Dopingvorsichtsmaßnahmen für den Hausgebrauch
Angesichts eines aktuellen Falles und das in diesem Zusammenhang ergangene Urteil (siehe Nada Jus Datenbank) scheint es ja eine weit verbreitete Unwissenheit zu geben, was Doping überhaupt ist und was man darf und was nicht. Zumindest wird dort (und sei es eine Schutzbehauptung) bestritten gewusst zu haben, dass man sowas wie Aspirin Complex nicht nehmen darf vor einem Rennen.
Sinnvolle Ansätze nehmen einen Umweg über nicht dopingrelevanten Medikamentenmissbrauch (Asprin und Co) und enden in Religionsstreitigkeiten. Am Ende schalten alle ab und für Unkundige ist eigentlich nicht mehr ersichtlich was man eigentlich darf und was nicht und alles erscheint unglaublich komplex zu sein. Vorschlag: Erstellen einer neutralen Zusammenfassung der Sachverhalte, die jeder für den normalen Hausgebrauch im Auge haben sollte. Vielleicht kann man diese Information irgendwo ganz oben anpinnen, so dass sie für jeden leicht zu finden ist. Ich fang einfach mal an. Es gibt hier ja einige gut informierte Leute, die sicher ebenfalls was beitragen können. Grundsätzlich kann man jedes Medikament und jeden Wirkstoff in der Datenbank der Nada online abfragen und bekommt deutlich angezeigt, wie es um diesen steht. https://www.nada.de/nc/medizin/nadamed/suche/#med Die meisten Erkältungsmedikamente enthalten Wirkstoffkombinationen. Häufig ist Pseudoephedrin einer dieser Bestandteile. Wird dieser Wirkstoff in einer Wettkampfkontrolle nachgewiesen, führt dieses zu einem positiven Test, der als Dopingverstoß behandelt wird. Es gibt eine Grenzwertregel. Da Abbau und die Ausscheidung allerdings individuell sind, würde ich mich hierbei auf nichts einlassen. Bunte Nahrungsergänzungsmittelmischungen (speziell Booster oder Abnehmpräparate) KÖNNEN Inhaltsstoffe enthalten, die dopingrelevant sind. Einige dieser Inhaltsstoffe waren über lange Zeit einigermaßen üblich. Z.B. für Methyhexanamin gibt es eine offizielle Nada Warnung, inkl. Nennung anderer Produktbezeichnungen: Zitat (antidoping.ch): "Auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln ist teilweise nur «Geranium root extract» oder «Geranium oil extract» deklariert. Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die Substanz aber auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden ist (Aufzählung nicht abschliessend), wie z.B.: Dimethylamylamin; Dimethylpentylamin; DMAA; Forthan; Floradren; Geranamin; Methylhexanamin; Pentylamin, 1,3-dimethyl-; 1,3-Dimethylamylamin; 1,3-Dimethylpentylamin; 2-hexanamin, 4-Methyl-; 2-hexanamin, 4-Methyl- (9Cl); 2-Amino-4-Mehtylhexan; 4-Methyl-2-hexanamin; 4-Methyl-2-hexylamin;" https://www.nada.de/nada/aktuelles/n...thylhexanamin/ https://www.antidoping.ch/de/allgeme...thylhexaneamin Nicht immer werden NEMs vollständig deklariert. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Im Zweifel: Finger weg! Wenn man etwas nehmen muss, was ggf lt Nada Med nicht zugelassen ist, aber dringend benötigt wird, hilft ein Blick in diese Tabelle, was man dann zu tun hat. In fast allen Fällen reicht für Amateure in nationalen Wettkämpfen ein Attest. In manchen Fällen kann eine Retro-TUE zu beantragen sein. https://www.nada.de/fileadmin/user_u...liste_2018.pdf Der Ablauf wird hier erklärt: https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall/ Zitat: Sie sind kein/e registierte/r Testpool Athlet/in Nach einer positiven Kontrolle müssen Sie einen rückwirkenden Antrag auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Retro-TUE) stellen Außerdem: (Zitat) Es gilt die Attestpflicht ... Drogenkonsum (hier namentlich Cannabis) steht ebenfalls auf der Verbotsliste. Die Cannabiswarnung findet sich zB auch bei der Nada. Zusammen mit ein paar anderen Dingen, die ich jetzt nicht extra genannt hab, damit es nicht noch unübersichtlicher