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Wem gehören Ergebnislisten?
Beim Schwimmtraining heute (jaja, wir sollten eigentlich etwas anderes machen als reden ...) kam eine Diskussion auf:
- Wem gehört eine Ergebnissliste? Gehört diese dem Veranstalter, der einen Subunternehmer mit der Zeitnehmung in seinem Namen beauftragt? Gehört diese dem Zeitnehmungsunternehmen? Gehört diese - wem auch immer? Wir haben hier ja ein paar Juristen an Board ;-) Vielen lieben Dank für euren Input! |
bin zwar kein jurist, aber meiner meinung nach dem veranstalter. der bezahlt den zeitnehmer ja.
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Eine Zeitnahme ist eine Dienstleistung und damit keine Ware, die gestapelt, gelagert oder transportiert werden kann und deren Erbringung mit dem Konsum zusammenfällt. Konsument und Leistungserbringer schließen einen Vertrag, in dem auch vereinbart werden kann, in welcher Form die Erbringung der Dienstleistung dokumentiert werden kann. Mögliche Formen der Dokumentation können eine papierne oder digitale Liste sein, oder auch ein auszuhändigendes mit dem Wort "Urkunde" beschriftetes Stück Papier oder oder ... Die Bedingungen stehen für den Athleten oder den Zuschauer in der Ausschreibung, denen er durch seine Anmeldung oder Kauf einer Eintrittskarte zustimmt. Der Veranstalter (im Triathlon i.d.R. der Landes- oder Bundesverband) überträgt die Erbringung der Dienstleistung weiter an den Ausrichter (i.d.R. ein Verein oder eine Agentur), der wiederum eine Zeitnahmefirma als Unterauftragnehmer einschaltet ... wobei auch diese natürlich freies Gestaltungsrecht bzgl. der vertraglichen Rahmenbedingungen haben .... Kurzfassung: Ausschreibung und Vertrag regeln's. :cool: |
bei Pentek-Timing - Zeitnehmung beim 70.3 St. Pölten steht folgendes in den AGBs:
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Ergebnislisten fallen IMHO (auch bei den Schluchtenscheißern) nicht unter den Urheberschutz. Ggfs. läßt sich bei einer Ergebniss-Datenbank über Urheberschutz diskutieren, bei einer klassischen "Liste" nicht. |
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Die Abfrage und Bildschirmanzeige der Ergebnisdatenbank (Mikatiming, BIPTiming, Pentek Timing ...) ist doch nichts anderes als die klassische "Liste" und dürfte für eine Weiterverarbeitung gespeichert werden - sofern der Veranstalter sein OK dazu gibt. |
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Ist doch egal wem die Liste gehört. Wichtig ist, dass ich auf der ersten Seite stehe...;) Gruß N. |
oft ist sogar interessant wo noch überall div ergebnisse zu finden sind...
habe durch zufall mal diese seite entdeckt http://www.marathonaustria.7host.com/ da sind alle Marathon ergebnisse von österr. Läufern gespeichert ich kann mich nicht erinnern das ich da mal wo zugestimmt hätte das die daten auch auf dieser seite veröffentlicht werden dürfen... |
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Meiner Meinung nach sind Ergebnisse öffentliches Gut, sie gehören so schnell und richtig wie möglich veröffentlicht und sind ab da Teil des Kulturgutes der Welt. Gruß kullerich |
also Eregebnislisten die in einem zur spomedis gmbh veröffentlichten Medium stehen, gehören der spomedis gmbh. Ich weiss, dass da Fehler bei der Namensschreibung von Athleten auftauchen, um dann wegen Verletzung des Urhebrrechts vorzugehen.
Es wäre mE allerdings völlig absurd, wenn ein Zeitmessunternehmen oder ein Veranstalter wegen Verletzung des Urhebrrechts juristische Schritte unternimmt. |
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Man nimmt an einem Wettbewerb teil und muß sich darüber bewußt sein, dass "sein persönliches Ergebnis" in der medialen Welt immer und überall auftaucht, egal wie gut oder schlecht dieses war. |
Zum Thema Urheberrecht habe ich auf die Schnelle hier eine gute Zusammenfassung gefunden:
http://www.brennecke-partner.de/2537...-1-Einfuehrung Um die Zusammenfassung zusammenzufassen :Cheese: : Sportergebnisse sind wohl nicht schutzfähig, da Tatsachenberichte (man könntej a selbst mit der Stopuhr an der Strecke gestanden haben), die Datenbank, in der die Ergebnisse zusammengefasst, tabellarisch aufbereitet etc. sind, ist unterliegt dem Urheberrecht (§87b). Matthias |
Dieser Thread gehört für mich zu den Top 3 der größten Unnützigkeiten die je hier eröffnet wurden!
