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Startpassversicherung - was kann ich geltend machen?
Hi,
bei einem Unfall mit einem Vereinskollege sind folgende Schäden an Rad und Klamotten entstanden (beide Startpassinhaber): Bei Windblocker-Jacke und Windjacke sind jeweils ein Loch im Ärmel Bei der Radhose ist im Knie ein Loch und die Seite aufgeschürft Am Rad ist ein Seitenschlag im Vorderrad und das Lenkerband zerrissen/STI verkratzt Welche der Schäden kann man bei der Versicherung allgemein geltend machen und in welcher Höhe? Die Kosten am Rad kann ich ja dann anhand der Rechnung vom Radhändler, der die Reparatur vornimmt, belegen. Für die Radklamotten gibt es aber keine Rechnung mehr und im Internet finde ich die Modelle (vom Vorjahr) nicht mehr. In welcher Höhe beziffert man diese dann - vergleichbares aktuelles Modell? Werden so "geringe" Schäden wie ein Loch in der Jacke überhaupt von der Startpassversicherung beglichen? Viele Grüße Markus |
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Dort habe ich mich schon durchgeklickt. Zu den konkreten Fragen oben hat sich dort nichts gefunden... (Schäden an Klamotten).
Ansonsten muss mir halt die Hotline weiterhelfen, wenn die am Montag mal wieder arbeiten. |
Zitat:
Gruss Jörg |
Zitat:
Bin aber auch versicherungstechnisch nicht sehr bewandert. ;) |
Die Unfallversicherung zahlt zumindest nicht für Sachschäden:
http://www.arag-sport.de/de/leistung...99/index.shtml Eine Haftpflichtversicherung leistet nur für die Schäden des anderen, wenn DU schuld bist. Damit könnt ihr höchsten die eine Seite des Schadens (nämlich den Schaden des Unschuldigen) abdecken. Ich bin an deinem und du an meinem Schaden schuld dürfte nicht funktionieren. Gegenfrage: Auf was begründest du deinen - erhofften - Anspruch auf eine Leistung der Versicherung? |
Zitat:
Meine Frage ist ja praktisch nur für welche Schäden diese DTU Versicherung insg. aufkommt und wie die Schadenshöhe bei so Sachen wie Klamotten bemessen wird. |
Ich denke, in dem Fall kannst du von der Haftpflicht deines Trainingskollegen den Schaden einfordern. Wenn er auch einen Schaden erlitten hat, bleibt er jedoch drauf sitzen - Vollkasko gibt es hier nicht. Das ganze würde aber wohl auch eine Privathaftpflichtversicherung bezahlen, die jeder haben sollte.
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Zitat:
Analog Auffahrunfall: Autofahrer>Schuld ist immer der, der hinten drauf fährt. Dieses Risiko gehen beide Trainingspartner bewusst ein, erklären sich also damit einverstanden und müssen daher auch mit den Konsequenzen leben. Die Versicherung soll in erster Linie elementare Schäden wie an Gesundheit oder bei anderen Verkehrsteilnehmern absichern, eine Rundum-Sorglos-Versicherung ist sie nicht. |
Zitat:
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Zur Ausgangsfrage:
Preisfrage: Wie hoch ist der Beitrag für eine Versicherung im Rahmen der Startpassgebühr der DTU? Wenn es viel ist 1 EUR oder 2 EUR pro Jahr.. Wenn man dafür den von Dir angestrebten Versicherungsschutz bekäme (evetnell sogar mit Fahrradschäden, dann wäre das preislich unschlagbar) Aber zur Sache: Die DTU Versicherung leistet subsidär, d.h. überhaupt nur dann, wenn keine andere Versicherung greift. Damit ist erst einmal zu fragen, welche Versicherung in Deiner Trainingsgruppe greifen könnte. Dies ist tatsächlich die Haftpflichtversicherung eines Trainingskollegen, wenn der schuldhaft den Unfall verursacht hat. Allerdings sind in der Tat Trainingsfahrten a al 5 cm am Hinterrad i.d.R. in den Bdingungen ausgeschlossen. Also mal in die Versicherungsbediingungen schauen. Außerdem gibt es, wenn tatsächlich ein schuldhaftes Handeln eines Trainingskollegen vorliegt keinen Neuwert der Sachen, sondern z.B. den Wert einer drei Jahre alten Radhose, wenn die Hose drei Jahre alt war. Das ist keine Schikane der Versicherung sondern § 823 BGB-Grundlage. Gruss Nabenschalter |
@nabenschalter: Danke, genau die Infos hab ich gebraucht! ;)
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Gerne geschehen. Hättte Dir gerne eine günstigere Auskunft gegeben. Aber stell Dich bei der Hotline ruhig mal unwissend.
Gruss Nabenschalter |
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