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-   -   Von Auto übersehen und umgefahren. Schmerzensgeld ? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=48493)

goetzi 30.07.2020 11:09

Von Auto übersehen und umgefahren. Schmerzensgeld ?
 
Hallo zusammen,

mein Vater ist (oder besser gesagt) war auf einer mehrtägigen Radtour durch Süddeutschland. Von Pension zu Pension welche taggleich gebucht wird, insgesamt 450 km sollten es sein.

Nun wurde er am 2. Tag von einem Auto erfasst und ist zu Sturz gekommen.
Die Autofahrerin hat auch gleich eingesehen, dass sie ihn übersehen hat. Auch waren Anwohner zur Stelle um meinem Vater (76 Jahre) zu helfen.

Die Versicherung und auch die Autofahrerin haben wohl mein Vater dazu überredet die Sache ohne Polizei zu regeln.

Das Fahrrad wurde durch den lokalen Radhändler gleich nach dem Unfall repariert, neues Hinterrad, Sattel, Spiegel, Helm usw. Die Versicherung hat zumindest versprochen alles zu übernehmen. Auch wenn er Schmerzen hat soll er zum Arzt usw.

Er konnte dann auch noch bis zu seinem Tagesziel weiter fahren, die Schmerzen sind dann jedoch über Nacht gekommen. Er kann nun kaum noch laufen, Knie tut weh und muss seine Radtour somit abbrechen und mit dem Zug nach Hause fahren.

Was er getan hat, er war heute bei einem Arzt und hat sich die Blessuren attestieren lassen.

Jetzt zu meiner Frage, wie sieht es in solch einem Fall mit Schmerzensgeld aus ? An wen müssten wir uns wenden, gleich an einen Anwalt ? Was würdet Ihr machen ?

Viele Grüße
Torsten

tandem65 30.07.2020 11:19

Gute Genesung!!

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1544758)
Die Versicherung und auch die Autofahrerin haben wohl mein Vater dazu überredet die Sache ohne Polizei zu regeln.

Das lässt sich noch erledigen und würde ich auch machen. Da er verletzt ist und beim Arzt war kommt es sowieso zur Polizei. Das ist mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung zu ermitteln.
Rest, Schmerzensgeld geht immer nur über Anwalt.:Huhu:

El Stupido 30.07.2020 11:23

Deinem Vater zunächst alles Gute!

Wenn du schreibst

Zitat:

(..) Die Versicherung hat zumindest versprochen alles zu übernehmen(..)
Habt ihr das schriftlich von der Schadensabteilung des Versicherers? Oder ist das jetzt eine mündliche Aussage am Telefon?

Glücklicherweise scheint dein Vater ja nur leicht verletzt worden zu sein. Viel Schmerzensgeld sollte da nicht erwartet werden können. Aber mit juristischer Hilfe macht ihr auf jeden Fall nichts verkehrt.

Zwar könnte die Versicherung mit Hinweis auf die bereits erfolgte Zusage der Kostenübernahme / Regulierungsbereitschaft die Hinzuziehung eines Anwalts / einer Anwältin als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ansehen aber das ist eher sehr unwahrscheinlich und wäre so auch nicht haltbar.

goetzi 30.07.2020 11:36

Die Aussage der versicherung in Bezug auf Kostenübernahme war nur telefonisch durchgegeben worden.

Ich hoffe, dass ich heute Abend etwas schlauer bin, wenn er zurück ist und wir nochmals ausführlich reden können.

Harm 30.07.2020 11:38

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1544758)

Jetzt zu meiner Frage, wie sieht es in solch einem Fall mit Schmerzensgeld aus ? An wen müssten wir uns wenden, gleich an einen Anwalt ? Was würdet Ihr machen ?

Viele Grüße
Torsten

Zuerst natürlich Deinem Vater gute Besserung.
Zu Deiner konkreten Frage: Dein Vater soll sich sofort mit einem Anwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht ini Verbindung sezten.
Ansonsten bleibt Dein Vater am Ende sogar auf einigen Kosten sitzen.

MattF 30.07.2020 11:48

Hat er denn irgendwas schriftlich oder alles nur mündlich?
Hat er die Adressen der Zeugen?


