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-   -   Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17772)

Lucy89 02.03.2011 23:30

Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren?
 
Hallo,
ich hab ein bisschen Angst beim radfahren, denn 1. bin ich oft allein unterwegs, 2. bin ich schonmal aus Versehen auf eine Kraftfahrstraße geraten und 3. sind manche Straßen schon gruselig.
Hier gibt es aber auch viele Landstraßen, die einen Radweg haben, den ich allerdings nur ungern benutze (Risse im Boden, Laub, Äste...). An diesen Straßen ist meistens 70 als Tempolimit. Was mach ich dann da, bis jetzt bin ich meist auf der Straße gefahren, aber mulmig war mir schon...
Dann gibt es ja Bundesstraßen, dann noch solche wie L242 oder so. Gibt es welche, auf denen man prinzipiell nicht fahren darf?
Bin völlig unwissend...

Danke!
Lg, Lucy

Volkeree 02.03.2011 23:35

- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten

Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.

Lucy89 02.03.2011 23:37

Woran erkennt man, die BenutzungsPFLICHT eines Radweges?
Am liebsten mag ich, wenn auf der Straße einfach ien Streifen für Radfahrer abgetrennt ist =)

FinP 02.03.2011 23:40

Am blauen Lolli, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Sonst nicht.

Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" sind dementsprechend nicht benutzungspflichtig.

Lucy89 02.03.2011 23:41

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543180)
Am blauen Lolli, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Sonst nicht.

Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" sind dementsprechend nicht benutzungspflichtig.

Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...

FinP 02.03.2011 23:42

Tja, das musst Du mit Deinem Gewissen ausmachen.

sybenwurz 02.03.2011 23:45

Also, hier darfste nicht:






Volkeree 02.03.2011 23:47

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543182)
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...

Mach dir da mal keine Sorgen, das machen die meisten Rennradfahrer.

Volkeree 02.03.2011 23:48

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 543185)
Also, hier darfste nicht:


Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

Lucy89 02.03.2011 23:50

Danke euch.
Freue mich auf die RTF's, da fahren dann alle wieder auf der Straße und es fällt nicht auf :)
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??

powermanpapa 02.03.2011 23:51

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543187)
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

vor IM FFM waren zwei genau dort unterwegs :-)
aber wenigstens auf der ---Standspur--:Cheese:

ironlollo 02.03.2011 23:55

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543187)
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

Dann dürfte ich schonmal im Radio gewesen sein :Cheese:

aRa 02.03.2011 23:59

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543175)
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten

Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.

Hey,

prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.

Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!

Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!

FinP 03.03.2011 00:01

Zitat:

Zitat von aRa (Beitrag 543201)
Hey,

prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.

Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!
In Österreich oder der Schweiz mag das anders sein.
Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!

Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.

In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.

Klugschnacker 03.03.2011 00:01

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543169)
Bin völlig unwissend...

Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.

Grüße,
Arne

FinP 03.03.2011 00:03

Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.

Kässpätzle 03.03.2011 00:04

Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:

FinP 03.03.2011 00:05

Aber dafür brauchst Du Dich innerorts nicht unbedingt an die 50 halten. :Cheese:

powermanpapa 03.03.2011 00:06

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543209)
Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.

so ein Arschloch habe ich vorgestern wieder gesehen

der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen

NBer 03.03.2011 00:10

gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?

LidlRacer 03.03.2011 00:12

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 543221)
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?

Nein.

FinP 03.03.2011 00:13

NEIN!

Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht.

Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.

Lucy89 03.03.2011 00:15

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 543206)
Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.

Grüße,
Arne

Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.

FinP 03.03.2011 00:17

Sorry. Bullshit!

Die Frage ist eindeutig geklärt.

be fast 03.03.2011 00:20

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 543185)
Also, hier darfste nicht:






http://www.youtube.com/watch?v=MXGNUQEThtY

aRa 03.03.2011 01:47

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543204)
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.

In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.

Das ist nicht so Humbug!!!

erkundig dich mal bevor du hier angreifend wirst mit bullshit etc...

Zitat:

Ausnahmen von der Benutzungspflicht

Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

1. straßenbegleitend,
2. benutzbar und
3. zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.

FinP 03.03.2011 08:21

Lies Deinen Text nochmal, wenn Du mir dann noch nicht zustimmst, dann lies ihn ein weiteres mal.

Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann schlag mal "benutzbar" und "zumutbar" in einem entsprechenden Kommentar.

Ich bleibe dabei:
Keine Benutzungspflicht für Rennrad: Humbug.
Unklare Rechtslage: Bullshit. (was nicht bedeutet, dass ich die Regeln gut finde...)

