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Klugschnacker 05.04.2016 20:16

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1215186)
Da ist es wieder: Du nennst es Selbstjustiz, ich finde ziviler Ungehorsam ist die treffendere Bezeichnung.

Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):

https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/

FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.

Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung. Das Regelwerk der NADA gilt ausdrücklich nicht, das sagt selbst die NADA, die in den Start beim Freiburger Marathon rechtlich beratend involviert war.

dude 05.04.2016 20:23

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215188)
Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung.

Dann listet der DLV auch sogenannte "wilde Rennen" auf seiner website.

LidlRacer 05.04.2016 20:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215188)
Es ist keine vom DLV genehmigte Veranstaltung. Das Regelwerk der NADA gilt ausdrücklich nicht, das sagt selbst die NADA, die in den Start beim Freiburger Marathon rechtlich beratend involviert war.

Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."

Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt.
Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!

Klugschnacker 05.04.2016 20:35

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215190)
Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."

Das ist richtig, ich wollte es nur gegenüber dude klarstellen.

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215190)
Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt. Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!

Die NADA war meines Wissens nach Partei, ebenso wie die Athletin. Entschieden hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS, vertreten durch einen Anwalt.

LidlRacer 05.04.2016 20:41

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215192)
Die NADA war meines Wissens nach Partei, ebenso wie die Athletin. Entschieden hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS, vertreten durch einen Anwalt.

"... hält das Deutsche Sportschiedsgericht bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Ingo Erberich als Einzelschiedsrichter den zwischen den Parteien in der mündlichen Verhandlung am 3. März 2016 vereinbarten Vergleich wie folgt fest:"

Klugschnacker 05.04.2016 20:44

Ah, jetzt verstehe ich, Du zielst auf den Vergleich ab. Ist korrekt.

LidlRacer 05.04.2016 20:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215195)
Ah, jetzt verstehe ich, Du zielst auf den Vergleich ab. Ist korrekt.

Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.

Klugschnacker 05.04.2016 21:11

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1215196)
Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.

Meiner Meinung nach ist das eine schlechte Lösung für alle Beteiligten.


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