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Lucy89 09.09.2010 17:24

Unfall mit dem Rad - was tun?
 
Hallo,
heute war es so weit, mein erster Unfall...ich fahre geradeaus auf einer Vorfahrtsstraße, ein Autofahrer biegt links ab, übersieht mich, ich versuche noch zu bremsen, keine Chance, mit ca. 25km/h in die Motorhaube und mitsamt Rad drübergeflogen.
Es kamen direkt Rettungswagen, Polizist und natürlich jede Menge Gaffer. Ich hab wohl einen verdammt guten Schutzengel, im Krankenhaus wurde Röntgenbilder un Ultraschall aller Organe gemacht, es ist nichts kaputt oder gebrochen, ich habe nur diverse Prellungen und Abschürfungen und eine leichte Zerrung im Oberschenkel. Was noch verrückter ist, mein Rad sieht aus, als wäre nix gewesen, keine sichtbaren Schäden, nur die Bremse vorne blockiert, keine Ahnung wieso.
Meine Frage ist jetzt, was muss ich tun? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Soll ich mein Ras trotzdem mal in die Werkstatt bringen bzw. kriege ich das Geld dann wieder? Die Schuldfrage ist ja klar und es gab jede Menge Zeugen.

Danke, lG, Kathrin

neonhelm 09.09.2010 17:27

Oh weh, dann ist das ja Gott sei Dank nochmal gut gegangen. :Blumen:

Rad trotzdem zur Begutachtung geben, Anwalt wegen Schmerzensgeld.

Gute Erholung.

chris_bln 09.09.2010 17:36

Upps, Gute Besserung!

Auf jeden Fall das Rad von einer Fachwerkstatt mal checken lassen. Wenn du eine Unfallversicherung hast, diese ggf. ebenfalls kontaktieren.

chris.fall 09.09.2010 17:38

Moin,

schön, dass es gut ausgegangen ist!

Das Rad würde ich auf jeden Fall in die Werkstatt geben.

IMHO lohnt sich das mit dem Schmerzensgeld nicht:
Du kannst noch arbeiten? Ja!?
Du kannst noch sporteln? Ja!?
=> keinen/einen sehr kleinen imaterieller Schaden.
=> Sehr wenig bis kein Schmerzensgeld.

Gute Besserung und viele Grüße,

Christian

Rhing 09.09.2010 17:42

Wenn Du Schmerzensgeldansprüche geltend machen willst: Schreib Dir genau mit Datum etc. auf, wann Du wo beim Arzt gewesen bist, was der festgestellt hat, welche Beeinträchtigungen und Schmerzen Du gehabt hast. Grundsätzlich haste natürlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auf auf Reparatur, auch auf Check des Bikes, wenn das technisch notwendig ist, also z.B. bei Karbonteilen. Zur technischen Notwendigkeit kann ich aber nix sagen, da kann Sybi vielleicht war zu sagen.
Und sei trotz allem froh, dass es wohl doch halbwegs gut verlaufen ist. Gut Besserung!

Volkeree 09.09.2010 17:47

Ich würde mit dem Rad auf jeden Fall zum Händler. Bei meinem Unfall habe ich auch gedacht es wäre nichts. Dann war der Rahmen doch ein paar Millimeter verbogen. Ein neuer Helm dürfte dir wohl nach einem Sturz auf jeden Fall zustehen.

Natti 09.09.2010 17:49

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 451519)
Oh weh, dann ist das ja Gott sei Dank nochmal gut gegangen. :Blumen:

Rad trotzdem zur Begutachtung geben, Anwalt wegen Schmerzensgeld.

Gute Erholung.


Immer gleich zum Anwalt und Schmerzensgeld rauspressen ich finde das ekelhaft.

Das Mädel soll glücklich sein, dass ihr nichts passiert ist. Das Rad auf alle Fälle mal zur Untersuchung geben.

neonhelm 09.09.2010 17:54

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451544)
Immer gleich zum Anwalt und Schmerzensgeld rauspressen ich finde das ekelhaft.

