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crimefight 28.11.2021 18:39

Rückerstattung Ironman Frankfurt
 
Hallo Zusammen

Bei mir wird im Dezember der Gutschein fällig

Hat jemand von euch schon eine Rücmkerstattung für ein Rennen erhalten-ging das anstandslos?

Laut Mail bei Erhalt des Gutschein heisst es ja ---nach Ablauf -Dezember 21-- erhält man das Startgeld abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück
Bin mal gespannt wie ein Flitzebogen

hanse987 28.11.2021 18:57

Bei mir ist jetzt kein Rennen sondern die Rückerstattung des Gutscheins für das TS-Trainingslager von März 2020. Ich hab vor 3 Wochen das Reisebüro angeschrieben und nach 1,5 Wochen hab ich die Antwort erhalten dass ich die Kontodaten senden soll. Ob das Geld schon auf dem Konto ist kann ich aber nicht sagen, da ich noch in Quarantäne bin und noch nicht auf der Bank war. Ich sollte doch mal auf Onlinebanking umstellen! :dresche

Ich würd an deiner Stelle mal anfragen wie die Abwicklung aussehen soll.

pstra 28.11.2021 19:27

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1635931)
Hallo Zusammen

Bei mir wird im Dezember der Gutschein fällig

Hat jemand von euch schon eine Rücmkerstattung für ein Rennen erhalten-ging das anstandslos?

Laut Mail bei Erhalt des Gutschein heisst es ja ---nach Ablauf -Dezember 21-- erhält man das Startgeld abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück
Bin mal gespannt wie ein Flitzebogen

Nachdem auch dieses Jahr die Cyclassics abgesagt wurden habe ich dann die Option der Rückerstattung gewählt. Mir wurde dann gesagt das es bis Januar 2022 dauern kann bis der Betrag erstattet wird aber hatte das Geld dann vor ca zwei Wochen auf dem Konto.

captain_hoppel 28.11.2021 23:13

Bei mir wird Nizza fällig. Ich bin auch sehr gespannt, wie das werden wird …

crimefight 29.11.2021 09:41

Hab heute Morgen eine Antwort von Ironman Frankfurt erhalten


Im Januar erfolgt eine Bündelauszahlung---hört sich gut an

ATom 29.11.2021 17:51

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1635999)
Hab heute Morgen eine Antwort von Ironman Frankfurt erhalten


Im Januar erfolgt eine Bündelauszahlung---hört sich gut an

Auf meinem Gutschein steht bei Punkt 3 folgendes:
Nach Ablauf der Frist aus Nr. 2 verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Hat der Athlet seinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst, erhält der Athlet einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Rückerstattungsgesuch des Athleten. Macht der Athlet seinen Rückerstattungsanspruch nicht geltend, verjährt dieser nach Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist des Landes, in dem der Athlet seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.


Demnach müsste ich ab dem 01.01.2022 mein "Rückerstattungsgesuch" anmelden.

Automatisch geht somit also nichts, ...
Außer die Verjährung, die geht natürlich automatisch. :Lachen2:

crimefight 29.11.2021 18:12

Ich habe nie etwas von !Automatisch"geschrieben....oder

ATom 29.11.2021 18:18

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1636094)
Ich habe nie etwas von !Automatisch"geschrieben....oder

Nein, das hast Du nicht geschrieben. (Ich hätte nicht "zitieren" sollen, sorry)

Ich habe mir nur selbst die Frage gestellt ob ich tätig werden muss und habe in Folge dessen meinen Gutschein rausgekramt.

Und nun wollte ich Euch -an meinem Erkenntnisgewinn- teil haben lassen.

crimefight 29.11.2021 18:55

Kein Ding

Jetzt mal die genaue Antwort aus Frankfurt

da der Gutschein für alle Athleten bis zum 31.12. gültig ist, werden wir eine gebündelte Rückzahlungsaktion im Januar starten.
Bis dahin bitte ich dich noch um Geduld.
Solltest du noch weitere Fragen haben, lass es mich gerne wissen.

ricofino 24.01.2022 18:54

Hat schon jemand das Startgeld erstattet bekommen?
Wenn ja durch Forderung durch Email oder per Brief (Einschreiben)?

crimefight 24.01.2022 19:32

Ich warte noch bis Ende Februar

soll ja autmatisch kommen

RACE66 25.01.2022 20:42

Am 01.01.2022 Forderungen per mail geltend gemacht und Frist gesetzt, kurz danach einen link zum Erstattungsformular erhalten. Vor ner Woche alles erstattet bekommen.

Acula 26.01.2022 20:21

Zitat:

Zitat von RACE66 (Beitrag 1643248)
Am 01.01.2022 Forderungen per mail geltend gemacht und Frist gesetzt, kurz danach einen link zum Erstattungsformular erhalten. Vor ner Woche alles erstattet bekommen.

An welche Mail Adresse hast du dich da gemeldet und, falls man fragen darf, welchen Grund hast du angegeben?

RACE66 26.01.2022 21:25

Zitat:

Zitat von Acula (Beitrag 1643417)
An welche Mail Adresse hast du dich da gemeldet und, falls man fragen darf, welchen Grund hast du angegeben?

An eventcrediteurope@ironman.com und Kopie an die Rechtsabteilung von IM.

Du brauchst keinen Grund, die Ausbezahlung des Gutscheines ist gesetzlich geregelt und kann ab 01.01.2022 per mail angefordert werden.

p.s. Die email Adresse steht auch auf dem Gutschein drauf;)

mamoarmin 23.02.2022 08:28

Ich hatte mich im November um Info bemüht, meine IM Frankfurt Startgeld in eine diesjährige MD zu investieren, keinerlei Rückmeldung, auch eine Erstattung fand nicht statt.
Ich habe jetzt nochmals nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass der Gutschein nicht mehr gültig ist.
Aus Kulanz würde man mir einen -Slot anbieten zum normalen Preis..
Auch hier habe ich wieder durch die Verzögerungstaktik ein wenig Geld verloren..
wie war das bei Euch?

Klugschnacker 23.02.2022 08:35

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1647440)
Ich habe jetzt nochmals nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass der Gutschein nicht mehr gültig ist.

Was soll das heißen, der Gutschein sei nicht mehr gültig? Wodurch hat er denn seine Gültigkeit verloren?

:8/

welfe 23.02.2022 08:42

Wir haben völlig problemlos unsere Gitscheine für Duisburg und Hamburg ITU umwandeln können in Maastricht bzw Kopenhagen. Mail reichte.

DocTom 23.02.2022 08:57

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1647443)
Was soll das heißen, der Gutschein sei nicht mehr gültig? Wodurch hat er denn seine Gültigkeit verloren?

:8/

Das frag ich mich auch gerade, eine Währungsumstellung gab es nicht und drei Jahre (allg. Verjährung) sollten auch noch nicht um sein, sonst fällt mir da nicht viel anderes ein. Gibt es auch reichlich Urteile zu.
https://www.juraforum.de/ratgeber/zi...henkgutscheine

Machs wie hier geschrieben.


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