triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Antidoping (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=10)
-   -   Der nächste Einzelfall (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=4710)

DasOe 25.06.2013 17:13

Heute ergeht sich Erik Zabel in der FAZ unter der Überschrift "Ein Luxusurlaub - drei Wochen lang" über seine Tour de France Zeit.

Entweder ist er so oder tut er so naiv, daß man sich kopfschüttelnd durch den Artikel arbeitet.

Ganz speziell:

Der Radsport ist aber so eine gute Lebensschule. Sich ein Ziel zu setzen, daran zu arbeiten oder daran zu scheitern und dadurch wiederum zu wachsen: Das sind Sachen, die könnte ich ihm als Vater gar nicht beibringen.

Die Rennfahrer, die am Ende vorne sind, haben einfach die besten Voraussetzungen, sich Tag für Tag wieder zu erholen.

(Frage FAZ)Andererseits: Ist die Tour jetzt nicht doch entwertet worden durch die Doping-Affäre um Armstrong, durch die Leerstellen in der Siegerliste?
Ja, das kann man so sehen mit gesundem Menschenverstand. Durch das Imageproblem des Radsports hat das Highlight der Saison den größten Schaden erlitten. Die dunkle Ära hinterlässt ihre Schatten.

(Frage FAZ)Ihre Doping-Beichte bezog sich auf das Jahr 1996. Demnach haben Sie die Tour einmal gedopt und dreizehn Mal ungedopt bestritten.
Ja.


(Frage FAZ)Welche Erinnerung haben Sie an das Epo-Doping?
Ich wusste, dass es ein Falschspielen ist. So richtig wohl habe ich mich damit nicht gefühlt. Während dieser Phase habe ich mich sehr gut selbst beobachtet. Mag sein, dass es einen Leistungsvorteil gab. Aber er wurde wieder aufgehoben durch den ganzen Stress, der durch dieses Falschspielen verursacht wurde.


(Frage FAZ)Hat Ihr Sohn Rick Ihnen Fragen zu Doping gestellt?
Nein. Aber die junge Generation wird extrem durch das Thema Doping belastet, dass man bei ihr gar nicht explizit darauf hinweisen muss, dass Doping keine Alternative ist.

Klugschnacker 25.06.2013 17:18

Dude, danke für Deine Antwort. Ich bin trotzdem nicht überzeugt. Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 918093)
Mit Beharrlichkeit ignorierst Du weiterhin, dass der WADA Code schlicht eine Richtlinie und nicht Gesetz ist, wie es zum Beispiel das BGB, welches zB die Vertragsfreiheit in Deutschland garantiert.

Eine solche Richtlinie kann ein Veranstalter ignorieren, wenn die Einhaltung ihrer Regeln gegen seine Rechte verstoesst. Waehrend bislang ein einziges Gericht entschied, dass ein Veranstalter eines professionellen Wettkampfes eine Zweijahressperre akzeptieren muss, gibt es keinerlei Indikation, dass ein Gericht im Falle eines Amateurs genauso entscheiden wuerde. Der WADA code wuerde nicht als rechtliche Basis fuer die Entscheidung genommen.

Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.

---

Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an, und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.

Beispiel: Ein Bürger nimmt gegen seine Beschwerden einen Hustensaft, der eine Substanz enthält, die auf der Dopingliste steht, z.B. Ephedrin in WICK MediNait. Sofern er keinem Sportverband angehört, der die Einnahme verbietet, darf es das tun. Zumindest in Deutschland dürfte er auch Marihuana rauchen ohne gegen ein Gesetz oder eine Regel zu verstoßen.

Als Teilnehmer bei Deinem Rennen, das (aus welchen Gründen auch immer) als RTF eingestuft ist, steht er in keinem Konkurrenzverhältnis zu den anderen Teilnehmern (richtig?). Der WADA-Code gilt nicht, und der Sportler gehört auch keinem Verband an, sodass er sich dem Doping-Reglement nicht unterworfen hat. In Deutschland würde für ihn nur das Arzneimittelrecht gelten, das ihm die Einnahme von WICK MediNait und Marihuana erlaubt.

Jetzt radelt der Kerl auf Deiner Veranstaltung durch New York, muss hinter dem Zielbogen in ein Glas pinkeln und wird danach lebenslang für Dein Event gesperrt. Ist das so richtig wiedergegeben? Welche Regeln legst Du da zugrunde, doch irgendwie den WADA-Code?

Sorry, falls ich die Verhältnisse in der gebotenen Kürze falsch oder verzerrt wiedergegeben habe.

Grüße,
Arne

Ausdauerjunkie 25.06.2013 17:19

Jalabert verzichtet auf Expertentätigkeit

25.06.2013, 14:10 Uhr
Der frühere Radsportstar Laurent Jalabert hat auf die Dopinganschuldigungen gegen seine Person reagiert und ist von seiner Tätigkeit als TV- und Radioexperte zurückgetreten.

dude 25.06.2013 17:35

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918112)
Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.

Das ist ein Opfer zugunsten der Einheitlichkeit. Fuer den WADA Code ist das auch richtig so.

Zitat:

Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.
Das ist auch so. Jetzt erkennst Du Angebot (Anmeldung) und Annahme (Bestaetigungsemail) richtig. Es ist aber trotzdem problemlos fuer den Veranstalter da rauszukommen: der Anmelder unterschreibt zB bei uns, dass er sich den Regeln des Rennens unterwirft. Und diese sagen: keine Ex-doper. Die Rueckabwicklung ist daher unproblematisch.

Zitat:

Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an,
Das ist richtig, weshalb ich GFNY in dieser Diskussion auch lieber ausklammere, aber Du wolltest wieder darueber reden.

Zitat:

und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.
Das ist nicht richtig, sonst waere es ja reine RTF.
http://results.bazumedia.com/event/r...ent/event-3985

USAC stuft Gran Fondos als RTFs ein, weshalb wir auch nicht sanktioniert werden koennen, obwohl wir es wollen. Gran Fondos sind in Italien und NY aber Radrennen.