Wobei von Schmerzengeld darf man sich jetzt so viel nicht erwarten. Ich war beim Unfall sogar im Krankenhaus, konnte dann aber nach dem röntgen wieder gehen, bzw. meine Frau hat mich abgeholt und war ein paar Tage krank geschrieben. Hatte nur Prellungen. Hab glaub ich sowas wie 200 € Schmerzengeld bekommen (über Anwalt).
Zum Glück gab es aber auch keine nachhaltigen Schäden, was immer besser ist als jedes Geld.

Aber 200-300 € kann man sicher immer raus schlagen.

Einfach bei der Versicherung einreichen. 300 € zu zahlen und die Radrechnung ist für die viel billiger als wenn du nen Anwalt einzuschalten. Weil den müssen die auch zahlen.

Bockwuchst 30.07.2020 12:18

Hallo,

unbedingt mit Anwalt regeln. Den muss auch die gegenerische Versicherung bezahlen. Der kann normal auch gleich beim ersten Kontakt am Telefon sagen, ob man noch polizeilich was machen muss. Könnte mir vorstellen, es ist nicht von Nachteil.
Ich wurde letztes Jahr auch von nem Auto umgeräumt. Mit Anwalt tut man sich in der Kommunikation mit der Versicherung deutlich leichter bzw. hat damit gar nichts zu tun.
Bei mir ist ganz gut was rübergekommen an Schmerzensgeld, aber hatte auch 2 Brüche, die operiert werden mussten.
Ich würde bei nem älteren Herren, so fit er auch sein mag, das Risiko von bleibenden / sich erst später zeigenden Schäden nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund wartet man gern relativ lang bis zu ner abschließenden Regulierung.

phonofreund 30.07.2020 18:11

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1544758)
Die Versicherung und auch die Autofahrerin haben wohl mein Vater dazu überredet die Sache ohne Polizei zu regeln.


Viele Grüße
Torsten

Echt jetzt? Wie kann man sich denn auf so etwas einlassen?

Adept 30.07.2020 19:18

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1544839)
Echt jetzt? Wie kann man sich denn auf so etwas einlassen?

Selten dämlicher Kommentar. Dafür kann es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Aber darum geht es ja hier und jetzt nicht.

Zum Thema:
Man kann meines Wissens einen Unfall bei der Polizei nachmelden und wichtig ist, die Verletzungen genau zu dokumentieren. Denn sollte es Folgeschäden geben, kann man die Schuldige Seite in Regress nehmen. Sei es nur für die Behandlungskosten, sei es für noch weitere Kosten, die aufgrund von Folgeschäden in Zukunft entstehen würden.

Alles Gute für den Verunfallten.

kullerich 30.07.2020 19:23

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1544759)



Das lässt sich noch erledigen und würde ich auch machen. Da er verletzt ist und beim Arzt war kommt es sowieso zur Polizei. Das ist mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung zu ermitteln.
Rest, Schmerzensgeld geht immer nur über Anwalt.:Huhu:

Ist das so? Im Umfeld häusliche Gewalt hört man recht häufig, dass Ärzte nicht standardmäßig die Polizei hinzuziehen.....

Bommel91 30.07.2020 19:46

Bitte einen Anwalt konsultieren. Es gibt einfach zu viele juristische Feinheiten die es zu beachten gilt.

Zum Thema „Wie kann man sich auf sowas einlassen“? Bitte beachten, dass man nach einem Unfall resp. Schockereignis nicht immer rational reagiert. Oftmals will man einfach nur so schnell wie möglich weg und ist froh das es vermeintlich glimpflich ausgegangen ist.

Unbedingt auch erwirken, dass festgestellt wird, dass der UG auch die Zukünftigen auf dem Schadensereignis beruhenden Schäden (z.B Spätfolgen) ersetzen muss. Aber das wird ein Anwalt alles erklären

Isemix 30.07.2020 21:39

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 1544846)
Ist das so? Im Umfeld häusliche Gewalt hört man recht häufig, dass Ärzte nicht standardmäßig die Polizei hinzuziehen.....

