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Zitat von Flow
(Beitrag 1282393)
Die Vorgehensweise scheint mir in der Praxis plausibel und angebracht.
Dennoch sollte man sich davor hüten, die gesamte Gruppe (Nordafrikaner) prinzipiell unter Generalverdacht zu stellen. Hier ist meiner Meinung nach schnell die Grenze zum tatsächlichen Rassismus überschritten.
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Genau das macht man ja aber in solchen Situationen nicht. Der marokkanische Familienvater, der mit seiner Familie in Köln am Rheinufer sein Silvester feiert ist auch nicht von den polizeilichen Maßnahmen betroffen, sondern nur derjenige der sich entsprechend verhält. In diesem konkreten Fall halt, zur tatüblichen Zeit, in einer entsprechend aggressiven Haltung, wahrscheinlich alkoholisiert in einen gefährdeten Raum zu kommen. Oben genannter Familienvater würde aufgrund der vorausgegangenen Berichterstattung diesen Raum ja gar nicht erst aufsuchen. Es ist ja immer eine Kombination aus Situation, Phänotyp und Verhalten. Situation und Verhalten wird ja in solchen Situationen vom Übeltäter gern einmal ausgeblendet und der kontrollierende Polizist als Nazi beschimpft.
Analoges Beispiel aus meiner Praxiserfahrung. Wir haben hier einen gefährdeten Bereich, der als "gefährlicher Ort" durch die StA benannt wurde. Dies ermöglicht der Polizei, Personen, die sich dort aufhalten ohne Tatverdacht kontrollieren zu können. Dieser liegt im Prinzip zwischen Fußgängerzone und Parkplätzen. Der normale Bürger auf dem Weg in die Fußgängerzone oder zurück wird hier kaum behelligt, aber die jugendlichen der BTM Szene und die entsprechende Obdachlosenszene schon eher. In einem Dienst habe ich in diesem Bereich ca 10 Personen kontrolliert. Nur eine davon entsprach nicht dem Phänotyp Mitteleuropäer. Jetzt ratet mal wer mir rassistische Beweggründe für meine Kontrolle vorgeworfen hat.
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