Mann, habt ihr Probleme!!!:Kotz: :Kotz: :Kotz: |
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Ganz so unwichtig finde ich das allerdings nicht. Ich finde es schon interessant, wo und wie Informationen über mich im Netz auftauchen. In den Ergebnislisten steht zwar außer meinem Namen nur mein Verein/mein Heimatort und mein Geburtsdatum/-jahr drin, aber ich bin trotzdem nicht der Meinung, dass jedermann diese Daten einfach kopieren und weiterverwenden können sollte. Matthias |
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Soso und wie sieht es sonst mit Daten aus die du preisgibst? Facebook, Twitter etc.? Wenn du Bedenken hast, das relevante Daten von dir im Umlauf sind und du möchtest das nicht, dann werf deinen PC, Smartphone und wer weiß was du sonst noch so hast auf den Müll! Dann sind zwar die Daten nicht gelöscht, aber du mußt nicht lesen wer alles über dich Bescheid weiß! |
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Mir ist aber durchaus auch klar, dass ich keine 100%-ige Kontrolle über meine Daten im Netz habe. Freuen muss ich mich darüber aber nicht. Und die Frage, ob jeder rechtmäßig an die Daten kommt, ist durchaus berechtigt. Matthias |
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Kulanter weise kannst du dann zwar starten, aber tauchst nicht in den Ergebnissen auf. Oder der Veranstalter ist unflexibel und lässt dich dann halt gar nicht erst starten. Beides wäre möglich und meiner Meinung nach rechtens. Ist die Liste erst mal veröffentlicht, müsstest du im Einzelfall hinter jeder Kopie herrennen und dort einfordern, deine Daten herauszulöschen. Generell kannst du überall, wo deine Daten gespeichert sind, eine Löschung einfordern. Allerdings mit der Folge, dass auch der Mehrwert oder die Dienstleistung die zu diesen Daten gehört für dich entfällt. |
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Meist ist Veranstalter und Ausrichter der Selbe (Verein). Mitunter ist auch der Zeitnehmer der selbe. Wer sagt denn, dass Zeitnahme immer eingekauft wird? Würde ich einen Vertrag mit einem Zeitnehmer machen, stünde dort definiert, wann und in welcher (digitalen) Form die Daten zur Verfügungung stehen müssen. Gleichzeitig würde ich die Veröffentlichung durch den Zeitnehmer selbst untersagen. Wird aber jeder anders machen. Wenn nach Vertragserfüllung die Ergebnisse der Zeitnehmerfirma gehören würden, wäre etwas gangz ganz falsch gelaufen. |
Gerade mal einen kurzen Blick in die AGB von Mikatiming (Championchip) geworfen http://www.mikatiming.de/f.03_agb.htm.
Interessant ist §6.4: 6.4 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechts, die von uns bearbeiteten, listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des betroffenen zu der betreffenden Personengruppe, Berufs-, Branchen oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, für Zwecke der Werbung und der Mark- und Meinungsforschung selbst zu nutzen und an Dritte zu übermitteln. Das heißt, wenn Mikatiming die Zeitnahme übernimmt und keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, dürfen die Daten an Dritte weitergeben. Matthias |
Aber nur, wenn der Veranstalter dieses Recht zuvor "eingekauft" hat. Meine Zustimmung gebe ich aber nur für die Veröffentlichung in ner Ergebnisliste sportbezogen und nicht zur Umsatzsteigerung irgendwelcher Unternehmen, die mir nicht bekannt sind.
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Ich erkläre mich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem BMW Frankfurt Marathon gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und an die Partner der Veranstaltung (Sponsoren und Werbepartner, Mika Timing wegen Zeitmessung, Deutsches Rotes Kreuz wegen Abwicklung evtl. Hilfeleistungen, Caritasverband Frankfurt wegen Spendenmatte, marathon-photos.com wegen Fotodienst und livestreaming, My Sports wegen Videodienst) weitergegeben werden dürfen. Andere Veranstalter dürften ähnliche Regelungen haben: Ok, laut der Ausschreibung bekommt Mikatiming die Daten nur zur Zeitmessung. Aber mit der Anmeldung stimmt man der Weitergabe an Sponsoren und Werbepartner zu. Matthias |
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Nur, ob es auch rechtens ist, mag ich als Nichtjurist nicht abschließend zu beurteilen. Habe aber das dumme Gefühl, dass MIKATIMING hier zu weit geht. Zumal man als Wettkampfteilnehmern meines Wissens recht selten, wenn überhaupt, eine einfach auszuwählende, explizite Widerspruchsmöglichkeit (Ankreuzen bzw. Kreuz weglassen) bei der Anmeldung angeboten bekommt. |
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So ne Klausel dürfte auch überraschend iSd § 305 c BGB sein: Zitat:
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