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-   -   Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=27904)

silbermond 17.03.2014 16:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1025208)
Ich denke aber auch, dass die Steuerbehörde (zu Recht) nach der Anzeige von Hoeneß wegen Verletzung des Steuergeheimnises tunlichts darauf bedacht ist, dass diesbezüglich keine Information mehr an die Öffentlichkeit gelangen.

Interessieren würde es mich trotzdem...

Matthias

Moin Moin!

Das kannst Du knicken.

Spätestens wenn sich der Verdacht der Geldwäsche verhärtet wird eh ein neues Strafverfahren anhängig sein und das ist dann ja wieder öffentlich.

Heinrich

Lui 17.03.2014 22:34

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1025208)
Es würde mich nicht wundern, wenn da noch einiges dazukommt.

Die Steuerfahnder werden auf jeden Fall jeden Cent umdrehen und alles noch bis ins Detail genau ausrechnen, jedes Konto durchleuchten und alle Unterlagen studieren, wobei es auch für Steuerfahnder keine leiche Sache wird.
Es müssten ja auch noch massive Strafgelder fällig sein, wobei ich nicht genau weiß ob die Knaststrafe die Strafgelder teilweise aufheben.

tandem65 18.03.2014 09:28

Hi Lui,

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1025328)
Es müssten ja auch noch massive Strafgelder fällig sein, wobei ich nicht genau weiß ob die Knaststrafe die Strafgelder teilweise aufheben.

Die Steuerschuld wird nun berechnet. Die Steuerschuld wird mit 6% verzinst. Das ist bei allen Steuernachzahlungen so. Dazu kommen 5% Strafzins für die Selbstanzeige. Das alles bleibt von dem Urteil unberührt.

qbz 18.03.2014 10:52

Lesenswerte, kritische Analyse des Prozesses durch den Strafverteidiger Rainer Pohlen in SPON bestätigt die hier schon öfter geäusserten Meinungen.

FidoDido 18.03.2014 11:46

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1025403)
Dazu kommen 5% Strafzins für die Selbstanzeige.

Ich dachte, die wäre nicht wirksam, da unvollständig?

tandem65 18.03.2014 15:22

Zitat:

Zitat von FidoDido (Beitrag 1025461)
Ich dachte, die wäre nicht wirksam, da unvollständig?

Sie ist nicht strafbefreiend wirksam!
Die 5% dürfen auch Steuerhinterzieher bezahlen die durch Nachforschungen von Steuerprüfern nachzahlen dürfen.
Insofern hast Du recht es ist nicht wirklich für die Selbstanzeige.

Matthias75 18.03.2014 15:50

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1025442)
Lesenswerte, kritische Analyse des Prozesses durch den Strafverteidiger Rainer Pohlen in SPON bestätigt die hier schon öfter geäusserten Meinungen.

Auch wenn ich persönlich auch einige größere Fragezeichen sehe, fand ich es doch ganz positiv, dass der Prozess zügig zu Ende gebracht wurde und nicht mit etlichen taktischen Maßnahmen in die Länge gezogen wurde.

Was die Steuerhinterziehung angeht, waren doch alle Fakten auf dem Tisch: Ein Geständnis und eine Summe, die sich vielleicht/wahrscheinlich noch erhöht sowie eine Selbstanzeige, deren Wirksamkeit das Gericht zu klären hatte. Der Zeitpunkt der Selbstanzeige war ja wohl eindeutig. Die Vollständigkeit, um die es wohl maßgeblich im Prozess ging, dürfte aus den Akten ersichtlich gewesen sein.

Das Gericht hat sie für unwirksam erklärt und in die Strafe vermutlich auch die Höhe der hinterzogenen Steuern einfließen lassen. Ob eine höhere Summe signifikant etwas an der Strafhöhe geändert hätte? Keine Ahnung. vielleicht wurde auch berücksichtigt, dass ohne seine "Mithilfe" die Sache nie oder nicht in diesem Umfang ans Licht gekommen wäre. Da muss man wohl die Urteilsbegründung abwarten.

Welche Strafe wäre den angemessen gewesen, damit keine Verschwörungstheorien aufkommen? Wie lange hätte der Prozess denn mindestens dauern sollen und mit was hätte man die Prozesstage füllen sollen?

Wenn Hoeneß andererseits sich berechtigte Hoffnungen gemacht hätte, dass die Selbstanzeige doch noch wirksam sein könnte, wäre er in Berufung gegangen oder hätte im Prozess weitere Zeugen aufrufen lassen können. Entlastungszeugen hatte er aber scheinbar nicht. Was hätten die auch zur Entlastung beitragen können (s.o. Aktenlage).

Die Steuer hatte er unabhängig von der Herkunft des Geldes hinterzogen, es wurde festgestellt, dass die Selbstanzeige unwirksam war. Warum also den Prozess unnötig in die Länge ziehen?

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird die Steuerbehörde jetzt die Unterlagen vollständig durcharbeiten, die Steuersumme festlegen und, sollten sich weitere Unregelmäßigkeiten in den Unterlagen finden, nachforschen oder die entsprechenden Behörden informieren.

Etwaige andere Vorwürfe/Vermutungen, die in Zusammenhang mit den Konten geäußert werden haben doch erstmal nichts direkt mit dem Prozess wegen Steuerhinterziehung zu tun, oder? Oder muss für die Straffestsetzung vorab geklärt werden woher das Geld kommt?

Matthias

Hafu 18.03.2014 16:26

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1025565)
Auch wenn ich persönlich auch einige größere Fragezeichen sehe, fand ich es doch ganz positiv, dass der Prozess zügig zu Ende gebracht wurde und nicht mit etlichen taktischen Maßnahmen in die Länge gezogen wurde.

...
...

Im Prinzip würde ich dir beipflichten:Blumen: (auch hinsichtlich der Agrumente, die du gebracht hast). Im Prozess ging es halt ausschließlich um das Steuerstrafververfahren Hoeneß (um die wirksamkeit seiner Selbstanzeige ja/ nein, um eine Gefängsnistrafe ja/ nein und um deren Länge).

Im Rahmen dieses Threads wurden halt auch diverse Nebenaspekte beleuchtet (in wieweit es beim FC Bayern München ein System schwarzer Kassen gab, warum der hoch prominent mit DAX-Vorständen besetzte Aufsichtsrat Höneß so lange, im Widerspruch zu den unternehmenseigenen Richtlinien und den längst bekannten Fakten, den Rücken stärkte usw.)

Der Wunsch nach Beantwortung auch dieser Fragen hat natürlich zum Teil auch einfach mit persönlicher Neugier zu tun...:Huhu:


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