Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1312518)
Nummer drei im Vatikan wegen Kindesmissbrauchs angeklagt
George Pell ist im Vatikan einer der wichtigsten Würdenträger. Der für die Finanzen zuständige Kurienkardinal gilt als Nummer 3 in der Hierarchie. Nun ist der Australier wegen Missbrauchsvorwürfen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Pell werden mehrere sexuelle Vergehen gegen Kinder zur Last gelegt.
http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...-15082412.html
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Hallo Arne,
Bitte betrachte meine folgende Anmerkung mit Wohlwollen und (leider habe ich das Gefühl, ich muss darauf extra hinweisen) genauer Beachtung meiner Worte. Und um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich auch gleich feststellen, dass ich NIEMANDEN verteidigen will, der Kindesmissbrauch begeht oder begangen hat. Dass ich hoffe, dass die Vorwürfe aufgeklärt werden. Und dass dann alle Schuldigen ihre Strafe bekommen und zur Verantwortung gezogen werden.
Zweite Präambel: ich hab auch schon mitbekommen, dass juristische Feinheiten hier gerne ein wenig lässig betrachtet werden. Ich halte das aber in einem öffentlichen Forum für einen Fehler.
Und damit zu meiner Anmerkung: von "Angeklagt" kann noch überhaupt keine Rede sein. Ich weiß nicht im Detail, wie Strafverfahren in Deutschland oder Australien ablaufen, aber es wird wohl ähnlich sein wie in Österreich. Gegen Pell ist ein ERMITTLUNGSVERFAHREN eingeleitet worden. Erst danach wird entschieden, ob es zu einer ANKLAGE kommt. Wenn diese Entscheidung gefallen ist, kann man zunächst einmal gegen die Anklage berufen und erst, wenn das erledigt ist, kommt es tatsächlich zu einer ANKLAGE. Dann gibt´s einen Prozess (durch wer weiß wie viele Instanzen) und dann ein rechtskräftiges Urteil. Und bis dahin gilt juristisch die Unschuldsvermutung.
Ich halte es für wichtig, das zu beachten. Gerade in einer Zeit und in einer Diskussion (nämlich hier!), in der die "Wahrheit" oft auf dem Prüfstand steht.
Und im übrigen finde ich es ohnehin schlimm und empörend genug, wenn es genügend Hinweise gibt, die ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen. Da muss man nicht noch eine (noch) nicht vorhandene Anklage in die Überschrift setzen.
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