wird. Einige weiter verbreitete Medikamente sind dort ebenfalls gelistet mit ihren (verbotenen Inhaltsstoffen). https://www.gemeinsam-gegen-doping.d.../dopingfallen/ Ergänzug meinerseits: speziell Cannabis kann glaube ich über den Urin sehr lange nachgewiesen werden. Einfach mal einen durchziehen könnte gar nicht mal so eine gute Idee sein. Da die Nada aber keinen Unterschied zwischen Hobbysportlern und Profis macht, kiffen aber jetzt ja nicht soooo ungewöhnlich ist in manchen Kreisen... würde ich mir als Lizenzsportler überlegen. Infusionen sind laut wada Code eine verbotene Praxis. Der exakte Wortlaut ist (Zitat:https://www.wada-ama.org/sites/defau...ted_list.pdf): 2. Intravenous infusions and/or injections of more than a total of 100 mL per 12 hour period except for those legitimately received in the course of hospital treatments, surgical procedures or clinical diagnostic investigations. Hierbei ist natürlich der Wirkstoff zusätzlich auf Zulässigkeit zu prüfen. Weil es von Ärzten gerne eingesetzt wird und ja Sportler häufiger Probleme mit ihrem Bewegungsapperat haben sei darauf hingewiesen, dass man bei Cortison sehr vorsichtig sein sollte, was gerne mal gespritzt wird. Der Nada med Link gibt dazu genaue Informationen, die tue Tabelle sagt genau was ihr braucht an Attesten etc.. |
Kortison (Cortison)
Bei vielen Ärzten "beliebtes" Medikament für (äußerliche) Entzündungen ebenso wie bei Allergien. Ist teilweise in Cremes enthalten, wird aber bei akuten Entzündungen oder allergischen Reaktionen auch gespritzt. Ist außerhalb von Wettkämpfen prinzipiell erlaubt, außer per intravenöser Infusion (intravenöse Injektion aber erlaubt). Allerdings, unabhängig der Anwendung: Zitat:
Super-gute Idee Captain-pimpf |
Wie sieht es dann bei einer Kortisoninjektion (zB bei einer Weichteilentzündung) aus - ab wann ist man wieder safe? Kann man das pauschal sagen?
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Zitat:
Solche Injektionen führen stets zu positiven Attests evt. je nach Präparat und Dosis auch noch Wochen nach der Injektion, daher würde ich es immer angeben |
Wie lange ist eine Kortison haltige Creme nachweisbar? Kommt natürlich auf die Menge/Fläche an, aber als Grössenordnung?
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Zitat:
Für Cortison als Creme benötigt man kein Attest und keine TUE. Ich würde es trotzdem angeben. |
Nach Wochen noch? Wow. Danke für die Infos. Da könnten einige schon unbewusst Gefahr gelaufen sein, positive Tests zu produzieren.
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Angesichts der Diskussion darum habe ich folgendes im Startbeitrag hinzugefügt:
Wenn man etwas nehmen muss, was ggf lt Nada Med nicht zugelassen ist, aber dringend benötigt wird, hilft ein Blick in diese Tabelle, was man dann zu tun hat. In fast allen Fällen reicht für Amateure in nationalen Wettkämpfen ein Attest. In manchen Fällen kann eine Retro-TUE zu beantragen sein. https://www.nada.de/fileadmin/user_u...liste_2018.pdf |
Für den Fall der Fälle:
Drogenkonsum (hier namentlich Cannabis) steht ebenfalls auf der Verbotsliste. Die Cannabiswarnung findet sich zB auch bei der Nada. Zusammen mit ein paar anderen Dingen, die ich jetzt nicht extra genannt hab, damit es nicht noch unübersichtlicher wird. Einige weiter verbreitete Medikamente sind dort ebenfalls gelistet mit ihren (verbotenen Inhaltsstoffen). https://www.gemeinsam-gegen-doping.d.../dopingfallen/ Ergänzug meinerseits: speziell Cannabis kann glaube ich über den Urin sehr lange nachgewiesen werden. Einfach mal einen durchziehen könnte gar nicht mal so eine gute Idee sein. Da die Nada aber keinen Unterschied zwischen Hobbysportlern und Profis macht, kiffen aber jetzt ja nicht soooo ungewöhnlich ist in manchen Kreisen... würde ich mir als Lizenzsportler überlegen. |
Interessant.
