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Von Auto übersehen und umgefahren. Schmerzensgeld ?
Hallo zusammen,
mein Vater ist (oder besser gesagt) war auf einer mehrtägigen Radtour durch Süddeutschland. Von Pension zu Pension welche taggleich gebucht wird, insgesamt 450 km sollten es sein. Nun wurde er am 2. Tag von einem Auto erfasst und ist zu Sturz gekommen. Die Autofahrerin hat auch gleich eingesehen, dass sie ihn übersehen hat. Auch waren Anwohner zur Stelle um meinem Vater (76 Jahre) zu helfen. Die Versicherung und auch die Autofahrerin haben wohl mein Vater dazu überredet die Sache ohne Polizei zu regeln. Das Fahrrad wurde durch den lokalen Radhändler gleich nach dem Unfall repariert, neues Hinterrad, Sattel, Spiegel, Helm usw. Die Versicherung hat zumindest versprochen alles zu übernehmen. Auch wenn er Schmerzen hat soll er zum Arzt usw. Er konnte dann auch noch bis zu seinem Tagesziel weiter fahren, die Schmerzen sind dann jedoch über Nacht gekommen. Er kann nun kaum noch laufen, Knie tut weh und muss seine Radtour somit abbrechen und mit dem Zug nach Hause fahren. Was er getan hat, er war heute bei einem Arzt und hat sich die Blessuren attestieren lassen. Jetzt zu meiner Frage, wie sieht es in solch einem Fall mit Schmerzensgeld aus ? An wen müssten wir uns wenden, gleich an einen Anwalt ? Was würdet Ihr machen ? Viele Grüße Torsten |
Gute Genesung!!
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Rest, Schmerzensgeld geht immer nur über Anwalt.:Huhu: |
Deinem Vater zunächst alles Gute!
Wenn du schreibst Zitat:
Glücklicherweise scheint dein Vater ja nur leicht verletzt worden zu sein. Viel Schmerzensgeld sollte da nicht erwartet werden können. Aber mit juristischer Hilfe macht ihr auf jeden Fall nichts verkehrt. Zwar könnte die Versicherung mit Hinweis auf die bereits erfolgte Zusage der Kostenübernahme / Regulierungsbereitschaft die Hinzuziehung eines Anwalts / einer Anwältin als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ansehen aber das ist eher sehr unwahrscheinlich und wäre so auch nicht haltbar. |
Die Aussage der versicherung in Bezug auf Kostenübernahme war nur telefonisch durchgegeben worden.
Ich hoffe, dass ich heute Abend etwas schlauer bin, wenn er zurück ist und wir nochmals ausführlich reden können. |
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Zu Deiner konkreten Frage: Dein Vater soll sich sofort mit einem Anwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht ini Verbindung sezten. Ansonsten bleibt Dein Vater am Ende sogar auf einigen Kosten sitzen. |
Hat er denn irgendwas schriftlich oder alles nur mündlich?
Hat er die Adressen der Zeugen? Wobei von Schmerzengeld darf man sich jetzt so viel nicht erwarten. Ich war beim Unfall sogar im Krankenhaus, konnte dann aber nach dem röntgen wieder gehen, bzw. meine Frau hat mich abgeholt und war ein paar Tage krank geschrieben. Hatte nur Prellungen. Hab glaub ich sowas wie 200 € Schmerzengeld bekommen (über Anwalt). Zum Glück gab es aber auch keine nachhaltigen Schäden, was immer besser ist als jedes Geld. Aber 200-300 € kann man sicher immer raus schlagen. Einfach bei der Versicherung einreichen. 300 € zu zahlen und die Radrechnung ist für die viel billiger als wenn du nen Anwalt einzuschalten. Weil den müssen die auch zahlen. |
Hallo,
unbedingt mit Anwalt regeln. Den muss auch die gegenerische Versicherung bezahlen. Der kann normal auch gleich beim ersten Kontakt am Telefon sagen, ob man noch polizeilich was machen muss. Könnte mir vorstellen, es ist nicht von Nachteil. Ich wurde letztes Jahr auch von nem Auto umgeräumt. Mit Anwalt tut man sich in der Kommunikation mit der Versicherung deutlich leichter bzw. hat damit gar nichts zu tun. Bei mir ist ganz gut was rübergekommen an Schmerzensgeld, aber hatte auch 2 Brüche, die operiert werden mussten. Ich würde bei nem älteren Herren, so fit er auch sein mag, das Risiko von bleibenden / sich erst später zeigenden Schäden nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund wartet man gern relativ lang bis zu ner abschließenden Regulierung. |
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Zum Thema: Man kann meines Wissens einen Unfall bei der Polizei nachmelden und wichtig ist, die Verletzungen genau zu dokumentieren. Denn sollte es Folgeschäden geben, kann man die Schuldige Seite in Regress nehmen. Sei es nur für die Behandlungskosten, sei es für noch weitere Kosten, die aufgrund von Folgeschäden in Zukunft entstehen würden. Alles Gute für den Verunfallten. |
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Bitte einen Anwalt konsultieren. Es gibt einfach zu viele juristische Feinheiten die es zu beachten gilt.
