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Freie Fahrt für freie Radler
Endlich ist es offiziell:ab auf die Straße mit uns - wer will schon auf holprige Radwege gezwungen werden? :Huhu:
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Find ich gut! :Blumen:
Es ist schon manchmal wirklich ein Witz, was alles als Fahrradweg dienen soll! :Nee: |
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Nicht nur denen, sondern auch den "Schlafmützen" bei der Stadtverwaltung.
Bei uns ist das echt ne Zumutung. Ich bin ja für James-Bond-Features am Fahrrad. :Cheese: |
den link einfach in die SV mailen, und da an alle:Lachen2:
Dann müssen wirs nur noch schaffen das die das lesen:Cheese: :Cheese: :Cheese: |
doppelt...
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Ausdrucken, einschweißen, mitführen!
Wurde auch Zeit. "Den" Autofahrern wird man das nie beibringen können. :Cheese: |
Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.
Radwege dürfen nur unter bestimmten Gründen als benutzungspflichtig deklariert werden. Wenn dann aber ein Blauschild vorhanden ist, dann ist dieser benutzungspflichtig. Wem das nicht passt, muss sich halt mit der Verwaltung anlegen, bis diese das Schild wieder abhängt. Ein Regensburger hat diesen Weg beschritten und evtl. ein (!) Schild entfernen können. Tropfen auf den heißen Stein. Dass nicht jeder Asphaltstreifen als benutzungspflichtiger Radweg ausgezeichnet werden darf, wird von den meisten Verwaltungen einfach herzlich ignoriert - die Unterhaltskosten zahlt dann nämlich oft jemand anderes... Leider gibt es keine echte Radfahrerlobby, die das Fahrrad als Verkehrsmittel und nicht nur als Vergnügungsfahrzeug darstellt. |
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Ab heute wird zurückgehupt! |
Sorry Leute, erst lesen, dann posten!
Das Urteil so ist nicht neu, nur jetzt nochmals bestätigt und sagt nur, dass für eine Benutzungspflicht eine Gefährdung gegeben sein muss. Das sagt absolut nichts darüber aus, dass gefährliche Radwege nicht benutzt werden müssen! Leider. Im Klartext: Steht da ein blaues Schild, haben wir das grundsätzlich zu befolgen. Die Städte und Gemeinden müssten (!) sich über das Aufstellen der Schilder Gedanken machen. Bei einer Verwarnung (die rechtens ist, sofern das blaue Schild steht) könnte man nun aber mit höheren Erfolgsaussichten Einspruch einlegen. Ich denke aber, dass es hier fast nur um Stadtverkehr gehen wird. Überlandstrassen dürften aufgrund der Geschwindigkeiten nahezu per se als gefährdend eingestuft werden. Blöd! |
Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Radfahrer wissen, wo sie fahren dürfen/müssen.
1. Es gibt in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht. 2. Man darf nicht auf Bürgersteigen fahren, es sei denn, man ist ein Kind. Dann muss (!) man auf dem Bürgersteig fahren. Ausnahme: Der Fußweg ist durch ein angehängtes Zusatzschild für Radfahrer freigeben. Es handelt sich dann weiterhin um einen Fußweg und nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg! 3. Wenn eine Verwaltung meint, dass eine Straße besonders gefährlich ist, dann darf sie einen BEGLEITENDEN Radweg als benutzungspflichtig ausschildern. Dieser muss von Radfahrer benutzt werden. Ohne wenn und aber (es sei denn extreme Ausnahmen, die dann aber ein Schieben des Rades als ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich machen). 4. Wege, die keine Straße begleiten, und dennoch ein blaues "ben.pfl. Fahrradweg"-Schild tragen, sind eigentlich Schwachsinn, da sie nicht benutzungspflichtig sein können. Das Schild soll dann wohl eher Autofahrer abhalten oder irgendwie auf Fahrradfahrer einladend wirken... [Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.] Das Gericht hat nun nur darüber entschieden, dass die Regensburger einen Weg als benutzungspflichtig gekennzeichnet haben, der die Erfordernisse hierfür nicht erfüllt. Nicht mehr. |
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Ein Radweg darfst Du benutzen, musst es aber nicht.
Wenn ein Radweg allerdings ein Blauschild bekommt, dann wird er benutzungspflichtig. Du darfst dann nicht mehr auf der Straße fahren. "Normaler" Radweg: Nicht benutzungspflichtig. "Benutzungspflichtiger" Radweg: Benutzungspflichtig. Leider ist gängige Praxis, alle Radwege mit Blauschild zu versehen und diese dadurch benutzungspflichtig zu machen. Dies ist vom Gesetzgeber und Bundesregierung aber so nicht (offiziell) beabsichtigt.* * Interessant dazu die Aussage vom Staatssekträr Kasparick zu Radwegen: Zitat:
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Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg :confused:?
