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Klugschnacker 08.04.2016 18:12

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215885)
Im Schiedsspruch der Deutschen Sportschiedsgerichtes steht explizit drin, dass die üebrführte Radsportlerin nur für Veranstaltungen des BDR gesperrt ist, womit der "Schiedrichter" m.m.n. seinen juristischen Handlungs- bzw. Verhandlungsspielraum in offensichtlicher Unkenntnis des übergeordneten nationalen und internationalen Anti-Doping-Reglements in eklatanter Weise überschritten hat.

Es handelt sich um einen Vergleich, d.h. die NADA hat dem zugestimmt. Ich interpretiere das so, das eine deutlichere Bestrafung bei Kenntnis der Fakten nicht drin war.

Edit: Um das noch kurz klarzustellen, falls nötig: Ich bin gegen diese Form der teilweisen Bestrafung.

Hafu 08.04.2016 20:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215892)
Es handelt sich um einen Vergleich, d.h. die NADA hat dem zugestimmt. Ich interpretiere das so, das eine deutlichere Bestrafung bei Kenntnis der Fakten nicht drin war.

Edit: Um das noch kurz klarzustellen, falls nötig: Ich bin gegen diese Form der teilweisen Bestrafung.

Wenn es wirklich derartig gravierende Argumente gab, die gegen ein schuldhaftes Verhalten der Athletin sprachen (z.B. eine vor der Probe fachärztlich diagnostizierte Narkolepsie, derzufolge es eine Indikation für das gefundene Aufputschmittel gegeben hätte), dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen.

Bei allen anderen für mich denkbaren für Strafmilderung sprechenden Begleitumständen wäre eine Verkürzung der für Ersttäter eigentlich vorgesehenen Strafe von 4 Jahren auf z.B. zwei Jahre als Entgegenkommen denkbar aber auf gar keinen Fall eine "Pseudo-Sperre light" nur in einer einzigen Sportart zulasten aller anderen Sport-Verbände.

Was soll die DTU jetzt machen, wenn die Athletin auf die Idee kommt, bei der Deutschen Duathlonmeisterschaft mitzumachen ( wozu sie sportlich sicherlich in der Lage ist) und was der seltsame Schiedsspruch rein juristisch hergeben würde?

Ich vermute (Achtung Spekulation!), dass die Athletin mit einem für alle Beteiligten stets lästigen, langwierigen und unter Umständen teuren Rechtsstreit gedroht hatte, wovor die chronisch unterfinanzierte NADA ebenso wie fast alle Sportfachverbände immer eine enorme Angst haben, so dass man sich auf derartig windige und im Kern dem bekannten Sportrecht widersprechende Formulierungen eingelassen hat, um den Fall einfach vom Tisch zu kriegen.

Stefan 08.04.2016 20:42

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1215917)

Ich vermute (Achtung Spekulation!), dass die Athletin mit einem für alle Beteiligten stets lästigen, langwierigen und unter Umständen teuren Rechtsstreit gedroht hatte, wovor die chronisch unterfinanzierte NADA ebenso wie fast alle Sportfachverbände immer eine enorme Angst haben, so dass man sich auf derartig windige und im Kern dem bekannten Sportrecht widersprechende Formulierungen eingelassen hat, um den Fall einfach vom Tisch zu kriegen.

Und genau solche Entscheidungen provozieren, dass in Zukunft noch häufiger mit einem teuren Rechtsstreit gedroht wird..............

Matthias75 13.04.2016 16:31

Die WADA richtet nachträglich eine Übergangszeit von 2 Monaten für das Meldonium-Verbot ein, in der höhere Grenzwerte gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sportler, die in dieser Übergangszeit erwischt wurden, das Mittel nicht schon vor Inkraftreten des Verbots genommen haben und es sich nicht schnell genug abgebaut hat. (Quelle 1; Quelle 2)

Sharapowa und etliche andere Sportler können sich somit Hoffnung auf eine "Freispruch" machen.

Ohne Worte :Nee: :Nee:

M.

