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Verständnisfrage zum Thema Doping
Hallo allerseits,
Soweit mir bekannt ist der Begriff "Doping" nur eine Verschönerungsform, soll heißen "doping" ist eigentlich nichts anderes wie drogenmissbrauch, hört sich halt nicht so hart an. Soweit so gut... Wird nun jemand des Dopings überführt ist es in den meisten Fällen so, dass der Täter zu 2Jahren "Zwangspause" verurteilt wird.Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz? Wenn sie irgendeinen Koksdealer,Junkie oder ähnliches schnappen ist es ja auch mit keinen 2Jahren Berufsverbot abgetan :confused: Oder bekommen wir außenstehende davon nur nichts mit? Oder bin ich der einzige der davon bisher nichts mitbekommen hat? :Blumen: LG MainEvent :Huhu: |
ich versteh die frage nicht:Cheese:
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Das ist nicht zwangsläufig so. Ich muss als Diabetiker Insulin nehmen, was auf der Dopingliste steht. Wenn ich also ohne Ausnahmegenehmigung der NADA positiv getestet werde, bin ich in der Tat gedopt, aber keinesfalls ist das Medikamentenmissbrauch.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bet%C3%...z_(Deutschland) |
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Zum einen fallen die meisten der Dopingmittel gar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Das BtMG ist nach einer sog. Positivliste aufgebaut, dass heißt, nur die BtM, die dort in den Anlagen I bis III ausdrücklich aufgeführt sind, können überhaupt nur zu einer Strafbarkeit nach dem BtMG führen. Selbst wenn aber mit einem der dort aufgeführten BtM gedopt wird, ist eine Strafbarkeit nur bei Erwerb, Besitz, Anbau, Handel u.sw. mit diesen BtM strafbar. Und das muss dem Sportler erstmal nachgewiesen werden, was oft nicht leicht ist. Der reine Konsum ist nämlich straflos (ist übrigens bei allen anderen Drogen genauso; wer z.B. bekifft oder bekokst erwischt wird und bei der Polizei die Klappe hält, so dass ihm nicht der Erwerb oder Besitz von Cannabis oder Kokain nachgewiesen werden kann, bleibt straflos wegen "bloßen" Konsums :cool: ) Darüber hinaus gibt es aber noch das sog. AMG (Arzneimittelgesetz), wo viele - aber auch nicht alle - Dopingsubstanzen drunter fallen. Auch hier ist aber der Konsum und -weitergehend als beim BtmG - auch der Besitz kleiner Mengen straflos. Erst beim Besitz sog. "nicht geringer Mengen" oder der Verabreichung/Anwendung an Dritten beginnt hier die Strafbarkeit. Gruß Frank65 - Strafverteidiger :cool: |
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strafrecht es geht i.d.r. um psychotrope substanzen, die abhängig machen doping zivilrecht es geht um medikamentenmissbrauch im sport klar gibts da auch ne schnittmenge der substanzen koks, amfetamine z.b. so ganz grob der unterschied. (wenn was falsch ist, nur zu ... :cool: ) du kannst dich z.b. dopen ohne ende, wenn du nicht an wettkämpfen teilnimmst edit: siehe frank http://www.triathlon-szene.de/forum/...77&postcount=8 |
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Ich glaub ich hab mich etwas undeutlich ausgedrückt... Also 2. versuch: Junkie J. wird angeklagt, da er in besitz von droge xy ist und bekommt dafür eine Freiheitsstrafe (wie sich das Strafmaß hier beläuft weiß ich nicht, ist in jetzt auch nicht rellevant). Sportler S. wird angeklagt, da er in besitz von dopingmittel yx (=droge yx) ist und bekommt dafür ein 2jähriges Berufsverbot :confused: LG MainEvent :Huhu: |
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zum Beispiel berichtet heute der Berliner Tagesspiegel:
"Ein Spezialkommando stürmte damals das Rockerklubhaus in der Reinickendorfer Residenzstraße. Sie fanden Dopingmittel sowie zahlreiche Hieb- und Stichwaffen. Die Polizei stellte zudem größere Bargeldmengen und ein Auto sicher. Der Hells Angel sitzt seither wegen gewerbsmäßigen Handels mit Anabolika in Untersuchungshaft." http://www.tagesspiegel.de/berlin/po...t/1969134.html -qbz |
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