Also Häuslichegewalt mit einem Unfall in der Öffentlichkeit zu vergleichen ist jetzt schon merkwürdig!:confused:
Im Nachhinein die Polizei verständigen ist sicher ratsam, problematisch ist aus meiner Sicht dann trotzdem. Ein unfall mit (leicht) Verletzten ist zwar auch für die Polizisten Standard aber im Nachhinein gibt es auch einige Probleme...
Z.B:
- wo ist der GENAUE Unfallort, dieser wird häufig vermessen, für eine mögliche Rekonstruktion im Streitfall.
- welche Verletzungen sind vor Ort dokumentierbar und nachweislich durch diesen Unfall entstanden
- welche Schäden sind am Rad entstanden und dokumentiert
- welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden
-wie ist die Beschilderung und war diese korrekt angebracht
- Daten des uüUnfallgegners
-Daten von Zeugen, sind es ggf. Nur Knallzeugen?

Alles mögliche Sachen die am Ende Nachteilig für den verletzten sind...

Für mich ist es immer nicht nachvollziehbar warum sooft keine Polizei hinzugezogen wird... und bei Nichtigkeiten immer häufiger.
Einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht beauftragen.

Schlafschaf 30.07.2020 22:48

Zitat:

Zitat von Isemix (Beitrag 1544856)

Für mich ist es immer nicht nachvollziehbar warum sooft keine Polizei hinzugezogen wird... und bei Nichtigkeiten immer häufiger.
Einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht beauftragen.

Wenn weder ich, noch meine Klamotten noch mein Rad wirken als wäre was ernsthaftes kaputt und der Verursacher den Eindruck erweckt das es wirklich einfach doof gelaufen ist würde ich auch versuchen das so easy wie möglich abzuwickeln und einfach meine Tour weiterfahren anstatt auf Polizei zu warten usw.
Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen.
Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam.
Aber klar wenn dann später doch mehr ist als man gedacht hat wird das natürlich doof.

Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen?

Nole#01 31.07.2020 07:11

Ich hatte im Vorjahr auch einen Unfall. Bin von einem Auto angefahren worde, dass bei einer Stopp Tafel rausgefahren ist. Bei mir war an kein weiterfahren zu denken. Polizei ist gekommen und bin mit der Rettung ins Krankenhaus.

Ich hatte "nur" Prellungen aber das Rad war Totalschaden, da der Rahmen hinüber war obwohl man aus 3m Entfernung kaum etwas gesehen hat.

Ich hatte das Glück, dass der Unfallbeteiligte einsichtig war und gleich gesagt hat mich übersehen zu haben. Wichtig war aber das Unfallprotokoll von der Polizei, wo er auch so ausgesagt hatte.

Dann war das für mich eigentlich eine ganz einfache Angelegeheit. Anwalt hat ein Schreiben rausgeschickt mit den Forderungen (Schmerzengeld, Sschaden am Rad). Da wurde man sich mit der gegenüberliegenden Partei rasch einig und ich hatte die Kohle.

Das Protokoll von der Polizei war sehr wichtig und hat die Sache einfacher gemacht.

Deinem Vater gute Besserung und viel Erfolg bei der Sache!

phonofreund 31.07.2020 07:33

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1544845)
Selten dämlicher Kommentar. Dafür kann es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Aber darum geht es ja hier und jetzt nicht.


Alles Gute für den Verunfallten.

Sorry Junge. Bei Schäden oder Verletzungen gehört sofort die Polizei hinzugezogen. Das erleichtert Anwälten gewaltig die Arbeit.

lonerunner 31.07.2020 07:36

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1544868)
Wenn weder ich, noch meine Klamotten noch mein Rad wirken als wäre was ernsthaftes kaputt und der Verursacher den Eindruck erweckt das es wirklich einfach doof gelaufen ist würde ich auch versuchen das so easy wie möglich abzuwickeln und einfach meine Tour weiterfahren anstatt auf Polizei zu warten usw.
Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen.
Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam.
Aber klar wenn dann später doch mehr ist als man gedacht hat wird das natürlich doof.

So denke ich auch. :Huhu:

dr_big 31.07.2020 08:12

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1544888)
Sorry Junge. Bei Schäden oder Verletzungen gehört sofort die Polizei hinzugezogen. Das erleichtert Anwälten gewaltig die Arbeit.