Habe mir mal gerade die Sache zu Insulin & für die Hobbylusche wie ich es bin angeguckt. Da ich ja bislang nur bei kleineren Zeitfahren starte, war das bisher kein Problem mit Diabetes Typ 1 & Pumpe. Es ist offenbar aber kompliziert. Wer will, kann ja mal unter https://www.nada.de/medizin/im-krank...hmigungen-tue/ rumgucken. Die Antragskriterien fürs Insulin klingen relativ sinnvoll, allerdings schon recht hart. Immerhin 10 Jahre Gültigkeit; nur falls Unterlagen fehlen oder begründete Zweifel bestehen werden wohl nur 6-12 Monate genehmigt. Mein routinierter & recht weit bekannter Arzt / Diabetologe sollte damit keine Probleme haben. Dann gibt es ja noch den Attest selbst, der offenbar nicht älter als 12 Monate alt sein darf. Also muss man erst die Antragskriterien mit dem Arzt erfüllen und jedes Jahr einen neuen Attest besorgen - vermute ich? Das klingt ganz schön kompliziert :( . Papierkrieg. Ich verstehe ja warum und wieso. Aber bei chronischen Krankheiten erscheint mir das etwas over-the-top. Und selbst wenn man nun jährlich neue Atteste hat. Verstehe ich das richtig: nachträglich muss dann immer noch die Retro-TUE erfolgen? Oder wäre mit den Antragskriterien die TUE schon erteilt? edit: Ok noch mal alles gelesen: scheinbar ja. In den anderen Unterlagen wird ja bei Masters / Hobbysportlern national nur das Attest und später Retro-TUE verlangt. Also müsste man vorerst - an meiner Stelle - nur ein Attest besorgen. Und falls Probe dann die Retro-TUE? Könnte sein. edit: Ach so. Vielleicht noch ganz interessant als Quelle: https://www.koelnerliste.com/produkt-datenbank/ Dort sind eine ganze Menge Produkte gelistet. |
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Zitat: Sie sind kein/e registierte/r Testpool Athlet/in Nach einer positiven Kontrolle müssen Sie einen rückwirkenden Antrag auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Retro-TUE) stellen Außerdem: (Zitat) Es gilt die Attestpflicht ... |
Hier nochmal der Dank an die, die Testpools inzwischen auch im Hobby und Amateursport nötig machen... Wenn man im Testpool ist, ist das alles nochmal wesentlich komplizierter und mit nachträglich und Co ist da nix. Also ich in meinem Fall - während die meisten ganz rechts in der TUE Tabelle suchen können - darf ganz links schauen. Prost.
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Muss hier eigentlich ein Disclaimer irgendwo angebracht werden, dass es sich um die Sammlung von Links, Tipps und Co handelt wo man vorsichtig sein muss und was man beachten sollte und nicht um eine rechtsverbindliche und abschließende Auskunft zum Thema Doping?!
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Zuerst mal danke Captain für die Mühe.
z.B. habe ich hier ratiopharm Nasenspray mit Wirkstoff Xylometazolinhydrochlorid vor mir. In der Nadaliste steht: "Xylometazolin z.B. Nasenspray / -tropfen ratiopharm" Also echt eindeutig ist das für einen Laie nicht: man muss einfach mal davon ausgehen, dass Xylometazolinhydrochlorid zulässig ist obwohl die Liste lediglich Xylometazolin spezifiziert. Auch interessant: über das von dir genannte bekannte Beispiel Aspirin Complex erzählte ich mal eine Apothekerin, dass das dopingrelevant ist. Sie wusste das nicht. Also bei der Apotheke kann man schon mal nicht nachfragen. |
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Es braucht IMHO keine besonderen Internet-Recherchekenntnisse, um bei einem Medikament den Wirkstoff auf der Packung zu lesen und den in der Verbotsliste zu suchen, finde ich. Notfalls kann man immer auch einen Kollegen oder das Forum :) fragen. |
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Was man auch nicht vergessen sollte, dass nicht nur Medikamente auf der Verbotsliste stehen, sondern auch Methoden.
Ich benötige eine spezielles Medikament welches intravenös injiziert werden muss. Ich darf es durch eine Home-Treatment-Regelung selbst injizieren und somit ohne Arzt. Die Inhaltsstoffe selbst fallen nicht in die Verbotsliste, aber die Injektionslösung (vor einer LD) hatte eine Menge von 40ml. Der Grenzwert war bis 2018 50ml. So schnell kann man an der Grenze sein. Seit 2018 hat sich dies entspannt. Erstens wurde die zulässige Menge auf 100ml rauf gesetzt und durch ein neues Medikament ist die Menge noch nur 6ml. Darum finde ich diesen Faden hier ganz interessant, wo man überall Probleme bekommen kann. Da ich ein paar Kontakte zu einem Sportmedizinnischeninstitut habe, hab ich mir die Sachen oben auch auf Unbedenklichkeit absegnen lassen. |
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Der Apotheker kann in seinem System nachschauen. Normalerweise haben Dopingrelevante Präparate da einen Vermerk. Hab ich mal ausprobieren lassen. Hatte in dem Fall gut funktioniert.
