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NBer 25.05.2020 18:33

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1534428)
....Diese ganze Angst- und Panikmache geht mir sowas von auf den Zeiger.....

ich weiß auch nicht, was eine ganz nüchterne betrachtung der zahlen mit panikmache zu tun hat.
wir sind sowohl von einer herdenimmunität, als auch von einem impfstoff mindestens noch monate entfernt. der virus aber nicht verschwunden. es ist doch logisch, das es je mehr lockerungen es gibt, es auch wieder mehr fälle geben wird. die große aufgabe ist es die lockerungen so zu gestalten, dass die infektionen im handhabbaren rahmen bleiben. sprich dieselbe aufgabe wie am anfang.

anlot 25.05.2020 19:02


Ausschlaggebend sind die Richter und diese müssen nach deutschem Recht urteilen. Und wenn die Gefahrenlage es regional einfach nicht hergibt, dann entscheiden sie gegen die Einschränkungen. Und bei 250 Infizierten in ganz Thüringen (also nicht schwer erkrankten) war die Sachlage sehr klar.

Helmut S 25.05.2020 19:32

Zitat:

Zitat von anlot (Beitrag 1534430)
Bodo Ramelow war heute auf Bayern2 im Tagesgespräch und erwähnte diesbezüglich, dass die Fitnessstudios in Thüringen geklagt hatten und Recht bekommen haben.

Bei sowas is es sinnvoll ganz genau hinzuschauen: Was exakt(!) war der Antrag des Klägers und was hat das Gericht warum ganz genau(!) entschieden und was war genau(!) die Begründung und Rechtsgrundlage für die Entscheidung. Evtl. hast du mal nen Link zu der entsprechenden Entscheidung des entsprechenden Gerichts? Danke! :Blumen:

Edit sagt: Gefunden! http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/3F842653EAAB5B8EC12585700054B5DD/$File/20-3EN-00341-B-A.pdf?OpenElement

qbz 25.05.2020 19:39

Zitat:

Zitat von anlot (Beitrag 1534470)
Ausschlaggebend sind die Richter und diese müssen nach deutschem Recht urteilen. Und wenn die Gefahrenlage es regional einfach nicht hergibt, dann entscheiden sie gegen die Einschränkungen. Und bei 250 Infizierten in ganz Thüringen (also nicht schwer erkrankten) war die Sachlage sehr klar.

Die Richter gestatten die Öffnung, wenn die Fitnessstudio ein Infektionsschutz-Konzept vorlegen. Ein Grund neben der geringen Neuninfektionsrate war übrigens die Gleichbehandlung mit Sportvereinen und Reha-Sport, der wieder erlaubt ist. Wenn sich die Corona-Lage regional verschärft, dürfen die Behörden mit Schliessungen reagieren.
https://www.mdr.de/thueringen/corona...laubt-100.html
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-...richt-100.html

anlot 25.05.2020 20:36

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1534472)
Bei sowas is es sinnvoll ganz genau hinzuschauen: Was exakt(!) war der Antrag des Klägers und was hat das Gericht warum ganz genau(!) entschieden und was war genau(!) die Begründung und Rechtsgrundlage für die Entscheidung. Evtl. hast du mal nen Link zu der entsprechenden Entscheidung des entsprechenden Gerichts? Danke! :Blumen:

Edit sagt: Gefunden! http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/3F842653EAAB5B8EC12585700054B5DD/$File/20-3EN-00341-B-A.pdf?OpenElement

Ich habe das Interview mit Ramelow gesehen, in dem er selbst den Fall schilderte. Warum sollte ich anschließend noch danach googeln? Albern!

anlot 25.05.2020 20:37

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1534473)
Die Richter gestatten die Öffnung, wenn die Fitnessstudio ein Infektionsschutz-Konzept vorlegen. Ein Grund neben der geringen Neuninfektionsrate war übrigens die Gleichbehandlung mit Sportvereinen und Reha-Sport, der wieder erlaubt ist. Wenn sich die Corona-Lage regional verschärft, dürfen die Behörden mit Schliessungen reagieren.
https://www.mdr.de/thueringen/corona...laubt-100.html
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-...richt-100.html

Ja, genau. Wie gesagt, man muss Einschränkungen begründen, nicht Lockerungen.

Stefan 25.05.2020 20:47

Die Urlaubssaison ist eröffnet (zumindest wenn der Flieger auch landen darf):
Eurowings-Flieger darf nicht auf Sardinien landen
Ein Eurowings-Flugzeug musste nach Düsseldorf zurückkehren. Der Grund: Der Zielflughafen auf Sardinien ist noch zu.

Hafu 25.05.2020 20:48

Zitat:

Zitat von anlot (Beitrag 1534481)
Ich habe das Interview mit Ramelow gesehen, in dem er selbst den Fall schilderte. Warum sollte ich anschließend noch danach googeln? Albern!

Die Argumentationskette von Ramelow, dass die Einschränkungen nicht gerichtlich haltbar seien, hinkt nunmal gravierend, wenn man sich die Urteilsbegründung ansieht. Genau genommen könnte man genauso zu dem Schluss kommen, dass bereits die uneingeschränkte Erlaubnis von Vereinssport in Thüringen, die zu der von den Gerichten beanstandeten Ungleichbehandlung geführt hat, ein politischer Fehler war.

Sehr hörenswert in diesem Zusammenhang der aktuelle Podcast von Prof. Kekule, der als Virologe mit Wohnort Halle sicher nicht im Verdacht steht, Vorurteile gegenüber den neuen Bundesländern zu haben.

Kekules Corona-Kompass: Ramelow-Vorstoß ist ein "gefährliches Experiment"

Ramelow begründet seinen Vorstoß mit den niedrigen Infektzahlen in vielen seiner Regierungsbezirken und vergisst, dabei dass er durchaus auch erst kürzlich heftige Infektausbrüche in mehreren Bezirken hatte. Und er vergisst auch die große gemeinsame Grenze von Thüringen zu Bayern, wo es auch aktuell noch ein relevantes Infektgeschehen gibt.


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