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Interessanter Artikel im Deutschlandfunk:
https://www.deutschlandfunk.de/kommu...echte-100.html Vieles sicher nichts neues, aber trotzdem eine gute Zusammenfassung. |
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Grundsätzlich kann ich die Diskussion um das Treffen in Potsdam nicht nachvollziehen. Letztendlich hängt der Handlungsbedarf vom Aufenthaltsstatus ab. Wenn die Person die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat, sehe ich ehrlich gesagt gar keine Möglichkeit der Abschiebung (Ausnahme wie gerade beschrieben). Ansonsten müsste man unterscheiden nach Duldung, befristetem und unbefristeten Aufenthalsstatus. Wo sich wirklich etwas ändern könnte, wäre die Duldung. Hier hat aber auch Scholz von massenweiser Ausweisung gesprochen. Nur hat er das nicht eingehalten. Der befristete Aufenthaltsstatus ist immer zweckgebunden. Entfällt der Zweck fällt die Person automatisch in die Duldung. Beim unbefristeten Aufenthaltsstatus kann sich m.E. auch nichts ändern. Die einzige Stellschraube, die die AfD hätte, wäre eine schnellere Abschiebung im Duldungsfall. Das könnte über z.B. über Vereinbarungen mit Aufnahmestaaten gehen. Das würde nichtmal einer Gesetzesänderung bedürfen. Das würden die bestehenden Gesetze auch heute hergeben. Wenn die jeweilige Person straffällig wird An welchen Stellen könnte man sonst wirklich etwas verändern? Dafür wären auf jeden Fall andere Gesetze notwendig. Wie sollte die AfD das denn allein bewerkstelligen? Ich glaube, dass sich hier einige von der AfD zu viel erwarten und die andere Seite unnötige Ängste hat. Ich kann beiden Seiten nicht folgen. |
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Aber auch das sehe ich eher entspannt. Die Verfassungsrichter können sich auch nur an den Gesetzen und letztendlich der Verfassung selbst, falls diese einen Fall betrifft, orientieren. Die Frage wäre hier, wie hoch die Hürde ist, dass eine einzelne Partei am Willen des Volkes vorbei, solche Änderungen vornehmen könnte. Das ist m.E. sehr überschaubar. Also ja, währet den Anfängen. Aber das Thema so groß zu zeichnen, empfinde ich nicht angemessen. Das bläht die Sichtbarkeit unnötig auf und ist letztendlich wieder Wahlkampfhilfe, wo man sie nicht haben will. |
Da hier im Faden viele von den Demos in den jeweiligen Städten berichtet haben. Hier in Erfurt war der ganze Domplatz voll. Da wurden einerseits viele Bürger mobilisiert bzw. haben sich mobilisieren lassen. Meine Frau und die Jungs haben mir die Bilder aus der Tagesschau und auf dem MDR so bestätigen können. Also zumindest hier war es definitiv kein Fake.
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Richter am Bundesverfassungsgericht werden jeweils (50% Bundesrat - also Ländervertretung / 50% Bundestag) mit 2/3 Mehrheit gewählt. Was den Bundestag betrifft, so müssen die 2/3 "Ja" Stimmen der Anwesenden mindestens 50% der Mitglieder des Bundestags sein. Wenn also Freitags nur 50 Leute das sind und 40 für einen Kandidaten stimmen, sind das zwar 80% aber das langt nicht. Alleine der zu bildende Wahlausschuss schlägt nur mit 2/3 Mehrheit dem Bundestag vor. Ganz so einfach wie die Dinge in Polen z.B. waren is es also bei uns nicht ;) :Blumen: |
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Irgendwo hier zwei Kilometer weiter oben im Faden war mal ein Artikel der SZ (?) verlinkt, der aufgezeigt hatte, wie erschreckend schnell und einfach das ginge.
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