Es eruebrigt sich damit der Rest Deines Beitrags. Wir wenden WADA Code an und ergaenzen ihn um lebenslange Sperren. Das ist bei ernsthaften Gran Fondos (siehe Five Stars League) usus.

Nils 25.06.2013 17:46

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918112)
Zumindest in Deutschland dürfte er auch Marihuana rauchen ohne gegen ein Gesetz oder eine Regel zu verstoßen.

Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.

TheRunningNerd 25.06.2013 17:50

Zitat:

Zitat von Nils (Beitrag 918126)
Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.

Ist es nicht vielmehr so, das im BTMG Besitz und Weitergabe verboten sind, Konsum aber nicht? :Huhu:

Nils 25.06.2013 18:11

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 918127)
Ist es nicht vielmehr so, das im BTMG Besitz und Weitergabe verboten sind, Konsum aber nicht? :Huhu:

Wenn ich den Joint halte, dann "besitze" ich ihn auch. Wenn mir ein anderer den Joint an die Lippen führt, dann ist es reiner Konsum und mir passiert nix.
Bisher habe ich noch keinen Kiffer erwischt, der nicht auch den Joint selbst gehalten hat. Also hat er gegen das BTMG verstoßen.

sbechtel 25.06.2013 18:23

Zitat:

Zitat von Nils (Beitrag 918126)
Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.

Nicht unbedingt; https://de.wikipedia.org/wiki/BtMG#....hluss.E2.80.9C

Unter schwammigen Bedingungen ist es (pseudo-)legal

Kurt D. 25.06.2013 18:26

Zitat:

Zitat von Pmueller69 (Beitrag 917390)
Die Geschichte des Doping-Falls Nina Kraft unterscheidet sich doch etwas von der anderer Athleten, die mit Rechtsanwalt gekämpft haben oder die die Schuld auf Nahrungsergänzungsmittel geschoben haben.

Es wäre interessant, Kurt Denk und Nina Kraft hierzu gemeinsam ins Studio zu bekommen.

...ob der Moderator dazu die Traute hat wage ich stark zu bezweifeln...;)

PS: An mir würde es nicht scheitern.

Kurt D. 25.06.2013 18:34

Zitat:

Zitat von Faul (Beitrag 917370)
Ich habe es immer geahnt, aber gehofft, dass es anders sei. Unglaublich!!

Hat sie bereut deinem Rat gefolgt zu sein? (Gerne auch per PN)

...nach all den "Vorführungen" die spätere Doper und "Dopingverdächtige" mit Hilfe von Advokaten so getrieben haben, wird sie bestimmt nachdenklich geworden sein.

Für ihren damaligen Schritt zur Wahrheit hat sie meinen vollen Respekt. Sie hat einen Riesenfehler gemacht und hat ihn offen eingestanden.
Ich bin mir sehr sicher, hätte sie damals nicht mich angerufen - sondern nur den Justitiar des Verbandes, es wäre eine "juristische Kaugummischlacht" geworden.

Viele Grüße,
Kurt

tandem65 25.06.2013 18:58

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918075)
Ich habe es gelesen, aber da wird mit keiner Silbe die Dauer der Sperre von 2 Jahren begründet.

na das hier ist doch schon mal etwas:

Zitat:

Arguments against requiring harmonization of sanctions are based on differences between sports including, for example, the following: in some sports the Athletes are professionals making a sizable income from the sport and in others the Athletes are true amateurs; in those sports where an Athlete's career is short (e.g., artistic gymnastics) a two-year Disqualification has a much more significant effect on the Athlete than in sports where careers are traditionally much longer (e.g., equestrian and shooting); in Individual Sports, the Athlete is better able to maintain competitive skills through solitary practice during Disqualification than in other sports where practice as part of a team is more important.
Da steht doch das 2 Jahre für einen Sport sehr viel sein kann und für einen anderen sehr wenig. Nebenbei steht da daß die 2 Jahre aus der Harmonisierung der Strafe für unterschiedliche Sportarten resultieren. Demnach sind die 2 Jahre ein Kompromiss und damit mehr oder weniger willkürlich oder verstehe ich da etwas völlig falsch!?

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918075)
Insbesondere steht dort nichts davon, dass sich die zweijährige Sperre am Recht auf freie Berufswahl orientiert und demnach für Profis anders gelten würde als für Amateure.

ich verstehe Dude da anders. IMHO behauptet Dude nicht, daß die WADA sagt daß Profis anders zu bestrafen sind als Amateure. Er sagt lediglich, daß er einem Amateur viel weniger Chancen einräumt ein Startrecht einzuklagen wenn die WADA oder wer auch immer eine längere Strafe ausspricht. Das ist doch auch etwas anderes!

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918075)
Ganz im Gegenteil: Für mein Verständnis wird dort erläutert, warum die Sperre bei gleichem Vergehen für alle gleich sein soll!

korrekt. Das heisst aber nun auch nicht, daß die WADA der Meinung ist daß dann z.B. ein Herr Armstrong mit Startgeld eingeladen werden muß um an Veranstaltungen teilzunehmen.
Übrigens sind auch bei WADA Veranstaltungen nicht alle Profis Startberechtigt sind.
in Paris St. Germain, Wimbledon ... geht es nach Rangliste, gut da gibt es ein grosses Feld, aber z.B. das ATP Finale mit den Top 16 der Weltrangliste, da kann sich keiner einklagen nur weil er Profi ist. Der WADA Code besagt vor allem, das ein gesperrter Athlet bei WADE-Code Veranstaltungen nicht starten darf während seiner Sperre, Er beinhaltet keine Zulassungsverpflichtung für Athleten! Wichtigst ist der Gleichbehandlungsgrundsatz der Veranstaltung. Der Veranstalter darf keinen Athleten willkürlich ausschliessen. Die Vorraussetzung sehe ich bei Dude gegeben. Demnach könnte IMHO der GFNY eine WADA-Veranstaltung sein.

Klugschnacker 25.06.2013 18:59

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 918142)
...ob der Moderator dazu die Traute hat wage ich stark zu bezweifeln...;)

PS: An mir würde es nicht scheitern.