Bei Verletzungen ja, bei Schäden nein. Bei Bagatellschäden braucht man keine Polizei. Mir persönlich ist z.B. völlig egal, wenn das Schaltwerk einen weiteren Kratzer hat oder das Lenkerband angeschrammelt ist. Dafür muss ich nicht die Polizei beschäftigen.

El Stupido 31.07.2020 08:15

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1544868)
(...)

Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen?

Nein, man muss nicht immer.

Die Polizei würde ich immer dann hinzuziehen wenn
Personenschaden vorliegt
die Sach- und Rechtslage / das Verschulden unklar ist
bei der Gegenseite Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten
Unfallflucht
agressive / wenig kooperative Einstellung der Gegenseite beim Austausch aller Daten

Ansonsten ist es wie bereits erwähnt eine Sache der Abwägung. Man sollte nicht für Bagatellen die Polizei unnötig binden aber nicht zögern, sie zu verständigen wenn man es aus gutem Grund für ratsam hält.

Auf jeden Fall immer ratsam, ausreichend Bilder vor Ort zu machen und Personalien eventueller Zeug*innen festzuhalten.

deirflu 31.07.2020 08:30

Gute Besserung deinem Vater!


Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar. Wer weiß, vielleicht war die Autofahrerin betrunken oder sonstig beeinträchtigt....so etwas klärt die Polizei dann ab. Die Polizei macht da übrigens auch keinen unterschied ob schwer oder leicht verletzt, schon ein kleiner Kratzer ist verletzt.

Sobald er einen Arzt besucht wird er ebenfalls Probleme bekommen da die Versicherung sich bei ihm melden wird wegen einem Regress, zumindest wenn er dort angibt dass die Verletzung von einem Unfall mit anderen Beteiligten kommt. Gibt er etwas anderes an ist es Versicherungsbetrug.

Eine Anzeige nachzuholen ist aber kein großes Problem, die Polizei wird aber nicht glücklich sein. :cool:

Ich spreche bei dem ganzen aus eigenen Erfahrungen, hab das letztes Jahr durchgemacht.

Wenn die Unfallgegnerin zugänglich ist würde ich mit ihr Kontakt aufnehmen und eine Anzeige machen. Sie wird dann auch zur Polizei müssen für eine Aussage. Em ende kommt das ganze zur Staatsanwaltschaft wo die Sache ohne weiteres zutun eingestellt werden wird.

Ob man einen Anwalt braucht oder nicht würde ich daran fest machen wie sich die andere Seite verhält.
In meinem Fall war die Kommunikation sehr offen und der Unfallgegner machte bei der Polizei die gleichen angaben zum Unfall wie ich. Seine Versicherung hielt gut Kontakt mit mir und entschädigte mich dann komplett. Da ich "nur" Prellungen hatte war ich mit dem Angebotenen Schmerzensgeld von €500,- zufrieden.

Es geht also auch ohne Anwalt:Blumen:

kullerich 31.07.2020 09:53

Zitat:

Zitat von Isemix (Beitrag 1544856)
Also Häuslichegewalt mit einem Unfall in der Öffentlichkeit zu vergleichen ist jetzt schon merkwürdig!

Die Behauptung war, dass "Ärzte automatisch die Polizei hinzuziehen", und diese Behauptung ist nicht richtig, siehe mein Beispiel. Warum du da moralisierende Bemerkungen anhängst, erschließt sich mir nicht

RolandG 31.07.2020 12:33

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1544896)
Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar.

Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?

deirflu 31.07.2020 18:16

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 1544980)
Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?

Zumindest in Österreich ist es eine Verletzung der Meldepflicht die einen Strafrahmen bis zu €2180,- vorsieht.

https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html

Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war.

Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen

https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/

Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist.

Adept 31.07.2020 19:16

Das Melden eines Unfalls bei der Polizei finde ich besonders bei Personenschäden sehr wichtig. Denn da könnte sehr viel finanzieller Impact dran hängen, bei Folgeschäden oder gar Arbeitsunfähigkeit/Verrentung.

