieren.

Sachkenntnis ist doch nur hinterlich für eine gute Diskussion ;)

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 668881)
Aber das würde doch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen :Lachanfall::Lachanfall::Lachanfall:

Ist aber so, steht ja jedesmal da: Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass....

Ist gängige Praxis, dadurch zusätzliche speziellere Ausführungsformen zu nennen.

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668908)
Interessant ist das Coaching. Wobei mich ehrlich gesagt schon interessieren würde, wie die das machen. Und genau deshalb ist es übrigens auch nicht patentfähig. Es ist nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann (wie Arne zB) es ausführen kann. Deswegen (Artikel 83) hätte man ja auch einsprechen können.

Hätte ich bei dem ursprünglichen Anspruch auch gedacht, aber der erteilte Anspruch ist diesbezüglich ja wesentlich umfangreicher und detailierter. Die Frage ist aber, ob ein Trainer in diesem Fall der Fachmann ist oder ein Computerfachmann. Eigentlich geht es ja um eine Software, die Daten (sowohl vom Messgerät als auch vom Bediener) einzulesen und auswerten kann. Höchstens die Randparameter kommen in diesem Fall vom Trainer, der Hauptarbeit dürfte die Programierung sein.

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668908)
Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass es auch nicht nach Artikel 52 patenfähig ist, weil damit keine Lösung eines technischen Problems verbunden ist, was auch ein Einspruchsgrund ist bzw. ein Argument.

Trefflicher Punkt zum Streiten :Huhu: Eigentlich geht das Ganze ja meiner Meinung nach sehr in Richtung Computerprogramm, das von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wäre. Würde aber zu weit führen... :cool:

Matthias

Decke Pitter 09.11.2011 15:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 668919)
Trefflicher Punkt zum Streiten :Huhu: Eigentlich geht das Ganze ja meiner Meinung nach sehr in Richtung Computerprogramm, das von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wäre. Würde aber zu weit führen... :cool:Matthias

Es muss sich bei 2peak um ein Computerprogramm handeln.

Mal ein Beispiel:
Ich hatte heute Mittag Schwimmen im Plan. Insgesamt 60 min. Überwiegend GA 1 mit 4 x 100 m GA2 und 8 Sprints. Mache ich stattdessen nur 45 min. und lasse auch noch GA2 und die Sprints weg (bin ja etwas schlapp heute), gebe unmittelbar nach dem Training die Daten ein, wird ein komplett neuer Plan bis zum Wettkampftag errechnet.

Kann also sein, dass, je nach Erfüllung der Vorgaben, der Plan für 30, 40 oder 80 Tage sofort neu berechnet wird.

Das kann meines Erachtens in der Kürze der Zeit nur ein Programm, oder?

Grüße


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