Klar, warum nicht. Ihr seid aber auch einzeln jederzeit willkommen. Wir senden immer freitags um 19 Uhr, einen Termin könnt Ihr Euch aussuchen.

Ich sehe da keine Mutprobe, sondern habe vielmehr die Sorge, es könnte für die Zuschauer etwas langweilig werden. Immerhin vertreten wir den exakt gleichen Standpunkt, nämlich den, dass der WADA-Code zu befolgen ist. Dein einziger Vorwurf an mich, ich würde Ex-Doper medial hofieren, wird ja gegenstandslos, wenn Du mit Nina Kraft im Schlepptau in unsere Sendung kommst.

Aber egal, wir werden uns schon gut unterhalten. :Blumen:

Grüße,
Arne

tandem65 25.06.2013 19:07

Hi Dude,

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 918120)
Das ist auch so. Jetzt erkennst Du Angebot (Anmeldung) und Annahme (Bestaetigungsemail) richtig. Es ist aber trotzdem problemlos fuer den Veranstalter da rauszukommen: der Anmelder unterschreibt zB bei uns, dass er sich den Regeln des Rennens unterwirft. Und diese sagen: keine Ex-doper. Die Rueckabwicklung ist daher unproblematisch.

solche Teilnahmebedingungen kann auch ein WADA-Veranstalter aufstellen. Arne kannst Du zeigen wo das gegen WADA Regeln oder gegen die Berufsfreiheit verstösst!?

Klugschnacker 25.06.2013 19:10

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918158)
Das heisst aber nun auch nicht, daß die WADA der Meinung ist daß dann z.B. ein Herr Armstrong mit Startgeld eingeladen werden muß um an Veranstaltungen teilzunehmen.

Das stimmt, aber hat das jemand behauptet? Lass uns doch die ohnehin komplexe Diskussion der WADA-Regeln auf das beschränken, was im WADA-Code steht, und nicht, was nicht in ihm steht.

Grüße,
Arne

tandem65 25.06.2013 19:11

Hi Àrne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918112)
Jetzt radelt der Kerl auf Deiner Veranstaltung durch New York, muss hinter dem Zielbogen in ein Glas pinkeln und wird danach lebenslang für Dein Event gesperrt. Ist das so richtig wiedergegeben? Welche Regeln legst Du da zugrunde, doch irgendwie den WADA-Code?

na er legt seine Regeln zugrunde. Ob der Bursche in irgend einem Verein ist interessiert nicht. Es gelten die AGBs des Veranstalters. Wenn er die nicht liest und seinen Arzt fragt ist das sein Problem.
Da wären wir an dem Punkt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Beste Grüße.

tandem65 25.06.2013 19:14

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918165)
Das stimmt, aber hat das jemand behauptet? Lass uns doch die ohnehin komplexe Diskussion der WADA-Regeln auf das beschränken, was im WADA-Code steht, und nicht, was nicht in ihm steht.

es wurde mal über hofieren geschrieben. :Huhu:
Ich habe übrigens auch noch genügend dazu geschrieben was in dem zitierten Absatz des WADA-Codes steht. :Huhu:

Klugschnacker 25.06.2013 19:29

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918164)
Arne kannst Du zeigen wo das gegen WADA Regeln oder gegen die Berufsfreiheit verstösst!?

tandem, wir reden jetzt seitenlang von nichts anderem. Willst Du mir das wirklich antun, alles zu wiederholen? Ich bitte um Gnade!

:-)(-:

Kurt D. 25.06.2013 19:35

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 917392)

a) Also nochmal zum Mitschreiben, was Kurt Denk gesagt hat: Gedopte Sportler sind beim Ironman Frankfurt startberechtigt ab der Sekunde, in der ihre offizielle Dopingsperre abgelaufen ist. Lebenslange Strafen kommen wegen eines Dopingerstvergehens nicht in Betracht. Längere Strafen gibt es für den offenbar schwerer wiegenden Fall, dass der Sportler sich in einem Rechtsstreit mit dem Veranstalter befindet.

b) Bei den oben angemahnten Tugenden von Kurt Denk und Dude ist festzustellen, dass sich beide nicht ganz einig zu sein scheinen. Dude möchte ehemals gedopten Sportler den Zugang zu seiner Veranstaltung erschweren, während Kurt Denk das nicht vor hatte. Bei letzterem bekamen ehemals gedopte Sportler wieder die ganz große Bühne. Gleichzeitig wird kritisiert, dass wir in unserem kleinen TV-Studio mit diesen Menschen sprechen.

c) Da Kurt Denk und meine Wenigkeit in Fragen des Startrechts ehemals gedopter Sportler exakt auf einer Linie zu sein scheinen (nämlich dem WADA-Code), habe ich weiter oben gefragt, worin denn die "Arsch-in-der-Hose" Haltung, auf die es vor allem anderen ankäme, nun besteht. Ich habe keine Antwort erhalten.


Grüße,
Arne

...so, nun in Ruhe und mit etwas mehr Zeit (bin zurück in Germany) gerne meine Antwort und Meinung zu deinen hier und vorher gemachten Bemerkungen.

Zunächst etwas Grundsätzliches:
1) Du hast die Worte "Lynchjustiz" usw. in diese Diskussion eingebracht. Dieser Wortbezug ist absolut falsch und hält in keinster Weise den Realitäten stand. Da du diese Behauptung aber immer wieder gerne wiederholst, vermute ich in in deiner Grundeinstellung eher die Neigung den Doper oder Dopingverdächtigen zu schützen, als die Opfer (die ehrlichen Sportler, die Veranstalter, die Öffentlichkeit).


2) Wenn DU jemanden in dein Wohnzimmer nach Frankfurt zur Arne TV Show bittest, dann hast DU diesen Menschen doch EINGELADEN, oder? Genau dies ist aber der Punkt, den viele hier in Bezug auf Dopingverdächtige kritisieren, auch ich. Man muss keine ehemaligen Doper oder Dopingverdächtige einladen um eventuell sein eigenes "Rechtspfleger" Image zu profilieren.;)
Dies zu kritisieren hat aber nichts mit Lynchjustiz zu tun. Es hat aber etwas damit zu tun was ich unter Anstand verstehe, Anstand gegenüber all denen, welche von den Protagonisten vergageiert worden sind (um es diplomatisch zu formulieren). An eben diesem gebotenen Anstand und Fingerspitzengefühl mangelt es dir leider, in diesem Zusammenhang. Und nur darauf beziehe ich meinen Vorwurf.