Das Mädel soll glücklich sein, dass ihr nichts passiert ist. Das Rad auf alle Fälle mal zur Untersuchung geben.

Äh, das hat nix mit rauspressen zu tun, sondern ist ganz normale Standard-Prozedur. Es ist Schaden entstanden, an ihr und an dem Rad.

Rhing 09.09.2010 17:57

Die Beträge in D sind ja überschaubar und werden eben auch meist überschätzt. Na ja, und wenn man unfallbedingt nun die letzten Sonnenstrahlen auf dem Rad nicht mehr geniesen kann, sollte man das wenigstens im Biergarten oder beim Italiener können. Viel mehr isses ja nicht, wenn da "nur" Prellungen vorliegen. Und mit "Pressen" kommt man da sicher nicht weit, eher mit Augenmaß.

NBer 09.09.2010 17:58

bei einem ähnlichen fall, der im vergangenen jahr passierte, hat ein nachwuchssportler vor kurzem eine niedrige 5-stellige summe zugesprochen bekommen. dort hatte der fahrzeugführer vergessen zu blinken und ist einfach nach links abgebogen, wo die sportler bergab mit ca. 70 km/h mitten im überholvorgang waren.....
allerdings war er auch deutlich schwerer verletzt als du.

JF1000 09.09.2010 18:04

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451544)
Immer gleich zum Anwalt und Schmerzensgeld rauspressen ich finde das ekelhaft.

Das Mädel soll glücklich sein, dass ihr nichts passiert ist. Das Rad auf alle Fälle mal zur Untersuchung geben.

Es kann doch aber nicht sein, das der Unfallgegner einfach so davon kommt und man selbst hat Hautabschürfungen usw. Wäre ja so, als wenn ein anderer alles mit mir machen könnte...:Nee:

Rhing 09.09.2010 18:06

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 451558)
allerdings war er auch deutlich schwerer verletzt als du.

Na, und darauf kommt's in erster Linie an, wenn kein Vorsatz vorliegt. Hab grad mal geschaut: 10.000 EUR für 2-fachen Bänderriß, schwere Meniskusverletzung, Wadenbeinbruch; OP mit teilweiser Entfernung von Kreuzband und Menisken, 2 Mon. Gehen auf Krücken, Tragen einer Schiene, Reha für 2,5 Mon, richtiges Gehen nach 5 Mon bei falschern Einstellung einer Sicherheitsbindung bei Schiern.
Also, ich geh da lieber Arbeiten und Radeln.

Natti 09.09.2010 18:10

Zitat:

Zitat von JF1000 (Beitrag 451566)
Es kann doch aber nicht sein, das der Unfallgegner einfach so davon kommt und man selbst hat Hautabschürfungen usw. Wäre ja so, als wenn ein anderer alles mit mir machen könnte...:Nee:

Der Autofahrer hatte bestimmt auch einen gehörigen Schrecken, für mich ist das Denken richtig "Deutsch" gleich zum Anwalt, Schleudertrauma etc. :Nee: sorry ich kann damit nix anfangen.

bort 09.09.2010 18:13

Gute Besserung!

Lass auf jeden Fall das Rad überprüfen. Gerade Lenker, Vorbau und Gabel sollten ganz genau angeschaut werden.

neonhelm 09.09.2010 18:13

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 451568)
Also, ich geh da lieber Arbeiten und Radeln.

Wie gesagt, in D sind's keine Riesenbeträge und, wie Rhing schon sagt, kühlt man damit im Biergarten seine Blessuren.

Außerdem erhält es Rhings Arbeitsplatz. :Lachen2:

neonhelm 09.09.2010 18:14

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451575)
Der Autofahrer hatte bestimmt auch einen gehörigen Schrecken, für mich ist das Denken richtig "Deutsch" gleich zum Anwalt, Schleudertrauma etc. :Nee: sorry ich kann damit nix anfangen.

