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TriVet 16.02.2023 21:03

Ganz gute Zusammenfassung auf Quarks.de
https://www.quarks.de/technik/mobili...q-tempolimits/

deralexxx 16.02.2023 22:09

Zitat:

Zitat von TriVet (Beitrag 1699349)
Ganz gute Zusammenfassung auf Quarks.de
https://www.quarks.de/technik/mobili...q-tempolimits/

Danke, echt gute Zusammenfassung, und deckt sich ja mit vielem was hier über die letzten Seiten hier ausgebreitet wurde.

Harm 17.02.2023 10:40

Ein Argument gegen Tempolimit (von der Autoindustrie) war für mich neu:

"Dafür seien Autofahrende in geschwindigkeitsbegrenzten Bereichen frustrierter und gestresster. Sie verhielten sich daher riskanter."

Ich glaube ich fahr nie wieder mit dem Auto im Ausland, da dort ja nur frustrierte und gestresste Fahrer unterwegs sind.

Das Argument klingt in meinen Ohren noch bescheuerter als die Mähr vom Einschlafen bei Tempo 120!

Matthias75 17.02.2023 10:41

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1699337)
Bei einem Rennen gegen sich selbst finde ich die Unterscheidung schwierig.

Natürlich ist das schwierig. Der Gesetzgeber hat immerhin versucht den Tatbestand vom reinen (Zu)Schnellfahren abzugrenzen, indem die Merkmale „nicht angepasste Geschwindigkeit“, grob verkehrswidrig“, „rücksichtslos“ und „um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen“ als Voraussetzung genannt wurden. Das ist ja schonmal eine Abgrenzung gegenüber einer reinen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Schlussendlich wird es immer auch auf den Einzelfall ankommen. Und es werden auch jetzt rücksichtslose Raser durch das Raster fallen, weil man ihnen die einzelnen Tatmerkmale nicht nachweisen kann. So z.B. der Typ, der seinen Bugatti mit >400km/h über die Autobahn geprügelt hat.

Ich vermute auch mal, dass die wenigsten dieser Verfahren in der ersten Instanz enden werden.

M.

Rälph 17.02.2023 12:41

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1699386)
Schlussendlich wird es immer auch auf den Einzelfall ankommen. Und es werden auch jetzt rücksichtslose Raser durch das Raster fallen, weil man ihnen die einzelnen Tatmerkmale nicht nachweisen kann. So z.B. der Typ, der seinen Bugatti mit >400km/h über die Autobahn geprügelt hat.

Dann verdienen wir es halt auch nicht besser, wenn wir es nicht einmal schaffen, eine derartige Geschwindigkeit als klare Straftat festzulegen - auch wenn nichts passiert. Fahr mal in der Schweiz 280km/h schneller als erlaubt.

TTTom 17.02.2023 12:50

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1699401)
Dann verdienen wir es halt auch nicht besser, wenn wir es nicht einmal schaffen, eine derartige Geschwindigkeit als klare Straftat festzulegen - auch wenn nichts passiert. Fahr mal in der Schweiz 280km/h schneller als erlaubt.

Das hat doch ein Deutscher probiert. Ich glaub der war ziemlich überrascht, dass die Haftstrafe dann in Deutschland vollstreckt wurde.
https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1233527.html
Abgesegnet vom OLG, soviel zur ersten Instanz.

Matthias75 17.02.2023 13:12

Zitat:

Zitat von TTTom (Beitrag 1699403)
Das hat doch ein Deutscher probiert. Ich glaub der war ziemlich überrascht, dass die Haftstrafe dann in Deutschland vollstreckt wurde.
https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1233527.html
Abgesegnet vom OLG, soviel zur ersten Instanz.

+16.000 Franken Verfahrenskosten und das Auto war glaube ich auch noch entgültig weg. Dagegen sind die ca. 750€, die hierzulande maximal drohen (bei Vorsatz doppelt so viel) geradezu lächerlich. Die drei Punkte in Flensburg kümmern die ausländische Touristenraser vermutlich auch recht wenig…

Nachtrag: Interessant auch die Selbsteinschätzung, dass er ja so gut fahren würde, dass keine Gefahr bestanden hätte und das arrogante Auftreten angesichts einer drohenden Freiheitsstrafe:
Zitat:

Sein Schweizer Pflichtverteidiger konnte vor Gericht zur Entlastung seines Mandanten lediglich anführen, dass R. vor seiner Fahrt keinen Alkohol getrunken habe und dass die Sicht gut gewesen sei. Gegenüber den Schweizer Behörden habe sich R. arrogant gezeigt, räumt der Pflichtverteidiger ein, das habe den Unmut auf Schweizer Seite wohl befeuert.

Der hat ja schon fast um eine harte Strafe gebettelt. Oder gedacht, dass der in D für die schweizer Justiz nicht greifbar ist.

M.

tridinski 17.02.2023 13:16

die Schweiz taxiert Temposünder ja bei drastischen Verstößen ggf. auch nach ihrem Vermögen (Vermögen, nicht Einkommen!). Da können dann auch mal 200.000 Euro Bußgeld bei rauskommen


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