LidlRacer 13.04.2016 18:47

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1216839)
Die WADA richtet nachträglich eine Übergangszeit von 2 Monaten für das Meldonium-Verbot ein, in der höhere Grenzwerte gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sportler, die in dieser Übergangszeit erwischt wurden, das Mittel nicht schon vor Inkraftreten des Verbots genommen haben und es sich nicht schnell genug abgebaut hat. (Quelle 1; Quelle 2)

Sharapowa und etliche andere Sportler können sich somit Hoffnung auf eine "Freispruch" machen.

Ohne Worte :Nee: :Nee:

Mir scheint diese Regelung sehr sinnvoll. Dass Meldonium länger nachweisbar ist als nach der bisher geltenden Lehrmeinung, ist doch eine weitaus plausiblere Erklärung für die Masse der Fälle, als dass alle Ostblocksportler entweder doof oder dreist sind.
Und nicht nur ich denke, man kann es den Sportlern kaum vorwerfen, wenn sie ein bisher absolut legales Medikament genommen und gemäß ärztlicher Empfehlung eigentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verbots abgesetzt haben.

Hier ein ausgewogenerer Artikel:
Unklarheit über Nachweisbarkeit von Meldonium

Und Infos direkt von der WADA:
WADA Statement on Meldonium Notice issued to Stakeholders
NOTICE - MELDONIUM
Zitat:

Zitat von WADA
In the case of meldonium, there is currently a lack of clear scientific information on excretion times. For this reason, a hearing panel might justifiably find (unless there is specific evidence to the contrary) that an athlete who has established on the balance of probabilities that he or she ingested meldonium before 1 January 2016 could not reasonably have known or suspected that the meldonium would still be present in his or her body on or after 1 January 2016. In these circumstances, WADA considers that there may be grounds for no fault or negligence on the part of the athlete.


FinP 13.04.2016 18:55

Zitat:

Zitat von LidlRacer
...eigentlich rechtzeitig...

Man kann es auch anders sehen - wenn ich als Sportler nicht sicher bin, dass die Abbauzeit ausreichend ist, dann darf ich halt solange nicht starten oder muss das Medikament früher absetzen.

Ich sehe das als Einknicken.
Wie ein Lehrer, der bei einer Klassenarbeit den Bewertungsmaßstab anpasst, weil zu viele durchgefallen sind.

LidlRacer 13.04.2016 19:09

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1216864)
Man kann es auch anders sehen - wenn ich als Sportler nicht sicher bin, dass die Abbauzeit ausreichend ist, dann darf ich halt solange nicht starten oder muss das Medikament früher absetzen.

Sie waren aber sicher. Nur eben irrtümlich, weil es anscheinend ein falscher Stand der Wissenschaft war.

tierunernscht 13.04.2016 19:34

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1216859)
Mir scheint diese Regelung sehr sinnvoll. Dass Meldonium länger nachweisbar ist als nach der bisher geltenden Lehrmeinung, ist doch eine weitaus plausiblere Erklärung für die Masse der Fälle, als dass alle Ostblocksportler entweder doof oder dreist sind.
Und nicht nur ich denke, man kann es den Sportlern kaum vorwerfen, wenn sie ein bisher absolut legales Medikament genommen und gemäß ärztlicher Empfehlung eigentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verbots abgesetzt haben.

Hier ein ausgewogenerer Artikel:
Unklarheit über Nachweisbarkeit von Meldonium

Und Infos direkt von der WADA:
WADA Statement on Meldonium Notice issued to Stakeholders
NOTICE - MELDONIUM

Aus welchen Gründen haben die Sportler das Medikament überhaupt eingenommen? Falls aus gesundheitlichen Gründen, ist die Übergangslösung sehr sinnvoll. Haben sie sich aber mit dem Medikament einen Vorteil gegenüber den anderen Sportlern (welchen, denn es haben ja anscheinend alle eingenommen? :Gruebeln: ) ist es mir völlig egal, ob sie es überhaupt rechtzeitig absetzten konnten oder ob es länger nach wirkt.


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