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rennrad = fahrrad?
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).
Viele Grüße Kowolff |
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Wie erkenne ich einen benutzungspflichtigen Radweg? Antwort: Durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Nur ein Radweg mit einem dieser Schilder ist benutzungspflichtig. „Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön). Zitat:
In anderen Ländern wird dies anders gehandhabt. Schutzbleche sind weder ein Indikator für Rennrad ja/nein, noch überhaupt ein vorgeschriebenes Ausstattungsmerkmal - im Gegensatz zu Klingel, Reflektoren etc.. (Oder war das ein ganz trockener Witz?) |
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Um ein Radwegschild wegzubekommen braucht es keine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Benutzungspflicht muss begründet werden, diese Begründung muss eine Stadt auf Anfrage liefern. Kann sie das nicht einfach Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichen. Die meisten Städte verzichten auf Nachfrage aber darauf die Benutzungspflicht zu kontrollieren, das gibt für die nämlich nur Ärger. Zur Benutzungspflicht gehört nicht nur die zumindest theoretische Gefahr auf der Straße sondern auch das Einhalten der Verwaltungsvorschriften die u.a. Mindestbreiten und eindeutige Führungen verlangen. Mittlerweile ist aber auch da angekommen dass abgesetzte Radwege eher eine zusätzliche Gefahr darstellen und es wird "angeraten" wenn möglich Radwegstreifen am Rand zu markieren und keine baulich getrennten Radwege zu bauen. |
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Ehrlich gesagt habe ich schon nach den ersten wenigen Radeinheiten diesen Herbst schon keine Lust mehr, mich täglich diesen mutwilligen Gefährdungen meines Lebens auszusetzen und ernsthaft überlegt, mir eine Brille mit Kamera zu kaufen. Aber wer hat schon die Zeit, täglich Anzeigen zu erstatten? |
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Geballtes Unwissen. Und wenn Radfahrer (ich unterstelle mal, Du bist einer) schon die Regeln nicht kennen, wie soll man das dann von den Autofahrern verlangen. |
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Letzten Endes bleibt alles beim Alten: Als Radfahrer fährt man da, wo man es für richtig hält und wenn man angehalten wird, versucht man sich rauszureden und kann jetzt noch damit drohen, dass man den Kollegen der Verwaltung eine Runde Feuer unterm Hintern machen werde. Vielleicht gibt dann irgendwann die Verwaltung eine Anweisung raus, dass die Polizei mal damit aufhören solle, weil da soviel unnötige Arbeit rauskommt und am Ende das Schild abgebaut werden muss :Lachen2:. |
Ja, is schon klar, dass sich nicht sofort etwas ändern wird. Und dass es das schon länger gibt.
Wenn es aber jetzt durch die Medien geht und verbreitet wird, werden die Gemeinden sich vielleicht doch hier oder da überlegen, ein Schild nicht zu setzen oder sogar zu entfernen. Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen: |
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Guter Radweg, nicht den Müll der da manchmal ein Radwegeschild bekommt. :Nee: |
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Vielleicht ganz interessant zu dem Thema:
Risiko Radweg: Auf der Straße fährt es sich am sichersten |
Manchmal benütze ich Radwege, die gut in Schuß sind. Warum auch nicht?? Wenn es ungemütlich wird, fahre ich auf der Straße, dummerweise meist mit dem Ergebniss, was Drullse schon beschrieben hat. Habe aber gelernt zu ignorien. Es gibt nicht nur dumme Autofahrer, sondern auch noch blödere Radfahrer, die z.B. rote Ampeln "nicht sehen". Gar nicht mal so selten.......
Die sind dann der Maßstab und wir baden das eben aus. Sollten wir nicht alle mal locker mit uns umgehen, Autofahrer eingenommen? Ach, was für ein Traum............. |
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Wo steht (nur ein Beispiel zu diesem von Unkenntnis nur so triefenden Beitrag), dass irgendwelche Räder mit Schutzblechen durch die Gegend gerollt werden müssen? Also ich an deiner Stelle würde dieses Posting löschen... Zitat:
Merke: wir sind kein Verkehrshindernis, wir sind der Verkehr! |
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?
und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen. fällt mir noch ne frage ein: was ist ein kombinierter Rad und fußweg? wie muß die abgrenzung aussehen damit es kein kombinierter ist? aber insgesamt halte ich die diskussion eh für müßig, da ich mich noch nie dran gehalten hab und noch nie probleme hatte (mit dem gesetz meine ich, mit bekloppten autofahrern schon:Cheese: ) |
ich weiss nicht, wie es bei euch so ist - hier in hamburg wurden seit der StVO novelle 2009 schon etliche unzumutbare oder rechtlich nicht zugelassene radwege entschildert.
