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Haftpflichtversicherung bei Rad-Training und Wettkampf
Ich habe mich die letzten Tage gedanklich mit der Frage bschäftigt, wer eigentlich zahlt wenn ich einen Unfall beim Training oder Wettkampf habe und mein Unfallgegner einen erheblichen Schaden hat. Also ich möchte nicht zahlen (und meine private Haftpflichtversicherung tut es auch nicht). Was also tun? Alte bzw. aktuelle Versicherung kündigen und neue abschliessen. Gute Idee dachte ich mir, aber schlechter Plan, da ich erst im Sommer nächsten Jahres aus meiner Versicherung herauskomme.
Gibt es für solche speziellen Fälle (aktuelle Versicherung bietet eine benötigte Leistung nicht an) ein Sonderkündigungsrecht? Hat jemand aus dem Orbit der Triathleten dazu Erfahrungen? Eigentlich müßt ihr ähnliche Probleme haben... gast27 |
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Gibt es da irgendeine Klausel, liegt es an Deinem Vertrag oder ist das immer so? IMO ist eine haftpflicht für ein Jahr etwa so teuer wie eine teure OD, wenn Du ruhig schlafen willst, kannst Du ja noch eine abschliessen, die dann dieses Risiko abdeckt, wüsste dann gerne, welche es ist. m. |
und da wollte ich Dich schon auf den thread im Paralleluniversum hinweise und sehe, dass Du ihn selbst revitalisert hast :)
http://www.3athlon.info/showthread.php?t=16167&page=3 Geht es um den Passus: "Erziehlung von Höchstgeschwindigkeit"? m. |
Ich habe mir die Frage mit der Versicherung vor etwa drei Jahren auch gestellt und deshalb meinen Haftpflichtversicherer angesprochen. Tatsächlich sind Haftpflichtschäden im Wettkampf nicht abgedeckt gewesen. Ich habe bei mehreren Versicherungen angefragt, ob es bei denen abgedeckt ist, meist Fehlanzeige. :Nee: Nur ein Versicherungsmaklerbüro aus Hamburg namens Pergande & Pöthe hat eine entsprechende bike-Versicherung angeboten. Das ist eine normale Privathaftpflichtversicherung, die ausdrücklich Training und Wettkampf mit abdeckt. Versicherer ist der Axa Konzern. Ich hatte auch Glück, ich kam damals recht problemlos aus meiner alten Privathaftpflicht raus und die neue Versicherung war auch noch eine klein wenig günstiger als die alte bei gleicher Deckungssumme. :)
Training war übrigens ein Sonderfall, da ein Schaden hier über die Versicherung meines Vereins abgedeckt war. |
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Ich habe mich auch mit dieser Frage befasst; fast alle Versicherer schließen Radrennen und das Training dafür aus.
Außer den bereits genannten P&P bieten auch HUK und Gothaer eine Haftpflichtversicherung ohne diesen Ausschluss an. Der P&P-Tarif ist nicht besonders günstig. Bitte aber überprüfen, da dieser Informationsstand vom letzten Jahr ist. |
Inhaber eines Startpasses in Bayern sind Unfall- und Haftpflichtversichert während Training und WK. Wie das in anderen LVs aussieht weiss ich nicht, mW nach gibbet das auch in Hessen und NRW.
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dazu 2 erklärungen
http://www.dtu-info.de/index.cfm?524...DD27356E051442 http://www.3athlon.de/news/2007/03/1..._startpass.php wie es scheint ist in der Tat das Individaultraining nicht versichert. Jetzt weis ich auch wieder, warum ich meine Radlizenz haben wollte. Da ist nämlich das Radtraining versichert. Dies sollte günstiger sein, als eine spezielle Versicherung. |
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schnell mal nachgeselesen: Zitat:
http://www.triathlon-bayern.de/_file...rsicherung.pdf BTW: Auf der Rolle im Keller bist Du nicht versichert:Cheese: |
in meiner HUK steht soetwas drin
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt; dies heißt für mich doch. Ich war so lange versichert wie ich keinen Startpass hatte. Nun frage ich mich was ist mit dem Startpass der HHTV versichert. Auf der Webseite des Hamburger TV konnte ich nichts finden. Da werde ich die Jungs/Mädels doch mal anschreiben. Gerade von der HUK bestätigt. Ich bin nur versichert, wenn ich keinen Startpass/ Lizenz habe. Ich hatte gerade einen Verantwortlichen der DTU an der Strippe und der war doch sichtlich überrascht über diese Infos. Zumal er selbst bei der HUK versichert ist. Nur der Vorschlag zu sagen, dass ich keine Lizenz habe sondern einen Startpass und damit sei ich dann ja doch privat versichert leuchtet mir nicht ein und nach Aussage der HUK ist es egal wie dieses Ding heißt, ich bin einfach nicht versichert. Das ist ja recht gruselig. btw. Wie ich gerade von der DTU erfahren habe basteln die an einer Zusatzversicherung die einen ähnlichen Umfang hat wie der Versicherungsschutz beim BDR. Dies soll im nächsten Jahr mit den Startpässen, dann richtige Karten, eingeführt werden. |
Das wird ja immer undurchsichtiger:(
Ich bin auch bei der HUK und die haben mir schriftlich bestätigt, das Training und Radrennen ausgeschlossen sind :Weinen: Da ich zur Zeit nur auf der SD unterwegs bin, habe ich also keinen Startpaß und sollte nach deinen Infos versichert sein. Ab dem nächsten Jahr möchte ich aber auf die OD wechseln und somit, dann habe ich auch einen Startpaß und bin nicht mehr versichert. Nach meinen Infos bietet der HHTV auch keine PH an, oder? Anscheinend gibt es zu diesem Thema keine klaren Aussagen... |
Das Merkblatt zur privaten Triathlon-Versicherung des NRWTV findet sich HIER.