Konnte ich früher auch nicht. Aber die Welt dreht sich weiter.

Natti 09.09.2010 18:15

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 451582)
Aber die Welt dreht sich weiter.

Wird aber dadurch nicht besser !

frimar 09.09.2010 18:16

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451544)
Immer gleich zum Anwalt und Schmerzensgeld rauspressen ich finde das ekelhaft.

Das Mädel soll glücklich sein, dass ihr nichts passiert ist. Das Rad auf alle Fälle mal zur Untersuchung geben.

So sehe ich das eigentlich auch. Das Rad würde ich in jedem Fall zur Inspektion geben.
Aber hinsichtlich einer möglichen Schmerzensgeldklage muss ich auch sagen: Wenn Dir was ernsthaftes passiert wäre, okay, dann kann man drüber nachdenken, aber in dieser Sachlage fänd ich das überzogen. Der Autofahrer wird Dich ja sicherlich nicht mit Absicht übersehen haben. Wenn Du an seiner Stelle wärst, würdest Du doch vermutlich auch dankbar sein, wenn die (mehr oder weniger unversehrte!) Radfahrerin es bei dem materiellen Schadensersatz belassen würde, oder?

Ich finde, wir haben schon genug unnötige Rechtsstreitereien, da muss man nicht noch welche hinzufügen. Die einzigen, die sich in jedem Fall darüber freuen, sind die Anwälte...

Natti 09.09.2010 18:18

Danke frimar :bussi:

noam 09.09.2010 18:21

erstma gut dass dir nichts passiert ist, bzw nichts ernstes. sowas kann auch anders ausgehen.

gibt doch tabellen dafür wie viel schmerzensgeld einem bei bestimmten verletzungen zustehen und das bezahlt ja nu nicht der autofahrer sondern seine versicherung und wenn die stumpf nach "tarif" zahlen würde gäbs da sicher auch keine probleme. aber da sich versicherungen grundsätzlich immer quer stellen kommt man um einen rechtsstreit nicht herum



ich ärger mich auch nicht mehr mit versicherungen rum. habe gelernt. hab vor 5 jahren 1,5 jahre auf die schadenssumme der a****z gewartet nachdem mich ein autofahrer vom motorrad geholt hat

Natti 09.09.2010 18:27

Wenn Verletzungen und daraus resultierende Schmerzen und Arbeitsaufälle entstehen, ist das doch klar.
Lucy soll ihrem Schutzengel danken und gut ist. Sie ist ja weiter nicht verletzt, oder ?

Jahangir 09.09.2010 18:28

Zitat:

Zitat von frimar (Beitrag 451585)
So sehe ich das eigentlich auch. Das Rad würde ich in jedem Fall zur Inspektion geben.
Aber hinsichtlich einer möglichen Schmerzensgeldklage muss ich auch sagen: Wenn Dir was ernsthaftes passiert wäre, okay, dann kann man drüber nachdenken, aber in dieser Sachlage fänd ich das überzogen. Der Autofahrer wird Dich ja sicherlich nicht mit Absicht übersehen haben. Wenn Du an seiner Stelle wärst, würdest Du doch vermutlich auch dankbar sein, wenn die (mehr oder weniger unversehrte!) Radfahrerin es bei dem materiellen Schadensersatz belassen würde, oder?

Ich finde, wir haben schon genug unnötige Rechtsstreitereien, da muss man nicht noch welche hinzufügen. Die einzigen, die sich in jedem Fall darüber freuen, sind die Anwälte...

Für den Autofahtrer ist es ziemlich egal, ob seine Versicherung noch Schmerzensgeld zahlt oder nicht.
Aufgrund des Krankenwagens etc. wird er den Schaden kaum von seiner Versicherung zurückkaufen und Mitleid mit der Versicheurng ist sicherlich nicht angebracht.
Ich sehe leider zu oft, wie Versicherungen Unfallgeschädigte jahrelang hinhalten und verarschen. Das ist in D, und wohl nicht nur da, gängige Praxis.