d.h sie sind zwar baulich noch angelegt (pflasterfarbe / abgesenter bordstein / trennlinie zum gehweg..), aber eben einfach nicht mehr benutzungspflichtig dummerweise wissen häufig nicht mal die vielradfahrer über das kleine geheimnis der blauen schilder bescheid, und quälen sich nach wie vor über zugeparkte, löchrige, verglaste 'radwege'.. ab auf die strasse mit euch! der radfahrer auf der strasse muss die regel werden, nicht dieausnahme - dann klappts irgendwann vielleicht auch mit den autofahrern.. |
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Weder für das eine noch für das andere gibt oder gab es in Deutschland je ne rechtliche Grundlage. |
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Und ich sollte mal drauf achten, ob hier schon Schilder verschwunden sind. Normalerweise nehme ich die nicht bewusst wahr ... |
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Nach §46 abs1 satz1 kann man wohl eine ausnahmegenehmigung beantragen, dazu soll ich mal beim bdr anfragen. also so ganz an den haaren herbei gezogen ist das VERMUTLICH nicht. :Lachen2: Aber die Erfolgsaussichten sind wohl gleich Null. HIER Aber darum ging es ja nicht, es ging ja nur um die haare :Lachanfall: außerdem fahre ich so wie so immer nur mit meinen ganzen freunden, dann sind wir über 16 Leute und dürfen sogar in zweierreihe fahren. Wenn ich mal 15 Freunde hätte :Cheese: |
Hi Zusammen,
hat eigentlich jemand schon mal eine Knolle bekommen, weil er den Radweg nicht benutzt hat? Ich würde mir gerne die Kohle in die Satteltasche stecken. ( bin Barzahler:Cheese: ) während der letzten 25t km habe ich das immer so gehalten, dass ich da fahre, wo ich meinder Meinung nach niemand anderen über die Maßen behindere, aber selber auch sicher und mit meiner Geschwindigkeit fahren kann. Radwegschilder ignoriere ich nicht mal:) Auf meiner Feierabendrunde habe ich alles: Radweg, Bundesstraße mit Standspur, Stadtverkehr. wenn Radwege sauber sind und nicht zu voll nutze ich die, wenn nicht dann eben nicht. Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung? |
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Hustekuchen!
Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin. Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten. Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile. Nette Kollegen halt. PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen. |
"Ab auf die Strasse" ist doch nonsens. Bei der Dichte an autofahrenden Besserwisser habe ich wirklich Angst dass mich Autofahrer übersehen, ignorieren oder meine Geschwindigkeit unterschätzen.
Jede Woche mindestens 1 mal werde ich von Autofahrern ignoriert (und dies liegt wirklich nicht an meiner Beleuchtung). In vielen Fällen unterstelle ich einmal pure Absicht. Ist doch nur ein Radfahrer und somit zählt sein Leben höchstens nur halb so viel.... und außerdem ist auf dem Grünstreifen genügen Platz um auszuweichen. Autofahrer juckt es doch nicht dass wir keine Knautschzone haben und bei jeder möglichen Feinberührung unser Leben auf dem Spiel steht. Daher bevorzuge ich, vor allem im Winter, einsame Feldwege statt Straßen, welche ich mit Ignoranten teilen muss. |
Solange Radfahrer als Belästigung wahrgenommen werden, wird sich nichts ändern.
Wir stören die Autofahrer, wir stören die Fußgänger. Für die Verwaltung ist doch hauptsächlich das Kostenargument interessant. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist halt subventioniert und damit billiger als ein nicht benutzungspflichtiger. Desweiteren klingen ja "250 km Radweg in unserer Stadt" ja auch schön in der Werbebroschüre. Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden. Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen. Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen. |
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Ich persönlich habe mehr Angst davor, auf einem Radweg von einem unglücklichem Autofahrer unabsichtlich übersehen zu werden, als auf der Straße absichtlich umgemäht zu werden. Wohne in einer angeblich radfahrerfreundlichen Stadt (Konstanz) und es gibt eigentlich keine einzige Fahrt mit dem Fahrrad durch die Stadt, in der ich nicht unabsichtlich von irgendwem gefährded werde und dies durch eigenes Verhalten vorausschauend kompensieren muss. Und für Landstraßen eine kleine Merkregel: Wenn sie hupen, dann haben sie Euch zumindest gesehen... |
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Genau das meine ich. Viele Radfahrer fahren so, als hätten sie Narrenfreiheit. Würden sie im Auto oder auf dem Moped sitzen, würden sie sich an die Regeln halten? Ja, wahrscheinlich.
Der Unterschied: Die einen werden als vollwertige Verkehrsteilnehmer auch in die Verantwortung genommen, die anderen nicht. Wer in Städten mit vielen benutzungspflichtigen Radwegen die Verkehrsregeln nicht "für sich günstig" auslegt, der kommt mit dem Rad nicht an seinem Ziel an. Dies konditioniert halt auf generell etwas lockere Regelinterpretation. |
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