![]() |
2PEAK erhält Patent auf Trainingsplan
KLICK
Das finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich interessant. Vor allem weil so Leute wie Arne dagegen keinen Einspruch eingelegt haben. |
Vielleicht wußte er es gar nicht?
Ist ja interessant - für mich als Laien: bedeutet das, dass keiner mehr automatisierte Trainingspläne anbieten darf, ohne das Patent zu verletzen? Edit: und was ist, wenn ein Mensch noch drüber schaut? |
... wer lässt sich seinen Trainingsplan denn von nem Computer generieren?
|
Zitat:
|
Zitat:
1. Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden, wobei vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) eingegeben und an die Recheneinrichtung übertragen werden, wo die Messwerte (8) zusammen mit den hinterlegten trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) ausgewertet werden, wobei ein Trainingsziel (14), beispielsweise ein Wettkampf und/_oder ein Zielgewicht, an einem zukünftigen Zieldatum definiert wird und die Recheneinrichtung (10) die Messwerte (8) aus der beendeten Trainingseinheit (2), die Messwerte (8) aus in der Vergangenheit erfassten Trainingseinheiten (15) und die nach jeder Trainingseinheit (2) eingegebenen trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) zur Berechnung der Intensität und des Umfanges der zukünftigen Trainingseinheiten (16) rückgekoppelt auf das zu erreichende Trainingsziel (14) auswertet und damit eine dynamische Anpassung eines Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) berechnet und darstellt, wobei Umfang und Intensität der zukünftigen Trainingseinheiten dargestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die dynamische Anpassung des Ausdauersporttrainingsprogammes (9) durch ein Zurückrechnen des Trainingszeitraumes vom Trainingsziel (14) bis zur nächstliegenden Trainingseinheit (2) bestimmt wird, wobei die Einbeziehung der Messwerte (8),_ der Eingabeparameter (7) der bisher geleisteten Trainingseinheiten (15) und die Einbeziehung der Eingabeparameter (7) betreffend den subjektiv bestimmten Regenerationszustand des Trainierenden, zur Bestimmung des augenblicklichen Regenerationszustands des Trainierenden führt. 2. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausdauersporttrainingsprogramm nach jeder Trainingseinheit (2) in Form einer kalendarischen Auflistung zukünftiger Trainingseinheiten (16) bis zum Trainingsziel (14) bereitgestellt wird. 3. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Messeinrichtung (20) ein handelsüblicher portabler Pulsmonitor verwendet wird. 4. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte (8) Herzfrequenzmesswerte und/_oder Geschwindigkeitswerte umfassen, die während der Trainingseinheit (2) aufgenommen werden. 5. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte (8) Leistungsdaten aus einem Leistungsmesser umfassen, die während der Trainingseinheit (2) auf einem Fahrrad oder Fahrrad-_Ergometer aufgenommen werden. 6. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dynamische Anpassung des Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) nach jeder Änderung der Eingabeparameter (7) durchgeführt wird. 7. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeparameter (7) mindestens Pflichtwerte wie Trainingsart, Trainingsinhalt, Dehnübungen, Trainingsumfang, Trainingsintensität und Trainingsgefühl umfassen. 8. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeparameter (7) zusätzlich Werte wie Gewicht, Ruhepuls am Morgen, Schlafdauer, Schlafqualität, Regenerationsfähigkeit und Stressfaktor des Trainierenden umfassen. 9. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeparameter (7) über einen Desktop-_Computer, der mit dem Internet verbunden ist, an die Recheneinrichtung (10) übertragen werden. 10. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeparameter (7) über einen portablen Computer an die Recheneinrichtung übertragen werden. 11. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte (8) von der Messeinrichtung (20) mittels Kabelverbindungen und/_oder drahtlos durch Übertragungsmittel an die Recheneinrichtung (10) übermittelt werden und das berechnete Ausdauersportrainingsprogramm (9) nach der dynamischen Anpassung durch Übertragungsmittel mittels Kabelverbindungen und/_oder drahtlos von der Recheneinrichtung (10) wieder zurück an die Messeinrichtung (20) übermittelt wird. 12. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Trainierenden ein persönliches Ausdauersportrainingsprogramm (9) berechnet und dem besagten Trainierenden passwortgeschützt zugeordnet wird. 13. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das berechnete Ausdauersportrainingsprogramm (9) dem Trainierenden auf einem Internetportal (13) passwortgeschützt zugänglich gemacht wird. 14. Analyseverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das berechnete Ausdauersportrainingsprogramm (9) dem Trainierenden auf dem Anzeigemittel der Messeinrichtung (20) dargestellt wird. 15. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur gezielten Gewichtsreduktion. 16. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur gezielten Leistungssteigerung auf einen zeitlich festgelegten Zeitpunkt. 17. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur Steigerung des Wohlbefindens von Trainierenden im wellnessbereich. Schon möglich das das die Betroffenen nicht mitbekommen haben. Anyway, man könnte ja noch etwas dagegen tun. Ich würde eine Nichtigkeitsklage anstrengen. |
Zitat:
Ob dieses Patent Auswirkungen auf andere Anbieter hat wage ich zu bezweifeln, aber man wird es ja sehen. |
Ich empfinde es schon als höchst seltsam, wenn jetzt schon die einfache Prüfung von Eingabeparameter am Client-PC in einem Webbrowser und deren Übertragung auf einen Webserver in Patentbegründungen so aufgelistet auftauchen oder z.B. das Einrichten eines passwortgeschützten Bereiches auf einem Server etc. :-) .
-qbz |
Vielleicht hat es auch mit dieser Seite zu tun die kostenlos zur Verfügung steht?
http://www.trainingsplan.com/who_is_who/ |
Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.
Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen). Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren. |
Was heutzutage alles Patentiert werden will - und vorallem wird. Erschreckend!
|
Hoffentlich verstoße ich nicht gegen das Patent, wenn ich so vor mich hin trainiere.
|
Zitat:
Das stimmt nicht. Patentanmeldung werden sachlich geprüft, zumindest in Deutschland und Europa, d.h. es wird u.a. eine Recherche zum Stand der Technik gemacht. Richtig ist aber, das das Patentamt nicht überprüft, ob dem Anmelder der Gegenstand überhaupt gehört. Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Falls das Patentamt etwas übersieht gibt es die Möglichkeit während des Prüfungsverfahrens Einwendungen Dritter einzureichen oder nach Erteilung des Patents innerhalb von 9 Monaten Einspruch einzureichen. Zitat:
Matthias |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung :Huhu: [Klugscheißmodus aus] Matthias |
Zitat:
