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Ärger mit Inkasso-Büro
Hallo Zusammen,
meine Liebste hat im Netz etwas per Vorkasse (Warenwert ca. 100€, keine speziell angefertigte Ware) bestellt. Am selben Abend hat sie das bereits Bestellte irgendwo zu einem günstigeren Preis gefunden. Sie hat die Vorkasse dann nicht bezahlt, da sie der Meinung war, wenn sie nicht zahlt kommt die Ware nicht und die Sache sei damit erledigt. Dann kam ein Brief vom Inkassobüro mit Bitte um Zahlung zzgl. Inkassogebühren. Wir haben daraufhin per Telefon zu dem Inkassobüro Kontakt aufgenommen und ihnen erklärt wir wollen die Ware nicht mehr und werden darum nicht zahlen. Das Inkassobüro meinte dann wir sollen bezahlen und wenn die Ware da ist einfach zurückschicken. Dies haben wir abgelehnt. Dem Inkassobüro haben wir daraufhin den Vorschlag gemacht 20€ Inkassogebühren zu zahlen um die Sache aus der Welt zu schaffen...wurde auch abgelehnt. Welche Chance haben wir aus der Sache zukommen? Bezahlen und uns freuen, dass wir um eine Erfahrung reicher sind? Nicht zahlen und darauf ankommen lassen? Ich glaube, da ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen ist müssen wir zahlen. Auf der anderen Seit kann man doch kein Geld für eine nicht erbrachte Leistung einfordern? |
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.
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Auch wenn Inkassobüros in den meisten Fällen die letzten Betrüger sind, so ist die Aussage in diesem Falle wohl richtig.
Widerruft erst einmal die Ware bei der Firma und dann schaut wieter... |
Zitat:
Aber könnte ja sein, dass wir aus der Sache rauskommen ohne die Ware dann doppelt daheim zu haben. :Gruebeln: Dass wir die bestellte Ware nicht mehr möchten (wie bereits geschrieben, keine spezielle Ware; eher "Massenware" und leider kein Verbrauchsgut was man regelmäßig benötigt) haben wir dem Händler und dem Inkassobüro bereits mitgeteilt....aber wohl leider deutlich zu spät. |
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen. Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken. |
Schreiben da nicht manche Versender sogar, dass der Kaufvertrag erst durch die Lieferung der Ware zustande kommt? Die Bestellung ist doch erst mal nur dein Angebot, dass du deren Angebot zum Kaufen annehmen möchtest. Es muss von deren Seite auch eine Willenserklärung bei dir eigegangen sein. Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung dürfte aber vermutlich ausreichend sein. Die Konstellation würde ich erst mal prüfen (lassen, denn als Laie ist das wie Hütchenspielerei). Unsere Juristen wie Jahangir oder dude (die sind in der Beziehung die Hütchenspieler ;)) können das sicher in einem Satz korrekt darlegen.
Nicht bezahlen und schweigen ist aber auf jeden Fall der falsche Weg. In so einem Fall hätte ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm dargelegt, dass du die Ware sowieso nur auf seine Kosten (da > 40 Euro) zurückschicken wirst und er sich lieber seine Rückportokosten sparen sollte und das Geschäft sofort annullieren sollte. Ein schlauer Verkäufer geht drauf ein, ein dummer zahlt den Rückversand und macht sich Arbeit, die ihn nur was kostet. Ähm - wie lange ist die Nichtbezahlung denn her? Seid ihr im Verzug? |
Eben noch mal nachgeschaut: Warenwert 40€// Inkasso will insges. 109€ von uns
Edith sagt eine Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail liegt vor. @Thorsten: Der Tipp wg. zurückschicken ist gut. Wir werden morgen mal den Shop anrufen. |
Hallo Falko,
ich denke du hast beim Versandhaus schon angerufen und gefragt ob die es nicht belassen können. Denn das ist reine abzocke. Soweit sind die im recht, doch weiß ich nicht mehr ob du die inkasso bezahlen musst. Sie müssen dich nicht anmahnen, also 1,2,3 Mahnung. Doch würde ich mich nochmal erkundiegen ob das so rechtens ist mit der Inkasso. Hatte da mal so ein fall gehabt die wollten 1200 euro von mir haben. Ich zur Verbraucherschutzzentrale gegangen 7 euro gezahlt damit die den schriftverkehr und somit die Arbeit für mich machen. Und du wirst sehr gut beraten. 4 wochen später war wieder alles gut :) Die Verbraucherschutzzentrale hilft in solchen dingen sehr gut. Laß dich nicht vereppeln. Gruß jogi |
Denke auch, dass Mahngebühren in der 5-Euro-Klasse angemessen sind, sofern du in Verzug geraten bist. Sowas brummt dir ein Energieversorger o. ä. auch auf und das halte ich auch für den Verwaltungskosten angemessen.
