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Teste Dein Fahrradwissen!
Gerade auf Zeit online entdeckt und gemacht:
Fahrrad-Verkehrsregeln-Quiz Ich dachte, ich kenn' mich überdurchschnittlich gut mit den Fahrradvorschriften der StvO aus, aber tatsächlich hab' ich gerade mal 5 von 10 Fragen richtig beantwortet. Peinlich. :Huhu: Wo ich überall falsch lag, schreib ich hier erstmal nicht, sonst wird es für euch witzlos. Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;) |
7/10... falsch:
Frage 3: Dürfen Radfahrer Musik über Kopfhörer hören? Richtige Antwort: Ja, aber nur so leise, dass man noch alles mitbekommt, was auf der Straße passiert. Ihre Antwort: Nein, das ist strikt verboten. falsch Frage 4: Alkohol ist auch am Fahrradlenker verboten. Ab welcher Promillegrenze ist man absolut fahruntüchtig? Richtige Antwort: bei 1,6 Promille Ihre Antwort: bei 0,6 Promille falsch Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)? Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren. Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch lezteres find ich lustig :-) |
Auch nur fünf von zehn, dabei dachte ich, ich wäre schlauer.:Lachen2:
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9/10
die Promillefrage war falsch. Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke |
6 von 10 richtig.
Ich dachte auch mehr zu wissen. |
Ui, 8 von 10, ich habe schon Schlimmstes befürchtet.
Ok, die eine betrifft mich nicht und bei der anderen war ich total überrascht, wusste ich gar nicht. |
Zitat:
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese: |
4 falsche :Cheese:
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6von10 :confused:
Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos". Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich. Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053: |
9/10. Aber ich denke, dass die Antworten teilweise unpräzise sind.
Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch. |
7 von 10 - das mit der Gruppe wusste ich nicht. Und ich dachte es gaebe ne Regel zu Taschen am Lenker. Das Kopfhoerer erlaubt sind haette ich auch nicht gedacht. Fuer dumm halte ich es trotzdem mit Kopfhoerern zu fahren.
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Zitat:
Was soll noch anders sein? |
Zitat:
@Finp: Ne, die Antwort stimm, 80-100cm sind der Richtwert. Und Radfahrer duerfen eben nicht einfach in der Mitte fahren. Allerdings muessen Autos eben auch 150cm Abstand halten wenn sie ueberholen. |
10/10 :Cheese:
Waren aber auch Fragen, die zu meist hier schon öfter erörtert worden sind. (Licht, Musik, Gepäcktransport etc.) |
Eine falsch - die mit dem Allohol. Ist für mich halt irrelevant... :Huhu:
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Zitat:
Daher die "Quasipflicht" diesen Abstand einzuhalten. Rechtsfahrgebot heißt rechte Fahrspur. Wo Du Dich dann aufhältst ist Dir überlassen - solange Du die sonstigen Regeln (keinen behindern etc.) einhältst. Edit: Recht hast Du... Zweiter Absatz sagt: Möglichst weit rechts... |
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Zitat:
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7/10 richtig.
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7/10 richtig.. (promille,taschen und kopfhörer falsch)
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7/10, promille, geschwindigkeit -autsch, da hab ich gepennt - und einkaufstaschen.
das mit den kopfhörern versteh ich nicht, ich dachte da gäb's 'ne Regel die besagt, daß ein Ohr frei bleiben muß? |
10/10
lg Klaus :Huhu: |
8/10 Promille u rechts überholen waren falsch.
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8/10 richtig,
nachdem hier vorgesagt wurde :Cheese: (Frage3) falsch waren: Höchstgeschwindigkeit u. rechts Überholen, obwohl ich das immer praktiziere... |
ich oute mich dann auchmal:
Bei mir waren's die Musik mit Kopfhörer, Alkohol, Einkaufstaschen am Lenker, Höchstgeschwindigkeit innerorts und der "geschlossene Verband". Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen. Kopfhörer werde ich meinen Kindern auf dem Rad auch nie erlauben, egal, was die StVo dazu meint. Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor. |
WOW ich habe 6 falsch also nur 4/10 richtig. Hätte ich nieeee gedacht.
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Hab auch nur 5 Richtige....
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8/10 richtig...
promille und tempolimit hatte ich falsch.. die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich. das mit dem tempolimit ist natürlich auch insofern sinnvoll, als dass am fahrrad kein tacho vorgeschrieben ist, man es selbst also in der praxis auch gar nicht unbedingt kontrollieren könnte. |
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8/10
zwei falsche Antworten - komischerweise waren die, bei denen ich mir unsicher war, richtig. Die beiden Fragen, die falsch waren habe' ich mit ziemlicher Sicherheit für korrekt gehalten.
Hmm? Und nun? Radfahren aufgeben? :confused: Oder einfach weiter als Verkehrsrüpel durch die Gegend gondeln? :Cheese: LG, Nina PS: Frage 3 und 9 waren bei mir verkehrt. |
für mich gibt es im straßenverkehr generell nur zwei regeln:
1. rücksicht nehmen! und 2. aufpassen, dass mir nix passiert! oder umgekehrt...:Huhu: |
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Beim Transport mit Fahrzeugen ist wenig ganz genau geregelt, meisten steht ja nur sowas wie "ausreichend gesichtert". |
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(wobei manche wahrscheinlich erst den Thread überfliegen und dann -vorgewarnt- den Test machen). Aber Kompliment denen, die da wirklich 8/10 oder noch besser schaffen.:Blumen: |
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