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DieAndy 18.11.2010 21:19

Freie Fahrt für freie Radler
 
Endlich ist es offiziell:ab auf die Straße mit uns - wer will schon auf holprige Radwege gezwungen werden? :Huhu:

Colt 18.11.2010 21:36

Find ich gut! :Blumen:
Es ist schon manchmal wirklich ein Witz, was alles als Fahrradweg dienen soll! :Nee:

roadrunner 18.11.2010 21:39

Zitat:

Zitat von Colt (Beitrag 491622)
Find ich gut! :Blumen:
Es ist schon manchmal wirklich ein Witz, was alles als Fahrradweg dienen soll! :Nee:

DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:

Colt 18.11.2010 21:51

Nicht nur denen, sondern auch den "Schlafmützen" bei der Stadtverwaltung.

Bei uns ist das echt ne Zumutung.

Ich bin ja für James-Bond-Features am Fahrrad. :Cheese:

roadrunner 18.11.2010 21:53

den link einfach in die SV mailen, und da an alle:Lachen2:
Dann müssen wirs nur noch schaffen das die das lesen:Cheese: :Cheese: :Cheese:

roadrunner 18.11.2010 21:53

doppelt...

barbossa 18.11.2010 21:54

Ausdrucken, einschweißen, mitführen!
Wurde auch Zeit.
"Den" Autofahrern wird man das nie beibringen können.
:Cheese:

FinP 18.11.2010 22:02

Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.

Radwege dürfen nur unter bestimmten Gründen als benutzungspflichtig deklariert werden. Wenn dann aber ein Blauschild vorhanden ist, dann ist dieser benutzungspflichtig.
Wem das nicht passt, muss sich halt mit der Verwaltung anlegen, bis diese das Schild wieder abhängt. Ein Regensburger hat diesen Weg beschritten und evtl. ein (!) Schild entfernen können.
Tropfen auf den heißen Stein.

Dass nicht jeder Asphaltstreifen als benutzungspflichtiger Radweg ausgezeichnet werden darf, wird von den meisten Verwaltungen einfach herzlich ignoriert - die Unterhaltskosten zahlt dann nämlich oft jemand anderes...

Leider gibt es keine echte Radfahrerlobby, die das Fahrrad als Verkehrsmittel und nicht nur als Vergnügungsfahrzeug darstellt.

fitschigogeler 18.11.2010 22:05

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491654)
Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.

Aha, wusste ich nicht.

Ab heute wird zurückgehupt!

CHA23 18.11.2010 22:06

Sorry Leute, erst lesen, dann posten!

Das Urteil so ist nicht neu, nur jetzt nochmals bestätigt und sagt nur, dass für eine Benutzungspflicht eine Gefährdung gegeben sein muss.

Das sagt absolut nichts darüber aus, dass gefährliche Radwege nicht benutzt werden müssen! Leider.

Im Klartext: Steht da ein blaues Schild, haben wir das grundsätzlich zu befolgen. Die Städte und Gemeinden müssten (!) sich über das Aufstellen der Schilder Gedanken machen.
Bei einer Verwarnung (die rechtens ist, sofern das blaue Schild steht) könnte man nun aber mit höheren Erfolgsaussichten Einspruch einlegen.
Ich denke aber, dass es hier fast nur um Stadtverkehr gehen wird. Überlandstrassen dürften aufgrund der Geschwindigkeiten nahezu per se als gefährdend eingestuft werden. Blöd!

FinP 18.11.2010 22:10

Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Radfahrer wissen, wo sie fahren dürfen/müssen.

1. Es gibt in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht.
2. Man darf nicht auf Bürgersteigen fahren, es sei denn, man ist ein Kind. Dann muss (!) man auf dem Bürgersteig fahren. Ausnahme: Der Fußweg ist durch ein angehängtes Zusatzschild für Radfahrer freigeben. Es handelt sich dann weiterhin um einen Fußweg und nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg!
3. Wenn eine Verwaltung meint, dass eine Straße besonders gefährlich ist, dann darf sie einen BEGLEITENDEN Radweg als benutzungspflichtig ausschildern. Dieser muss von Radfahrer benutzt werden. Ohne wenn und aber (es sei denn extreme Ausnahmen, die dann aber ein Schieben des Rades als ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich machen).
4. Wege, die keine Straße begleiten, und dennoch ein blaues "ben.pfl. Fahrradweg"-Schild tragen, sind eigentlich Schwachsinn, da sie nicht benutzungspflichtig sein können. Das Schild soll dann wohl eher Autofahrer abhalten oder irgendwie auf Fahrradfahrer einladend wirken...

[Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.]

Das Gericht hat nun nur darüber entschieden, dass die Regensburger einen Weg als benutzungspflichtig gekennzeichnet haben, der die Erfordernisse hierfür nicht erfüllt. Nicht mehr.

HeinB 18.11.2010 22:23

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491667)
[Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.]

Quatsch, widerspricht sich eindeutig. Erklären, bitte.

FinP 18.11.2010 22:30

Ein Radweg darfst Du benutzen, musst es aber nicht.

Wenn ein Radweg allerdings ein Blauschild bekommt, dann wird er benutzungspflichtig. Du darfst dann nicht mehr auf der Straße fahren.

"Normaler" Radweg: Nicht benutzungspflichtig.
"Benutzungspflichtiger" Radweg: Benutzungspflichtig.

Leider ist gängige Praxis, alle Radwege mit Blauschild zu versehen und diese dadurch benutzungspflichtig zu machen. Dies ist vom Gesetzgeber und Bundesregierung aber so nicht (offiziell) beabsichtigt.*

* Interessant dazu die Aussage vom Staatssekträr Kasparick zu Radwegen:

Zitat:

Zitat von Bundesregierung
Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall.
Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt.


Thorsten 18.11.2010 22:45

Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg :confused:?

kowolff 18.11.2010 22:47

rennrad = fahrrad?
 
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

FinP 18.11.2010 22:51

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 491743)
Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg :confused:?

Die Frage ist uninteressant. Interessant ist die Frage:
Wie erkenne ich einen benutzungspflichtigen Radweg?
Antwort: Durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241.

Nur ein Radweg mit einem dieser Schilder ist benutzungspflichtig.

„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).

Zitat:

Zitat von kowolff (Beitrag 491747)
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Es gibt für Rennräder keine Ausnahme von der Benutzungspflicht.
In anderen Ländern wird dies anders gehandhabt.
Schutzbleche sind weder ein Indikator für Rennrad ja/nein, noch überhaupt ein vorgeschriebenes Ausstattungsmerkmal - im Gegensatz zu Klingel, Reflektoren etc..
(Oder war das ein ganz trockener Witz?)

Meik 18.11.2010 23:03

Zitat:

Zitat von kowolff (Beitrag 491747)
nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt

Ein Rennrad ist per Definition ein Fahrrad - und sei froh dass es so ist. Sportgeräte haben auf der Straße nicht das geringste verloren, siehe z.B. die langjährige Diskussion wo Inline-Skater fahren dürfen. Nach StVO eigentlich nirgendwo!

Um ein Radwegschild wegzubekommen braucht es keine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Benutzungspflicht muss begründet werden, diese Begründung muss eine Stadt auf Anfrage liefern. Kann sie das nicht einfach Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichen.

Die meisten Städte verzichten auf Nachfrage aber darauf die Benutzungspflicht zu kontrollieren, das gibt für die nämlich nur Ärger. Zur Benutzungspflicht gehört nicht nur die zumindest theoretische Gefahr auf der Straße sondern auch das Einhalten der Verwaltungsvorschriften die u.a. Mindestbreiten und eindeutige Führungen verlangen. Mittlerweile ist aber auch da angekommen dass abgesetzte Radwege eher eine zusätzliche Gefahr darstellen und es wird "angeraten" wenn möglich Radwegstreifen am Rand zu markieren und keine baulich getrennten Radwege zu bauen.

drullse 18.11.2010 23:04

Zitat:

Zitat von roadrunner (Beitrag 491625)
DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:

Tja - genau da ist das Problem. Ich könnte darüber grinsen, wenn ich nicht jeden Tag aufs Neue von irgendeinem benzinverseuchten Idioten so gefährdet werde, dass ich kurz vor dem Exitus bin. Denn diese Leute sind halt der Meinung, einen Radweg zu sehen, wo keiner ist und dann dem Radfahrer, der da dreisterweise auf IHREN Straßen (merke: wer KfZ-Steuer zahlt, dem gehört die Straße!) fährt mittels extrem engem Überholen zu nötigen, doch auf dem eigentlich gar nicht vorhandenen Radweg zu fahren.

