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Nutzung Radwege
Hallo,
in der Suche habe ich nichts gefunden, vielleicht hattet ihr diese Info schon, aber vielleicht ist sie auch interessant. Es geht um das Thema Nutzung von Radwegen und dem immer wieder zusammenhängenden Diskussionen mit Autofahrern. Ich habe dazu mal einen Bericht der Berliner Zeitung eingescannt. Falls das Thema unerwünscht ist, bitte einfach löschen. Gruß der Paule https://picasaweb.google.com/meinefo...eat=directlink |
Dem Reporter gehört der Stift entzogen. So eine Flunse.
Bitte: Nicht diesem Geschreibsel glauben. Das ist einfach falsch bzw. irreführend! |
Hatten wir schon öfter, dies habe ich bei der Suche nach "Benutzungspflicht" auf die Schnelle gefunden: http://www.triathlon-szene.de/forum/...utzungspflicht
Die Sau wird alle Woche wieder durchs Dorf getrieben. Du kannst die Schilder wegklagen, bis dahin musst du dich aber dran halten. Ansonten hat FinP des treffend ausgedrückt. |
upps
Tschuldigung für das Doppelpost (hab das andere Thema dazu leider nicht gefunden) und noch dazu mit falschen Infos von mir bzw. Infos die ich nicht richtig ausgewertet habe. :Nee: :Maso: Also am besten das Thema gleich wieder vergraben und löschen.. |
Du kannst da nichts dafür - es ist aber immer wieder erschreckend, wie unreflektiert Reporter ihre Meinungs- und Informationsmacht ausnutzen, weil sie zu faul für eine anständige Recherche sind.
Wenn die Artikel gut recherchiert wären, dann würden die meisten Zeitungen nur eine Seite pro Ausgabe benötigen. Und die würde zur Hälfte aus Gegendarstellungen bestehen. |
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Hatte mich letzte Woche auch mal wieder gefragt, wie der aktuelle Stand ist. War etwas unterinformiert ... |
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:Cheese: Ich hatte letztes Jahr mal einen Artikel aufgeschnappt, inkl. Statistik wieviel Prozent der Arbeitszeit der Durchschnittsjournalist noch für Recherche aufwenden kann. Ich hab' die genaue Zahl gerade nicht parat ... aber falls du jetzt einfach mal "ins Blaue hinein schätzt", kannste die Zahl im Anschluß wahrscheinlich etwa durch zehn oder zwanzig teilen ... :Lachen2: Das Zeit-Magazin titelt aktuell auch gerade mit "Was wir Journalisten anrichten" ... Hab allerdings nicht mehr als den Titel im Vorbeigehen gelesen ... |
Ich entdecke immer Schilder an Radwegen: Radwegschäden. Den Radweg muss ich doch dann nicht benutzen?!
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Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.
Immer daran denken: Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist. Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist. |
Hab da mal ne Frage, wenns die Diskussion gerade schon gibt.
Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt. Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist. Grüße Dolly-2k |
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Soviel zum Thema " halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren" |
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Auch hat ein Kumpel sich mal mit einem Polizisten gestritten, ob der Radweg nun mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist oder nicht. Ja, wenn ein Schild da steht, dann steht da ein Schild. Wann wird die Kennzeichnung aber aufgehoben??? Mein Kumpel fuhr auf der Straße, Radweg war vorhanden, und ein paar Meter weiter hinten auch ein blaues Radschild. In dem Teil wo er "erwischt" wurde, hat er aber eine Seitenstraße, also eine T-Kreuzung passiert und ist weiter gerade aus gefahren, und war darum der Meinung, dass das blaue Schild aufgehoben wurde, da nach der T-Kreuzung keine weiteres Schild aufgestellt wurde. Zwar ging das nicht vor Gericht, aber letzten Endes hat der Polizist keine Lust mehr auf die Diskussion gehabt, und hat meinen Kumpel auf der Straße weiter fahren lassen. Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau! :Cheese: |
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.