Warte erst mal ab, wie sich deine Prellungen etc. entwickeln. 400 - 600 € Schmerzensgeld stehen dir mit Sicherheit zu. Und lass dir keinen Quatsch einreden von Leuten, die einen Hass auf Rechtsanwälte haben:Huhu:

Natti 09.09.2010 18:31

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 451597)
Für den Autofahtrer ist es ziemlich egal, ob seine Versicherung noch Schmerzensgeld zahlt oder nicht.
Aufgrund des Krankenwagens etc. wird er den Schaden kaum von seiner Versicherung zurückkaufen und Mitleid mit der Versicheurng ist sicherlich nicht angebracht.
Ich sehe leider zu oft, wie Versicherungen Unfallgeschädigte jahrelang hinhalten und verarschen. Das ist in D, und wohl nicht nur da, gängige Praxis.

Warte erst mal ab, wie sich deine Prellungen etc. entwickeln. 400 - 600 € Schmerzensgeld stehen dir mit Sicherheit zu. Und lass dir keinen Quatsch einreden von Leuten, die einen Hass auf Rechtsanwälte haben:Huhu:

Dann gehe ich doch mal stark davon aus mein lieber Jahangir, dass du ein Rechtsanwalt bist.

Kam der Name Jahangir durch Zufall zustande...

frimar 09.09.2010 18:38

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 451597)
Für den Autofahtrer ist es ziemlich egal, ob seine Versicherung noch Schmerzensgeld zahlt oder nicht.
Aufgrund des Krankenwagens etc. wird er den Schaden kaum von seiner Versicherung zurückkaufen und Mitleid mit der Versicheurng ist sicherlich nicht angebracht.

Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich gehe davon aus, dass der Versicherungsbeitrag für den Unfallverursacher steigen wird. Von daher würde ich schon sagen, dass der Autofahrer mittelfristig zumindest einen Teil selbst bezahlt.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 451597)
Und lass dir keinen Quatsch einreden von Leuten, die einen Hass auf Rechtsanwälte haben:Huhu:

War klar, dass ein Anwalt so antworten würde. :Huhu:

Rhing 09.09.2010 18:44

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 451579)
Außerdem erhält es Rhings Arbeitsplatz. :Lachen2:

Danke, wenigstens einer, der mal die Leistungen der RAs anerkennt. Da kann ich ja meine Brötchen in nem Bonner Vorort bezahlen. Zur Kö komm ich ja nicht. :Cheese:

Die Anwälte "freuen" solche Angelegenheit übrigens nicht unbedingt. Bei nem Schmerzensgeld von 300 EUR (ist hier VIELLEICHT ne Größenordnung, kenne ja die Verletzungen nicht) gibt's außergerichtlich 46,41 EUR. Dafür sitz ich ne halbe Stunde mit dem Mandanten zusammen, laß mir den Unfallhergang erzählen, meine Mitarbeiterin legt ne Akte an, ich diktiere das Schreiben an die Versicherung, ggfls. wegen Akteneinsicht an die Polizei/STA, ggfls. auch noch an den Mandanten, wenn nicht alle Unterlagen dabei waren bzw. die nicht kommen, und teile das Ergebnis mit. WENN... alles optimal läuft, sonst schreibe ich öfter. Geht's zu Gericht, gibt's 135,66 EUR, für ne weitere Klageschrift, noch einen Schriftsatz und einen Termin, der mindestens 1 Stunde in Anspruch nimmt. Na, und von diesem mit Gier erlangten Honorar wird meine Mitarbeiterin, die Büromiete, die EDV, das Telefon und die Brötchen im Bonner Vorort bezahlt. Klar, die RAe freuen sich.
Kann sein, dass das typisch deutsch ist. Willste das mit den USA vergleichen?