Nun zu deinen Positionen im obigen Beitrag:

Zu a) Meine Ausführung gegenüber der FAZ, welche du hier aufführst - hat einen Hintergrund, der in diesem Interview seinerzeit nicht abgefragt wurde, den ich aber gerne hier erläutern will.
Wir haben seinerzeit nur die von der NADA akkreditierten Institute als Testteam bekommen, wenn wir bereit waren, uns den kompletten WADA (NADA) Regeln zu unterwerfen. Dazu zählt auch das bekannte WADA Sperrensystem. Ich musste abwägen, ob wir es riskieren sollen mit nicht akkreditierten Prüfinstituten zu arbeiten - oder die "bittere Sperrenpille" der NADA/WADA zu schlucken. Ich habe mich dann für letzteres entschieden, weil ich vermeiden wollte, dass spitzfindige Journalisten (...) mir im Falle eines Falles "Abenteuerliche Prüfmethoden" vorwerfen können. Ich meine dies insbesondere auf Profisportler bezogen.

Zu b) Die "Tugenden" von Dude und mir liegen gleich, wir sind da absolut stimmig. Wir haben nur zwei verschiedene Ausgangslagen.
Das ignorierst du.
Was ich in Bezug auf deine Arne TV Bühne nicht gut finde habe ich oben schon erklärt, unter 2).

Zu c) Du willst einen klare Antwort zum Ausdruck was gemeint ist mit der Aussage "Arsch in der Hose haben"? Aber gerne, hier ein Beispiel:

Man muss als Fachverband ( in diesem Fall DTU) keinerlei Recht brechen, wenn man vom Veranstalter klare Nachweiße zum Dopingverdacht eines Profisportlers geliefert bekommt.
Wenn diese Nachweiße, wie bei uns immer geschehen (!) von dem von der NADA zugelassenen Institut (Firma Pabst, München) durchgeführt wurden und alle Testgeräte die notwendigen Eichprüfungen hatten, wenn dann drei voneinander unabhängige Gutachter (einer davon Richter beim CAS) eine 99,99 prozentige Sicherheit von Blutmanipulation attestieren, - wenn dann alles, wirklich alles was eine unwillige und unwissende DTU Präsidentin noch zu tun haben müsste - die Heranziehung einer früheren Blutprobe wäre (welche beim Verband vorhanden) - wenn dies aber nicht gemacht wird/wurde,...
Dann, ja dann hat "man keinen Arsch in der Hose gehabt".

Nochmal, kein Recht ist gebrochen worden, hätte gebrochen werden müssen.
Dies ist kein Fall aus dem Radsport..., es ist ein Fall des Triathlon. Ein Fall des zuständigen Verbandes.
Recht haben und Recht bekommen hat sich mir gegenüber seitens diverser Funktionäre so geäußert:
" Mensch Kurt, du hast ja Recht..., das ist ja alles eindeutig,...aber weißt du, wir müssen aufpassen..., wir müssen überlegen,...wir müssen, wir müssen..."!
Alle klopfen einem damals und noch heute auf die Schulter, dass man die Rübe hingehalten hat und aufrecht geblieben ist, aber klare Kante zeigen oder den Arsch in der Hose haben, den haben sie alle nicht.

Der ehrliche Sport und der ehrliche Sportler und der verantwortungsvolle Veranstalter ist wehrlos. Nicht aber der / die Täter. Das ist die gelebte Realität in unserem Land und in unserem Sport, und nicht Lynchjustiz.

Mit freundlichem Gruß,
Kurt

Nils 25.06.2013 19:36

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 918141)
Nicht unbedingt; https://de.wikipedia.org/wiki/BtMG#....hluss.E2.80.9C

Unter schwammigen Bedingungen ist es (pseudo-)legal

Pseudo-Legal ist illegal.
Es wird nur von der weiteren Strafverfolgung abgesehen. In der Polizeiakte erscheint es trotzdem.
Meine Schüler unterliegen auch immer diesem Mißverständnis und haben deshalb wenig Unrechtsbewustsein. Da kann man schon mal Schüler beobachten die VOR dem Unterricht auf Kinderspielplätzen kiffen...

Jetzt bin ich aber wieder ruhig:Blumen:

Klugschnacker 25.06.2013 19:40

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918168)
Hi Arne,
es wurde mal über hofieren geschrieben. :Huhu:
Ich habe übrigens auch noch genügend dazu geschrieben was in dem zitierten Absatz des WADA-Codes steht. :Huhu:

Hi, ich weiß nicht, was der erste Satz mit mir und dem WADA-Code zu tun hat. Das müsstest Du mir bitte erläutern, oder jene fragen, die den Begriff des Hofierens in diese Debatte gebracht haben.

Zum WADA-Code: Ja, Du hast da was aus der Fußnote zitiert, allerdings nur einen Teil. Wie Du weiter oben gesehen hast, habe ich die Fußnote in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis genommen und bereits mit dude diskutiert. Du wirst mir darin zustimmen, dass die Regel einer zweijährigen Sperre für Ersttäter gilt, und zwar ohne Wenn und Aber. Die Fußnote soll beim Verständnis dieser Regel helfen, ändert aber nichts an der Regel selbst.

Grüße,
Arne

Kurt D. 25.06.2013 19:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918160)
Klar, warum nicht. Ihr seid aber auch einzeln jederzeit willkommen. Wir senden immer freitags um 19 Uhr, einen Termin könnt Ihr Euch aussuchen.

