Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
(Beitrag 1735964)
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Im Ernst: ich habe weder beim Sellner noch bei der AfD etwas von Einschränkung des Begriffes Deutsch auf blond und blauäugig gesehen (würde ja auch die meisten Bayern wohl ausschließen...). Ob jemand von denen remigrieren sollte, hängt m.M.n. allein davon ab, ob er eine Aufenthaltserlaubnis hat, nicht kriminell ist, und die Bereitschaft und Interesse an einer echten Integration hat bzw. zeigt (ist z.B. bei MM, die hier aus dem Nachbarort kommt, m.W. alles Bestens). Daß sowas im Leistungssport nicth immer eng gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt.
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Sellner schreibt explizit von "nichtassimilierten Eingebürgerten", die in Parallelgesellschaften leben, d.h. Deutsche, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden soll. Oder an anderer Stelle von "Nichtstaatsbürgern, die eine wirtschaftliche oder kulturelle Belastung" darstellen. Es sollte klar sein, dass die Begriffe "nichtassimiliert", "Parallelgesellschaft", "kulturelle Belastung" sehr dehnfähig und willkürlich ausgelegt / operationalisiert werden könnnen. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist zuallerst klar verfassungswidrig, Art. 16: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Würde die AFD das im Programm explizit fordern, wäre es für das Gericht ein triftiger Grund für ein schnelles Verbot. An der Stelle darf man berechtigt eine historische Parallele zum NS-Staat ziehen bzw. darauf verweisen, dass 1934 die NS-Regierung ein Gesetz erlassen hat, das den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für Eingebürgerte seit 1918 ermöglichte. Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit (Für Geschichtsvergessene).Sellner hingegen kennt natürlich seine Vorbilder.
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