Ehrlich gesagt habe ich schon nach den ersten wenigen Radeinheiten diesen Herbst schon keine Lust mehr, mich täglich diesen mutwilligen Gefährdungen meines Lebens auszusetzen und ernsthaft überlegt, mir eine Brille mit Kamera zu kaufen. Aber wer hat schon die Zeit, täglich Anzeigen zu erstatten?

drullse 18.11.2010 23:05

Zitat:

Zitat von kowolff (Beitrag 491747)
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

:Nee:

Geballtes Unwissen. Und wenn Radfahrer (ich unterstelle mal, Du bist einer) schon die Regeln nicht kennen, wie soll man das dann von den Autofahrern verlangen.

Thorsten 18.11.2010 23:09

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491753)
„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).

Also darf ich alles benutzen, was ich theoretisch befahren könnte und es mir nicht durch ein anderes Schild (wie das blaue "Fußweg-Schild") verboten ist und nicht auf den ersten Blick nach einer Straße aussieht. Und die Straße darf ich ja sowieso benutzen, wenn es dort keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt.

Letzten Endes bleibt alles beim Alten: Als Radfahrer fährt man da, wo man es für richtig hält und wenn man angehalten wird, versucht man sich rauszureden und kann jetzt noch damit drohen, dass man den Kollegen der Verwaltung eine Runde Feuer unterm Hintern machen werde. Vielleicht gibt dann irgendwann die Verwaltung eine Anweisung raus, dass die Polizei mal damit aufhören solle, weil da soviel unnötige Arbeit rauskommt und am Ende das Schild abgebaut werden muss :Lachen2:.

DieAndy 18.11.2010 23:25

Ja, is schon klar, dass sich nicht sofort etwas ändern wird. Und dass es das schon länger gibt.

Wenn es aber jetzt durch die Medien geht und verbreitet wird, werden die Gemeinden sich vielleicht doch hier oder da überlegen, ein Schild nicht zu setzen oder sogar zu entfernen.

Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:

Meik 18.11.2010 23:29

Zitat:

Zitat von DieAndy (Beitrag 491833)
Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:

Ich nicht, was gibt es schöneres als einen guten Radweg? :Huhu:

Guter Radweg, nicht den Müll der da manchmal ein Radwegeschild bekommt. :Nee:

Thorsten 18.11.2010 23:44

Zitat:

Zitat von DieAndy (Beitrag 491833)
Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:

Nee, so pauschal mache ih es nicht. Wenn der Radweg was taugt, benutze ich ihn gerne. Nur schlechte oder von Fußgängern überfüllte Radwege, die am besten noch plötzlich im Nirwana enden, meide ich lieber.

sNIKE 18.11.2010 23:51

Vielleicht ganz interessant zu dem Thema:
Risiko Radweg: Auf der Straße fährt es sich am sichersten

phonofreund 19.11.2010 00:08

Manchmal benütze ich Radwege, die gut in Schuß sind. Warum auch nicht?? Wenn es ungemütlich wird, fahre ich auf der Straße, dummerweise meist mit dem Ergebniss, was Drullse schon beschrieben hat. Habe aber gelernt zu ignorien. Es gibt nicht nur dumme Autofahrer, sondern auch noch blödere Radfahrer, die z.B. rote Ampeln "nicht sehen". Gar nicht mal so selten.......
Die sind dann der Maßstab und wir baden das eben aus. Sollten wir nicht alle mal locker mit uns umgehen, Autofahrer eingenommen?
Ach, was für ein Traum.............

sybenwurz 19.11.2010 01:01

Zitat:

Zitat von kowolff (Beitrag 491747)
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

Ach du dicke Schwalbe...!
Wo steht (nur ein Beispiel zu diesem von Unkenntnis nur so triefenden Beitrag), dass irgendwelche Räder mit Schutzblechen durch die Gegend gerollt werden müssen?
Also ich an deiner Stelle würde dieses Posting löschen...

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 491786)
merke: wer KfZ-Steuer zahlt, dem gehört die Straße!

