triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Teste Dein Fahrradwissen! (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=19558)

Hafu 08.07.2011 11:23

Teste Dein Fahrradwissen!
 
Gerade auf Zeit online entdeckt und gemacht:

Fahrrad-Verkehrsregeln-Quiz

Ich dachte, ich kenn' mich überdurchschnittlich gut mit den Fahrradvorschriften der StvO aus, aber tatsächlich hab' ich gerade mal 5 von 10 Fragen richtig beantwortet. Peinlich. :Huhu: Wo ich überall falsch lag, schreib ich hier erstmal nicht, sonst wird es für euch witzlos.

Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;)

DeRosa_ITA 08.07.2011 11:31

7/10... falsch:

Frage 3: Dürfen Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?
Richtige Antwort: Ja, aber nur so leise, dass man noch alles mitbekommt, was auf der Straße passiert.
Ihre Antwort: Nein, das ist strikt verboten. falsch

Frage 4: Alkohol ist auch am Fahrradlenker verboten. Ab welcher Promillegrenze ist man absolut fahruntüchtig?
Richtige Antwort: bei 1,6 Promille
Ihre Antwort: bei 0,6 Promille falsch

Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch


lezteres find ich lustig :-)

TriVet 08.07.2011 11:34

Auch nur fünf von zehn, dabei dachte ich, ich wäre schlauer.:Lachen2:

Nordexpress 08.07.2011 11:34

9/10

die Promillefrage war falsch.
Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke

Pascal 08.07.2011 11:34

6 von 10 richtig.

Ich dachte auch mehr zu wissen.

maifelder 08.07.2011 11:35

Ui, 8 von 10, ich habe schon Schlimmstes befürchtet.

Ok, die eine betrifft mich nicht und bei der anderen war ich total überrascht, wusste ich gar nicht.

Nordexpress 08.07.2011 11:36

Zitat:

Zitat von DeRosa_ITA (Beitrag 603553)
Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch


lezteres find ich lustig :-)

Das ist auch lustig, die blöden Gesichter zu sehen.
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese:

magicman 08.07.2011 11:36

4 falsche :Cheese:

snigel 08.07.2011 11:37

6von10 :confused:

Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".

Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.

Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:

FinP 08.07.2011 11:38

9/10. Aber ich denke, dass die Antworten teilweise unpräzise sind.

Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch.

FuXX 08.07.2011 11:39

7 von 10 - das mit der Gruppe wusste ich nicht. Und ich dachte es gaebe ne Regel zu Taschen am Lenker. Das Kopfhoerer erlaubt sind haette ich auch nicht gedacht. Fuer dumm halte ich es trotzdem mit Kopfhoerern zu fahren.

Nordexpress 08.07.2011 11:39

Zitat:

Zitat von snigel (Beitrag 603566)
6von10 :confused:

Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".

Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.

Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:

wieso in Antwort 3 wird doch die RR<11kg-Ausnahme angeführt.
Was soll noch anders sein?

FuXX 08.07.2011 11:40

Zitat:

Zitat von snigel (Beitrag 603566)
6von10 :confused:

Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".

Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.

Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:

Wieso, die erste Frage hat doch genau die passende Antwort. Das ist schon korrekt so.

@Finp: Ne, die Antwort stimm, 80-100cm sind der Richtwert. Und Radfahrer duerfen eben nicht einfach in der Mitte fahren. Allerdings muessen Autos eben auch 150cm Abstand halten wenn sie ueberholen.

KingMabel 08.07.2011 11:42

10/10 :Cheese:

Waren aber auch Fragen, die zu meist hier schon öfter erörtert worden sind. (Licht, Musik, Gepäcktransport etc.)

Matthias 08.07.2011 11:47

Eine falsch - die mit dem Allohol. Ist für mich halt irrelevant... :Huhu:

FinP 08.07.2011 11:49

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 603570)
Wieso, die erste Frage hat doch genau die passende Antwort. Das ist schon korrekt so.

@Finp: Ne, die Antwort stimm, 80-100cm sind der Richtwert. Und Radfahrer duerfen eben nicht einfach in der Mitte fahren. Allerdings muessen Autos eben auch 150cm Abstand halten wenn sie ueberholen.

Moment, so einfach ist es nicht. Die 80-100cm kommen daher, dass bei größerer Annäherung an den Randstein eine Mitschuld angenommen wird, wenn einer plötzlich die Tür aufmacht etc..
Daher die "Quasipflicht" diesen Abstand einzuhalten.

Rechtsfahrgebot heißt rechte Fahrspur. Wo Du Dich dann aufhältst ist Dir überlassen - solange Du die sonstigen Regeln (keinen behindern etc.) einhältst.

Edit: Recht hast Du... Zweiter Absatz sagt: Möglichst weit rechts...

LidlRacer 08.07.2011 11:49

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 603557)
9/10

die Promillefrage war falsch.

Ebenso. Aber ein paar Mal war ich auch nicht ganz sicher, z.B. beim Handy.

DeRosa_ITA 08.07.2011 11:52

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 603564)
Das ist auch lustig, die blöden Gesichter zu sehen.
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese:

hehe, geil! ich dachte, wir wären in der Gruppe bei den Radmarathons bei Überrot immer unrechtens :-)

Joerg aus Hattingen 08.07.2011 11:55

7/10 richtig.

..liquid 08.07.2011 11:57

7/10 richtig.. (promille,taschen und kopfhörer falsch)

HeinB 08.07.2011 12:01

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603546)
Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;)

9/10 , kannte aber einige der Sonderfälle schon.

