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Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren?
Hallo,
ich hab ein bisschen Angst beim radfahren, denn 1. bin ich oft allein unterwegs, 2. bin ich schonmal aus Versehen auf eine Kraftfahrstraße geraten und 3. sind manche Straßen schon gruselig. Hier gibt es aber auch viele Landstraßen, die einen Radweg haben, den ich allerdings nur ungern benutze (Risse im Boden, Laub, Äste...). An diesen Straßen ist meistens 70 als Tempolimit. Was mach ich dann da, bis jetzt bin ich meist auf der Straße gefahren, aber mulmig war mir schon... Dann gibt es ja Bundesstraßen, dann noch solche wie L242 oder so. Gibt es welche, auf denen man prinzipiell nicht fahren darf? Bin völlig unwissend... Danke! Lg, Lucy |
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin) - Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin) - wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich. |
Woran erkennt man, die BenutzungsPFLICHT eines Radweges?
Am liebsten mag ich, wenn auf der Straße einfach ien Streifen für Radfahrer abgetrennt ist =) |
Am blauen Lolli, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Sonst nicht.
Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" sind dementsprechend nicht benutzungspflichtig. |
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Tja, das musst Du mit Deinem Gewissen ausmachen.
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Also, hier darfste nicht:
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Danke euch.
Freue mich auf die RTF's, da fahren dann alle wieder auf der Straße und es fällt nicht auf :) Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist?? |
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aber wenigstens auf der ---Standspur--:Cheese: |
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prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist. Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird. Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht! Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?! |
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Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal. In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein. |
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Grüße, Arne |
Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.
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Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:
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Aber dafür brauchst Du Dich innerorts nicht unbedingt an die 50 halten. :Cheese:
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der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen |
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
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NEIN!
Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht. Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. |
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Sorry. Bullshit!
Die Frage ist eindeutig geklärt. |
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erkundig dich mal bevor du hier angreifend wirst mit bullshit etc... Zitat:
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Lies Deinen Text nochmal, wenn Du mir dann noch nicht zustimmst, dann lies ihn ein weiteres mal.
Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann schlag mal "benutzbar" und "zumutbar" in einem entsprechenden Kommentar. Ich bleibe dabei: Keine Benutzungspflicht für Rennrad: Humbug. Unklare Rechtslage: Bullshit. (was nicht bedeutet, dass ich die Regeln gut finde...) |
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Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl. Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin. Zitat:
LG Marion:Huhu: |
Also das hier http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Re...-FA-Radverkehr hat mir zu einer auffrischenden Übersicht verholfen.
Was natürlich noch nicht benutzbar und zumutbar definiert... |
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Was mich am meisten nervt sind die Autofahrer, die mit Hupen, aus dem Fenster brüllen oder mit der Faust drohend auf Radwege aufmerksam machen - die aber durch Schlaglöcher, Äste etc. unbefahrbar sind.
Wie schöööööööööööööön ist das doch auf Mallorca!!! Da hab ich erlebt, dass Autofahrer minutenlang geduldig hinter einem bleiben weil man den Berg hochkurbelt und sie nicht überholen können. Haaach erholsam! In den USA (zumindest Miami) habe ich nie Radwege gesehen. Mein damaliger Partner wollte unbedingt auf dem Gehweg fahren -was ich nicht ratsam fand. Ich denke man muss sich eher wie ein Auto benehmen, damit die radungewohnten Amis einen einzuordnen wissen. Und so war es auch... wir überquerten eine Straße, mein Partner machte keinen Schulterblick und ich sah es kommen.... natürlich bog eine Dame rechts ab und es knallte... Dagegen hatten wir auf einer mehrspurigen Straße zwischen Miami und Key Biscaine überhaupt keine Probleme. Man wurde als normaler Verkehrsteilnehmer angesehen. Hier im Harz sind die Autofahrer recht gnatzig, ungeduldig, genervt u.s.w.. Ich sehe daher zu über die Dörfer zu fahren wo wenig Autos unterwegs sind. Allerdings rasen die wenigen die dort dann fahren total extrem... Rennrad fahre ich daher draußen echt nur bei schönem Wetter und nicht bei Nässe, starkem Wind oder wenn noch andere Störungsfaktoren dazukommen. Dann doch lieber mal Rolle oder Ergometer ... wenn es JETZT inzwischen auch nervt. Aber draußen fallen mir bei minus 5 Grad (aktuell) noch die Finger ab - egal bei welchen Handschuhen. LG Marion |
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§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO. Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema. Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen. |
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benutzt du deine Ausdrücke auch im normalem Leben, zu Hause und so, oder nur hier? |
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand... Zitat:
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Rhing hat es glaube ich so beschrieben wie es (leider) ist. Ich ziehe auch selbiges Fazit daraus. Und in der Stadt, immer lieber auf dem Fußweg als auf anderen "falschen" Wegen (zB Radweg auf der falschen Seite), das ist am billigsten falls einem mal jemand mit nem Straftzettel vor das Bike springt. Grüße. |
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Ich werd noch bekloppt hier oO |
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Ob ich ein Ticket zahlen würde, würde ich vom Einzelfall abhängig machen. Manchmal geht es nun wirklich nicht. Meistens wollen wir halt nur nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering. Oder wer musste schon mal eins zahlen? Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten. |
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Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre. |
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