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edit: gerad damit einen Nasenspray mit Xylometazolinhydrochlorid überprüft und alles i.O. |
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Ich hatte mal einen Kumpel, auf dem ja Dude gerne rumhackt. Der überschritt damals den damaligen Grenzwert von 15ng der jetzt auf 150ng angehoben wurde nur sehr knapp (heute wäre er absolut im grünen Bereich). Einmaliges Kiffen auf der Party zum bestandenen Studienabschluss soweit ich mich erinnere. In der Folge las ich einiges zu diesem Thema. Wobei man in erster Linie Material dazu findet, was Kiffer in Verkehrskontrollen zu erwarten haben. Im Urin ist THC meiner Kenntnis nach länger und in höheren Konzentrationen nachweisbar als in Blutkontrollen. Die Wahrscheinlichkeit einen positiven Test zu produzieren in einer Urinkontrolle ist also durchaus vorhanden, auch wenn man nicht unbedingt am WK Tag gekifft hat. Von daher finde ich Deinen Ansatz als eher riskant.
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Bitte lasst uns hier keine Grundsatzdebatten führen.
Der Thread verfehlt sonst sein Ziel, einen schnellen Überblick über die Regeln der NADA sowie dem praktischen Umgang damit zu bieten. Problematiken des privaten Drogenkonsums, des Rechtsstaats oder der Rechtsphilosophie können gerne in anderen Threads diskutiert werden. :Blumen: |
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Trotz sportlicher Betätigung müssen manche ältere, selten jüngere Sportler blutdrucksenkende Medikamente nehmen. Die sind in der Regel erlaubt, da sie beim Ausdauersport keine Leistungssteigerung bringen bzw. sogar eine Leistungsminderung wie Betablocker, die nur beim Schiessen, Billard, Skispringen und einigen anderen als Doping verboten sind, weil sie u.a. den Puls verringern.
Manche blutdrucksenkende Medikamente verschreiben die Ärzte als Kombipräparate, am häufigsten vermutlich ACE-Hemmer + HCT (Hydrochlorothiazid). Letzteres ist ein Diureticum, eine harntreibende Substanz, die auf der Verbotsliste steht, weil sie zur Maskierung von Anabolika benutzt wird. Die Namen dieser Kombi-Medikamente tragen oft einen Zusatz wie comp, plus. |
Auf der ursprünglich verlinkten Seite zur Prüfung der Wirkstoffe steht zu Cannabis folgendes
Art der Einnahme Einsatz im Wettkampf: X Einsatz ausserhalb Wettkampf: ! alle Darreichungsformen Wirkstoff: Tetrahydrocannabinol Hinweis: Auf der Verbotsliste der WADA ist Cannabis unter den für Wettkämpfen verbotenen Stimulanzien aufgeführt. Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Es kann sogar schon zu einer gefährlichen Situation kommen, wenn sich der Sportler in einer Discothek aufhält, in der z. B. Marihuana geraucht wird und er dadurch passiv die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufnimmt. Der nachgewiesene Konsum von Cannabis zieht strafrechtliche, gegebenenfalls auch verbandsinterne disziplinarische Maßnahmen nach sich. Hier ist auch das Problem das "Nachweisverfahren". Auch im Strassenverkehr kann es einem passieren dass man Tage oder Wochen nach dem Konsum noch seinen Führerschein abgeben muss weil nicht die Substanz selber sondern nur die Abbauprodukte in sehr geringer Menge geprüft werden. Allerdings scheinen diese Grenzwerte zumindest bezüglich Doping Tests etwas erhöht worden zu sein. |
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Hier findet sich jedenfalls eine Version des Textes mit Bezugnahme auf den alten Grenzwert von 15 ng/ml: https://my-rebound.de/spielt-cannabi...e-beim-doping/ |
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Natürlich sichert sich die Nada ab. Die Abbauprozesse sind halt nicht für jeden unter allen Bedingungen gleich. Das einfachste wär halt zu sagen lass es bleiben. Scheint aber nicht abschließend gewollt, also muss man irgendwas um den Grenzwert bauen. Den hat aber doch niemand im Griff. Also sagen die im Prinzip nix anderes, als das man nix über den Abbau sagen kann, dass es aber lange dauern kann und das man das berücksichtigen sollte. Und das man selbst die Verantwortung trägt wenn der Test dann positiv ist. In so einer Konstellation würde ich nicht auf den Gedanken kommen zu kiffen oder anderweitig bewusst THC aufzunehmen. |
Flow: Erledigt.