Auszug: Zitat:
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Auszug von der Internetseite des HCM
Radsport und Versicherungen sind ein heikles Thema. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Nach Recherchen der Fachzeitschrift TOUR bietet P & P als einzige Versicherung in Deutschland eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Versicherungsschutz bei Radrennen und Trainingsfahrten.
Da Frage ich mich doch, wie diese Aussage zu den Versicherungsbedingungen der HUK paßt :Nee: |
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Aber sobald ich einen Startpaß habe, bin ich ein Lizenz-Sportler, oder?
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Wann ist Training eigentlich Training? Angenommen, ich nehme einem die Vorfahrt und mache ihm eine Delle in den Kotflügel. Wer muß dann den Nachweis erbringen, ob ich gerade auf dem Weg zum Training war (das ja erst ab dem nächsten Ortsschild begonnen hätte...;) ) oder schon mitten im Intervall :Huhu:?
Kann mir nicht vorstellen, daß beim Individualtraining die Versicherungsleistung in der Praxis verweigert wird. Letztes Jahr bin ich beispielsweise auf dem Weg zum QCR-Radtreff von einem Kombi abgeschossen worden. Keine Zeugen, deshalb 70:30 Schuldverteilung. Den gegnerischen Schaden hat meine Haftpflicht anstandslos anteilig übernommen, ich wurde nichtmal gefragt, ob ich mich im Training befand (und wenn, dann hätte ich halt gesagt "nööönööö, war ja auf dem Weg zum Training") Grüße A., der zwar bei einer Versicherung arbeitet, aber trotzdem keine Ahnung von Versicherungsprodukten hat:o |
Ich habe jetzt ein E-Mail an die HUK geschickt (nach dem die Jungs von der Hotline meine Frage nicht beantworten konnten).
Bin auf die Antwort gespannt. |
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Es geht ja gerade darum, dass die Haftpflicht die extrem teuren Schäden abdecken soll, damit man nicht Gelder zahlen muss, die zur privaten Insolvenz führen. Oder Du fährst im Wettkampf einfach jemanden um. So ist es mir schon passiert. Bin bei einem Radrennen von einer Wettkampfteilnehmerin als Zuschauer umgefahren worden. Zum Glück kein großer Schaden, aber sie war letztlich Schuld und ihre Haftpflich, bzw. die Haftpflicht des BDR hat die Kosten übernommen. |
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Gruß Peter PS. Zum Glück habe ich diese Sorgen als NRWTV Startpassinhaber nicht |
Uuups da sehe ich doch gerade, dass René schon fast das gleiche geschrieben hat. Nun ja, doppelt gemoppelt hält besser ;-)
Peter Zitat:
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Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel... Zitat:
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@alle: Gibt es hier jemanden, dem schonmal eine Leistung im Zusammenhang mit einem Schaden beim Individualtraining mit der Begründung "Sie befanden sich im Training" verwehrt worden ist? |
@alessandro:
ich möchte nicht der sein, an dem ein versicherer dann ein exempel statuiert, wenn es zu einem Schaden kommt. Gestern war ich schon wieder in 3 Situationen die bei ungünstiger Zeugensituation zumindest eine Teilschuld ergeben könnten. Zumal jedes Fahren auf der Straße, wenn ein Radweg existiert schonmal kritisch ist. Also habe ich mich weiter erkundigt und folgendes gefunden... Versicherung and Rennrad29 Mrz 2006 02:38 pm Haftpflichtversicherung und Radrennen II Noch längerer Recherche haben ich nun doch 3 Versicherer gefunden, die den §4 aus ihren Versicherungsbedingungen herausgenommen haben und die Teilnahme an Radrennen und das Training hierfür mit einschließen. Dazu gehören die P & P, die Gothaer und die LVM. Es ist schon erstaunlich, dass die Versicherungsgesellschaften das Risko so hoch einschätzen, dass sie sich auf keine Ausnahmeregelungen einlassen. (Glaubt mir, ich habe mit einigen Versicherern die letzten Tage telefoniert.) Erstaunlich v. a., wenn man die vielen Tausend Rennradler auf den Radmarathons, Triathlons und Jedermannrennen bedenkt, die ohne es zu wissen ohne ausreichender Versicherung unterwegs sind. Wenn da so viel passieren würde, müsste die Ausschlussklausel