Ich sehe da keine Mutprobe, sondern habe vielmehr die Sorge, es könnte für die Zuschauer etwas langweilig werden. Immerhin vertreten wir den exakt gleichen Standpunkt, nämlich den, dass der WADA-Code zu befolgen ist. Dein einziger Vorwurf an mich, ich würde Ex-Doper medial hofieren, wird ja gegenstandslos, wenn Du mit Nina Kraft im Schlepptau in unsere Sendung kommst.

Aber egal, wir werden uns schon gut unterhalten. :Blumen:

Grüße,
Arne

...ich bin auf PMüller eingegangen und seinen Vorschlag, der beruhte auf Nina und mir!
Ich werfe dir nicht vor mit Dopern/Dopingverdächtigen zu diskutieren, ich werfe dir aber die Einseitigkeit der Vergangenheit vor - denn diese hat den Geschmack von "hofieren", wenn nur die eine Stimme und das eine Gesicht an diesem Tag zu sehen ist!
Ich habe in einigen anderen Beiträgen dazu dir schon öfter geschrieben: >>>Lass beide Seiten gleichzeitig zu Wort kommen, das Pro und das Contra<<<!
Du hast darauf erwidert,...dein Studio wäre für so viele Menschen (zwei...!) zu klein...:) :Blumen:

Schönen Abend,
Kurt

Klugschnacker 25.06.2013 20:39

Kurt, ich glaube Du verwechselst da etwas. Die Athleten dopen nicht, um in unserer Sendung aufzutreten, sondern um bei den Triathlon-Events, die Du vor einigen Jahren mit veranstaltest hast, an die große Kohle zu kommen. Ohne die Kommerzialisierung des Sports, die Du im Eigeninteresse sehr erfolgreich betrieben hast, wäre das Dopingproblem im Triathlon viel kleiner als es ist. Bitte mache Dir mal Deine eigene Rolle in dem Sportzirkus klar.

Es ist mehr als albern, wenn Du mir und der kleinen Gemeinde der Zuschauer vorwirfst, wir seien ein Problem im Kampf gegen Doping. Ebenso gut könnte die Societé de Tour de France dem Grevenbroicher Tageblatt vorwerfen, deren Interview mit einem ehemals gedopten Radsportler fördere Doping. Ich habe selten so einen Quatsch von Dir gelesen. Man merkt, dass Du unsere Sendungen gar nicht anschaust, sonst würdest Du Dich kaum zu solchen Behauptungen versteigen.

Grüße,
Arne

dude 25.06.2013 21:24

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 918175)
Wir haben seinerzeit nur die von der NADA akkreditierten Institute als Testteam bekommen, wenn wir bereit waren, uns den kompletten WADA (NADA) Regeln zu unterwerfen. Dazu zählt auch das bekannte WADA Sperrensystem. Ich musste abwägen, ob wir es riskieren sollen mit nicht akkreditierten Prüfinstituten zu arbeiten - oder die "bittere Sperrenpille" der NADA/WADA zu schlucken. Ich habe mich dann für letzteres entschieden, weil ich vermeiden wollte, dass spitzfindige Journalisten (...) mir im Falle eines Falles "Abenteuerliche Prüfmethoden" vorwerfen können. Ich meine dies insbesondere auf Profisportler bezogen.

Das kenne ich so auch und das ist auch vollkommen logisch und richtig. Da GFNY (im Moment) keinem WADA Unterzeichner anhaengt, konnten wir trotzdem eigene, interne Sperren aussprechen. Aber die Kontrollen will und wollte ich nur mit USADA machen.

Gut, dass Du das hier auch erwaehnst!

tandem65 25.06.2013 21:46

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918173)
tandem, wir reden jetzt seitenlang von nichts anderem. Willst Du mir das wirklich antun, alles zu wiederholen? Ich bitte um Gnade!

sorry ich bin es nicht gewohnt Gefangene zu machen. :cool: :Blumen:
Das sind doch mindestens zwei verschiedene paar Schuhe.
Die WADA Schreibt dem Veranstalter der sich deren Code unterstellt vor daß er keine gesperrten Athleten zu seiner Veranstaltung zulässt. Es verstösst jedoch nicht gegen den WADA Code wenn der Veranstalter noch weitere Kriterien an seine Athleten stellt.
Sonst könnte sich doch jeder Tennisprofi beim ATP-Masters Turnier einklagen. Dort ist aber das Feld auf je 16 Athleten limitiert und es werden nur die Top 16 angenommen oder halt Nachrücker! Dies verstösst weder gegen WADA-Code noch gegen die freie Berufsausübung.

Verwandlung 25.06.2013 22:05

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918160)
Dein einziger Vorwurf an mich, ich würde Ex-Doper medial hofieren, wird ja gegenstandslos, wenn Du mit Nina Kraft im Schlepptau in unsere Sendung kommst.

Aber egal, wir werden uns schon gut unterhalten. :Blumen:

Grüße,
Arne

Dieser Vorwurf kam allein von mir. Da muss ich Kurt in Schutz nehmen.

Leider wird hier einiges aus dem Zusammenhang gerissen. Es steht dir frei diesen Vorwurf zu entkräften.
Noch einmal zum Hintergrund.
Angefangen hat mein Einstieg mit deiner abenteuerlichen These:

„Die Anzahl der 1x erwischten Sportler ist viel größer als die der 2x erwischten Sportler.“

Das fand ich sehr witzig und habe mir einen kleinen Spaß erlaubt.

„Der ist wirklich gut.
Sollte es jetzt noch jemandem gelingen, mehr 2x erwischte Sportler, als 1x erwischte Sportler zu finden, waere ein neuer Einstein geboren.“

Dann bringst du den Knaller

„Du hast es nicht ganz kapiert. Man muss die Wahrscheinlichkeiten erwischt zu werden, miteinander multiplizieren. Das ergibt eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit, einmal erwischt zu werden, als zweimal.“

Irgendwann kommt es dazu, dass du beschreibtst wie furchtbar wir alle die Doper behandeln würden.
Selbstjustiz, mobbing usw.
Deine Parole. Da mach ich nicht mit

Jetzt mein Vorwurf

„Nein, du machst genau das Gegenteil und hofierst jeden Triathleten von dem man weiß, oder auch nur annehmen kann, etwas mit Doping zu tun zu haben.
Du liebst doch Statistiken und glaubst darin die Wahrheit zu finden.
Schau deine Gästeliste an und stelle die "Ungedopten" ins Verhältnis zu den "Anderen".
Ich schätze das du 90% der bekannten Dopingfälle im Triathlon bereits eine Bühne bereit gestellt hast.
Und das alles unter dem Deckmantel des Gutmenschen.“

Jetzt hättest du mit deiner ober erwähnten Statistikmethode den Vorwurf entkräften können.
Es könnte so, oder so ähnlich funktionieren.

