LidlRacer |
05.04.2016 20:28 |
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1215188)
Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung. Das Regelwerk der NADA gilt ausdrücklich nicht, das sagt selbst die NADA, die in den Start beim Freiburger Marathon rechtlich beratend involviert war.
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Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."
Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt.
Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!
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