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TriSt 12.09.2007 09:38

Wer anderen eine Grube ...
 
ohne Kommentar:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843

TriSt

mauna_kea 12.09.2007 09:43

ja, trifft keinen falschen.
ein "sehr netter" zeitgenosse.

Philipp 12.09.2007 09:55

... gräbt, hat meist ein Grubengrabgerät

drullse 12.09.2007 11:28

Ohja - das trifft wirklich den Richtigen.

Schön auch: Artikel von heute, schon 1017 Beiträge im Forum dazu.

:Lachen2:

DragAttack 12.09.2007 11:57

TAZ

4Zeichen

mauna_kea 12.09.2007 12:01

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 39175)
Ohja - das trifft wirklich den Richtigen.

Schön auch: Artikel von heute, schon 1017 Beiträge im Forum dazu.

:Lachen2:

im heise forum geht immer die post ab. da scheinen millionen it´s während der arbeit nichts anderes zu tun zu haben.
und unser anwalt ist eh der liebling aller

Speedy Gonzales 12.09.2007 12:09

geile Story ..... :Lachanfall:

wehaka 12.09.2007 14:38

http://www.youtube.com/watch?v=mc5sDt4ppnE :Lachanfall:

DragAttack 12.09.2007 16:05

@whk: wenn schon, dann http://www.youtube.com/watch?v=w0E8I-9aSAU

wehaka 12.09.2007 17:01

oder so: http://www.youtube.com/watch?v=tPGrnFYT2no :Huhu:

drullse 12.09.2007 17:39

Auch schön:


Änderung des Familiennamens

Freiherr von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Mädchennamen seiner Mutter an,[14] die von der Familie Gravenreuth abstammt. Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig, d. h. er trägt seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth nun rein rechtlich gesehen bereits von Geburt an.

Von seinen Kritikern, u. a. auch aus Reihen der Nachfolgeverbände des in Deutschland abgeschafften Adels, wird diese nachträgliche Namensänderung gerne als nachträgliche Adelung bezeichnet bzw. als Scheinadeligkeit gerügt. Seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels 1919 ist diese Unterscheidung in vermeintlichen und tatsächlichen Adel jedoch ohne rechtliche Bedeutung.

Das Genealogische Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels, ein Nachschlagwerk, welches über die Abstammung von Mitgliedern ehemals adeliger bayerischer Familien Aufschluss gibt, führt Günter Freiherr von Gravenreuth als sogenannten Namensträger, der gemäß den Statuten des Vereins Deutscher Adelsrechtsausschuss nicht als dem Adel zugehörig gilt.

Freiherr von Gravenreuth scheiterte vor dem LG München mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Forum verbieten zu lassen.

jens 12.09.2007 19:18

"Vor Gericht versuchte sich Gravenreuth mit dem "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen"
ist auch das erste mal, dass ich höre, ein rechtsanwalt entschuldigt sich mit mangelnder rechtskenntnis

FuXX 12.09.2007 21:46

Der sollte doch jetzt auch seine "Lizenz" verlieren, oder? 6 Monate bedeutet doch vorbestraft, gab's da nicht sowas bei Anwälten?

Ich mein, was ist das eigenltich für ein Pisser, bestellt den newsletter und verklagt dann wegen der Bestätigungsmails, was ist das für ein Rechtssystem, in dem jemand damit durchkommen kann?

FuXX

meggele 12.09.2007 21:59

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 39216)
was ist das für ein Rechtssystem, in dem jemand damit durchkommen kann?

Das ist mir auch völlig schleierhaft. Als wenn ihn da nicht ungefähr jeder mit potentiellem Inet-Zugang eingetragen haben kann.

sybenwurz 12.09.2007 22:15

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 39216)
Der sollte doch jetzt auch seine "Lizenz" verlieren, oder? 6 Monate bedeutet doch vorbestraft, gab's da nicht sowas bei Anwälten?

Jou, nach der Sitzung dürfte er sich nen nach nem neuen Job umschauen dürfen.
Manche lernens halt nie und einige erst, wenns zu spät ist.
Der Knabe war ja in einige Geschichten mehr verstrickt. Erinnere mich dunkel an ne Sache, wo er mit handgeschriebenen Briefen versucht hat, Schulkinder zum Musikdateientausch zu ermuntern, um die dann zu verknacken. Vor nem Jahr war da noch easy was zu finden, mittlerweile gehen die Treffer bei Google und sonstwo wohl ins Unendliche, wenn man seinen Namen eingibt.

drullse 12.09.2007 22:46

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 39220)
Jou, nach der Sitzung dürfte er sich nen nach nem neuen Job umschauen dürfen.
Manche lernens halt nie und einige erst, wenns zu spät ist.
Der Knabe war ja in einige Geschichten mehr verstrickt. Erinnere mich dunkel an ne Sache, wo er mit handgeschriebenen Briefen versucht hat, Schulkinder zum Musikdateientausch zu ermuntern, um die dann zu verknacken. Vor nem Jahr war da noch easy was zu finden, mittlerweile gehen die Treffer bei Google und sonstwo wohl ins Unendliche, wenn man seinen Namen eingibt.

Was Du meinst, findet sich hier: http://rotglut.org/nachricht,671,Kei...+Nolte-Berndel

sybenwurz 13.09.2007 00:25

Jou, die Tanja-Briefe.
Richtig interessant wirds ne Schublade höher:
Rotglut-Überblick

Lecker Nudelsalat 13.09.2007 11:45

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 39216)
Der sollte doch jetzt auch seine "Lizenz" verlieren, oder? 6 Monate bedeutet doch vorbestraft, gab's da nicht sowas bei Anwälten?

Ich mein, was ist das eigenltich für ein Pisser, bestellt den newsletter und verklagt dann wegen der Bestätigungsmails, was ist das für ein Rechtssystem, in dem jemand damit durchkommen kann?

FuXX

Dazu müsste er aber aus der Anwaltskammer ausgeschlossen werden.

So leicht wird man da nicht rausgeschmissen, da müsste man schon ganz "dicke Dinger" drehen und selbst dann ....

Wir haben doch ein paar Anwälte hier im Forum, vielleicht kann ja mal einer was zu den Gründen sagen, die zu einem Ausschluss führen könnten.

(Der Typ ist ausserdem noch nicht rechtskräftig verurteilt glaube ich, aktuell kann er noch Rechtsmittel einlegen, im ersten Fall hat er das getan und das Verfahren ist noch anhängig)

Gruß strwd


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