Man muss die Wahrscheinlichkeiten als dopender Sportler in meine Sendung eingeladen zu werden miteinander multiplizieren. Das ergibt eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit, als Doper in meine Sendung zu kommen, als wenn du noch nie gedopt hast.

Vielleicht ergibt deine Statistik aber auch das Gegenteil.

Pmueller69 25.06.2013 22:40

Hallo Allerseits,
nix für ungut, aber allmählich wird es anstrengend dem Thread zu folgen. Anfangs fand ich es interessant der Diskussion zu folgen und mich daran zu beteiligen. Ich habe aber das Gefühl, dass das ganze jetzt noch 20 Seiten weitergeht, ohne dass sich an irgendwelchen Positionen nennenswert etwas ändert.

Dude, Danke, dass Du in der Vergangenheit viele Informationen in diesem Thread veröffentlicht hast und dass Du eine ganz klare Linie gegen Doping hast.

Kurt D., Danke, dass Du soviel für einen sauberen Sport getan hast.

Klugschnacker, Danke, dass Du bei dieser Thematik nicht vergessen hast, dass auch Doper Menschen sind und auch diese Rechte haben. Bei der Geschichte von Nina Kraft wurde mir das besonders deutlich.

Jeder von Euch hat ein Stück weit recht. Aber hier weiter zu diskutieren wird höchstens dazu führen, dass Euch Eure Ehefrauen noch die Ohren langziehen, weil Ihr schon seit Tagen an diesem Thread hängt.

Lasst den Thread jetzt mal ruhen. Sendungen mit Betroffenen und Experten wären aber Klasse.
:bussi:

Klugschnacker 25.06.2013 22:41

Tut mir leid, Verwandlung. Ich bemühe mich wirklich, für alle Standpunkte offen zu sein und Fragen, die an mich gestellt werden, sachlich zu beantworten. Es fällt mir jedoch schwer, Deine Sichtweise ernst zu nehmen. Von Deinem schwer verdaulichen Ton ganz zu schweigen. Es bringt niemandem etwas, wenn ich auf Dein Posting eingehe.

Du wirst es verschmerzen, denn ich könnte Deine Meinung ohnehin nicht beeinflussen. Vielleicht kommen wir bei anderer Gelegenheit besser miteinander klar.

Grüße,
Arne

Klugschnacker 26.06.2013 01:06

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918255)
Die WADA Schreibt dem Veranstalter der sich deren Code unterstellt vor daß er keine gesperrten Athleten zu seiner Veranstaltung zulässt. Es verstösst jedoch nicht gegen den WADA Code wenn der Veranstalter noch weitere Kriterien an seine Athleten stellt.
Sonst könnte sich doch jeder Tennisprofi beim ATP-Masters Turnier einklagen. Dort ist aber das Feld auf je 16 Athleten limitiert und es werden nur die Top 16 angenommen oder halt Nachrücker! Dies verstösst weder gegen WADA-Code noch gegen die freie Berufsausübung.

Höre ich da einen leicht auftrumpfenden Tonfall, mein Freund, als ob Dein Argument ein schlagender Beweis sei?:Blumen:

Diese Überlegungen einer Zugangsbeschränkung zu Wettkämpfen scheinen juristisch schwierig und alles andere als klar zu sein. Es fließen viele Faktoren mit ein, die alle gegeneinander abgewogen werden wollen.

Du sagst, die rein sportliche Zugangsbeschränkung zu einem Turnier sei rechtens, also müssten auch andere Zugangsbeschränkungen möglich sein, beispielsweise ehemals gedopte Sportler nie mehr zuzulassen. Das ist aber rechtlich nicht so einfach. Man denke sich nur einmal den Fall, der Deutsche Fußballbund würde unter Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung ehemals gedopte Sportler nach abgesessener Strafe nicht mehr zulassen. Dann greifen zahlreiche Gesetze bis hin zum Kartellrecht, und da ich sie nur halb verstehe, sage ich nichts weiter dazu.

Was allgemein für Verbände gilt, steht im "Anti-Doping Handbuch, Band 1: Grundlagen" von Rüdiger Nickel und Theo Rous. "Hinsichtlich der Länge einer Dopingsperre gegenüber einem Ersttäter ist der regelaufstellende Verband nicht frei. Vielmehr entspricht es der überwiegenden Auffassung, dass der Entzug der Starterlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Ahndung eines erstmaligen Dopingverstoßes das zulässige Höchstmaß dessen ist, was noch innerhalb der grundrechtlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt. Darüber hinausgehende Sanktionen sind grundsätzlich nicht angemessen und daher unwirksam". (Seite 205, Hervorhebung von mir).

Diese Auffassung findet man in zahlreichen juristischen Fachbüchern, häufig mit direktem Bezug auf Gerichtsurteile. Google Books liefert etliche Quellen.

Grüße! :Blumen:
Arne

photonenfänger 26.06.2013 01:20

Zitat:

Zitat von Verwandlung (Beitrag 918270)
„Der ist wirklich gut.
Sollte es jetzt noch jemandem gelingen, mehr 2x erwischte Sportler, als 1x erwischte Sportler zu finden, waere ein neuer Einstein geboren.“

Warum? Das würde doch nur dafür sprechen, dass nicht alle dopen, sondern nur eine begrenzte Anzahl, die nach dem ersten "Erwischtwerden" sogar weitermacht.