Fahr mal bei nem "Critical Mass" mit.
Merke: wir sind kein Verkehrshindernis, wir sind der Verkehr!

hansnorbert 19.11.2010 01:33

ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

fällt mir noch ne frage ein: was ist ein kombinierter Rad und fußweg? wie muß die abgrenzung aussehen damit es kein kombinierter ist?

aber insgesamt halte ich die diskussion eh für müßig, da ich mich noch nie dran gehalten hab und noch nie probleme hatte (mit dem gesetz meine ich, mit bekloppten autofahrern schon:Cheese: )

dmnk 19.11.2010 01:34

ich weiss nicht, wie es bei euch so ist - hier in hamburg wurden seit der StVO novelle 2009 schon etliche unzumutbare oder rechtlich nicht zugelassene radwege entschildert.
d.h sie sind zwar baulich noch angelegt (pflasterfarbe / abgesenter bordstein / trennlinie zum gehweg..), aber eben einfach nicht mehr benutzungspflichtig
dummerweise wissen häufig nicht mal die vielradfahrer über das kleine geheimnis der blauen schilder bescheid, und quälen sich nach wie vor über zugeparkte, löchrige, verglaste 'radwege'..

ab auf die strasse mit euch! der radfahrer auf der strasse muss die regel werden, nicht dieausnahme - dann klappts irgendwann vielleicht auch mit den autofahrern..

sybenwurz 19.11.2010 01:37

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 491912)
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

Das iss beides vollkommen an den Haaren herbeigezogen.
Weder für das eine noch für das andere gibt oder gab es in Deutschland je ne rechtliche Grundlage.

LidlRacer 19.11.2010 01:54

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 491912)
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

Du solltest dringend Deinen Gerüchtelieferanten wechseln!

Und ich sollte mal drauf achten, ob hier schon Schilder verschwunden sind. Normalerweise nehme ich die nicht bewusst wahr ...

hansnorbert 19.11.2010 02:25

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 491917)
Du solltest dringend Deinen Gerüchtelieferanten wechseln!

:Cheese: wegen euch bekomme ich wieder zu wenig schlaf.

Nach §46 abs1 satz1 kann man wohl eine ausnahmegenehmigung beantragen, dazu soll ich mal beim bdr anfragen. also so ganz an den haaren herbei gezogen ist das VERMUTLICH nicht. :Lachen2: Aber die Erfolgsaussichten sind wohl gleich Null. HIER
Aber darum ging es ja nicht, es ging ja nur um die haare :Lachanfall:

außerdem fahre ich so wie so immer nur mit meinen ganzen freunden, dann sind wir über 16 Leute und dürfen sogar in zweierreihe fahren. Wenn ich mal 15 Freunde hätte :Cheese:

Mystic 19.11.2010 08:25

Hi Zusammen,

hat eigentlich jemand schon mal eine Knolle bekommen, weil er den Radweg nicht benutzt hat?
Ich würde mir gerne die Kohle in die Satteltasche stecken. ( bin Barzahler:Cheese: )
während der letzten 25t km habe ich das immer so gehalten, dass ich da fahre, wo ich meinder Meinung nach niemand anderen über die Maßen behindere, aber selber auch sicher und mit meiner Geschwindigkeit fahren kann. Radwegschilder ignoriere ich nicht mal:)
Auf meiner Feierabendrunde habe ich alles: Radweg, Bundesstraße mit Standspur, Stadtverkehr. wenn Radwege sauber sind und nicht zu voll nutze ich die, wenn nicht dann eben nicht.
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

FuXX 19.11.2010 08:54

Zitat:

Zitat von roadrunner (Beitrag 491625)
DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:

Genau, die werden natuerlich trotzdem wieder hupen und schimpfen. Aber egal, ich bin hier in Aachen eh nie Radwege gefahren, die sind lebensgefaehrlich.

schoppenhauer 19.11.2010 09:10

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 491912)
und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

In A zumindest gibt es für alle RR-Fahrer ein Straßenfahrgebot. Fährt man auf dem Radweg, sollte man sich in angepasster Geschwindigkeit bewegen. So oder so ähnlich....

Triathletin007 19.11.2010 09:12

Hustekuchen!

Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin.

Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.

Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile.

Nette Kollegen halt.

PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen.

goetzi 19.11.2010 09:32

"Ab auf die Strasse" ist doch nonsens. Bei der Dichte an autofahrenden Besserwisser habe ich wirklich Angst dass mich Autofahrer übersehen, ignorieren oder meine Geschwindigkeit unterschätzen.

