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Zitat:
da kann man die Dosierung wahrscheinlich geeignet wählen :( |
TUEs wurden auch schon letztes Jahr im Bericht der unabhängigen Radsport-Kommission (S. 60 - 62) als großes Problem angesprochen und wurden auch schon viel früher zumindest als mögliches Problem erkannt:
"In one rider’s opinion, 90% of TUEs were used for performance-enhancing purposes. Concern that a system of granting certificates for the therapeutic use of prohibited substances under medical supervision could be used by athletes to take prohibited substances when not medically justified, was apparently voiced in a report to a symposium on doping control in 1979. It appears that this concern has materialised and is a significant problem even today." (Die 90 % können sehr unzuverlässig sein - die Meinungen der Fahrer, wie viele Radprofis aktuell noch dopen, schwankten auch zwischen 20 und 90 %) Zur Lösung des Problems ist anscheinend wenig passiert. |
Man kann sogar für Androsteron eine nachträgliche TUE bekommen. Sogar in Deutschland:
"Für das nachgewiesene exogen zugeführte Androsteron, dessen medizinische Indikation und ärztliche Anordnung der Schiedsklägerin bereits im Januar 2014 seitens des Schiedsbeklagten angezeigt worden waren, hat der Schiedsbeklagte eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung erhalten." Quelle: http://www.nada.de/de/recht/ergebnis..._nadaviolation[action]=list&tx_nadadbviolation_nadaviolation[controller]=Violations&cHash=9fe7115b0db7a45113f32a2948fc95dc |
Zitat:
In dersellben Urinkontrolle nach einem Einzelzeitfahren wurde dem Athleten nicht nur das Vorhandensein von exogen zugeführtem Anstrosteron, sondern auch noch Clenbuterol (Kälbermastmittel) zusätzlich noch die ebenfalls verbotenen Substanzen Oxandrolon und Epioxandrolon (synthetische Steroide). Der Athlet war auf vier verschiedenen Substanzen positiv und das Schiedsgericht entcheidet trotzdem zu seinen Gunsten. Bei Oxandrolon und Epioxandrolon glaubt man ihm, dass hier verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel "schuld " seien (als ob nicht jeder Sportler längst weiß, dass man nicht einfach irgendein ungeprüftes Nahrungsergänzungsmittel schlucken darf und bei Clenbuterol nimmt man das Schiedsgericht einfach mal zugunsten des Sportlers an, dass er das mit irgendwelchen belasteten Nahrungsmitteln zu sich genommen hat. Was für eine Farce und Ohrfeige ins Gesicht sauberer Sportler. |
Zitat:
Welcher Fall ist es hier? http://www.nada.de/de/recht/ergebnis...ajus-datenbank |
Zitat:
Juli 2015 Bund Deutscher Radfahrer S1 - Anabole Substanzen Vorhandensein einer verbotenen Substanz oder Methode (Art. 2.1 NADC) Wettkampfkontrolle weitere Informationen • Substanz: Clenbuterol, Oxandrolon • Sanktion: Sperre (10 Monate) • Strafanzeige: NADA • Athlet: H.F. |
Zitat:
Für mich liest es sich halt komisch. Für das eine hat er ne (nachträgliche) TUE, für zwei weitere nimmt man NEM Verunreinigung an und für das vierte, komplett unklare, nimmt man ne Einschätzung zu seinen Gunsten an. Ganz schön viel auf einmal... Der fährt übrigens inzwischen schon wieder. Erfolgreicher als je zuvor. |
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