Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1215892)
Es handelt sich um einen Vergleich, d.h. die NADA hat dem zugestimmt. Ich interpretiere das so, das eine deutlichere Bestrafung bei Kenntnis der Fakten nicht drin war.
Edit: Um das noch kurz klarzustellen, falls nötig: Ich bin gegen diese Form der teilweisen Bestrafung.
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Wenn es wirklich derartig gravierende Argumente gab, die gegen ein schuldhaftes Verhalten der Athletin sprachen (z.B. eine vor der Probe fachärztlich diagnostizierte Narkolepsie, derzufolge es eine Indikation für das gefundene Aufputschmittel gegeben hätte), dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen.
Bei allen anderen für mich denkbaren für Strafmilderung sprechenden Begleitumständen wäre eine Verkürzung der für Ersttäter eigentlich vorgesehenen Strafe von 4 Jahren auf z.B. zwei Jahre als Entgegenkommen denkbar aber auf gar keinen Fall eine "Pseudo-Sperre light" nur in einer einzigen Sportart zulasten aller anderen Sport-Verbände.
Was soll die DTU jetzt machen, wenn die Athletin auf die Idee kommt, bei der Deutschen Duathlonmeisterschaft mitzumachen ( wozu sie sportlich sicherlich in der Lage ist) und was der seltsame Schiedsspruch rein juristisch hergeben würde?
Ich vermute (Achtung Spekulation!), dass die Athletin mit einem für alle Beteiligten stets lästigen, langwierigen und unter Umständen teuren Rechtsstreit gedroht hatte, wovor die chronisch unterfinanzierte NADA ebenso wie fast alle Sportfachverbände immer eine enorme Angst haben, so dass man sich auf derartig windige und im Kern dem bekannten Sportrecht widersprechende Formulierungen eingelassen hat, um den Fall einfach vom Tisch zu kriegen.
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