Klugschnacker |
15.01.2024 09:00 |
Zitat:
Zitat von Genussläufer
(Beitrag 1735210)
[Verfassungsrechtler Waldhoff] beschreibt, dass die erste Hürde das Parteiprogramm sei. Und dies war bei der NPD definitiv verfassungsfeindlich. Das sieht er bei der AfD nicht.
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Es gibt die AdD aus meiner Sicht in zwei Formen: Einmal als Partei mit einem schriftlich fixierten Parteiprogramm; dieses ist möglicherweise verfassungskonform.
Zum anderen als politisches Vehikel von Rechtsextremen, deren Gedankengut und Absichten nicht verfassungskonform sind. Was die Leue um Björn Höcke, der in der AfD maßgeblich die Richtung angibt, wirklich wollen, steht nicht expressis verbis im Parteiprogramm.
Dennoch verstehen viele Wählerinnen und Wähler der AfD, dass diese Partei den deutschen Staat mit seiner derzeitigen Verfassung in Frage stellt und herausfordert.
Ich finde es kindisch, bei der Frage nach der Verfassungstreue dieser politischen Bewegung, die sich in der AfD organisiert und nach politischer Macht strebt, über das Parteiprogramm zu beurteilen.
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