Jahangir 09.09.2010 18:48

Selbstverständlich steigt die Versicherungsprämie des Autofahrers. Aber die steigt auch, wenn Kathrin kein Schmerzensgeld bekommt. Gerade wenn es sich um einen Bagatellschaden bis Euro 1.200 handelt, sind die Versicherung ganz schnell mit der Schadensregulierung und vor allem Anerkennung. Dieser Betrag ist hier schon wohl erreicht. Krankenwagen und umfangreiche Untersuchung im Krankenhaus.

Solche Unfälle lohnen sich für die Versicherung, da sie über die gestiegene Prämie mehr reinholen. Da spielt es überhaupt keine Rolle, on ein Anwalt bemüht und Schmerzensgeld verlangt wird.

Kathrin, ab zum Radhändler und dann zum Anwalt.

JF1000 09.09.2010 18:51

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451575)
Der Autofahrer hatte bestimmt auch einen gehörigen Schrecken, für mich ist das Denken richtig "Deutsch" gleich zum Anwalt, S

Genau...der arme Autofahrer. Unter Umständen hat er es in Zukunft viel schlimmer. Mag nicht mehr Auto fahren, hat Schlafsörungen muss ggfs. in Behandlung. Der Radlerin geht es evtl. bald wieder gut aber der arme Autofahrer...

Nee nee...sicher kann so etwas passieren aber warum soll der fahrer besser bei wegkommen als das Opfer?

frimar 09.09.2010 18:59

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 451608)
Die Anwälte "freuen" solche Angelegenheit übrigens nicht unbedingt. Bei nem Schmerzensgeld von 300 EUR (ist hier VIELLEICHT ne Größenordnung, kenne ja die Verletzungen nicht) gibt's außergerichtlich 46,41 EUR. Dafür sitz ich ne halbe Stunde mit dem Mandanten zusammen, laß mir den Unfallhergang erzählen, meine Mitarbeiterin legt ne Akte an, ich diktiere das Schreiben an die Versicherung, ggfls. wegen Akteneinsicht an die Polizei/STA, ggfls. auch noch an den Mandanten, wenn nicht alle Unterlagen dabei waren bzw. die nicht kommen, und teile das Ergebnis mit. WENN... alles optimal läuft, sonst schreibe ich öfter. Geht's zu Gericht, gibt's 135,66 EUR, für ne weitere Klageschrift, noch einen Schriftsatz und einen Termin, der mindestens 1 Stunde in Anspruch nimmt.

Fasziniernd, dass die Anwälte hier im Forum auf meinen einen Satz "die einzigen, die sich in jedem Fall..." gleich so anspringen...:confused:
Muss ein Anwalt denn so einen Job annehmen, auch wenn er daran nichts verdienen kann? Die Frage ist durchaus ernst gemeint, klär mich bitte auf.

frimar 09.09.2010 19:01

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 451611)
Selbstverständlich steigt die Versicherungsprämie des Autofahrers. Aber die steigt auch, wenn Kathrin kein Schmerzensgeld bekommt. Gerade wenn es sich um einen Bagatellschaden bis Euro 1.200 handelt, sind die Versicherung ganz schnell mit der Schadensregulierung und vor allem Anerkennung. Dieser Betrag ist hier schon wohl erreicht. Krankenwagen und umfangreiche Untersuchung im Krankenhaus.

Solche Unfälle lohnen sich für die Versicherung, da sie über die gestiegene Prämie mehr reinholen. Da spielt es überhaupt keine Rolle, on ein Anwalt bemüht und Schmerzensgeld verlangt wird.

Danke für die Info, das war mir so nicht bewusst.

powermanpapa 09.09.2010 19:19

Zitat:

Zitat von Natti (Beitrag 451596)
Wenn Verletzungen und daraus resultierende Schmerzen und Arbeitsaufälle entstehen, ist das doch klar.
Lucy soll ihrem Schutzengel danken und gut ist. Sie ist ja weiter nicht verletzt, oder ?

warst du das vielleich die BLIND abgebogen ist und um ein Haar nen Menschenleben zerstört hat?