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Es gibt im Endeffekt nur vier Lösungmöglichkeiten: 1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden. 2. Gegen die konkrete Radwegsbeschilderung vorgehen. 3. Gegen die aktuelle Gesetzeslage demokratisch vorgehen. dies halte ich für unmöglich, da die meisten Fahrradwegnutzer es einfach anders sehen ("Was, Du bist gegen Radwege?") 4. Es sportlich nehmen und die 10 Euro zahlen, wenn man erwischt wird. |
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Aber nun nochmal im Ernst : Muß ich ausgeschilderte, aber unzumutbare Radwege benutzen ? Daß bzgl. der Zumutbarkeit erst im Nachhinein der Richter entscheidet, ist klar. Der "gangbare Weg", vor (Nicht-)Benutzung die richterliche Entscheidung zu provozieren, ist auch klar ... Was ist, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze, der Richter bestätigt (im Nachhinein) die Unzumutbarkeit. Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ? Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ? |
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Und klar entscheidet man das auch selber und der Polizist. Man selber ob man den Radweg nutzt oder nicht und der Polizist ob er dir für die Nichtbenutzung ein Knöllchen verpasst oder nicht. Oder die Behörde wenn du Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichst oder Einspruch gegen ein Bußgeld. Die lieben Autofahr... äh Richter kommen später wenn man sich vorher nicht einig wird. |
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Aber was ist wieder "offensichtlich"? :Maso: Vor Gericht und auf hoher See ... |
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:Lachen2: |
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Wenn Du Dir mit der Exekutive einig wirst, dann gibt es ja kein Problem. Beispiel: Polizist: Warum fahren sie nicht auf dem Radweg? Radfahrer: Ist unzumutbar, weil ... Polizist: Ok, das sehe ich ein. Ich werde sofort mit Blaulicht zur Verwaltung düsen und für eine Beseitigung der Unzumutbarkeit sorgen. So wäre es natürlich ideal. Realistischer ist aber: Polizist: Ey, Du Hippie: Für Leute wie Dich haben wir in Deutschland Radwege! Radfahrer: Da kann ich mit meinen dünnen Reifen aber nicht 40 fahren! Polizist: Dann musst Du halt langsamer auf den Radweg. Radfahrer: Das geht aber auch nicht! Außerdem Duze ich Sie auch nicht! Polizist: Dann musst Du schieben! Auf die Straße darfst Du nicht. Das macht 10 Euro! Radfahrer: Oh, das ist gemein! Sie Nazi! . . . Polizist: Wo sind eigentlich ihre Pedalreflektoren und die Klingel? :Cheese: |
Meine Erfahrung sah bisher so aus:
Polizeiauto fährt neben mir, Fenster geht runter: Polizist "Sie sind aber fix unterwegs" Ich "ja, schon, Training halt" Polizist "Für was trainieren sie?" *schonlangeschlangehinterunsundkeinerhupt* ... Polizist "Ah, schön, viel Erfolg dann noch" ... :Lachen2: In den meisten Fällen wissen die Herren in den blau-silber Autos selber dass die meisten Radwege gar nicht ausgeschildert werden dürften und ahnden Verstöße gegen die Nutzungspflicht gar nicht erst. Wie viele Polizeiautos schon an mir vorbeifuhren obwohl ich nicht auf dem Radweg war ... :) |
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Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch ! |
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Da würde ich es im Zweifel eher auf 45er-Intervalle durch die Seitenstraßen anlegen ... :cool: An diese sinnlosen Frühlings-Schikanier-Geldeintreiber-Radkontrollen will ich gerade gar nicht denken ... :Kotz: Schlimmer sind ja die selbsternannten Hilfsheriffs im Umland. Da würde ich gerne nüchtern auf die Gesetzeslage verweisen können ... Und dann gibt es da noch diese anderen ... :-(( ... für die ich mir jedes Jahr wieder fest vornehme, eine Knarre in die Aerobars zu bauen ... ![]() |
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"Wenn ein Schild da ist, muss ich ihn auch benutzen. Es sei denn, dass 1. der Weg nicht straßenbegleitend ist. 2. der Weg nicht zumutbar ist." Sowohl über 1. als auch 2. lässt sich an konkreten Fällen jeweils trefflich streiten. Entscheiden tut bei Uneinigkeit der Richter. Für mich ist die Zumutbarkeitsgrenze eine ganz andere als für einen normalen Radfahrer, der mal zum Brötchenholen sein Baumarktfahrrad unaufgepumpt über die Bordsteine prügelt. Dieses Urteil, das immer wieder durch die Gazetten wabert, hat diese obige Punkte allerdings nicht zum Thema, sondern folgendes: Wann darf die Verwaltung einen Radweg benutzungspflichtig machen. Dafür sind allerdings andere Kriterien zu berücksichtigen als eine reine Zumutbarkeitserwägung. |
Danke für die Infos ... :Huhu:
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Moin,
bei diesen ganzen Radwegdiskussionen mache ich mir eigentlich um die Ordnungshüter die geringsten Sorgen: Die sind auch "nur" Menschen, d,h. man kann mit ihnen freundlich und vernünftig reden. Und sie haben i.d.R. wichtigeres zu tun, als außerhalb geschlossener Ortschaften widerrechtlich auf der Straße fahrende Rennradler zu jagen. Sorgen mache ich mir um um die selbsternannten Hilfssherriffe, die einen durch Abdrängmanöver u.ä. mal zeigen wollen wo's lang geht. Und um den Fall der Fälle: Wenns dann doch mal gekracht hat, womöglich mit Verletzungen bei mir, stehe ich sicher ganz schön blöd da, wenn ich nicht auf dem Radweg gefahren bin!... Für die Gegenden mit viel Verkehr und miesen Radwegen, wo ich jetzt öfter lang muss, habe ich neuerdings eine LRS mit einem Satz Schwalbe Marathon Plus in 25mm Breite (@neonhelm: Super Tipp, Danke! :Huhu: ). Die rollen auch bei sehr besch.. eidenem Untergrund noch richtig gut (OK, das würden viele ander 25mm Reifen wahrscheinlich auch;-) aber ich habe da eben keine Sorge mehr, dass ich mir die Reifen perforiere, auch wenn ich mal über den einen oder anderen Feldweg abkürze. Die Dinger sind natürlich richtig massiv, aber fürs Training ist das ja eigentlich nur gut ;) Viele Grüße, Christian |
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Ob Du damit durchkommst... |
Man muss vor allem präzise formulieren:
Sind diese Schilder an einem Radweg zulässig? Ja! Warum auch nicht? Muss ich diesen Radweg benutzen? Nein! Zur Benutzungspflicht: Ist der Radweg straßenbegleitend? Das hängt vom Einzelfall ab, die Vorfahrtsregelung kann ein Hinweis für oder gegen dies sein. Ist der Radweg benutzungspflichtig? Wenn ein blaues Schild hängt und die zweite Frage mit "ja" beantwortet wurde. Muss ich den als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg benutzen? Ja, es sei denn, er ist unzumutbar. |
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