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tandem65 18.09.2019 08:01

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1478209)
Macht ja Sinn: Wenn mit der Regel kein Druck ausgeübt werden soll, muss man sich noch mehr die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Regel stellen.

Das ist jetzt wieder wirklich Trivial.
Der Sinn einer jeden Regel ist es Druck auszuüben.
Um Regeln durchzusetzen ist immer eine mögliche Sanktion festzulegen.

Daher frage ich mich wie weit Dich diese Erkenntnis nun vorwärts gebracht hat?:confused:

runningmaus 18.09.2019 08:10

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1478150)
Ich finde, es sollte mehr ungenehmigte Veranstaltungen geben. Die fallen wenigstens nicht unter die Antidopingregeln und .....

Hi,
Das ist ja nicht generell regelfrei, blos weil es nicht genehmigt war.

in Köln war (obwohl dann nicht genehmigt) in der Ausschreibung und in deren eigenen Regeln jeweils die Regelungen genannt und verlinkt ....
Zitat:

...
Es gelten die Regelungen der Willpower.Races Sportordnung, der DTU sportordnung und der Antidoping-Code der NADA. Sollte keine Zusammenarbeit mit dem Verband stattfinden, gilt die Willpower.Races Sportordnung!

Die komplette Sportordnung kann auf der Willpower.Races-Homepage oder aber nachstehend heruntergeladen werden.

Sportordnung Willpower.Races

Sportordnung DTU

Antidoping Code NADA ...
von da http://www.koelntriathlon.de/wettkam...bung-2019.html
:Huhu:

Stefan 18.09.2019 08:18

Zitat:

Zitat von runningmaus (Beitrag 1478329)
Hi,
Das ist ja nicht generell regelfrei, blos weil es nicht genehmigt war.

in Köln war (obwohl dann nicht genehmigt) in der Ausschreibung und in deren eigenen Regeln jeweils die Regelungen genannt und verlinkt ....
von da http://www.koelntriathlon.de/wettkam...bung-2019.html
:Huhu:

NADA und DTU interessieren sich aber nicht dafür, was in der "Ordnung" einer unbewilligten Veranstaltung steht. Wie man am Mörsbachman sieht, können gesperrte Doper an unbewilligten Veranstaltungen starten (und gewinnen), ohne dass ihnen deswegen die Sperre verlängert wird. Damit ist der Dopingpassus der Willpower-Ordnung warme Luft.

captain hook 18.09.2019 08:24

Zitat:

Zitat von runningmaus (Beitrag 1478329)
Hi,
Das ist ja nicht generell regelfrei, blos weil es nicht genehmigt war.

in Köln war (obwohl dann nicht genehmigt) in der Ausschreibung und in deren eigenen Regeln jeweils die Regelungen genannt und verlinkt ....
von da http://www.koelntriathlon.de/wettkam...bung-2019.html
:Huhu:

Eine nicht genehmigte Veranstaltung verlinkt auf die DTU Homepage?! Spätestens an diesem Punkt wirds lustig.

Alteisen 18.09.2019 08:31

Auszug aus der Willpower Sportordnung:

"Jeder Teilnehmer stimmt deshalb zu, während des Wettkampfs die
Dopingregeln und Blutgrenzwerte des Veranstalters bzw. die des zuständigen nationalen
Fachverbandes (in dieser Reihenfolge) anzuerkennen und einzuhalten. "

Nicht schlecht, hier legt man selbst die Grenzwerte fest :Lachanfall:

tandem65 18.09.2019 08:33

Hi Stefan,

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1478335)
NADA und DTU interessieren sich aber nicht dafür, was in der "Ordnung" einer unbewilligten Veranstaltung steht. Wie man am Mörsbachman sieht, können gesperrte Doper an unbewilligten Veranstaltungen starten (und gewinnen), ohne dass ihnen deswegen die Sperre verlängert wird. Damit ist der Dopingpassus der Willpower-Ordnung warme Luft.

ich finde es unglücklich formuliert daß sich NADA und DTU nicht dafür interessieren.
Fakt ist, sie hätten mangels der Genehmigung kein direkten Möglichkeit Dopingsperren durchzusetzen.
Ob sich das CTW tatsächlich an aktuelle Sperren von Sportlern gehalten hat/hätte können wir nur spekulieren.

Klugschnacker 18.09.2019 08:34

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1478298)
ob es da nun eine zeitnahme, eine ausschreibung oder sonstwas gibt. diese wettkämpfe sind aus sicht der dtu einfach inexistent. insofern ist es äußerst fraglich, ob sich die dtu mit irgendwelchen starts dort beschäftigen müssen.

Was heißt "inexistent"? Das Rennen hat existiert, schließlich hat die Firma eines DTU-Vizepräsidenten dort eine professionelle Zeitnahme durchgeführt. Es gab über 300 Teilnehmer.

Die DTU kann den Start des gedopten Athleten dort nicht verhindern, aber sie kann nach meiner Auffassung seine Sperre für DTU-genehmigte Wettkämpfe verlängern, so wie es das Regelwerk vorsieht.

tandem65 18.09.2019 08:36

Hi Captain,

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1478338)
Eine nicht genehmigte Veranstaltung verlinkt auf die DTU Homepage?! Spätestens an diesem Punkt wirds lustig.

Ich hoffe Du liegst ähnlich bequem unter deinem Tisch wie ich gerade auf meinem Sofa.
Gutes Entertainment ist nicht so leicht zu finden. :Blumen:


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