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dr_big 16.02.2023 17:23

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1699326)
Wenn es ein Rennen war: Was ist mit den anderen Beteiligten? Trifft die keine Schuld?

An einem unerlaubten Rennen müssen keine weiteren Fahrzeuge beteiligt sein.

tridinski 16.02.2023 17:31

Dieser tschechische Millionär ist doch letztes Jahr über 400 auf der A2 gefahren.
Das geht auf keiner Rennstrecke (Hockenheimring, Monza, ...) weil die Geraden zu kurz sind, aber auf Deutschen Autobahnen ist es sogar legal.

Soll er auf dem Salzsee in Utah machen, aber nicht auf öffentlichen Straßen bei uns.
Generelles Tempolimit jetzt, bin für 130 auf Autobahnen.

sabine-g 16.02.2023 17:35

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1699328)
Generelles Tempolimit jetzt, bin für 130 auf Autobahnen.

Ich auch. Und eine Sonderregelung für Schwarzfahrer, dann ist die Diskussion auch endlich beendet.

Rälph 16.02.2023 17:44

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1699327)
An einem unerlaubten Rennen müssen keine weiteren Fahrzeuge beteiligt sein.

:Gruebeln: Okay. Wo ist der Unterschied zwischen, Rennen, rasen und schnell fahren?

dr_big 16.02.2023 17:56

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1699330)
:Gruebeln: Okay. Wo ist der Unterschied zwischen, Rennen, rasen und schnell fahren?

Im Gesetz gibt es weder "rasen" noch "schnell fahren", aber eben "unerlaubte Rennen". Und das sind nicht nur Rennen gegen andere Fahrzeuge, sondern auch Rennen gegen die Uhr (quasi Einzelzeitfahren mit dem Auto) oder Flucht vor der Polizei.

Matthias75 16.02.2023 18:06

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1699331)
Im Gesetz gibt es weder "rasen" noch "schnell fahren", aber eben "unerlaubte Rennen". Und das sind nicht nur Rennen gegen andere Fahrzeuge, sondern auch Rennen gegen die Uhr (quasi Einzelzeitfahren mit dem Auto) oder Flucht vor der Polizei.

Rasen und Schnellfahren könnten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, zudem nur nach StVO (als Ordnungswidrigkeit?) geahndet werden, unerlaubte Rennen seit 2017 als Straftat nach StGB, womit höhere Strafen möglich sind.

M.

Rälph 16.02.2023 18:44

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1699332)
Rasen und Schnellfahren könnten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, zudem nur nach StVO (als Ordnungswidrigkeit?) geahndet werden, unerlaubte Rennen seit 2017 als Straftat nach StGB, womit höhere Strafen möglich sind.

M.

Bei einem Rennen gegen sich selbst finde ich die Unterscheidung schwierig.

Schwarzfahrer 16.02.2023 19:59

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1699320)
Ich bin in meiner Aussendienstzeit zwar Autos gefahren die "nur 200km/h" fuhren aber man gewöhnt sich ganz schnell an solche Geschwindigkeiten.
Nen Fahrzeug, das über 300 schafft, ist sicher mit Assistenten so vollgestopft, daß man sich auch bei den Geschwindigkeiten noch sicher fühlt.

Mag für manche so sein. Kann ich aber nicht nachvollziehn; für mich entsteht ein Sicherheitsgefühl nicht durch das Wissen um Assistenten, sondern aus dem sensorischen Feedback von Pedalen, Lenker und Arsch - also aus dem Gefühl, wie das Auto auf der Straße liegt, wie die Reifenhaftung und Seitenführung sind, u.ä.. Die modernen Servo-Systeme (besonders Lenkung) erschweren zwar dieses Feedback, aber wenn man ohne alle solche Systeme fahren gelernt hat, bleibt davon viel übrig. Kombiniert mit der Einschätzung meines aktuellen Aufmerksamkeitslevels ergibt das eine sichere Geschwindigkeit, die eben auch variiert. Nach bisherigen Erfahrungen kann ich mir mit normalen Autos kein sicheres Gefühl über 200 km/h vorstellen. Aber jeder Jeck ist offenbar anders.


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