Wenn die Bestellung erst eine Woche her ist, würde ich das als zu früh empfinden, bei 4 Wochen bist du sicherlich in Verzug geraten. Also wie lange ist es her? |
Wann war denn die Bestellung?
Wenn ich das Gesetz http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html richtig verstehe, beginnt die Widerrufsfrist normalerweise nicht, bevor die Ware eingetroffen ist. Aber: "(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss." http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html |
Aber die Zahlungsverpflichtung könnte schon bestanden haben und darauf stützt sich das Inkassobüro.
Wenn man sich beiderseitig auf einen kostensparenden Weg einigt, den gleichen Endzustand zu erzielen, erscheint mir das durchaus sinnvoll. Dafür kann man es auch vermeiden, eine Ware zweimal sinnlos zu versenden, nur um das Widerrufsrecht zu "aktivieren". |
Die Bestellung ist neun Monate her....
Dass wir bzw. meine Liebste sich da nicht ganz korrekt verhalten hat steht außer Frage. Also haben wir wohl momentan die Wahl zwischen Sch*** & Sch***. Und die Sache wird ausgehen wie das "Hornberger Schießen":( |
Dass ihr bislang nicht zum Überweisen gekommen seid, klingt unglaubwürdig :Cheese:.
Ich würde vielleicht wirklich mal zur Verbraucherzentrale/-beratung oder wie die Jungs genau heißen, marschieren. Das klingt für mich nach Geldmacherei, 9 Monate stillzuhalten und dann die Hand aufzuhalten. Liefern die versandkostenfrei? Dann würde ich in Zukunft sehr häufig bei denen was für mehr als 40 Euro bestellen und es dann wieder zurückschicken, damit es sie richtig Geld kostet. Bis die 109 Euro aufgebraucht sind :Lachen2:. Wenn sie nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Verdsandkosten berechnen (Globetrotter nimmt z.B. nur 2,45 Euro für ein DHL-Paket, das den Privatkunden 6,90 Euro kostet), kannst du sie mit 40 Euro Aufwand für 100 Euro schädigen ;). |
Zitat:
Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab. |
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.
Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären. Stefan |
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Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig? Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden.... |
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Wobei ich allerdings auch noch nie etwas Positives über Inkassounternehmen gelesen habe.... |
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Stefan |
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Ist es nicht so, dass man mit Geldschulden mittlerweile "automatisch" in Verzug kommt und eine Mahnung nicht erforderlich ist? Die Arie mit 1., 2., 3. Mahnung ist eh Mumpitz, eine korrekte Mahnung reicht für Verzug aus. |
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Stefan |
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Aber erst noch prüfen, ob sich der Vetrag nicht noch irgendwie widerrufen lässt. Ich schau morgen mal nach und sag morgen Abend Bescheid. |
§ 355 Abs. 3 BGB. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Weisste was, ich würde einfach gegenüber dem Verkäufer widerrufen, dass dem Inkassobüro mitteilen und es dann mal darauf ankommen lassen. Das Widerrufsrecht müsste dir noch zustehen, dann können die auch keine Kosten auferlegt werden. Anspruchsgrundlage wäre Verzug, dieser liegt aber nicht vor, wenn du wirksam widerrufst. |
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Zu spä? Wer sagt das, bei Fernabsatzgeschäften beginnt die Frist erst dann, wenn Du die Ware hast, und Du hast sie ja noch nicht. Kaufpreis: Wenn Du unbedingt telefonieren willst, laß Dir die Faxnr. geben, die sollte aber bei den Vertragsunterlagen / -Mail stehen. Widerrufe und der Vertrag ist nicht gültig. Der Verkäufer kann auch nicht zunächst Vorkasse verlangen, wenn Du widerrufen hast, denn arglistig handelt, wer verlangt, was er sofort zurückzuerstatten hat. Und das hätte er ja bei Widerruf. Das gilt erst recht, wenn die einzige Folge wäre, dass Du Portokosten zu zahlen hättest. Die 6-Monatsfrist greift nicht, weil die Sache noch nicht geliefert ist. Sie setzt im Übrigen ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung voraus. Inkassokostenanspruch setzt Verzug voraus. Das ist nicht die bloße Nichtzahlung. Entweder muß gemahnt worden sein oder Dir muß ne Rechnung zugegangen sein, auf der auf die Folge, das Du 30 Tage nach Zugang in Verzug gerätst, hingewiesen wird. Ob und wann die Rechnung zugegangen ist, muß der Unternehmer im Streit beweisen. Außerdem können Inkassokosten nur verlangt werden, wenn der Unternehmer damit rechnen konnte, dass Du durch die aufgrund der Einschaltung zahlst, was z.B. nicht der Fall ist, wenn Du die Zahlung abgelehnt hast. Die Rechtsprechung dazu ist allerdings örtlich unterschiedlich. Ich würde jedenfalls dem Verkäufer gegenüber widerufen, ggfls. dem Inkassobüro ne Kopie von dem Widerruf schicken und nix zahlen. |
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Da die Ware bisher nicht beim Besteller eingegangen ist, besteht das Widerrufsrecht weiterhin. |
Dem Onlineshop haben wir soeben per Einschreiben den Widerruf - mit dem Verweis auf die von Euch genannten § im BGB -geschickt. Den Jungens vom Inkassobüro haben wir die Kopie geschickt.
Dann warten wir mal ab. Danke für Eure Hilfe! |
Und schließ ne Rechtsschutz ab!
Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch. Kostet auch nicht viel... |
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rechtschutz ist anwalts liebling, oder wie war das? :Lachen2:
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Bei welchen Shop habt Ihr denn bestellt? Denn bei dem möchte ich nicht unbedingt bestellen...
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Sonst könnte man ja immer erst dann ne Versicherung abschließen, wenn man schon ein Problem hat ... |
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Nicht, dass ich auf der Seite eines Inkassobüros stehe, aber das Problem liegt IMO in dem Fall nicht beim Anbieter.... |
@ mystic
Dass wir uns nicht ganz korrekt verhalten haben ist uns durchaus bewusst. Jedoch bin ich der Meinung, dass es Schwachsinn ist bei einer geplatzten Bestellung per Vorkasse sofort ein Inkassounternehmen zu beauftragen...oder sehe ich das falsch? |
Hi Falco,
das war nicht persönlich gemeint... ich kenne weder den Anbieter noch dessen Befindlichkeiten, hoffe aber dass es für Euch gut ausgeht. Ich fürchte nur, dass auch diese Onlineshops bedingt durch den Preisdruck mit jedem Cent rechnen müssen. Ich würde mich nicht wundern, wenn da Provisionen zwischen Inkasso und Shop fließen würden. Mir fällt einfach nur auf, dass immer wieder auf der einen Seite recht restriktiv nach Preislage agiert wird, aber andererseits das kulanzverhalten eínes Tante Emma Ladens vor Ort erwartet wird, ( damit bis jetzt nicht Du gemeint) |
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