Blinde gehören nicht auf die Stasse
-----------

ansonsten
so ein Rad ist dünnes Blech und Plastik
und da ist bei unsachgemässem GEbrauch (aufprall auf ein Auto) schnell mal was angeditscht
das dir unter umständen bei der nächsten Bergabfahrt das Leben kosten könnt

nach nem Bums mit nem Auto, tät ich nen Carbon oder Alu Schimmel höchstens noch auf der Rolle fahren

alpenfex 09.09.2010 19:35

Erstmal gute Besserung, Kathrin!

Ich finde es selbstverständlich, dass der Autofahrer das beschädigte Radl bzw. die entstehenen Reparaturkosten übernimmt, wenn er denn tatsächlich die Schuld alleine trägt. Hatte auch schon einen kleinen Zusammenstoss mit einem Auto und der hat ohne zu mucken, völlig selbstverständlich den Schaden beglichen. Er war sogar so nett, trotz dass ich nur Abschürfungen hatte, mir 500€ zu geben.

Hätte ich schwerere Verletzungen gehabt, hätte er sicher nicht freiwillig den ein oder anderen Tausender aus der Tasche gezogen, von daher finde ich es nicht verkehrt, bei Personenschaden oder Widerstand zur Begleichung des Sachschadens, einen Anwalt aufzusuchen. Und wenn es nur zur Beratung ist. Es ist wohl nicht jeder so "kooperativ".

Es gibt nicht immer nur schwarz und weiss.

Volkeree 09.09.2010 20:36

Wenn jemand verletzt ist, soll er (sie) auch den zustehenden Schadensersatz bekommen.

Schlimm sind doch die ganzen HWS- Geschichten bei Auffahrunfällen. Das Auto hat sich kaum bewegt, aber der Fahrer hat ein schweres HWS. Darüber kann man sich aufregen, aber nicht wenn jemand vom Rad geschossen wird und dann "nur" Prellungen hat.

@Kathrin
Hoffe die Blessuren werden nicht schlimmer und du bist bald wieder alles los.

Ich frage mich aber auch, ob es bei einer ganz klaren Rechtslage eines Rechtsanwalts bedarf. Ich würde mich wegen der Schmerzensgeldpauschale im Internet schlau machen, 200 € draufrechnen und zusammen mit dem Kostenvoranschlag fürs Rad bei der Versicherung einreichen. Entweder geht die Versicherung daruaf ein oder zieht etwas vom Schmerzensgeld ab oder blockiert ganz. Dann kann man ja immer noch zum RA gehen.

Volkeree 09.09.2010 20:40

Zitat:

Zitat von frimar (Beitrag 451617)
....
Muss ein Anwalt denn so einen Job annehmen, auch wenn er daran nichts verdienen kann? Die Frage ist durchaus ernst gemeint, klär mich bitte auf.

Das richtet sich wohl danach, wie gut es ihm geht und welches Klientel er hat, aber wohl auch die allgemeine Einstellung des Rechtsanwaltes.

Ich habe mal wegen eines Streites mit unserer Hausverwaltung mit einem Fachanwalt telefoniert. Der sagte mir ganz klar, für das Trinkgeld, das ihm die Rechtsschutzversicherung zahlen würde, rühre er keine Finger, er bekäme 300 € pro Stunde.

Lucy89 09.09.2010 21:05

So viele Antworten :-O Also das Rad ist schon in der Werkstatt, Vorderrad muss repariert/erneuert werden und die gabel auch (Carbon). Kriege in den nächsten Tagen einen Kostenvoranschlag. Also ihr meint, ich soll dann mal nachschauen und Schmerzensgeld mit draufschreiben?
Ich bin leider nicht rechtschutzversichert. Ich hoffe, dass ich keinen Anwalt brauche.
Ja, ich habe "nur" Prellungen, kann aber momentan natürlich nicht schmerzfrei gehen/sitzen/liegen und mein Knie ist megadick, wie ein Osterei -.- Ich bin dankbar und glücklich, dass es nur das ist, aber ich kann die nächsten Wochen nicht radfahren, denn ich habe ja kein Rad, und generell weiß ich natürlich nicht, wie sich das alles entwickelt...vom Krankenhaus habe ich alle Berichte, auch den Unfallbericht von der Polizei.