Was vielleicht anfangs bei leichten Blessurgen nicht so aussehen mag, kann sich später als gravierender entpuppen.

Isemix 31.07.2020 19:26

Zitat:

Zitat von Schlafschaf (Beitrag 1544868)
Wenn weder ich, noch meine Klamotten noch mein Rad wirken als wäre was ernsthaftes kaputt und der Verursacher den Eindruck erweckt das es wirklich einfach doof gelaufen ist würde ich auch versuchen das so easy wie möglich abzuwickeln und einfach meine Tour weiterfahren anstatt auf Polizei zu warten usw.
Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen.
Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam.

Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen?

Natürlich darfst du in D selbst entscheiden ob du die Polizei bei einem Unfall rufst. Bei einem rempler mit geringfügigen Schaden ist die polizei froh nicht extra alles aufnehmen zu müssen

Bitte vergleich einen kleinen rempler ohne Schaden nicht mit einem wo eine Person zu schaffen gekommen ist.

Isemix 31.07.2020 19:33

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 1544929)
Die Behauptung war, dass "Ärzte automatisch die Polizei hinzuziehen", und diese Behauptung ist nicht richtig, siehe mein Beispiel. Warum du da moralisierende Bemerkungen anhängst, erschließt sich mir nicht

Ärzte sind zumindest dahingehend angehalten die Betroffenen auf Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen, Ärzte unterliegen im allgemeinen der Schweigepflicht und müssen durch den Geschädigten ggü. Der Polizei entbunden werden. Außerdem liegt in vielen Fällen der Häuslichen Gewalt auch das Zeugnisverweigerungsrecht vor.

Es ist einfach ein Vergleich der so oder so hingt. Es tut mir leid wenn es zu forsch von mir war...
Aber so gesehen hast du recht, aber bei z.b. Kindeswohlgefährdung ist es meiner Meinung nach auch der Ehrenkodex der einen Arzt dazu verpflichten sollte. 🙋*♂️

RolandG 31.07.2020 20:18

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1545035)
Zumindest in Österreich ist es eine Verletzung der Meldepflicht die einen Strafrahmen bis zu €2180,- vorsieht.

https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html

Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war.

Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen

https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/

Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist.

Es gibt mW in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Meldung eines Unfalls an die Polizei. Dementsprechend gibt es auch keine Sanktion, erst recht keine Strafe.

noam 31.07.2020 21:26

Grundsätzlich gibt es in D bei keinem Unfall eine Anzeigepflicht. Als Unfallbeteiligter kann man sich höchstens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig machen, wenn man bei Feststellungsinteresse (Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche) keine, falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Person oder der Art seiner Beteiligung macht.

Auch ist es entgegen dem Volksglauben nicht Aufgabe der Polizei für die Schadensregulierung oder Schmerzensgeld zu sorgen. Aufgabe der Polizei ist im Rahmen der Unfallaufnahme begangene Straftaten wie Ordnungswidrigkeiten festzustellen und ein beweissicheres Straf- bzw. OwiVerfahren zu gewährleisten. Dennoch MUSS die Polizei erst tätig werden, wenn sie Kenntnis von Tatsachen bekommt, die hinreichend einen Verdacht für das vorliegen einer Straftat begründet. Haben die Unfallbeteiligten kein Interesse an einer Strafverfolgung sind sie nicht gezwungen die Polizei zu verständigen.

(Nehmen wir mal an, Fahranfänger F macht einen dummen Fehler und es kommt zum Unfall bei dem Radfahrer R stürzt und sich leicht verletzt. Nun rufen sie die Polizei und obwohl der Radfahrer ja nun nur seinen Schaden ersetzt haben will, welcher völlig losgelöst von den polizeilichen Ermittlungen im Zweifel in einer Zivilklage vor Gericht beschieden wird, wird gegen F ein Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Blöde Nebenfolge ist ein Eintrag in Flensburg und eine teure Nachschulung.)


Natürlich wollen RA und Versicherungen, dass ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wird, da diese dann erheblich weniger Arbeit haben, da sie eben nicht selber arbeiten müssen, sondern einfach auf die Akte der Polizei verweisen. Das Schadensersatzrecht ist aber gänzlich losgelöst vom strafverfahrensrecht und kommt teilweise auch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Interessen reicht im Zweifel bei klarem Unfallhergang ein Personalienaustausch und eine Dokumentation des Unfallorts (Fotos).



