Helmut S |
16.01.2024 15:10 |
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1735411)
Meines Wissens nach kann man den Klimaschutz nicht abwählen. Er hat Verfassungsrang. Da müsste man schon die Verfassung ändern, wofür es aber keine 2/3-Mehrheit gibt.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Klimaschutz eine nationale Aufgabe ist, aber grundsätzlich eine globale Dimension hat. Unsere Verfassung erfordert es, dass wir an internationalen Abkommen mitwirken. Wir können nicht einfach das Pariser Abkommen "abwählen".
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Naja. Das stimmt ja so aber nun auch nicht ganz. Es stimmt zwar, dass das BVerfG eine besondere Verpflichtung zur Mitwirkung an internationalen Bemühungen aus §20a GG ableitet, expressis verbis ist das Pariser Abkommen aber nicht genannt. Da ändert die Übernahme der Pariser-Ziele ins KSG (§3) auch nix dran.
Eine einseitige Aufkündigung des Pariser Abkommens ist darin vorgesehen und deshalb für D auch theoretisch umsetzbar. Würde das hinterher jemanden stören, müsste er konkret vor dem BVerfG klagen. Der Ausgang wäre m.E. offen und abhängig vom Kontext. Es müsste am Ende jedenfalls festgestellt werden, dass der Austritt aus dem Pariser-Abkommen verfassungswidrig ist. Die Begründung dafür würde mich interessieren.
Bis das jedoch soweit ist, steht auf der Doppelseite der FAZ neben der entsprechenden Schlagzeile vermutlich sowas wie "D ist nun lt. wissenschaftlichen Erkenntnissen endgültig auf dem 3 Grad Pfad." :o
Frei nach Kästner: Es gibt nicht Gutes, ausser: Man tut es!
:Blumen:
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