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Tetze 04.04.2016 17:12

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1214916)
...Und wie kann man zufällig und fahrlässig positiv auf eine verschreibungspflichtige Substanz sein?...

Wäre m.E. nur bei Mitarbeitern der pharmazeutischen Industrie denkbar - quasi ein "Arbeitsunfall".

Klugschnacker 04.04.2016 17:13

Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.

Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten.

Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.

Grüße,
Arne

MatthiasR 05.04.2016 12:30

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1214924)
Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen,
...
Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.

Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!

Gruß Matthias

Klugschnacker 05.04.2016 12:46

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1215096)
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!

Gruß Matthias

Die Schiedvereinbarung (Starterlaubnis bei allen Sportarten außerhalb des Radsports und von Meisterschaften) gilt für Veranstaltungen, die den Regeln eines Verbandes unterliegen. Zum Beispiel unterliegt ein vom DLV genehmigter Volkslauf diesen Regeln. Die Schiedsvereinbarung gilt jedoch nicht für "wilde" Veranstaltungen, die nicht einem Sportverband angeschlossen sind. Hier gilt dann nur die eigene Hausordnung und das Gutdünken des Veranstalters.

Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können,
- der keine Meisterschaft ist
- dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt.

Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht.

Matthias75 05.04.2016 13:37

Nur um das klarzustellen. Wenn ich das richtig verstehen, kann sie teilnehmen, wenn

1. es keine Meisterschaft ist (aber ein DLV-Lauf)

ODER

2. es kein DLV-Lauf ist (dann ist es logischerweise auch keine Meisterschaft)

UND

3. der Veranstalter jeweils nichts dagegen hat (in beiden vorstehend genannten Fällen).

M.

Klugschnacker 05.04.2016 13:43

Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.

Ich ändere es oben ab.

Matthias75 05.04.2016 13:48

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1215121)
Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.

Ich ändere es oben ab.

Wieso falsch? Die Sperre bezieht sich doch nur auf:

- Veranstaltungen des BDR

und

- Meisterschaften der jeweiligen Verbände.

Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat.

M.

Klugschnacker 05.04.2016 13:50

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1215123)
Wieso falsch? Die Sperre bezieht sich doch nur auf:

- Veranstaltungen des BDR

und

- Meisterschaften der jeweiligen Verbände.

Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat.

M.

Ja, so passt’s. :Blumen:


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