powermanpapa 09.09.2010 21:15

moderne Alurahmen sind dünner als Coladosen
bei Carbon ist überhaupt nicht erkennbar ob da ein Riss entstanden ist

also SEHR GENAU prüfen lassen

nicht das der Riss bei Tempo 70 bergab über ne Bodenwelle akut wird

Thorsten 09.09.2010 21:20

Schmerzensgeld sollte man nicht als "auspressen" des Unfallgegners sehen sondern als Entschädigung für die tatsächlich erlittenen Schmerzen. Und ein Haufen Prellungen tut schon ordentlich und auch längere Zeit weh. Für wieviel Geld würden sich diejenigen, die hier so lautstark gegen eine Schmerzensgeldforderung sind, wohl diese Schmerzen zufügen lassen? Anscheinend für umsonst, oder?!

Wäre ja schön, wenn sowas ohne anwaltliche Hilfe ginge. Das Geld könnte man sparen, die Anwälte wollen dafür auch lieber nicht arbeiten, nur leider kann es einem wohl passieren, das man von der Versicherung gear***t wird.

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, sollte dir in diesem Fall nicht bange sein, trotzdem einen Anwalt zu nehmen, da dies ja wohl vom schuldigen Unfallgegner zu zahlen ist. In einem unsicheren Fall würde ich das vermutlich nicht riskieren.

ibins13 09.09.2010 22:02

Also erstmal auch alles Gute dir, Kathrin!

Was die Schuldfrage betrifft wäre ich vorsichtig, wenn du mit dem Renner und somit ohne verkehrstaugliche Ausrüstung unterwegs warst...in Österreich hättest damit ein Problem, weiss nicht, wie das in D ist. Ich kenn da einen Fall, der ordentlich "in die Hose" gegangen ist, obwohl es auch ganz "klar" ausgeschaut hat!

Rhing 09.09.2010 22:26

Ne, Frimar, auch "im Ernst": muß er nicht. Er kann auch ne Honorarvereinbarung abschließen. Kannste aber praktisch nicht machen. Denn das spricht sich rum und dann heißt es ... . Du weißt, was jetzt kommt, ne? ;)
Ich will ja auch hier nicht auf die Tränendrüse drücken. Ich hab auch einen Mandanten, der ist mit 2 Sachen gekommen, da hab ich jeweils Rechnungen von ca. 100 EUR geschrieben, das lief so wie oben. In der 3. Sache lag der Rechnungsbetrag gut im 4-stelligen Bereich. Dafür gibt's aber 4 andere, da kam nach der 1. nix mehr. Das Vergütungsgesetz hat eben auch nix der tatsächlich erbrachten Leistung zu tun. Die 100 EUR Sache kann genauso viel Arbeit machen wie die für 5000 EUR. Es gibt natürlich auch Angelegenheiten mit entsprechendem Streitwert, da geht ein Brief/Schriftsatz raus, der 2. ist die Rechnung und die läuft über nen 4-stelligen Betrag. Schön, wenn's der Gegner ist. ;) Dem eigenen Mandanten kannste das natürlich nicht verklickern und die kommen nun auch nicht täglich vor. Deshalb vereinbaren ich mit Firmen auch nen Stundensatz. Dann kann die Firma im Gespräch entscheiden, ob die den wahrscheinlichen Aufwand zahlen wollen oder nicht. "Unterm Strich" nimmt sich beides nicht viel, wenn die Zahl der Einzelmandate groß genug ist, dass das statistische Mittel erreicht wird, aber für die Firma ist es besser nachvollziehbar. Der Mandant, der vielleicht 1 mal in 2 Jahren kommt, sieht das natürlich im Einzelfall anders. Ist ja nachvollziehbar.