Chri73 08.07.2011 12:09

7/10, promille, geschwindigkeit -autsch, da hab ich gepennt - und einkaufstaschen.

das mit den kopfhörern versteh ich nicht, ich dachte da gäb's 'ne Regel die besagt, daß ein Ohr frei bleiben muß?

unter7 08.07.2011 12:10

10/10

lg Klaus :Huhu:

spiderschwein 08.07.2011 12:12

8/10 Promille u rechts überholen waren falsch.

fras13 08.07.2011 12:14

8/10 richtig,

nachdem hier vorgesagt wurde :Cheese: (Frage3)

falsch waren: Höchstgeschwindigkeit u. rechts Überholen, obwohl ich das immer praktiziere...

Hafu 08.07.2011 12:16

ich oute mich dann auchmal:
Bei mir waren's die Musik mit Kopfhörer, Alkohol, Einkaufstaschen am Lenker, Höchstgeschwindigkeit innerorts und der "geschlossene Verband".

Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.

Kopfhörer werde ich meinen Kindern auf dem Rad auch nie erlauben, egal, was die StVo dazu meint.

Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.

Jörrrch 08.07.2011 12:18

WOW ich habe 6 falsch also nur 4/10 richtig. Hätte ich nieeee gedacht.

trina 08.07.2011 12:21

Hab auch nur 5 Richtige....

dmnk 08.07.2011 12:23

8/10 richtig...

promille und tempolimit hatte ich falsch..

die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.

das mit dem tempolimit ist natürlich auch insofern sinnvoll, als dass am fahrrad kein tacho vorgeschrieben ist, man es selbst also in der praxis auch gar nicht unbedingt kontrollieren könnte.

FinP 08.07.2011 12:24

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603609)
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.

Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.

maifelder 08.07.2011 12:26

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 603620)
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.

Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:

FinP 08.07.2011 12:27

Zitat:

Zitat von dmnk (Beitrag 603616)
8/10 richtig...

promille und tempolimit hatte ich falsch..

die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.

Es geht um die absolute Fahruntauglichkeit. Die müsste ein Gutachter feststellen bzw. die Gerichte pauschal so annehmen.

Zitat:

das mit dem tempolimit ist natürlich auch insofern sinnvoll, als dass am fahrrad kein tacho vorgeschrieben ist, man es selbst also in der praxis auch gar nicht unbedingt kontrollieren könnte.
Sind in Autos Tachos/funktionierende Tachos vorgeschrieben?

nina70 08.07.2011 12:31

8/10
 
zwei falsche Antworten - komischerweise waren die, bei denen ich mir unsicher war, richtig. Die beiden Fragen, die falsch waren habe' ich mit ziemlicher Sicherheit für korrekt gehalten.

Hmm? Und nun? Radfahren aufgeben? :confused:

Oder einfach weiter als Verkehrsrüpel durch die Gegend gondeln? :Cheese:

LG, Nina

PS: Frage 3 und 9 waren bei mir verkehrt.

Raimund 08.07.2011 12:33

für mich gibt es im straßenverkehr generell nur zwei regeln:

1. rücksicht nehmen!

und

2. aufpassen, dass mir nix passiert!

oder umgekehrt...:Huhu:

LidlRacer 08.07.2011 12:34

Zitat:

Zitat von dmnk (Beitrag 603616)
die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.

Dürfte damit zu tun haben, dass man mit dem Auto sehr leicht andere ernsthaft schädigen kann, mit dem Fahrrad hält sich die Gefährdung i.d.R. in Grenzen.

phi25 08.07.2011 12:35

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603609)

Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.

Vermutlich ist das einfach nicht ausdrücklich verboten, was ja nicht bedeutet dass man nicht zur Verantwortung gezogen werden kann falls ein Unfall passiert.
Beim Transport mit Fahrzeugen ist wenig ganz genau geregelt, meisten steht ja nur sowas wie "ausreichend gesichtert".

Hafu 08.07.2011 12:37

Zitat:

Zitat von Jörrrch (Beitrag 603611)
WOW ich habe 6 falsch also nur 4/10 richtig. Hätte ich nieeee gedacht.

Danke!:Blumen: Wenigstens einer hier noch schlechter als ich!;)

(wobei manche wahrscheinlich erst den Thread überfliegen und dann -vorgewarnt- den Test machen). Aber Kompliment denen, die da wirklich 8/10 oder noch besser schaffen.:Blumen:

Joerg aus Hattingen 08.07.2011 12:38

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 603624)

Sind in Autos Tachos/funktionierende Tachos vorgeschrieben?

Ja, und die dürfen nur Abweichungen nach oben zeigen. Wenn man also 50km/h fährt, darf die Anzeige nicht <50 sein. Die Toleranz ist dann wohl in den 3% enthalten, die von einer Radaranlage automatisch vom gemessenen Wert abgezogen wird.

ironlollo 08.07.2011 12:40

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 603622)
Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:

Nicht? Von mir dürften sie an der Stelle schon soviel Bilder geschossen haben, dass es zum Tapezieren der Wand reicht :Cheese:

Joerg aus Hattingen 08.07.2011 12:41

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603609)
...
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
...

Das denke ich ist ein Relikt aus der Frühzeit der STVO, weil vor wenigen Jahrzehnten die meisten Räder als Transportmittel und weniger als Sportgerät genutzt wurden.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:27 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.