Jede Woche mindestens 1 mal werde ich von Autofahrern ignoriert (und dies liegt wirklich nicht an meiner Beleuchtung). In vielen Fällen unterstelle ich einmal pure Absicht. Ist doch nur ein Radfahrer und somit zählt sein Leben höchstens nur halb so viel.... und außerdem ist auf dem Grünstreifen genügen Platz um auszuweichen.

Autofahrer juckt es doch nicht dass wir keine Knautschzone haben und bei jeder möglichen Feinberührung unser Leben auf dem Spiel steht. Daher bevorzuge ich, vor allem im Winter, einsame Feldwege statt Straßen, welche ich mit Ignoranten teilen muss.

FinP 19.11.2010 09:39

Solange Radfahrer als Belästigung wahrgenommen werden, wird sich nichts ändern.

Wir stören die Autofahrer, wir stören die Fußgänger.

Für die Verwaltung ist doch hauptsächlich das Kostenargument interessant. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist halt subventioniert und damit billiger als ein nicht benutzungspflichtiger. Desweiteren klingen ja "250 km Radweg in unserer Stadt" ja auch schön in der Werbebroschüre.

Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

FinP 19.11.2010 09:44

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 491973)
"Ab auf die Strasse" ist doch nonsens. Bei der Dichte an autofahrenden Besserwisser habe ich wirklich Angst dass mich Autofahrer übersehen, ignorieren oder meine Geschwindigkeit unterschätzen.

Es ist nur dann Nonsens, wenn es nur einzelne machen. Wenn alle (oder sehr viele) Radfahrer auf der Straße fahren, dann gewöhnen sich auch die Autofahrer daran, dass es zum normalen Bild gehört.

Ich persönlich habe mehr Angst davor, auf einem Radweg von einem unglücklichem Autofahrer unabsichtlich übersehen zu werden, als auf der Straße absichtlich umgemäht zu werden.

Wohne in einer angeblich radfahrerfreundlichen Stadt (Konstanz) und es gibt eigentlich keine einzige Fahrt mit dem Fahrrad durch die Stadt, in der ich nicht unabsichtlich von irgendwem gefährded werde und dies durch eigenes Verhalten vorausschauend kompensieren muss.

Und für Landstraßen eine kleine Merkregel: Wenn sie hupen, dann haben sie Euch zumindest gesehen...

marlaskate 19.11.2010 09:48

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491978)

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

Da bin ich mir bei manchen Radlern aber nicht so sicher. Habe es diesen Sommer wieder ein paar Mal erlebt: die Ampel ist rot, ich stehe schon (einige Sekunden), Auto steht auch schon, kommt von hinten eine "Hobby-Radlerin" und fährt, ohne mit der Wimper zu zucken, an uns vorbei einfach in die Kreuzung rein. Dass der Querverkehr gerade losfährt, wen interessiert's? Als ich sie an der nächsten Ampel ansprach, wurde sie eher frech. Und das war auf einer Straße ohne Radweg. Solange es solche Radler gibt, kann ich manchen Autofahrer auch verstehen, dass er einen Hass auf die Zweiräder schiebt. Und jetzt dazu, auf dem Uni-Gelände gehäuft auftretend: abends im Dunkeln, völlig unbeleuchtete Räder, Fahrer in dunkler Kleidung, die heizen wie die Bekloppten. Ich frage mich manchmal, ob eigentlich nur ich diejenige bin, die deren Aurenschein nicht wahrnimmt. :Nee:

FinP 19.11.2010 10:11

Genau das meine ich. Viele Radfahrer fahren so, als hätten sie Narrenfreiheit. Würden sie im Auto oder auf dem Moped sitzen, würden sie sich an die Regeln halten? Ja, wahrscheinlich.
Der Unterschied: Die einen werden als vollwertige Verkehrsteilnehmer auch in die Verantwortung genommen, die anderen nicht.
Wer in Städten mit vielen benutzungspflichtigen Radwegen die Verkehrsregeln nicht "für sich günstig" auslegt, der kommt mit dem Rad nicht an seinem Ziel an. Dies konditioniert halt auf generell etwas lockere Regelinterpretation.


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