TheRunningNerd 26.06.2013 09:12

Zitat:

Zitat von photonenfänger (Beitrag 918328)
Warum? Das würde doch nur dafür sprechen, dass nicht alle dopen, sondern nur eine begrenzte Anzahl, die nach dem ersten "Erwischtwerden" sogar weitermacht.

Er meint, das jeder der zwei Mal erwischt wurde auch einmal erwischt worden sein muss, sonst könnte er ja nicht zwei mal erwischt werden. Die Zwei folgt ja der Eins, welche nicht zu überspringen ist. Soll witzig sein.

tandem65 26.06.2013 09:33

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918327)
Du sagst, die rein sportliche Zugangsbeschränkung zu einem Turnier sei rechtens, also müssten auch andere Zugangsbeschränkungen möglich sein, beispielsweise ehemals gedopte Sportler nie mehr zuzulassen. Das ist aber rechtlich nicht so einfach. Man denke sich nur einmal den Fall, der Deutsche Fußballbund würde unter Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung ehemals gedopte Sportler nach abgesessener Strafe nicht mehr zulassen. Dann greifen zahlreiche Gesetze bis hin zum Kartellrecht, und da ich sie nur halb verstehe, sage ich nichts weiter dazu.

ja da hast Du recht und das zweifele ich auch gar nicht an. Jedoch kann jeder Verein in der BL sich dafür entscheiden keine solchen Spieler mehr zu verpflichten.
Im Radsport scheint es so zu sein, das Athleten die Dopingpraktiken offenlegen keinen Vertrag mehr bekommen.
Der Unterschied ist doch daß hier die beiden Vertragspartner Arbeitgeber & Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen frei verhandeln können und nicht dritte, WADA, in den Vertrag eingreifen wie im Falle der 2 Jährigen Dopingsperre.

tribruno 26.06.2013 10:02

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 915021)
Ich weiß, das Gerede von der zweiten Chance für Menschen, die gefehlt haben entspricht humanistischem und christlichem Wertegut und fühlt sich gut an. Die zweite Chance ist auch in vielen, gerade den existenziellen Bereichen des Lebens völlig richtig.
Es ist aber im Zusammenhang mit Profisport völlig fehl am Platz, weil es kein Menschenrecht ist, sein Geld mit Sport zu verdienen und es nicht mal im Ansatz die Würde eines Menschen verletzt, wenn man jemandem in Zukunft kein Geld mehr für das Bestreiten von Sportwettkämpfen zahlt.
Eine solche "Sanktion", egal, ob sie für zwei, für vier oder für 10 Jahre oder gar lebenslänglich gilt, ist keine Gefängnisstrafe, nicht mal eine Geldstrafe, denn die Sperre beeinflusst ja nur hypothetische zukünftige Erlöse um die ein erwischter Doper gebracht wird und sie hat schon gar nichts zu tun mit Folter, mit der Verletzung der Integrität der Gesundheit, wie es in einem Beitrag weiter oben suggeriert wurde!

Wenn ich eine Bank hätte, würde ich niemanden als Kassierer einstellen , der schon mal geklaut hat (und so handhaben es auch sämtliche Banken die mir bekannt sind). Gibt es einen plausiblen Grund, warum man einem klauenden Kassierer eine zweite Chance als Kassierer geben sollte?

Ich glaube nicht, dass der Kassierer eine Neueinstellung nötig hat, wenn er mit angekündigten Beichten (Dopingbeichten) Millionen verdienen kann. ;)

Klugschnacker 26.06.2013 10:33

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918374)
Jedoch kann jeder Verein in der BL sich dafür entscheiden keine solchen Spieler mehr zu verpflichten. Im Radsport scheint es so zu sein, das Athleten die Dopingpraktiken offenlegen keinen Vertrag mehr bekommen.

Der Unterschied ist doch, daß hier die beiden Vertragspartner Arbeitgeber & Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen frei verhandeln können und nicht dritte, WADA, in den Vertrag eingreifen wie im Falle der 2 Jährigen Dopingsperre.

Das kann in der Praxis wohl so laufen. Wenn ein Personalchef sich vornimmt, keine Ex-Knackis, FDP-Mitglieder oder Vegetarier anzustellen, wird er das schon irgendwie hinbekommen. Aber die Frage lautet doch: Sollten wir als Gesellschaft ihm dafür applaudieren?

Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind.

Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln.

Dieser Tatsache Rechnung tragend achtet der Staat mit seinen Gesetzen darauf, dass bei den Regeln eines Sportverbandes nicht nur dessen eigene Interessen (des Verbandes), sondern auch die des Sportler berücksichtigt werden. Die Regelungs- und Sanktionshoheit der Verbände findet hier durch den Staat eine harte Grenze. Das bedeutet, dass die Regeln bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen müssen, bei denen auch die Interessen des Sportlers zu berücksichtigen sind.

Ein zentraler Punkt ist dabei die "Angemessenheit der Strafe". Dabei geht es darum, ob die vom Verband gesetzten Regeln im Hinblick auf die Zwecke des Verbands, aber auch im Hinblick auf die Interessen des Sportlers geeignet, erforderlich und angemessen sind. Halten die Regeln eines Verbandes einer solchen Prüfung nicht stand, sind sie nichtig und binden den Sportler nicht (nachzulesen in der oben zitierten Quelle, Seite 204 und 205). Wettkampfsperren von mehr als zwei Jahren bei Ersttätern gelten nach allgemein anerkannter Rechtsprechung als nicht angemessen. Hier stellt sich also der Staat vor den Sportler und begrenzt die Verbandshoheit.

Damit ist klargestellt, dass es nicht genügen würde, die Regeln der Verbände oder der WADA zu verschärfen, um zu einer lebenslangen Wettkampfsperre für Doping-Ersttäter zu gelangen. Es müsste zunächst etwas an den Gesetzen oder der daraus sich ergebenden Rechtsprechung geändert werden, denn beide begrenzen die Strafe für Ersttäter auf maximal 2 Jahre. Längere Strafen sind illegal.

Du hast natürlich recht: Klar kann ein Veranstalter das irgendwie unterwandern, auch wenn das längst nicht so einfach ist, wie hier dargestellt wurde. Zum Beispiel beim Ironman haben die Profis nach Zahlung einer Gebühr freien Zugang zu allen Rennen. Dies im Einzelfall zu verwehren wird nicht so einfach sein. Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.