Zum Thema „Wie kann man sich auf sowas einlassen“? Bitte beachten, dass man nach einem Unfall resp. Schockereignis nicht immer rational reagiert. Oftmals will man einfach nur so schnell wie möglich weg und ist froh das es vermeintlich glimpflich ausgegangen ist. Unbedingt auch erwirken, dass festgestellt wird, dass der UG auch die Zukünftigen auf dem Schadensereignis beruhenden Schäden (z.B Spätfolgen) ersetzen muss. Aber das wird ein Anwalt alles erklären |
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Im Nachhinein die Polizei verständigen ist sicher ratsam, problematisch ist aus meiner Sicht dann trotzdem. Ein unfall mit (leicht) Verletzten ist zwar auch für die Polizisten Standard aber im Nachhinein gibt es auch einige Probleme... Z.B: - wo ist der GENAUE Unfallort, dieser wird häufig vermessen, für eine mögliche Rekonstruktion im Streitfall. - welche Verletzungen sind vor Ort dokumentierbar und nachweislich durch diesen Unfall entstanden - welche Schäden sind am Rad entstanden und dokumentiert - welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden -wie ist die Beschilderung und war diese korrekt angebracht - Daten des uüUnfallgegners -Daten von Zeugen, sind es ggf. Nur Knallzeugen? Alles mögliche Sachen die am Ende Nachteilig für den verletzten sind... Für mich ist es immer nicht nachvollziehbar warum sooft keine Polizei hinzugezogen wird... und bei Nichtigkeiten immer häufiger. Einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht beauftragen. |
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Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen. Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam. Aber klar wenn dann später doch mehr ist als man gedacht hat wird das natürlich doof. Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen? |
Ich hatte im Vorjahr auch einen Unfall. Bin von einem Auto angefahren worde, dass bei einer Stopp Tafel rausgefahren ist. Bei mir war an kein weiterfahren zu denken. Polizei ist gekommen und bin mit der Rettung ins Krankenhaus.
Ich hatte "nur" Prellungen aber das Rad war Totalschaden, da der Rahmen hinüber war obwohl man aus 3m Entfernung kaum etwas gesehen hat. Ich hatte das Glück, dass der Unfallbeteiligte einsichtig war und gleich gesagt hat mich übersehen zu haben. Wichtig war aber das Unfallprotokoll von der Polizei, wo er auch so ausgesagt hatte. Dann war das für mich eigentlich eine ganz einfache Angelegeheit. Anwalt hat ein Schreiben rausgeschickt mit den Forderungen (Schmerzengeld, Sschaden am Rad). Da wurde man sich mit der gegenüberliegenden Partei rasch einig und ich hatte die Kohle. Das Protokoll von der Polizei war sehr wichtig und hat die Sache einfacher gemacht. Deinem Vater gute Besserung und viel Erfolg bei der Sache! |
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Die Polizei würde ich immer dann hinzuziehen wenn Personenschaden vorliegt die Sach- und Rechtslage / das Verschulden unklar ist bei der Gegenseite Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten Unfallflucht agressive / wenig kooperative Einstellung der Gegenseite beim Austausch aller Daten Ansonsten ist es wie bereits erwähnt eine Sache der Abwägung. Man sollte nicht für Bagatellen die Polizei unnötig binden aber nicht zögern, sie zu verständigen wenn man es aus gutem Grund für ratsam hält. Auf jeden Fall immer ratsam, ausreichend Bilder vor Ort zu machen und Personalien eventueller Zeug*innen festzuhalten. |
Gute Besserung deinem Vater!
Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar. Wer weiß, vielleicht war die Autofahrerin betrunken oder sonstig beeinträchtigt....so etwas klärt die Polizei dann ab. Die Polizei macht da übrigens auch keinen unterschied ob schwer oder leicht verletzt, schon ein kleiner Kratzer ist verletzt. Sobald er einen Arzt besucht wird er ebenfalls Probleme bekommen da die Versicherung sich bei ihm melden wird wegen einem Regress, zumindest wenn er dort angibt dass die Verletzung von einem Unfall mit anderen Beteiligten kommt. Gibt er etwas anderes an ist es Versicherungsbetrug. Eine Anzeige nachzuholen ist aber kein großes Problem, die Polizei wird aber nicht glücklich sein. :cool: Ich spreche bei dem ganzen aus eigenen Erfahrungen, hab das letztes Jahr durchgemacht. Wenn die Unfallgegnerin zugänglich ist würde ich mit ihr Kontakt aufnehmen und eine Anzeige machen. Sie wird dann auch zur Polizei müssen für eine Aussage. Em ende kommt das ganze zur Staatsanwaltschaft wo die Sache ohne weiteres zutun eingestellt werden wird. Ob man einen Anwalt braucht oder nicht würde ich daran fest machen wie sich die andere Seite verhält. In meinem Fall war die Kommunikation sehr offen und der Unfallgegner machte bei der Polizei die gleichen angaben zum Unfall wie ich. Seine Versicherung hielt gut Kontakt mit mir und entschädigte mich dann komplett. Da ich "nur" Prellungen hatte war ich mit dem Angebotenen Schmerzensgeld von €500,- zufrieden. Es geht also auch ohne Anwalt:Blumen: |
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https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war. Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/ Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist. |
Das Melden eines Unfalls bei der Polizei finde ich besonders bei Personenschäden sehr wichtig. Denn da könnte sehr viel finanzieller Impact dran hängen, bei Folgeschäden oder gar Arbeitsunfähigkeit/Verrentung.
Was vielleicht anfangs bei leichten Blessurgen nicht so aussehen mag, kann sich später als gravierender entpuppen. |
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Bitte vergleich einen kleinen rempler ohne Schaden nicht mit einem wo eine Person zu schaffen gekommen ist. |
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Es ist einfach ein Vergleich der so oder so hingt. Es tut mir leid wenn es zu forsch von mir war... Aber so gesehen hast du recht, aber bei z.b. Kindeswohlgefährdung ist es meiner Meinung nach auch der Ehrenkodex der einen Arzt dazu verpflichten sollte. 🙋*♂️ |
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Grundsätzlich gibt es in D bei keinem Unfall eine Anzeigepflicht. Als Unfallbeteiligter kann man sich höchstens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig machen, wenn man bei Feststellungsinteresse (Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche) keine, falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Person oder der Art seiner Beteiligung macht.
Auch ist es entgegen dem Volksglauben nicht Aufgabe der Polizei für die Schadensregulierung oder Schmerzensgeld zu sorgen. Aufgabe der Polizei ist im Rahmen der Unfallaufnahme begangene Straftaten wie Ordnungswidrigkeiten festzustellen und ein beweissicheres Straf- bzw. OwiVerfahren zu gewährleisten. Dennoch MUSS die Polizei erst tätig werden, wenn sie Kenntnis von Tatsachen bekommt, die hinreichend einen Verdacht für das vorliegen einer Straftat begründet. Haben die Unfallbeteiligten kein Interesse an einer Strafverfolgung sind sie nicht gezwungen die Polizei zu verständigen. (Nehmen wir mal an, Fahranfänger F macht einen dummen Fehler und es kommt zum Unfall bei dem Radfahrer R stürzt und sich leicht verletzt. Nun rufen sie die Polizei und obwohl der Radfahrer ja nun nur seinen Schaden ersetzt haben will, welcher völlig losgelöst von den polizeilichen Ermittlungen im Zweifel in einer Zivilklage vor Gericht beschieden wird, wird gegen F ein Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Blöde Nebenfolge ist ein Eintrag in Flensburg und eine teure Nachschulung.) Natürlich wollen RA und Versicherungen, dass ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wird, da diese dann erheblich weniger Arbeit haben, da sie eben nicht selber arbeiten müssen, sondern einfach auf die Akte der Polizei verweisen. Das Schadensersatzrecht ist aber gänzlich losgelöst vom strafverfahrensrecht und kommt teilweise auch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Interessen reicht im Zweifel bei klarem Unfallhergang ein Personalienaustausch und eine Dokumentation des Unfallorts (Fotos). Und zu den ganzen Märchen, was die polizei alles macht am Unfallort: Da lasst euch mal keinen Bären aufbinden. Bei klarem Unfallhergang bei leicht verletzter Person wird kein Hexentanz veranstaltet. |