Zeven5 09.09.2010 22:27

Hallo Lucy89,
habe mir jetzt die ganzen Infos und Halbwahrheiten und tollen Tips in Ruhe durchgelesen und möchte Dir als ein Triathlet der seit 28 Jahren in der Schadenregulierung des größten deutschen Autoversichereres tätig ist folgenden Rat geben. Ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt wird selbstverständlich DEINE Interessen vertreten, zaubern kann er aber auch nicht. Deinen Sachschaden kannst Du völlig unproblematisch anhand einer Kostenkalkulation einer Radwerkstatt belegen und in der Regulierung gibt es in der Regel überhaupt keine Probleme, wenn man nicht mit völlig überzogenen Reparaturkosten kommt.
Der Personenschaden ist sicherlich schwieriger zu beurteilen. Du kannst dem zuständigen Haftpflichtversicherer eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben und der wird dann bei Deinen behandelnden Ärzten auf seine Kosten Berichte anfordern. Nicht jeder erlittene Personenschaden ist automatisch auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld!!! Es kommt auf die Beeinträchtigung im allgemeinen Lebensumfeld, die Behandlungsdauer und den Heilungsverlauf an. Es ist ein Unterschied, ob ein durchtrainierter Sportler oder ein gebrechlicher alter Mensch bei einem Unfall verletzt werden. Auch diese Umstände werden bei der Bemessung berücksichtigt.
Zur Information aller Forumsteilnehmer die sich an dieser Diskussion hier beteiligen. Wir können alle von Glück reden das bei Schadenfällen hier in Deutschland , Deutsches Zivilrecht angewandt wird. Ich nenne es auch gerne Schlaraffenlandrecht. Für alles und jedes muss irgendeiner bezahlen. Viele von uns Triathleten sind jedes Jahr zum Radtraining auf Mallorca. Meine Frau und ich wurden dieses Jahr am 10.05. auf dem Weg zum Kloster Lluc bei Campanet von einem betrunkenen mallorcischen Motorradfahrer frontal gerammt und schwer verletzt. Der Urlaub war nach einer Woche beendet und meine Frau ist heute noch arbeitsunfähig. Da der Unfall auf Mallorca nach spanischem Zivilrecht behandelt wird gibt es KEINEN Anspruch auf immateriellen Schadenersatz, spricht Schmerzensgeld. Nach spanischerm Recht gibt es NUR eine Entschädigung bei BLEIBENDER INVALITÄT!!!!! Das vielleicht nur mal zur Info an alle die es wieder im nächsten Jahr nach Mallorca zieht und die vielleicht an das Schlaraffenland Deutschland glauben, zumindest was das Schadenersatzrecht angeht.
Natürlich wünsche ich Dir gute Besserung und das Du bald wieder die Straßen "unsicher" machen kannst.

Volkeree 09.09.2010 22:30

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 451657)
So viele Antworten :-O Also das Rad ist schon in der Werkstatt, Vorderrad muss repariert/erneuert werden und die gabel auch (Carbon). Kriege in den nächsten Tagen einen Kostenvoranschlag. Also ihr meint, ich soll dann mal nachschauen und Schmerzensgeld mit draufschreiben?
Ich bin leider nicht rechtschutzversichert. Ich hoffe, dass ich keinen Anwalt brauche.
Ja, ich habe "nur" Prellungen, kann aber momentan natürlich nicht schmerzfrei gehen/sitzen/liegen und mein Knie ist megadick, wie ein Osterei -.- Ich bin dankbar und glücklich, dass es nur das ist, aber ich kann die nächsten Wochen nicht radfahren, denn ich habe ja kein Rad, und generell weiß ich natürlich nicht, wie sich das alles entwickelt...vom Krankenhaus habe ich alle Berichte, auch den Unfallbericht von der Polizei.

Das hört sich aber schon nicht mehr so harmlos an. Ist dein Knie denn im Krankenhaus ordentlich untersucht worden?

Wie und um wie viel Uhr ist der Unfall denn ganz genau passiiert?


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