Grüße,
Arne

photonenfänger 26.06.2013 11:30

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 918362)
Er meint, das jeder der zwei Mal erwischt wurde auch einmal erwischt worden sein muss, sonst könnte er ja nicht zwei mal erwischt werden. Die Zwei folgt ja der Eins, welche nicht zu überspringen ist. Soll witzig sein.

Tatsächlich? Hab ich nicht für möglich gehalten, dachte, es gibt irgend ein krasses Insiderwissen das es mir hier unmöglich macht zu folgen....

tandem65 26.06.2013 11:54

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918433)
Das kann in der Praxis wohl so laufen. Wenn ein Personalchef sich vornimmt, keine Ex-Knackis, FDP-Mitglieder oder Vegetarier anzustellen, wird er das schon irgendwie hinbekommen. Aber die Frage lautet doch: Sollten wir als Gesellschaft ihm dafür applaudieren?

Du schreibst selbst weiter unten, daß die es die Frage ist ob es legal ist oder nicht. Von Applaudieren habe ich nichts geschrieben.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918433)
Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind.

Das steht doch ausser Frage. Ich bitte zu entschuldigen daß mein Englisch bei weitem nicht ausreicht um Dokumente wie die WADA-Regeln im ganzen zu lesen. Ich habe jedoch in dem von Dude angesprochenen Kontext nicht lesen können, daß der Veranstalter verpflichtet ist nach der Sperre Athleten wieder zuzulassen.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918433)
Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln.

:Gruebeln: gelten bei WTC-Rennen z.B. nicht abweichende Regeln bezüglich der Wassertemperaturen?

Zitat:

Zitat von Klugschnacker
Was allgemein für Verbände gilt, steht im "Anti-Doping Handbuch, Band 1: Grundlagen" von Rüdiger Nickel und Theo Rous. "Hinsichtlich der Länge einer Dopingsperre gegenüber einem Ersttäter ist der regelaufstellende Verband nicht frei. Vielmehr entspricht es der überwiegenden Auffassung, dass der Entzug der Starterlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Ahndung eines erstmaligen Dopingverstoßes das zulässige Höchstmaß dessen ist, was noch innerhalb der grundrechtlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt. Darüber hinausgehende Sanktionen sind grundsätzlich nicht angemessen und daher unwirksam". (Seite 205, Hervorhebung von mir).

Du schreibst selbst, das ist Rechtsprechung für Verbände. Für einen Veranstalter kann die Sache da ganz anders aussehen. Was da Recht ist oder nicht können wir beide erst nach einem entsprechenden Verfahren sehen. Ich bin jedenfalls nicht überzeugt davon daß ein Veranstalter so in seinen Vertragsfreiheit eingeschränkt wird.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918433)
Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.

Na das ist jetzt auch ein wenig tricky ausgedrückt. Wenn es vor Gericht durchsetzbar ist, ist es auch Rechtens. ;)

Beste Grüße.

Peter

DasOe 26.06.2013 12:02

Mir ist diese Diskussion, so hoch das Niveau auch sein mag, teilweise zu selbstgerecht und vor allem zu theoretisch.

In meinem Wertekanon hat Doping keinen Platz.

Wenn ein anderer Mensch zu Doping greift, dann ist er dafür zu bestrafen, da er gegen geltendes Recht verstößt. Im Wiederholungsfall hat er jedes Recht auf Nachsicht verwirkt und ist lebenslang von allen Sportwettkämpfen auszuschließen.

Mir ist es egal ob jemand Profi, Amateur der unter professionellen Bedingungen den Sport ausübt oder reiner Amateur ist, Betrug stellt für mich ein grundsätzliches moralisch-ethisches Vergehen dar.

Trainer und alles andere an Funktionären, die sich im Sport tummeln, die in Doping verwickelt sind, wie in diesem FAZ-Artikel beschrieben, gehören für mein Empfinden ins Gefängnis gesteckt und mit einem Berufsverbot belegt.

Was für mich wirklich zählt, ist die erkennbare Reue eines Dopers. Weiter lügen, leugnen, Halbwahrheiten verbreiten, keine Namen nennen etc. zählt nicht dazu. Ich bin bereit einem Jaschke oder Hamilton die Hand zu reichen, aber nicht einer Nina Kraft, der sicher übel mitgespielt wurde (was unangebracht war) aber trotzdem zum System geschwiegen hat.

Klugschnacker 26.06.2013 12:09

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 918476)
Du schreibst selbst, das ist Rechtsprechung für Verbände. Für einen Veranstalter kann die Sache da ganz anders aussehen.

Falls die Veranstaltung vom Verband genehmigt ist, gelten für die Veranstaltung die Regeln dieses Verbandes.

Klugschnacker 26.06.2013 12:10

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 918481)
Wenn ein anderer Mensch zu Doping greift, dann ist er dafür zu bestrafen, da er gegen geltendes Recht verstößt. Im Wiederholungsfall hat er jedes Recht auf Nachsicht verwirkt und ist lebenslang von allen Sportwettkämpfen auszuschließen.

Das ist doch bereits verwirklicht. Oder verstehe ich Dich falsch?

sbechtel 26.06.2013 12:40

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 918481)
In meinem Wertekanon hat Doping keinen Platz.


...

Du bist aber auch gescheit genug, um zu wissen, dass der persönliche Wertekanon nicht maßgeblich ist - und auch nicht sein kann - für die Entwicklung von Gesellschaft und Recht.

Dazu muss ein allgemeiner Konsens her, und den scheint es nicht zu geben.

DasOe 26.06.2013 12:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918487)
Das ist doch bereits verwirklicht. Oder verstehe ich Dich falsch?

Nur in Teilen. Ich möchte das Thema endlich vom Staat behandelt wissen. Der Sport hat hier ganz klar versagt und sollte seine eigene Sportgerichtsbarkeit auf rein sportliche Vergehen beschränken.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:09 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.