Und zu den ganzen Märchen, was die polizei alles macht am Unfallort: Da lasst euch mal keinen Bären aufbinden. Bei klarem Unfallhergang bei leicht verletzter Person wird kein Hexentanz veranstaltet.

Adept 31.07.2020 21:34

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1545050)
...

Noam, hört sich schlüssig an. Und ich glaube, du bist vom Fach, oder? :Blumen:

poldi 01.08.2020 07:59

[/list]
Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1545053)
Noam, hört sich schlüssig an. Und ich glaube, du bist vom Fach, oder? :Blumen:

Ist er und hilft dankenswerterweise Mythen Legenden und Volksglauben zu relativieren.

Bommel91 01.08.2020 10:03

Danke für den Post. Bei juristischen Fehlvorstellungen kann man sich nur die Finger wund tippen

qbz 01.08.2020 19:02

Zitat:

Zitat von upado (Beitrag 1545093)
.......
Ebenso versuchen Versicherungen immer eine Zahlung zu vermeiden. Wenn der Geschädigte an einer Schadensregulierung ernsthaft interessiert ist, wird die rechtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein. Das Ergebnis (Schadensersatz, Schmerzensgeld, usw.) ist völlig unabsehbar und rein spekulativ.
.......

Ich habe wirklich keine Ahnung, nach welchen Grundsätzen die Schadensregulierungsabteilung der Versicherungen allgemein arbeiten. Meine persönlichen Erfahrungen sind jedoch im Hinblick auf die Schadensregulierung positiver Art. Ich bekam 2mal ein Rennrad von Versicherungen nach Unfällen ersetzt, die nicht polizeilich aufgenommen waren, und wo ich die Schadensfotos einreichte, sowie einmal alle Tierarztkosten bezahlt von der Hundehaftpflicht eines Halters, dessen Hund das Grundstück verliess und freilaufend meinen Hund anfiel und ihm das Bein brach. Sofern der Schadensverursacher und der Geschädigte stimmige und gleichlautende Vorfallsschilderungen abgeben, sehen vielleicht die Versicherungen keine Möglichkeiten, die Schadensübernahme abzulehnen und wollen doch auch ein gerichtliches Verfahren mit zusätzlichen Kosten lieber vermeiden.

Schwarzfahrer 01.08.2020 20:45

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1545050)
Grundsätzlich gibt es in D bei keinem Unfall eine Anzeigepflicht. Als Unfallbeteiligter kann man sich höchstens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig machen, wenn man bei Feststellungsinteresse (Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche) keine, falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Person oder der Art seiner Beteiligung macht.

Eine Frage dazu:
Ich hatte zuletzt den Fall, daß ich, morgens, weil ein Auto meine Vorfahrt mißachtet hatte, mit dem Rad notbremsen musste und stürzte, ohne Autokontakt. Eine Hautabschürfung und ein leicht verbogenes Schaltauge wären kein Grund für Schadenersatz gewesen, aber eine Entschuldigung hätte ich erwartet. Der Autofahrer brmste kurz ab, und gab Gas, sobald ich anfing mich aufzurappeln. Ich fuhr dann erst zur Arbeit weiter, und habe auf dem Heimweg bei der Polizei vorbeigeschaut, um zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fahrer ausfindig zu machen, um ihm ins Gewissen zu reden, daß er das nächste Mal zumindest sich um den gestürzten kümmern sollte, statt Gas zu geben. Zu meiner Überraschung wurde mir erst mal ein Vortrag gehalten, daß ich offenbar Fahrerflucht begangen hätte (wörtlich), und ich hätte unbedingt die Polizei rufen sollen, und auf sie vor Ort warten müssen. Immerhin wurde dann gnädig auf die Verfolgung dieses Vorwurfs verzichtet, und sie haben nachgeschaut (es war ein Poolfahrzeug einer größeren Firma, mehr habe ich nie erfahren).
War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen.

