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Leute, Doping bringt im Fussball nichts. Das ist doch durch das Doping bei den Engländern ein für alle Mal bewiesen :Lachanfall: :Lachanfall:
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Im Umkehrschluß müßten jetzt die meisten Sportler die Veranstaltungen meiden die von Herrn Weigl organisiert werden.
Wer will schon wissentlich mit Dopern an der Startlinie stehen? |
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Die Details des Verfahrens wären hier durchaus interessant. M. |
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Die Frau hat ein rezeptflichtiges Medikament in ihrem Körper gehabt, an das man nicht so ohne weiteres rankommt und das auf gar keinem Fall aus Versehen mit irgendwelchen Nahrungsergänzungsmitteln "aus Versehen" eingenommen wird. Legal eingenommen wird Modafenil allenfalls bei der Narkolepsie, einer extrem seltenen Krankheit, die sich mit Leistungssport niemals vereinbaren lässt. Wer sich als Sportler sowas besorgt und im Wettkampf einnimmt, will seine Leistung manipulieren. Warum der BDR diesen Dopingfall nicht nach dem WADA-Reglement mit einer klassischen Strafe (Sperre für alle dem WADA-Code unterliegenden Sportarten) geahndet hat, sondern mit einer kurzen Pseudo-Sperre ist für mich komplett unklar und lässt sich allenfalls dadurch erklären, dass der Verband schnellstmöglich den Fall vom Tisch haben wollte. |
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Nach dem Artikel bzw. der Aussage der NADA-Vertreterin ist der Marathon in Freiburg ein privatrechtlich organisierter Lauf und unterliegt somit scheinbar nicht dem Regelwerk des DLV und/oder der NADA. Gleichwohl meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass der Lauf vom DLV genehmigt wurde und auch entsprechend vermessen wurde, so dass er bestzeitenfähig ist. Zumindest bei der Premiere in Freiburg war das ein Streitpunkt, weil die Strecke nicht offiziell vermessen war bzw. vom DLV genehmigt war. Auch wenn das, wie wir oben schon festgestellt haben, scheinbar nicht der entscheidende Punkt ist, wieso die Dame starten durfte, aber kann mir jemand erklären, ob und welcher Unterscheid zwischen "vom DLV genehmigt" und "findet nach dem Regelwerk des DLV statt" liegt? Ich hätte jetzt gedacht, dass, wenn DLV draufsteht, auch das DLV-Regelwerk gilt. Oder gilt das nur für Meisterschaften? Wenn der Freiburg Marathon nicht nach dem Regelwerk des DLV stattfindet, sondern eine privatrechtliche Veranstaltung ist, heißt das im Umkehrschluss, dass Doping erlaubt ist, wenn es nicht explizit in der Ausschreibung verboten wurde? Nicht, dass ich dopen wollte, ob ich wüsste gerne, ob ich den Veranstalter dann prinzipiell meiden sollte. M. |
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Selbstverständlich sollte jeder Sportler, dem sauberer Spitzensport am Herzen liegt, Veranstaltungen von Herrn Weigl in Zukunft vermeiden! Das ist die einzige Sprache, die rein kommerzielle Verqanstalter, denen sauberer Sport und die Dopingproblematik egal ist, verstehen. Er hat wissentlich eine verurteilte Doperin während ihrer Sperre bei sich starten lassen und damit anderen sauberen Athletinnen eine bessere Plazierung verwehrt. Unabhängig von der rein juristischen Fragestellung, ob ihr Start zulässig war oder nicht (laut NADA war er wohl zulässig) ist das ein moralisches Nogo und eine Ohrfeige ins Gesicht des sauberen Leistungssportes! |
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