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Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.
Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten. Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht. Grüße, Arne |
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Gruß Matthias |
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Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können, - der keine Meisterschaft ist - dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt. Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht. |
Nur um das klarzustellen. Wenn ich das richtig verstehen, kann sie teilnehmen, wenn
1. es keine Meisterschaft ist (aber ein DLV-Lauf) ODER 2. es kein DLV-Lauf ist (dann ist es logischerweise auch keine Meisterschaft) UND 3. der Veranstalter jeweils nichts dagegen hat (in beiden vorstehend genannten Fällen). M. |
Ich meine, Punkt 2 ist falsch. Sie ist bei DLV-Läufen startberechtigt, sofern es keine Meisterschaft ist.
Ich ändere es oben ab. |
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- Veranstaltungen des BDR und - Meisterschaften der jeweiligen Verbände. Bei allen anderen Veranstaltungen, also auch bei "wilden" Veranstaltungen, darf sie teilnehmen, solange der Veranstalter nix dagegen hat. M. |
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