doch viel bekannter sein, oder? Die Gothaer ist übrigens auch in unserem Haftpflicht-Vergleich zu finden (Kompakt-Tarif !!, der Basis-Tarif enthält die oben zitierte Ausschlussklausel) Versicherung and Rennrad14 Mrz 2006 01:32 pm Haftpflichtversicherung und Radrennen Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie kommt bei Schäden an Dritten auf. Allerdings gibt es einige Ausschlusskriterien in den Bestimmungen für Haftpflichtversicherungen. Bekannt ist wohl den Meisten, dass bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Versicherung keine Schadensregulierung vornimmt. Unbekannter, aber für Sportler enorm wichtig, ist der Zusatz, dass Radrennen, aber bereits das Training für Radrennen in den wenigsten Versicherung eingschlossen sind. Lustig dabei ist, dass die Veranstalter von Radsportevents meist eine Haftpflichtversicherung verlangen und man in der Anmeldung bestätigt eine solche zu haben. Kaum jemand weiß jedoch, dass die Versicherung im Schadensfall gar nicht eintreten würde. Anzuraten ist also allen Triathleten, Trainingsgruppen und Teilnehmern von Marathons (die Zeitnahme ist hier das ausschlaggebende Kriterium) ihre Haftpflichtversicherung zu prüfen und ggf. eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen. http://www.tarifchecks.de/blog/?cat=8 |
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Zum Jahreswechsel 2006/2007 wollte deren Geschäftsführung davon noch nichts wissen. (Wie auch z.B. der HHTV keinen Handlungsbedarf erkennen konnte. ) Nur sollten sie sich nicht am "BDR-Standard", sondern an dem was einige ihrer "eigenen" Landesverbände realisiert haben, orientieren - besser noch: dieses 1:1 zum Bundesstandard erklären. Was (viel) besseres könnte uns wirklich nicht passieren. |
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Gruß Peter PS. Nein, ich arbeite nicht in der Versicherungsbranche |
Was lange währt, wird (wohl) endlich was.
Wie ich erfahren habe, haben sich DTU und die ARAG-Versicherung darauf geeinigt, den DTU-Startpassinhabern eine Sportversicherung auf Basis dessen anzubieten, was in NRW und Bayern bereits Praxis ist. Allerdings kann jeder Landesverband für seinen Bereich frei entscheiden, ob die Koppelung Startpass plus Sportversicherung umgesetzt werden soll-. So werden z.B. die Hamburger hierüber auf einem a.o. Verbandstag im November beschließen. |
Eine Trainingsfahrt ist eine Fahrt, die vom Verein als Training veranlaßt wurde.
Ein Beispiel: man trainiert nach Plan, am Mittwoch steht Radtraining an, dann wäre diese Fahrt am Mittwoch eine "Trainingsfahrt". Eine Trainingsfahrt wäre auch, wenn du - anhand deiner Aufzeichnungen bspw - nachweisen kannst, daß du jeden Monat/jede Woche etc soundsoviele km fährst und anhand der allgemeinen Situation von einer Trainingsfahrt ausgegangen werden kann. Das könnte - möglicherweise - auch die Fahrt zu Oma sein. Auf das Fahrtziel kommt es nicht an, sondern auf den Charakter der Fahrt. Also Mounty mit Jeans und Einkaufstasche wird nicht glücken, auch wenn die 200 km weit gefahren wurde. Besonders gut machen sich immer Partnerfahrten (also zu zweit). Da kann man schon fast regelmäßig von Training sprechen. Man wird möglicherweise vom Verein eine Bestätigung verlangen, also vorher schonmal darüber sprechen. Man sollte stets bedenken, daß die Sportversicherungen nur subsidiär eintreten: d.h. sie sind die letzten der Kette, die zahlen werden und müssen. Hier nochmal kurz der Versicherungsumfang: 3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die unter Ziffer 2. genannten Personen bei der priva-ten Ausübung des Triathlonsports (einschließlich Training), die über den Sportversiche-rungsvertrag mit der Sporthilfe e.V. im LandesSportBund Nordrhein Westfalen e.V. (LSB NW) - Stand 01.01.2006 - nicht versichert ist. Versicherter Triathlon ist die Ausübung des Schwimm-, Lauf- und Radsports. Die versicherte Sportausübung (insbesondere der Laufsport) muss als gezielte Trainings-maßnahme erkennbar sein. 3.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren Wiederbetreten. |
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