What does A1, A2, A3 and B stand for after a publication number? When a European patent application is published together with the search report, it is known as an A1 publication. When this application is published without the search report, it is an A2 document. The search report is then published later as an A3 document. When the patent is granted, it is published as a B document. |
Zitat:
Grundsätzliche Frage: Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ? |
Zitat:
Es ist ein Patent auf dessen Erteilung am 31.03.2010 im Patentblatt hingewiesen wurde. |
Zitat:
Mitte oben ist ein Button 'Register'. Beim Klick daruaf erhält man die gesamte Historie zur jeweiligen Anmeldung, u.a. Erteilung und Ablauf der Einspruchsfrist. :Huhu: Zitat:
Da aber eine der Erfinder ein kostenloses Portal betreibt, bleibt abzuwarten, ob überhaupt geplant ist, gegen andere Anbieter vorzugehen... Matthias |
Zitat:
Ansonsten - nach 18 Monaten Gültigkeit hätten die Patentbesitzer sich inzwischen durchaus schon bei von ihnen identifizierten Patentverletzern gemeldet, denke ich. Und dann halte ich persönlich die meisten Claims mit Datum 2007 für Stand der Technik.... Das kann man m.E. auch im Falle, dass man verklagt wird, noch anbringen... |
Zitat:
Im Patent geht es doch - wie ich es verstehe - um eine völlig automatisierte Trainingsplanerstellung und -Anpassung. Ich glaube nicht, dass das bei Arne ähnlich läuft. |
Zitat:
Mir stellt sich die Frage eher bei den Excel-Plänen. Dort wird ein Wettkampfdatum eingegeben, worauf sich die Datumsspalte danach ausrichtet. Grüße, Arne |
Zitat:
|
Zitat:
2010 habe ich nach Arne´s Gratisplänen (Mittelding aus 15 und 18 h - Plan) trainiert. Das Rennen war der Ostseeman. Fazit kurz und knapp: Nach Arne + Team - Plänen war das Ergebnis unterm Strich deutlich besser, weil ich einfach schneller war. Hinzu kommt, dass das Rennen an der Ostsee ca. 15 min. langsamer als Roth ist. Dann waren dieses Jahr beim Ostseeman sehr schwere Bedingungen während es 2009 in Roth vergleichweise easypeasy war. An dieser Stelle auch endlich mal von mir: Danke Arne + Team für eure Mühe und Arbeit! Ganz große Klasse! :Blumen: |
Zitat:
Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den Messwerten (8) vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) durch eine Eingabeeinheit (11) eingegeben und an die Recheneinrichtung (10) übertragen werden und die Recheneinrichtung (10) aus den Messwerten (8) und Eingabeparametern (7) eine dynamische Anpassung eines Ausdauersportrainingsprogrammes (9) berechnet. Zur allgemeinen Lesart: Die Begriffe über dem 'dadurch gekennzeichnet, dass" werden als Oberbegriff bezeichnet und sind Stand der Technik , die Begriffe danach, der kennzeichnende Teil, sind danach sind die eigentliche Erfindung. Zu lesen ist das ungefähr in der Art: Ich habe ein bekanntes Anaylseverfahren mit ...(Oberbegriff) dahingehend weiterentwickelt, dass es folgende zusätzliche Merkmale (kennzeichnender Teil) enthält. Das heißt, er hat ein Analyseverfahren, bei dem die Messwerte von Garmin, Polar, SRM etc. ausgewertet werden dahingehend weiterentwickelt, dass zur Trainingsplanung zusätzlich persönliche Angaben berücksichtigt werden. Die Excel-Tabellen werten ja keine Daten von Messgeräten aus, oder? Somit fallen diese schon nicht unter den Oberbegriff des Patents. Zudem stellt sich die Frage, ob die einmalige Eingabe des Datum und die Anpassung der Datumsspalte als 'dynamische' Anpassung zählt. Wird ja nach der Erstellung des Planes nicht mehr geändert, oder? Matthias |
Zitat:
im Patenttext (auf Seite 1 hier) steht doch was von "automatischer Anpassung nach jeder Trainingseinheit". |
Danke, Mathias!
