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tststs... mindestens in diesem Punkt ziemlich sicher falsch. Bitte denkt daran dass es Juristen im Umfeld des bisherigen Präsidiums gibt ;) Ich gehe davon aus , dass ein Stimmrecht nur von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann. Von daher kann man sicher nicht 'Stimmen an den Bezirk, Verband, ... abgeben' Am sichersten wäre immer ein persönliches Erscheinen des (nachvollziehbaren) Vereinsvorsitzenden oder Abteilungsleiters oder eines von denen bevollmächtigtes Vereinsmitglied. Wie ggf. weitergehende Randbedingungen der Stimmübertragung sind, da erkundige ich mich gerade noch, die (dringend überholungsbedürftige) Satzung gibt das nicht gut her. P&S |
Der "Bezirk" dürfte nicht rechtsfähig sein. Ich würde auch an eine natürliche Person bevollmächtigen. Dabei müssen aber die maximal 5 Stimmen beachtet werden. Da der Bezirksvorsitzende vermutlich seinen eigenen Verein vertritt, müßte jemand anders beauftrag werden, es sei denn, er hat für den eigenen Verein lediglich 3 Stimmen und bekommt noch max. 2 dazu.
An so Blödsinnigkeiten sollte es doch wirklich nicht scheitern, auch wenn Bayern das flächenmäßig größte Bundesland ist. So klein ist NRW nun auch nicht. ;) Wir haben hier auch mal nen "Putschversuch" gehabt. Da sind die ausführenden Vereine überraschend mit der maximalen Delegiertenzahl angerückt, um die Stimmen voll ausnutzen zu können. |
Hi Pfeffer&Salz,
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Den Sinn, den Du meintest, habe ich sehr wohl verstanden und sinngemäß versucht, juristisch korrekt umzusetzen. - Die Stimmen sind NICHT an einen Verband übertragbar, nur an natürliche Personen. - Ein Bezirksvorstand muss überhaupt gar nicht 'mit genügend Personen erscheinen', dass ist gereimter Unsinn. Der Bezirk (also der Deligierte des Bezirks, idR. der 1. Vorstand) hat genau eine Stimme, die er zusätzlich zu seinen Stimmen als Vereinsdeligierter nutzen kann. - Wenn ein Verein nicht durch Vorsitzenden oder Abteilungsleiter (beide sind ja dem Verband bekannt) vertreten werden kann, muss das Stimmrecht des Vereins per Vollmacht (der oben Genannten) auf eine namentlich genannte natürliche Person als des Vertreter des Vereins übertragen werden. Ob dies auch ein Nichtvereinsmitglied sein kann/darf sehe ich zwar persönlich als erlaubt, ist aber juristisch nicht klar, auch nicht klar falsch. Es ist ja auch so dass da die Vereine IHREN Willen kundtun sollen. ggff. durch Übertragung an IHREN Deligierten, den sie selbst bestimmen (müssen und auch sollen). Eine massen- und gruppenweise Deligierung, Kummulierung an bestimmte konzentrierte Personen- Verbands- oder Meinungsträger halte ich im Übrigen auch nicht für sinnvoll und auch nicht für im Sinne eines gesunden demokratischen Verbandswesen, wenn dies nicht die schiere Größe eines Verbandes dies so gebietet und dann aber so in der Satzung geregelt sein sollte. |
Hi Peffer&Salz,
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@tandem wie ich Pfeffer & Salz bereits geschrieben habe, würde ich sehr gern nach Emsing fahren, nur mein Job lässt dies nicht zu. Aus diesem Grund war die Frage nach Stimmrechtübertragung zu stande gekommen.
Und Ihr kennt das ja sicher auch, es sind immer die gleichen Mitglieder im Verein die für solche Arbeiten zu haben sind. Vorteile wollen Sie alle haben, dafür aber ewas Leisten nur die wenigsten. |
Nachtrag:
Das Präsidium, bzw. Peter Pfaff hat in seinem neuen 'offenen' Brief geschrieben: Zitat:
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Zu dem offenen Brief vom Peter Pfaff: Wir Bezirksvorsitzende haben uns uns verantwortlich und aus eigener Initiative zusammengesetzt und eine Mannschaft zur Wahl aufgestellt, um, falls die Deligierten am Samstag das so beschliessen, die rasche selbstbewusste Rückkehr zur DTU überhaupt auch personell umsetzen zu können. Das hätte das bisherige Präsidium mit Peter Pfaff nämlich gar nicht gekonnt, da es politisch verfahren nur noch auf Plan B setzen kann und will. Dies zum Vorwurf, wir BVe. würden ausser A keinen Plan B haben! ;) |
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