Noiram 03.03.2011 08:43

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543182)
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...

Geht mir auch oft so

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543186)
Mach dir da mal keine Sorgen, das machen die meisten Rennradfahrer.

Hab ich auch schon bemerkt...

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543189)
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??

EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543268)
"benutzbar" und "zumutbar"

Wie wird das genau definiert?

LG
Marion:Huhu:

Chri73 03.03.2011 08:58

Also das hier http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Re...-FA-Radverkehr hat mir zu einer auffrischenden Übersicht verholfen.

Was natürlich noch nicht benutzbar und zumutbar definiert...

drullse 03.03.2011 09:16

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543230)
Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.

Also hat Arne doppelt Recht: ich gehe mal davon aus, dass Du einen Führerschein besitzt udn somit die STVO kennen solltest. Mehr muss man eigentlich nicht dazu sagen... :Nee:

Noiram 03.03.2011 09:59

Was mich am meisten nervt sind die Autofahrer, die mit Hupen, aus dem Fenster brüllen oder mit der Faust drohend auf Radwege aufmerksam machen - die aber durch Schlaglöcher, Äste etc. unbefahrbar sind.

Wie schöööööööööööööön ist das doch auf Mallorca!!! Da hab ich erlebt, dass Autofahrer minutenlang geduldig hinter einem bleiben weil man den Berg hochkurbelt und sie nicht überholen können.
Haaach erholsam!


In den USA (zumindest Miami) habe ich nie Radwege gesehen. Mein damaliger Partner wollte unbedingt auf dem Gehweg fahren -was ich nicht ratsam fand. Ich denke man muss sich eher wie ein Auto benehmen, damit die radungewohnten Amis einen einzuordnen wissen.

Und so war es auch... wir überquerten eine Straße, mein Partner machte keinen Schulterblick und ich sah es kommen.... natürlich bog eine Dame rechts ab und es knallte...
Dagegen hatten wir auf einer mehrspurigen Straße zwischen Miami und Key Biscaine überhaupt keine Probleme. Man wurde als normaler Verkehrsteilnehmer angesehen.

Hier im Harz sind die Autofahrer recht gnatzig, ungeduldig, genervt u.s.w..
Ich sehe daher zu über die Dörfer zu fahren wo wenig Autos unterwegs sind. Allerdings rasen die wenigen die dort dann fahren total extrem...

Rennrad fahre ich daher draußen echt nur bei schönem Wetter und nicht bei Nässe, starkem Wind oder wenn noch andere Störungsfaktoren dazukommen. Dann doch lieber mal Rolle oder Ergometer ... wenn es JETZT inzwischen auch nervt.
Aber draußen fallen mir bei minus 5 Grad (aktuell) noch die Finger ab - egal bei welchen Handschuhen.

LG
Marion

Rhing 03.03.2011 10:11

Zitat:

Zitat von Noiram (Beitrag 543277)
EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.

Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.

Ausdauerjunkie 03.03.2011 10:16

Zitat:

Zitat von powermanpapa (Beitrag 543219)
so ein Arschloch habe ich vorgestern wieder gesehen

der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen

Hey pmp,

benutzt du deine Ausdrücke auch im normalem Leben, zu Hause und so, oder nur hier?

JF1000 03.03.2011 10:36

Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...



Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543204)
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.

In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.


Steffko 03.03.2011 10:36

Zitat:

Zitat von Kässpätzle (Beitrag 543213)
Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:

Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.

Rhing hat es glaube ich so beschrieben wie es (leider) ist. Ich ziehe auch selbiges Fazit daraus.

Und in der Stadt, immer lieber auf dem Fußweg als auf anderen "falschen" Wegen (zB Radweg auf der falschen Seite), das ist am billigsten falls einem mal jemand mit nem Straftzettel vor das Bike springt.

Grüße.

Steffko 03.03.2011 10:38

Zitat:

Zitat von JF1000 (Beitrag 543346)
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...

Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO

Volkeree 03.03.2011 10:41

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 543335)
Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.

Damit dürfte zu dem Thema fast alles gesagt sein.

Ob ich ein Ticket zahlen würde, würde ich vom Einzelfall abhängig machen. Manchmal geht es nun wirklich nicht. Meistens wollen wir halt nur nicht.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering.
Oder wer musste schon mal eins zahlen?
Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten.

drullse 03.03.2011 10:44

Zitat:

Zitat von Steffko (Beitrag 543349)
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.

Ist doch auch so. Gefährdungshaftung ist das Stichwort (§ 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz).

Rhing 03.03.2011 11:04

Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.

Volkeree 03.03.2011 11:17

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 543367)
Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.

.... und wieder volle Zustimmung.....


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