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Sehr komisch finde ich das alles. Ich verstehe diesen Schiedsspruch und wie es zu diesem Ergebnis kommen konnte mangels weiterer Informationen nicht. |
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Für mich ein klares Nogo und ein klares Zeichen, dort nicht zu starten. Auch wenn ich nicht um Platzierungen laufe, möchte ich nicht gegen potentiell gedopte Sportler antreten bzw. eine Veranstalter unterstützen, dem, wie Hafu schon schrieb, der saubere Sport scheinbar egal ist. Nachtrag: Ich sehe allerdings weiterhin das unklare urteil des Schiedsgerichts als das Hauptproblem an. Das Urteil hat vermutlich viele, auch den Veranstalter, relativ ratlos zurückgelassen, da eben nicht klar ist, ob sie gedopt hat. Interessant wäre z.B. gewesen, wie der Veranstalter reagiert hätte, wenn das Schiedsgericht eine "eindeutige" Sperre ausgesprochen hätte. M. |
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Jeder Athlet, der dopen will, legt sich natürlich im Vorfeld auch eine Ausrede zu, wenn etwas bei ihm gefunden werden sollte. Ob man als Schiedgericht diese Ausrede glaubt oder nicht sollte aus guten Gründen bei der Urteilsbemessung keine Rolle spielen. Das Prinzip heißt sportrechtlich "strict riability" (Athlet ist verantwortlich für die Stoffe, die in ihm gefunden werden). Warum im konkreten Fall von diesem Prinzip erkennbar abgewichen wurde, ist für mich komplett unklar. (Da Modafinil ebenso wie Amphetamine wie z.B. Ritalin auch gerne von Studenten bei Prüfungen oder in stressigen Lernsituationen eingesetzt werden, würde ich bei (hypothetischer Dopingabsicht mit Modafinil z.B. vermutlich behaupten, ich hätte das Zeug zwei oder drei Tage vor dem Wettkampf geschluckt, um z.B. noch eine wichtige Seminararbeit termingerecht fertig zu kriegen. Klingt oberflächlich plausibel, aber wirklich glaubhaft ist so eine Ausrede bei einem Medikament, was man nur auf dem Schwarzmarkt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Rezept eines Arztes erhält allerdings nicht. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass der Deal so ähnlich gelaufen ist, auch wenn es wie gesagt reine Spekulation ist) Sportverbände haben ja (gerade aktuell wie im Fall Pechstein wieder zu beobachten) immer kolossale Angst vor aufwändigen Rechtsstreitereien mit klagebereiten Sportlern. Die meisten Sportrechtsprinzipien stehen aktuell auf dem juristischen Prüfstand und die Versuchung sich in diesem Klima der Rechtsunsicherheit auf windige Deals mit gedopten Sportlern einzulassen, einfach um einen weiteren Fall abschließen zu können und vom Tisch zu haben, ist vermutlich für ein Sportschiedsgericht relativ groß. Früher war gedopten Sportlern die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes grundsätzlich untersagt (bzw. hatte wegen fehlender Zuständigkeit keine Aussicht auf Erfolg), seit Pechstein ist dies nicht mehr kategorisch so. |
Ich bin nicht sicher, ob man dem Veranstalter einen Vorwurf machen kann. Er hat das Urteil des Schiedsgerichts exakt umgesetzt. Er hat sich in diesem Fall auch von der NADA beraten lassen. Was will man da machen? Sich selbst zum Richter erheben?
Das Schiedsgericht wiederum hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung vieler Fakten nach der gerechtesten Lösung gesucht und dann sein Urteil gefällt. Es ist schwer, sich hierzu eine Meinung zu bilden, solange man nicht über alle Fakten verfügt. Das schwer nachvollziehbare Urteil des Schiedsgerichts ist hier in Freiburg sowohl für die betroffene Sportlerin, die lokale Sportszene und die Veranstalter ein Problem. |
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Wenn die betroffene Sportler unschuldig wäre, dann hätte ein Freispruch erfolgen müssen und wäre auch erfolgt. Wettkampfsperren wegen Dopingverstößen sollen nicht nur den betroffenen Sportler für einen begangenen Verstoß bestrafen, sondern sie haben auch eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit, für saubere Sportler und insbesondere auch für andere Sportler, die möglicherweise in Versuchung stehen, selbst ihre Leistung zu manipulieren. Die Aufdeckenswahrscheinlichkeit für Doping ist ohnehin sehr gering. Wenn nun bei einem der wenigen Fälle, wo eine Wettkampfprobe zum Aufdecken eines Dopingfalles führt, die Sanktion dahingehend abgeschwächt wird, dass die eigentlich gesperrte Sportlerin einfach die Sportart wechseln und weiterhin Wettkämpfe bestreiten darf, geht diese oben beschriebene Signalwirkung komplett verloren. Das Signal des konkreten Falles lautet: Doping lohnt sich und selbst wenn man erwischt werden sollte, schmerzen die vorgesehenen Sanktionen nicht. Hier gibt es ein paar weitergehende Informationen, allerdings auch nichts was die betroffene Sportlerin ansatzweise entlastet. Auch auf ihrem eigenen Blog, auf dem sie die Möglichkeit hätte ihre ganz eigene Version des Geschehens darzustellen, wovon bekanntermaßen viele erwischte Sportler regen Gebrauch machen (wir erinnern uns an Geschichten über aus Versehen mit Vitaminspritzen vertauschte Epo-Spritzen, versehentlich inhalierte Asthma-Sprays der Großtante usw.) gibt es keinerlei objektiv entlastende Informationen. |
Bei der NADA steht der Schiedsspruch komischerweise ohne Schwärzungen.
Direkter Link geht wohl nicht, aber hier ist es der einzige Fall im August 2015: http://www.nada.de/de/recht/ergebnis...ajus-datenbank Bringt allerdings keine wesentlichen Erkenntnisse. Jedenfalls keine genaueren Umstände, wo das Modafinil herkam, das sie angeblich "vorsätzlich oder bewusst ... nicht eingenommen" hat. In ihrem Blog spricht sie auch von einer Langzeit-Haaranalyse. Keine Ahnung, was die bewiesen haben könnte. PS: Warum spricht sie von einer "Verschwiegenspflicht"? Wo ist die geregelt? In dem Schiedsspruch jedenfalls nicht. |
Die Regelsperre bei einer Stimulanz wie Modafinil beträgt meines Wissens nach 4 Jahre. Sie kann auf 2 Jahre reduziert werden, wenn der oder die Betroffene glaubhaft machen kann, dass die Einnahme versehentlich oder unverschuldet erfolgte.
Ich war nicht dabei, gehe jedoch davon aus, dass dieses Glaubhaft-machen eine erhebliche Überzeugungskraft haben muss. Sonst kommt eine Halbierung der Sperre nicht infrage. Leider liest oder hört man nichts Näheres über die vorgebrachten entlastenden Fakten. |
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Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet): https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/ FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten. |
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