Es ist nicht persönlich gemeint, wenn Beiträge (wie heute Mittag angekündigt) entfernt wurden. Ich versuche lediglich, diesen Thread ontopic zu halten. (Vermutlich ein aussichtsloses Unterfangen in einem Diskussionsforum.) |
Hinweise zu Infusionen und speziell Cortison im Eingangspost ergänzt.
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Evtl der eine oder andere Aspekt noch - falls noch nicht bekannt:
- Die NADAmed gibt es auch als App (inkl. Kölner Liste) - Nur in D/EU zugelassene Medikamente/NEM verwenden (nix „unbekanntes“ aus dem Internet) bzw bei NEM Kölner Liste beachten, Wegen der Erfahrung von Longtrousers: Wenn man in der Apotheke nachfrägt: - Darauf achten, das man mit nem/ner Apotheker/in spricht, nicht mit Helfer, PTA oder PKA (die zwar zT eh nicht abgeben dürften, but well...). Von nem Apotheker/-in kann man erwarten, dass die alleine über die Wirkstoffe/Wirkstoffgruppe wissen, was problematisch sein könnte. Allerdings ... - Nicht erwarten, dass die NADA Liste kennen bzw genau wissen was verboten ist oder was nicht oder gar in welcher Konzentration. LG :Blumen: |
Leider wurde ja mein Beitrag zumThema gelöscht. Da ging es ja um Dopingvorsichtsmaßnahmen zum Hausgebrauch.
Ich sage eben: Verzicht auf zu viel Medikamente und Hausmittel nehmen. Dann landest eben auch nicht vor Gericht und kriegst keine Sperre. Und normale Erkältungen kann man mit Hausmitteln bekämpfen. Wie im gelöschten Artikel geschrieben: Habe noch nie solche Kombi Präparate nehmen müssen mit zweifelhaften Inhalt und Antibiotika die letzten 25 Jahre auch nicht. Wie man so einen Beitrag als Off Topic löschen kann. Da sollte der Admin ggf mal genauer lesen und verstehen was gemeint war. |
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Dass man von Substanzen, die man nicht nimmt, keinen positiven Dopingtest bekommt, ist trivial. Dasselbe gilt für Wettkämpfe, bei denen man nicht startet. Anekdoten über die Selbstmedikation mit völlig unkritischen Hausmitteln wie heiße Suppe oder kalte Wickel sind hier nicht das Thema. Sondern der Umgang mit kritischen Substanzen. Das können beispielsweise Substanzen sein, die im Alltag erlaubt, im Wettkampf jedoch verboten sind. Eine Rezeptsammlung zu Hausmitteln können wir gerne in einem eigenen Thread anlegen. Ich werde mich gerne aktiv daran beteiligen. Hier solltest Du aber bitte darauf verzichten, Postings, die vom Admin bereits aussortiert werden, erneut abzusetzen. :Blumen: |
Oha!
Ich fühle mich ja bei Doping-Themen grundsätzlich nicht so angesprochen. Als ich aber am Anfang dieses Threads hier über Cortison las, fiel mir ein, dass ich ja mittlerweile eine MS-Therapie bekomme, bei der zusätzlich zur eigentlichen (Ocrelizumab=Orcrevus) Medikation Cortison gegeben wird (als intravenöse Infusion). Hafu oder Captain oder wer auch immer: Wisst ihr, wie lange das Cortison im Körper bleibt? Ich weiß gerade nicht die Menge, ich glaube, dass es nur eine ziemlich kleine Cortisongabe ist, muss ich am 1.10. bei der nächsten Infusion mal nachfragen. Und: Wenn so was im Körper ist und man aber einen Wettkampf danach plant, kann man dann nicht starten oder darf man das als Hobby-Athletin und muss das nur irgendwo angeben oder so? Viele Grüße, vielen Dank! J. |
Ach so:
wenn da steht, dass Cortison i.V. Infusionen auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind, brauche ich dann generell ein Attest oder so was? Ich kriege halt mindestens zweimal im Jahr diese kleinen Cortison-Infusionen, bei Schüben dann natürlich zusätzlich 3-6 Tage lang große Mengen (1-2 g am Tag).:( |
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