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Danke für den Post. Bei juristischen Fehlvorstellungen kann man sich nur die Finger wund tippen
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Ich hatte zuletzt den Fall, daß ich, morgens, weil ein Auto meine Vorfahrt mißachtet hatte, mit dem Rad notbremsen musste und stürzte, ohne Autokontakt. Eine Hautabschürfung und ein leicht verbogenes Schaltauge wären kein Grund für Schadenersatz gewesen, aber eine Entschuldigung hätte ich erwartet. Der Autofahrer brmste kurz ab, und gab Gas, sobald ich anfing mich aufzurappeln. Ich fuhr dann erst zur Arbeit weiter, und habe auf dem Heimweg bei der Polizei vorbeigeschaut, um zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fahrer ausfindig zu machen, um ihm ins Gewissen zu reden, daß er das nächste Mal zumindest sich um den gestürzten kümmern sollte, statt Gas zu geben. Zu meiner Überraschung wurde mir erst mal ein Vortrag gehalten, daß ich offenbar Fahrerflucht begangen hätte (wörtlich), und ich hätte unbedingt die Polizei rufen sollen, und auf sie vor Ort warten müssen. Immerhin wurde dann gnädig auf die Verfolgung dieses Vorwurfs verzichtet, und sie haben nachgeschaut (es war ein Poolfahrzeug einer größeren Firma, mehr habe ich nie erfahren). War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen. |
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https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html ist das prinzipiell strafbar. Die Frage ist wohl eher, ob wirklich Anklage erhoben und eine Verurteilung stattfinden würde. Es wäre recht eindeutig, dass Du nichts falsch gemacht hast und Nur Geschädigter bist. Wenn das so offensichtlich ist, wird das sicher keine Probleme geben. Aber andernfalls könnte sich ja auch der Autofahrer rausreden, dass er total überzeugt war, dass Er unschuldig ist, und sich entfernen durfte, weil Du nur ne Schürfwunde hattest. |
Rein theoretisch entfernt sich der unerlaubt vom Unfallort, der seinen aus 34 I Nr 5 StVO nicht nachkommt
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Wäre mal interessant vom TE zu erfahren, wie sich die Sache jetzt entwickelt hat....:8/
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Polizei bedeutet nicht automatisch Anzeige. Als mich ein Autofahrer umgenietet hat, kam Polizei, alles wurde aufgenommen, Anwalt eingeschaltet. Auf Anzeige habe ich verzichtet, weil der Mann nett war, die Versicherung seines Firmenwagens hat über 1000 Euro Schmerzensgeld / Schadensersatz gezahlt. Gebrochener Finger, verbogene Teile am Fahrrad, Fahrtkosten für Ärzte.
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Der ist dann im letzten Absatz definiert: Zitat:
Dass sie die Datendes anderne Fahrer nicht rausrücken, ist klar -> Datenschutz. Sonst könnte ja jeder mit irgendeiner Begründung Fahrzeugdaten bei der Polizei abgreifen. Das geht sichern ur mit guter Begründung. M. |
Die "Unfallflucht" scheidet hier aus einem anderen Grund aus.
Der Radfahrer, der sich beim Bremsen hinlegt, ist natürlich Unfallbeteiligter. Wenn sich aber der einzige andere Unfallbeteiligte aber entfernt und offensichtlich keine Feststellungsbereitschaft hat, dann muss man natürlich auch weder warten (auf wen denn?) noch die Polizei rufen. Man muss ja schließlich dem anderen seine Daten nicht aufdrängen sondern nur die Feststellung ermöglichen. |
Jupp, bei der Geschichte handelt es sich dann nämlich auch um eine Straftat, die dann sogar eine
https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fahrerflucht/ Zitat:
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