Darf ich so ein Rad benutzen?
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Hallo zusammen,
ich lese schon einige Zeit mit und bin nach und nach dran einen Oly-Triathlon zu bestreiten. Zunächst würde ich mit meinem Alltagsrad starten wollen, es hat einen Bullhorn-Lenker mit einer Lenkerendenschaltung. Nun bin ich nicht sicher, ob das erlaubt ist. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank und sportliche Grüße, Jochen |
Du darfst das Rad benutzen. Aber investier doch 30,-€ in einen (gebrauchten) Triathlonaufsatz. Du wärst damit wesentlich schneller als nur mit dem Baselenker.
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Das sind doch "Zusatz-Bremsen" für nen Crosser. |
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Danke für die schnelle Antwort, dann bin ich erstmal beruhigt. Ein neues Rad kann es dann immer noch werden.
Das hier ist ideal an mich angepasst, was sportlichen Alltagskomfort angeht. Klar war das ein normales Rennrad, bin damit einige Radmarathons gefahren, mittlerweile aber optimiert für den Alltag. Ich bin 2m lang, die Untergriffe des Rennlenkers konnte ich wegen der Überhöhung eh kaum länger nutzen. Diese Position ist super, die Bremsgriffe sind gefräste aus dem Singlespeed-Shop. Der Dura-Ace Lenkerhebel ist die pure Freude. Es war aber auch die einzig sinnvolle Kombination mit der 9-fach Schaltung. Seltsam aber sinnvoll:) |
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Haste mal ein Bild von dir auf dem Rad? Würde mich interessieren wie die Position darauf aussieht. Versteh ich das richtig, dass du einen normalen Rennrad-Lenker dran hattest und gegen die aktuelle Version getauscht hast weil du nicht klar kamst? Würde mich nur wegen meiner übermäßigen Neugier interessieren. Wenn du kein Bock hast dich hier zur Schau zu stellen kann ich das aber verstehen :Blumen: |
Abenteuerlich, aber zulässig (sofern das linke Lenkerende auch verschlossen ist).
Was hast du da für Leitbleche an den Bremsbacken? |
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Wenn dir das Rad gut passt tät ich nux machen ausser einen Auflieger. Könnte sein, dass dann aber deine Bremsgriffe etwas nach ausssen müssen. |
Ich hatte einen normalen Rennlenker dran, war auch okay für's Rennradfahren. Aber auch damals war ich fast nur in der oberen Position unterwegs.
Vielleicht mach ich auch noch ein Bild. Der linke ist auch zu, jawohl. An den Bremsen befinden sich die Halterungen für die Magnic Lights. |
Cyclocross = Fitnessbike oder Rennrad?
Hallo!
Ich wollte nächstes Jahr meinen ersten Sprint-Triathlon bestreiten und bin etwas ratlos wegen des Bikes. Bisher habe ich nur ein MTB und wollte für den Triathlon ein gebrauchtes Rennrad holen (ums erstmal zu testen). Von Freunden könnte ich ein Cyclocross haben, nun stellt sich aber die Frage ob das zulässig ist. Bei manchen Veranstaltern steht nur "Zugelassen sind alle Fahrräder, die den DTU Bestimmungen entsprechen" (habe bei der DTU aber keine genauere Erklärung gefunden), bei anderen explizit "Bei den Distanzen Olympisch und Sprint zugelassen: keine MTBs/ Fitnessbikes" (z.B. hier: http://www.berlin-triathlon.de/.cm4a...8b.jp g?cdp=a) Gilt ein Cyclocross als Rennrad? Bei manchen (Online-)Shops ist es als Rennrad kategorisiert und bei anderen als Fitnessbike. Beim Händler, bei dem mein Freund es als Rennrad gekauft hat sagte man mir, dass das ein Fitnessbike ist.... Bin jetzt etwas verwirrt und bekomme von den Veranstaltern keine Antwort auf meine Anfrage. Prinzipiell gehen meine Trainingsstrecken viel über Straße und Feld-/Waldwege, deswegen fand ich ein klassisches Rennrad eher ungeeignet und würde zu Gravelbike oder Cyclocross tendieren. Kurz: Ist ein Cyclocross ein Rennrad oder ein Fitnessbike bzw. "entsprechend den DTU-Bestimmungen"? Wäre ein Gravelbike eine zulässige Alternative? Besten Dank im Voraus! |
Für Wettkämpfe ohne Windschattenfreigabe kannst du so ziemlich alles benutzen (Dinge wie 2 Bremsen, verschlossene Lenkerenden vorausgesetzt und keine Teile dran, die man an einem 08/15-Rad nun nicht erwarten würde).
Bei Windschattenfreigabe ist ein Rennlenker Pflicht und es gibt noch ein paar Restriktionen (die ich dir hier jetzt nicht alle aufzählen möchte, weil es vermutlich eh nicht relevant sein wird). |
Danke für deine Antwort!
Kann man die Restriktionen irgendwo genau nachlesen bzw. meinst du noch andere außer die in der DTU-Ordnung unter Abs. 5 §22-23 aufgeführten? Ich habe da nicht herauslesen können, ob z.B. ein Crossrad mit Rennlenker zulässig wäre. |
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Das ein Rennlenker Pflicht ist ist mir nicht bewusst, ich denke nur der Aufsatz darf die Bremsgriffe nach vorn nicht überragen. Allerdings ist der Schalthebel nach vorn Heraus ragend ....... ist das nicht bei Windschattenfreigabe verboten? |
Ich glaube nicht, dass man bei so einem Rad zuerst an Windschattenfreigabe denken muss, sondern an den ersten normalen Triathlon, bei dem Drafting eh verboten sein sollte.
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nur zur Klarstellung, die entsprechende Paragraphen der SpO... Generell: 23.4 Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Bremshebel dürfen nicht nach vorne ragen. bei Windschattenfreigabe: 31.4 Es ist nur der klassische Rennradlenker mit maximal 50 cm Breite erlaubt. Gruß, Peter |
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Falls es, was ich mal bei einem 'Ersttäter' annehme, ein Jedermann-Wettkampf ist, kannst du mit praktisch jedem Rad teilnehmen (zwei Bremsen und Freilauf mal vorausgesetzt, also kein Fixie oder Bahnrad). Gruß Matthias PS: Helmpflicht gilt aber trotzdem! |
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Hi,
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Das schließt insbesondere einige Anbauteile an Fahrrädern aus, welche schon mal bei Alltagsrädern anzutreffen sind. So sind z.B. Spiegel expliziert verboten (SpO §23.14). Andere Teile liegen im Ermessen der Kampfrichter (§23.3 Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.) Gruß, Peter |
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