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Thorsten 15.05.2020 15:40

Zumindest kam gerade in den Radio-Nachrichten, dass sie das Gesetz auch im Bundesrat durchgewunken haben, gemäß dem alle Ausfälle im Kultur-, Konzert- und Sportbereich mit Gutscheinen kompensiert werden dürfen. Damit hat Ironman sich wohl "über die Zeit gerettet", indem sie sich bislang einfach jeglicher Rückzahlungsanfragen verwehrt haben mit dem Verweis auf ihre möglicherweise bis vor kurzem nicht wirklich belastbaren Verzichtserklärungen / AGB.

dr_big 15.05.2020 16:29

Für mich klingt diese Aufzählung für Gutscheine immer nach Zuschauer im Sportbereich, also z.B. Eintrittskarten für Fussballspiel. Ob das auch auf Teilnehmergebühren einer Veranstaltung zu übertragen ist erschliesst sich mir nicht.

Thorsten 15.05.2020 19:12

Stimmt, das ist eine gute Frage, wie das gemeint ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Sportarten wird bei uns das Geld fürs Mitmachen und nicht fürs Zugucken ausgegeben. Da denkt man automatisch irgendwie anders :Lachen2:.

Stefan 15.05.2020 19:21

Grunddrucksache: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=248-20
Beschlussdrucksache: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=248-20%28B%29

BundesratKOMPAKT:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/b...89/989-pk.html
Bundesrat stimmt Gutscheinlösung für Kulturtickets zu

Der Bundesrat hat am 15. Mai einem Gesetz zugestimmt, das die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise bewahren soll. Der Bundestag hatte es nur einen Tag zuvor verabschiedet.

Wertgutschein bei Corona-bedingter Absage

Bei Corona-bedingter Absage einer Kulturveranstaltung dürfen Veranstalter den Ticketinhabern Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden.

Auszahlung Ende 2021

Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sollte die Verwendung des Gutscheins für die Gutscheininhaber allerdings aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 erstattet.

Unterschiedliche Interessen

Die vom Bundestag verabschiedete Gutscheinlösung soll sowohl die Interessen der Veranstalter als auch der Kunden berücksichtigen. Sie dient dazu, Veranstalter vor Liquiditätsengpässen zu bewahren, die durch massenhafte Rückerstattungen der Tickets im jetzigen Zeitpunkt entstehen würden.

Zugleich soll die Ausnahmeregelung den Verbraucherinteressen dienen: Sie erhalten den exakten Gegenwert des Tickets und sind nicht auf die Durchsetzung eines Rückerstattungsanspruchs angewiesen, der im Insolvenzfall des Veranstalters ungewiss wäre.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten


Das Gesetz wird nun von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am nach der Verkündung in Kraft treten.

Thorsten 16.05.2020 09:17

Gemäß dem im Thread zur Startgeldrückerstattung verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Veranstaltungsdefinition wohl nicht aufs Zuschauen beschränkt sondern schließt auch aktive Betätigungen ein (z.B. Sportkurse). Damit müsste man schon ziemlich um die Ecke argumentieren, um die Teilnahme an einem Triathlon davon auszuschließen.
Zitat:

Zitat von tangogolf73 (Beitrag 1532744)
Schaut mal auf der Seite der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/w...e-rechte-45416

Ist mE gut dargestellt. Muss mir dieses nochmal in Ruhe durchlesen.


mamoarmin 16.05.2020 11:49

also wäre die Gutscheinlösung ja der Horror für IM.
Dann wenn ich nicht im Sommer teilnehmen kann, im September nicht teilnehmen will und nächstes Jahr auch nicht, dann habe ich automatisch Anspruch auf Rückzahlung..

Da wäre IM Frankfurt aber unglücklich, wenn das Gesetz so kommt

Thorsten 16.05.2020 12:01

Wenn das Gesetz nicht so käme, müssten sie jetzt schon zurückzahlen. Ich würde eher von Glück als von Horror für IM sprechen.

Wäre eher gespannt, ob du zur persona non grata erklärt wirst, wenn du dein Recht gegenüber deren Ansicht auf dem Rechtsweg durchsetzt und sie dich dann nie mehr starten lassen (glaube, dass Challenge sowas bei erwischten Startplatztauschern auch macht). Gut vorstellbar, dass sowas durch die Vertragsfreiheit abgedeckt ist.

Stefan 16.05.2020 12:03

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1532772)
............Da wäre IM Frankfurt aber unglücklich, wenn das Gesetz so kommt

Wie oben von mir verlinkt: "Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen"
Jetzt fehlt doch nur noch die Unterschrift der Kanzlerin und des Bundespräsidenten und die werden sich wohl eher nicht wehren.


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