Antracis 01.08.2020 23:32

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1545140)
War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mir das anschaue

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

ist das prinzipiell strafbar. Die Frage ist wohl eher, ob wirklich Anklage erhoben und eine Verurteilung stattfinden würde.

Es wäre recht eindeutig, dass Du nichts falsch gemacht hast und Nur Geschädigter bist. Wenn das so offensichtlich ist, wird das sicher keine Probleme geben.

Aber andernfalls könnte sich ja auch der Autofahrer rausreden, dass er total überzeugt war, dass Er unschuldig ist, und sich entfernen durfte, weil Du nur ne Schürfwunde hattest.

noam 02.08.2020 08:52

Rein theoretisch entfernt sich der unerlaubt vom Unfallort, der seinen aus 34 I Nr 5 StVO nicht nachkommt

lonerunner 02.08.2020 09:32

Wäre mal interessant vom TE zu erfahren, wie sich die Sache jetzt entwickelt hat....:8/

JENS-KLEVE 02.08.2020 09:40

Polizei bedeutet nicht automatisch Anzeige. Als mich ein Autofahrer umgenietet hat, kam Polizei, alles wurde aufgenommen, Anwalt eingeschaltet. Auf Anzeige habe ich verzichtet, weil der Mann nett war, die Versicherung seines Firmenwagens hat über 1000 Euro Schmerzensgeld / Schadensersatz gezahlt. Gebrochener Finger, verbogene Teile am Fahrrad, Fahrtkosten für Ärzte.

Matthias75 02.08.2020 11:53

Zitat:

Zitat von upado (Beitrag 1545200)
Der Pkw-Fahrer hat zweifelsfrei eine Verkehrsunfallflucht begangen, weil du einen Schaden erlitten hast.

Du hast keine Verkehrsunfallflucht begangen, weil dazu ein Fremdschaden nötig ist. Laut deiner Schilderung, gab es keinen Kontakt zu den Pkw.

Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, dass du eine Verkehrsunfallflucht begangen hast und keine Verkehrsunfallanzeige aufnimmt, hat es sich der Strafvereitelung im Amte schuldig gemacht. Da du aber definitiv einen Schaden erlitten hast, liegt hier ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch den Pkw-Fahrer vor und dieser Stümper von Polizist hätte in jedem Fall eine Verkehrsunfallanzeige aufnehmen müssen!!!

§142 StGB zielt nicht auf „Verursacher“ oder Geschädigter ab, sondern auf Unfallbeteiligter.

Der ist dann im letzten Absatz definiert:

Zitat:

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Das kann aber nicht nach einer Aussage ohne Anhörung der Gegenseite entschieden werden. Also müssen wohl zunächst mal alle Beteiligten angehört und geg. als Verursacher (vielleicht auch nur mit geringer Teilschuld) angesehen werden. Rechtlich korrekt wäre es vermutlich gewesen, vor Ort gleich die Polizei zu informieren und den Fall geg. mit zustzlichen Zeugenaussagen aufnehmen zu lassen. Wäre aber ein zu höher Aufwand gewesen. Nachträglich den Sachverhalt zu klären, dürfte für die Polizei zudem schwierig sein.

Dass sie die Datendes anderne Fahrer nicht rausrücken, ist klar -> Datenschutz. Sonst könnte ja jeder mit irgendeiner Begründung Fahrzeugdaten bei der Polizei abgreifen. Das geht sichern ur mit guter Begründung.

M.

FinP 02.08.2020 12:01

Die "Unfallflucht" scheidet hier aus einem anderen Grund aus.
Der Radfahrer, der sich beim Bremsen hinlegt, ist natürlich Unfallbeteiligter.
Wenn sich aber der einzige andere Unfallbeteiligte aber entfernt und offensichtlich keine Feststellungsbereitschaft hat, dann muss man natürlich auch weder warten (auf wen denn?) noch die Polizei rufen.

Man muss ja schließlich dem anderen seine Daten nicht aufdrängen sondern nur die Feststellung ermöglichen.

Vivago 11.11.2020 15:29

Jupp, bei der Geschichte handelt es sich dann nämlich auch um eine Straftat, die dann sogar eine

https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fahrerflucht/
Zitat:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, 3 Punkte und Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
nach sich zieht.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:24 Uhr.

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