|
Zitat:
:bussi: |
Zitat:
http://worldwide.espacenet.com/publi...797929B1&KC=B1 (Seite 6 Claims) oder hier http://ip.com/patent/EP1797929B1 (oben auf Claims klicken) ist dieser Anspruch 1 anders / ausführlicher formuliert: "1. Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden, wobei vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) eingegeben und an die Recheneinrichtung übertragen werden, wo die Messwerte (8) zusammen mit den hinterlegten trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) ausgewertet werden, wobei ein Trainingsziel (14), beispielsweise ein Wettkampf und/oder ein Zielgewicht, an einem zukünftigen Zieldatum definiert wird und die Recheneinrichtung (10) die Messwerte (8) aus der beendeten Trainingseinheit (2), die Messwerte (8) aus in der Vergangenheit erfassten Trainingseinheiten (15) und die nach jeder Trainingseinheit (2) eingegebenen trainingsspezifischen Eingabeparameter (7) zur Berechnung der Intensität und des Umfanges der zukünftigen Trainingseinheiten (16) rückgekoppelt auf das zu erreichende Trainingsziel (14) auswertet und damit eine dynamische Anpassung eines Ausdauersporttrainingsprogrammes (9) berechnet und darstellt, wobei Umfang und Intensität der zukünftigen Trainingseinheiten dargestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die dynamische Anpassung des Ausdauersporttrainingsprogammes (9) durch ein Zurückrechnen des Trainingszeitraumes vom Trainingsziel (14) bis zur nächstliegenden Trainingseinheit (2) bestimmt wird, wobei die Einbeziehung der Messwerte (8), der Eingabeparameter (7) der bisher geleisteten Trainingseinheiten (15) und die Einbeziehung der Eingabeparameter (7) betreffend den subjektiv bestimmten Regenerationszustand des Trainierenden, zur Bestimmung des augenblicklichen Regenerationszustands des Trainierenden führt." Wie auch immer. Wie von Matthias75 erläutert, hat das mit Arne nix zu tun. |
Zitat:
Zur Erklärung: Der Schutzbereich wird eigentlich durch den ersten Anspruch definiert, die weiteren Ansprüche enthalten lediglich speziellere Ausführungsformen, auf die im Prüfungsverfahren zurückgegriffen werden kann (s.u.) Zitat:
Der Anspruchssatz, den Megalodon gepostet hat, ist der ursprünglich eingereichte Anspruchssatz. Im Prüfungsverfahren wurde aber wohl Stand der Technik ermittelt, der dem Anspruch 1 entgegenstand. Deshalb wurden weitere Merkmale aus den Unteransprüchen aufgenommen, um sich von diesem abzugrenzen. Das heißt, der Anspruch 1, den Lidlracer gefunden hat, ist der jetzt erteilte Anspruch, der auch den Schutzbereich des Patents definiert. Matthias |
Zitat:
Aber das würde doch jedem gesunden Menschenverstand widersprechen :Lachanfall::Lachanfall::Lachanfall: so, und jetzt halt ich mich raus, will nicht stören, lese aber interessiert weiter mit. Gruß Michl |
Das vicsystem vom Röthlin dürfte damit auch so seine Probleme bekommen, nach diesem hab ich mal eine kurze Weile trainiert.
|
Zitat:
|
Zitat:
Interessant ist das Coaching. Wobei mich ehrlich gesagt schon interessieren würde, wie die das machen. Und genau deshalb ist es übrigens auch nicht patentfähig. Es ist nicht so deutlich offenbart, dass ein Fachmann (wie Arne zB) es ausführen kann. Deswegen (Artikel 83) hätte man ja auch einsprechen können. Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass es auch nicht nach Artikel 52 patenfähig ist, weil damit keine Lösung eines technischen Problems verbunden ist, was auch ein Einspruchsgrund ist bzw. ein Argument. Interessant ist die Einwendung Dritter. Was die zu der Patentanmeldung schreiben, kann mir vielleicht für mein eigenes Training helfen. ;) |
Zitat:
Hatte die angemeldeten Ansprüche gepostet und nicht die erteilten. |
Zitat:
Zitat:
Ist gängige Praxis, dadurch zusätzliche speziellere Ausführungsformen zu nennen. Zitat:
Zitat:
Matthias |
Zitat:
Mal ein Beispiel: Ich hatte heute Mittag Schwimmen im Plan. Insgesamt 60 min. Überwiegend GA 1 mit 4 x 100 m GA2 und 8 Sprints. Mache ich stattdessen nur 45 min. und lasse auch noch GA2 und die Sprints weg (bin ja etwas schlapp heute), gebe unmittelbar nach dem Training die Daten ein, wird ein komplett neuer Plan bis zum Wettkampftag errechnet. Kann also sein, dass, je nach Erfüllung der Vorgaben, der Plan für 30, 40 oder 80 Tage sofort neu berechnet wird. Das kann meines Erachtens in der Kürze der Zeit nur ein Programm, oder? Grüße |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:15 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.